Schul- und Hausordnung

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1 Gymnasium Martineum Halberstadt Schul- und Hausordnung 1. Einleitung Wir wünschen uns alle, in unserer Schule in einer angenehmen Atmosphäre zu leben, zu lernen, zu lehren und zu erziehen. Dies ist aber nur zu erreichen, wenn wir uns auch eine Schul- und Hausordnung geben, die wir nicht nur lesen und wieder vergessen, sondern täglich verwirklichen wollen, weil wir ihren Inhalt akzeptieren und für richtig befinden. Diese Schul- und Hausordnung hat somit vor allem 3 Ziele: - Sie soll das Zusammenleben zahlreicher Schüler und der Lehrer auf verhältnismäßig engem Raum für alle angemessen regeln; - sie soll dazu beitragen, dass Unfallrisiken abgebaut oder vermieden und die Sicherheit und Unversehrtheit aller Schüler soweit wie möglich gewährleistet werden; - sie soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Schule Arbeitsbedingungen bieten kann, die Lehrern und Schülern einen optimalen Erfolg in ihrer schulischen Arbeit ermöglichen. Rechtliche Grundlage für diese Schul- und Hausordnung ist insbesondere der 27 des Schulgesetzes von Sachsen-Anhalt vom , durch den die Schule ermächtigt wird, Regelungen zu treffen, die die Erfüllung ihrer unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben und die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs gewährleisten. Mit der Anmeldung an der Schule erkennen die Schüler und ihre Erziehungsberechtigten die Verbindlichkeit dieser Schul- und Hausordnung an. 2. Allgemeine Grundsätze 2.1 Die Hauptaufgabe der Schule ist das Lernen. Deshalb ist jeder Schüler dazu aufgefordert, mit hoher Motivation das jeweils Beste aus seinen Möglichkeiten zu machen. 2.2 Schule soll Spaß machen, denn dann geht die Arbeit leichter von der Hand. Lehrer und Schüler können ihren Beitrag dazu leisten. Im Schulgebäude trägt jeder durch ruhiges und besonnenes Verhalten zur Schaffung bestmöglicher Lernund Lehrbedingungen bei. 2.3 Damit alle optimal arbeiten und bestmögliche Ergebnisse erzielen können, ist jeder verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er niemanden gefährdet, verletzt oder niemandem schadet. Jeder äußert sich in einer Weise, dass sich niemand persönlich angegriffen fühlt. 2.4 Schulgebäude, Sportstätten und Schulhof sind für einen Teil des Tages unser Arbeits- und Lebensbereich. Sie sind Gemeinschaftseigentum, und wir sind alle dafür verantwortlich. Daher darf nichts zerstört, beschädigt, verschmutzt oder entwendet werden. Das Lernen in einem ansehnlichen und gut funktionierenden Haus muss uns alle gemeinsam interessieren. 2.5 Schüler und Lehrer sind ständig aufgerufen, bei der weiteren Ausgestaltung von Schulhof, Gebäude und Klassenräumen Vorschläge zu machen, um unseren Arbeitsbereich stetig zu verschönern. 2.6 Das Motto unserer Schule ist Vielfalt statt Einfalt. Lehrer, Schüler und Eltern sind in diesem Sinne aufgefordert, eigene Schul- und Hausordnung - 1 -

2 Beiträge zum Aufbau eines erlebnisreichen Schullebens, das über den Unterricht hinaus geht, zu leisten. Dazu gehören regelmäßige Schulfeste, gemeinsame Exkursionen, gemeinsame Sportfeste usw. Lehrer, Schüler und Eltern teilen sich dabei die Aufgaben der Vorbereitung und Organisation. 3. Unterrichtszeit und Schulbesuch 3.1 Auf dem Schulweg und besonders als Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln sollten sich die Schüler unserer Schule höflich und rücksichtsvoll verhalten, denn alle haben ein Interesse daran, dass unsere Schule ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit behält. 3.2 Die Benutzung von Fahrrädern für den Schulweg ist mit schriftlicher Genehmigung der Eltern gestattet. Fahrräder dürfen nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer, nicht an die Fassade des Schulgebäudes gestellt werden. Auch ein Abstellen in der Bödcherstraße ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die Schule versucht, für größtmögliche Sicherheit der Fahrräder zu sorgen. 3.3 Beim Wechsel der Unterrichtsstätten ist der direkte Weg einzuschlagen. Zu den Außenstellen ist die Benutzung von Fahrzeugen nur zulässig, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. 3.4 Die Unterrichtszeiten für unsere Schule sind wie folgt festgelegt: Stunde Klassen 5 und 7 Klassen 6,8,9,10,11, Klingeln 7.40 Klingeln Pause 15 Minuten Pause 15 Minuten Pause 9.30 Klingeln 9.30 Klingeln Pause 25 Minuten Essenpause Klasse Minuten Pause keine Essenpause Uhr Klingeln Uhr Klingeln Pause 25 Minuten Pause keine Essenpause 25 Minuten Essenpause Uhr Klingeln 13.15Uhr Klingeln Änderungen der Unterrichtszeiten können aus organisatorischen Gründen vorgenommen werden. 3.5 Die Schüler warten auf den Unterrichtsbeginn in den Räumen bzw. vor den Fachkabinetten für Naturwissenschaften, Informatik, Kunst und Musik. Sie nehmen vor jeder Unterrichtsstunde rechtzeitig ihren Platz im Raum ein, so dass sie zu Unterrichtsbeginn arbeitsbereit sind. 3.6 Erscheint ein Lehrer nicht zum Unterricht, so meldet der Klassensprecher oder sein Stellvertreter dies 5 Minuten nach dem Klingeln im Sekretariat. 3.7 Jeder Schüler ist selbst dafür verantwortlich, sich anhand der Aushänge oder im Internet regelmäßig über Vertretungsstunden, eventuelle Veränderungen usw. zu informieren. Schul- und Hausordnung - 2 -

3 3.8. Schüler der 5. bis 7. Klassen verlassen in den Pausen und Freistunden das Schulgelände nicht. Aufenthaltsmöglichkeiten in den Freistunden sind das Foyer, das Querfoyer der ersten Etage, der Aufenthaltsraum im Souterrain In den großen Pausen verlassen die Schüler der Klassen 5 bis 9 das Schulgebäude. Den Schülern der Klassen 5 bis 7 stehen die beiden inneren Schulhöfe zur Verfügung. Diese Schüler gehen in den Pausen auf direktem Wege hinaus auf den Schulhof, können jedoch dringende Wege innerhalb des Schulgebäudes vorher noch erledigen Schüler der 8. bis 12. Klasse sind berechtigt in den großen Pausen die Dachterrasse und den Johannesbrunnen zu nutzen. Es ist verboten, sich auf die Umfassungsmauer der Dachterrasse zu setzen. Es wird lediglich der vordere Teil der Terrasse genutzt In den Freistunden und Pausen dürfen die Schüler der Klassen 8 bis 12 das Schulgelände nur verlassen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt. Diese Einverständniserklärung muss in jedem Schuljahr in der 1. Unterrichtswoche von jedem Schüler der Klassen 8 bis 12 beim Klassenlehrer abgegeben werden Die Fachkabinette und Klassenräume bleiben während der großen Pausen verschlossen In den Regenpausen verbleiben die Schüler im Gebäude Bei Unwohlsein eines Schülers während des Unterrichts werden telefonisch seine Erziehungsberechtigten benachrichtigt. Sie sollten ihn persönlich in der Schule abholen. Bei akuten Erkrankungen muss der Arzt verständigt werden Das Schulgesetz von Sachsen-Anhalt geht von einer 12-jährigen Schulpflicht aus. Die Teilnahme am Unterricht liegt also nicht im Ermessen des Schülers. Deshalb kontrollieren die Fachlehrer zu Beginn jeder Unterrichtsstunde die Anwesenheit. Kann ein Schüler aus Krankheitsgründen nicht am Unterricht teilnehmen, so müssen die Erziehungsberechtigten die Schule sofort in Kenntnis setzen. Spätestens am 3. Krankheitstag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Die Lehrer bzw. Kursleiter führen Anwesenheitslisten, die am Schuljahresende bzw. Kursende ausgewertet werden. Jedes Fehlen ist durch eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder des Arztes zu begründen. Die Kursteilnehmer legen dem Kursleiter die schriftlichen Anträge auf Entschuldigung zum Abzeichnen vor und überreichen sie dann ihrem Tutor. Am Ende eines jeden Monats werden die Namen der unentschuldigt fehlenden Schüler an den Tutor geleitet. Die Schule ist berechtigt, ärztliche Atteste zu verlangen. Bei angekündigten Leistungserhebungen wird ab der 10. Klasse eine ärztliche Bescheinigung verlangt. 4. Verhalten im Schulbereich 4.1 Lehrer und Schüler achten stets auf Sauberkeit im gesamten Schulgelände. Abfälle, Papier, Dosen usw. gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. 4.2 Unterrichtsmaterialien, Lehr- und Lernmittel sind mit Sorgfalt zu behandeln. Jeder Schaden oder Verlust ist dem Fachlehrer sofort zu melden. Die mutwillige Zerstörung von Schuleigentum führt zur Anwendung von Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen. 4.3 Fenster werden aus Sicherheitsgründen nur vom Fachlehrer oder nach dessen Aufforderung durch Schüler geöffnet und geschlossen, auch auf den Fluren. 4.4 Das Trinken im Unterricht ist in angemessenem Maße erlaubt. Für bestimmte Fachkabinette gelten Ausnahmeregelungen. Das Essen und Kauen von Kaugummis im Unterricht ist nicht gestattet. 4.5 Am Stundenende wird vom Ordnungsdienst die Tafel gesäubert (siehe Punkt 5.2). Bei Raumwechsel achten Fachlehrer und Ordnungsdienst darauf, dass der Fachraum in ordnungsgemäßem Zustand verlassen und verschlossen wird. 4.6 Nach Unterrichtsschluss werden in den Klassenräumen die Fenster geschlossen, die Tafel gesäubert und das Licht ausgeschaltet. Um dem Reinigungspersonal die Arbeit zu erleichtern, werden die Stühle hoch gestellt. Schul- und Hausordnung - 3 -

4 4.7 Auf dem gesamten Schulgelände besteht striktes Rauchverbot. 4.8 Ebenso ist es streng verboten, Alkohol und andere Drogen jeglicher Art mit in die Schule zu bringen, dort weiterzugeben oder einzunehmen. 4.9 Das Werfen und Spielen auf dem Schulhof ist nur mit ungefährlichen Bällen (Softbälle, Hackysacks ) gestattet, um keine anderen Schüler zu verletzen. In den Schulgebäuden (Gänge, Unterrichtsräume) ist es grundsätzlich verboten Alle Schüler und Lehrer achten darauf, dass Erscheinungen mit rechts- oder linksradikalem, rassistischem oder menschenverachtendem Hintergrund in unserer Schule keine Chance bekommen. Dazu gehören Schmierereien - auch auf den persönlichen Sachen der Schüler - ebenso wie entsprechende Äußerungen Auch das Mitbringen von Waffen jeder Art, Feuerwerkskörpern usw. ist in unserer Schule verboten. Auseinandersetzungen und Probleme lassen sich stets auch gewaltfrei lösen Um den Unterricht nicht zu stören, ist die Benutzung von Handys, MP3-Playern und ähnlichen technischen Geräten nur in den Pausen gestattet. Ansonsten müssen sie stumm bzw. ausgeschaltet sein. Ausnahmen bilden Notebooks und Smartphones nach individueller Absprache mit dem Fachlehrer. 5. Besondere Verantwortlichkeiten 5.1 Für die Aufsicht sind die Lehrer entsprechend dem ausgehängten Plan verantwortlich. 5.2 Für die Ordnung im Klassenraum, insbesondere für das Säubern der Tafel, wird vom Klassenlehrer/Tutor ein Ordnungsdienst eingeteilt, der im Klassenbuch eingetragen ist und in der Regel wöchentlich wechselt. 5.3 Das Klassenbuch wird vom unterrichtenden Lehrer mitgenommen und nach Unterrichtsschluss im Lehrerzimmer abgelegt. Für den Transport zwischen den Stunden wird vom Klassenleiter ein Schüler beauftragt. 5.4 Verstöße gegen die Hausordnung werden von den Lehrern auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung (siehe Anhang) geahndet. 5.5 Bei schweren oder wiederholten Verletzungen der Schul- und Hausordnung entscheidet das Schülergremium des Martineums über einzuleitende Maßnahmen. 6. Verhalten bei Gefahrensituationen 6.1 Das Schneeballwerfen auf dem Schulgelände ist wegen der hohen Unfallgefahr (z.b. Augenverletzungen) verboten. Gleiches gilt für das Anlegen von Schlitterbahnen. 6.2 Wird Feueralarm ausgelöst, ist das Schulgebäude unverzüglich unter Aufsicht des Fachlehrers zu verlassen. Dabei sind die in der Schule ausgehängten Fluchtpläne zu beachten. In den Räumen sind Fenster und Türen zu schließen, beim Verlassen des Gebäudes ist auf größte Ruhe und Ordnung zu achten, damit keine Panik entsteht. Auf dem Domplatz sammeln sich die Schüler klassen- bzw. kursweise, damit die Lehrer die Vollzähligkeit feststellen können. 7. Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten in männlicher und weiblicher Form. 8. Inkrafttreten Diese Schul- und Hausordnung tritt mit dem Beschluss durch die Gesamtkonferenz in Kraft.. Schul- und Hausordnung - 4 -

5 gez.: Schulleiter gez.: Elternsprecher gez.: Schülersprecher Schul- und Hausordnung - 5 -

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