RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN

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1 RENTNER- STEUERERKLÄRUNGEN WIE SIE FEHLER VERMEIDEN Seit 1. Januar 2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Demnach gilt bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung die nachgelagerte Besteuerung, auch Rentensteuer genannt. Wie viel Rente Sie tatsächlich versteuern müssen, hängt ausschließlich vom Jahr Ihres Renteneintritts ab: Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern; ab 2006 sind 52 Prozent der Rente steuerpflichtig; ab 2007 sind es 54 Prozent; ab 2010 sind es 60 Prozent; ab 2014 sind es 68 Prozent; ab 2015 sind es 70 Prozent; ab 2016 sind es 72 Prozent; ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen. Aktuell müssen Rentner also nur einen Teil der Rente versteuern. Der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss, wird Rentenfreibetrag genannt. Das sind 2016 immerhin 28 Prozent der Rente. Der Rentenfreibetrag richtet sich übrigens nur nach Ihrem Renteneintritt und bleibt somit auch in den Folgejahren unverändert. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten für verfassungskonform. In mehreren Urteilen kamen die obersten Richter zu dem Schluss, dass durch die Rentenbesteuerung grundsätzlich keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Sie als Rentner müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Jahreseinnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst, hier eine Übersicht der letzten Jahre:

2 Jahr Grundfreibetrag (Ledige) Grundfreibetrag (Verheiratete) Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Wichtig: Jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert. Anderslautende Mitteilungen des Finanzamts vor 2005 sind durch das Alterseinkünftegesetz hinfällig. Unser Rat: Erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt, sollten Sie zügig reagieren. Das Finanzamt wird sonst Ihre steuerliche Situation schätzen und das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen. Abhängig von der Höhe der Nachzahlungen kann außerdem ein Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld festgesetzt werden. Welche Steuersätze gelten für mich als Rentner? In Deutschland wird die Einkommensteuer nach dem progressiven Steuersatz berechnet. Für Rentner wie für Arbeitnehmer heißt das: Je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Bis zu Euro Jahreseinkommen Sie als alleinstehender Rentner müssen keine Einkommensteuer zahlen. Ehepaare in Rente zahlen keine Einkommensteuer bei einem Jahreseinkommen von bis zu Euro Euro bis Euro Jahreseinkommen Sie als alleinstehender Rentner müssen mit einer Einkommenssteuer zwischen einem Prozent und 7,2 Prozent rechnen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.

3 Euro bis Euro Jahreseinkommen Sie als alleinstehender Rentner zahlen zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen Euro bis Euro Jahreseinkommen Sie als alleinstehender Rentner müssen 26,5 bis 38,7 Prozent Einkommensteuer zahlen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen. Ab Euro Jahreseinkommen Sie als alleinstehender Rentner zahlen den Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Ehepaare in Rente müssten ein Jahreseinkommen von mehr als Euro beziehen, um den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zu zahlen. Ein Beispiel: Walter bekommt aktuell Euro Rente im Jahr. Weil er 2005 in Rente gegangen ist, muss er 50 Prozent davon versteuern. Das sind Euro. Walter und seine Ehefrau haben keine weiteren Einnahmen und liegen damit unter dem jährlichen Grundfreibetrag von Euro für Ehepaare. Sie müssen keine Einkommensteuer zahlen. Wäre Walter unverheiratet, würde er mit Euro zu versteuernder Jahresrente knapp über dem Grundfreibetrag von Euro für Singles liegen. Für 348 Euro müsste Walter Einkommensteuer zahlen, also ungefähr zwischen einem und 7 Prozent. (Ein Hinweis zu unserem Beispiel: Rentenanpassungsbeiträge bleiben hier unberücksichtigt.) Stirbt die Ehefrau von Walter, so wird ihm im Todesjahr noch der doppelte Grundfreibetrag gewährt. Das gilt auch für das Folgejahr erst im zweiten Jahr nach dem Tod des Ehepartners wird Walter vom Finanzamt einzeln veranlagt. Für ihn gilt dann nur noch der einfache Grundfreibetrag von Euro. Dank Rentenerhöhung plötzlich steuerpflichtig - was nun? Jedes Jahr zum 1. Juli legt die Bundesregierung die Anpassung der Renten fest. So wurden im vergangenen Jahr 2015 die Renten um etwa 2 Prozent erhöht. Auch 2016 dürfen sich die Ruheständler freuen: Zum Juli können sie mit etwa fünf Prozent mehr rechnen das ist das stärkste Rentenplus seit 23 Jahren. Einige Rentner fürchten nun, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Ein Beispiel: Bernhard ist Single, wohnt in Mannheim und bekommt Euro Rente im Monat. Da er vor 2005 in Rente gegangen ist, muss er 50 Prozent seiner Rente versteuern, also 700 Euro. Das sind Euro im

4 Jahr. Damit liegt er 2015 eigentlich unter dem Grundfreibetrag von Euro. Er muss keine Steuern zahlen. Im Sommer 2015 wurden jedoch die Renten für die alten Bundesländer um 2,1 Prozent angehoben (neue Bundesländer 2,5 Prozent). Mit der Rentenerhöhung bekommt Bernhard nun 29,40 Euro mehr, also insgesamt 1.429,40 Euro im Monat. Damit steigt sein Jahreseinkommen auf 8.488,20 Euro: Jan. Juli: 1.400,00 Euro Rente x 6 = 8.400,00 Euro Juli Dez.: 1.429,40 Euro Rente x 6 = 8.576,40 Euro 8.400,00 Euro ,40 Euro = ,40 Euro Euro (steuerfreier Teil) = 8.576,40 Euro Bernhard übersteigt den Grundfreibetrag 2015 nun um 104,40 Euro. Damit ist er zunächst zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Bernhard auch Steuern zahlen muss, denn von seinen Jahreseinnahmen kann er jetzt noch beispielsweise Krankheitskosten, Spenden und sogar Werbungskosten abziehen. Muss ich als Rentner zusätzliche Einnahmen versteuern? Ja, egal ob Sie eine gesetzliche Altersrente oder andere gesetzliche Renten beziehen auf zusätzliche Einkünfte sind Steuern fällig, sobald Sie mit Ihrem Einkommen als Alleinstehender über Euro im Jahr liegen. Wie hoch die Steuern tatsächlich sind, hängt dabei auch von der Art der Einkünfte ab. Denn Einnahmen aus selbständiger oder nicht selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus privaten Renten oder Kapitaleinnahmen werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Welche Steuervorteile gibt es für Rentner? Unabhängig davon, ob Sie Ihre Rente finanziell aufbessern wollen oder neu in Rente gehen, in den kommenden Jahren müssen immer mehr Ruheständler auf Ihre Rente Steuern zahlen. Doch genau wie Arbeitnehmer können auch Sie als Rentner Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit sogenannten Freibeträgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner: Sonderausgaben Dazu gehören zum Beispiel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Spenden. Mehr dazu in unserem Steuer ABC Was sind Sonderausgaben?

5 Außergewöhnliche Belastungen Dazu gehören zum Beispiel Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits-, Pflegeheim- oder Beerdigungskosten Was sind außergewöhnliche Belastungen? Werbungskosten Dazu gehören zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater. Mehr dazu in unserem Steuer-Tipp Rentner können Werbungskosten von der Steuer absetzen. Die Werbungskostenpauschale - oder auch Arbeitnehmerpauschale genannt - lohnt sich für Sie dann, wenn Sie weniger als Euro im Jahr an beruflichen Ausgaben haben. Wenn Sie mehr als Euro im Jahr für Ihren Beruf ausgeben, sollten Sie die Werbungskostenpauschale nicht annehmen, sondern Ihre Ausgaben individuell nachweisen Behinderten-Pauschbetrag Steuerlich entlastende Freibeträge gibt es auch speziell für behinderte Rentner. Der Behinderten-Pauschbetrag deckt alle regelmäßigen Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Medikamente oder für den erhöhten Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Was ist der Behinderten-Pauschbetrag? Altersentlastungsbetrag Rentner, die über 64 Jahre alt sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen um maximal Euro im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für Sie ausfällt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2009 Ihren 64. Geburtstag gefeiert, erhalten Sie einen Altersentlastungsbetrag von maximal Euro. Eine Übersicht dazu können Sie hier einsehen: Einkommenssteuergesetz (EStG) 24 Altersentlastungsbetrag. 24a.html Wichtig: Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt der Altersentlastungsbetrag. Wenn Sie als Rentner die volle Rente beziehen und einen Minijob - auch 450-Euro-Job genannt - ausüben, müssen Sie darauf keine Steuern zahlen.

6 Anders kann das aussehen, wenn es um einen sozialversicherungspflichtigen Nebenberuf geht. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Artikel Rente und Nebenjob: Was ist steuerlich zu beachten? Zahle ich als Rentner auch Soli und Kirchensteuer? Ja, wie alle übrigen Steuerzahler in Deutschland kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer zur Einkommensteuer hinzu. Betrifft die Rentenbesteuerung nur die gesetzliche Rente? Nein, die Rentenbesteuerung gilt nicht nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrente. Schlechte Nachrichten auch für private Altersvorsorgler: Auch die Riester- Rente oder die betriebliche Altersvorsorge (bav) ist im Rentenalter voll steuerpflichtig und wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Sie als Rentner können etliche Steuervorteile nutzen. Sollten Sie Unterstützung dabei brauchen, können Sie sich über unsere Beratersuche eine Beraterin oder einen Berater auswählen und im persönlichen Gespräch beraten lassen. Weitere Lohnsteuerhilfevereine mit mehreren Beratungsstellen im Landkreis Biberach

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