Studienordnung Computeranimation Digital Artist
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- Mathilde Schwarz
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1 Studien- und Prüfungsordnung Computeranimation Stand Februar 2010 Seite 1 von 6 Studienordnung Computeranimation Digital Artist Kursliste ab WS 10/11 Das Ziel des Studiums an der Ruhrakademie ist die Befähigung zum gestalterisch, kreativen Arbeiten mit den Werkzeugen in der 3D Welt. Der Schwerpunkt des Studiums liegt im kreativen Bereich und nicht im Erlernen der Softwarewerkzeuge, wenngleich der letzte Bereich einen großen Teil des Studiums einnimmt. Alle anspruchsvollen Animationen erfordern die sensible Integration von verschiedensten Aspekten (z.b. Sound, Schnitt, Dramaturgie, zielgerichteter Ästhetik, etc.). Der Digital Artist soll die Befähigung erlangen eigene Ideen professionell zu realisieren. Das Studium der Computeranimation an der Ruhrakademie ist in Grundstudium ( Semester) und Hauptstudium ( Semester) unterteilt. In den ersten drei Semestern soll den Studierenden eine möglichst fundierte Ausbildung in den Grundlagen der Technik (Computer, Film, Foto) und der Drehbuch- und Storyboardgestaltung zuteil werden. Am Ende der Vorlesungszeit des dritten Semesters müssen alle bis dahin geforderten Pflichtscheine, bis auf einen, vorliegen, um für das Vordiplom zugelassen zu werden. Ein Schein kann nachgeholt werden. Das Vordiplom teilt sich auf in die Vorbereitungsphase und das eigentliche Vordiplom. Die Vorbereitungsphase ist in der vorlesungsfreien Zeit zwischen drittem und viertem Semester. In dieser Zeit gibt es keine anderen Semesteraufgaben. Das vierte Semester dient unter anderem der Anfertigung der Vordiplomsarbeit. Die Vordiplomarbeit muss am Ende des Sommersemesters, d.h. Mitte Oktober eines jeden Jahres, präsentiert werden. Grundstudium. Pflichtscheine 1. Semester Computeranimation I Softwaregrundlagen Filmtechnik I (Kameratechnik) Ton I Szenische Kamera Grundlagen Grafisches Erzählen Grundlagen Gestaltung I Grundlagen Fotografie KD I Perspektive Ergänzungsscheine Dramaturgische Grundlag. I 4+2 Üb SWS Filmisches Erzählen I 2,5 SWS 2 SWS 2 SWS
2 Studien- und Prüfungsordnung Computeranimation Stand Februar 2010 Seite 2 von 6 Pflichtscheine Ergänzungsscheine 2. Semester Computeranimation II Dramat. Grundlagen II a) Character Modelling I 2+1 SWS Filmisches Erzählen II b) Setup 2+1 SWS c) Grundlagen Animation 1 SWS Szenische Kamera 2 SWS Schnitt-/Montagetechnik Licht Aktzeichnen I 2,5 SWS Grundlagen Gestaltung II 2,5 SWS 3. Semester Computeranimation III Dramat. Grundlagen III a) Character Modelling II b) Animation c) Software Tools 1 SWS Ton II Licht Aktzeichnen II Zeichnen - Character Design Am Ende der Vorlesungszeit findet die Besprechung zum Vordiplom statt. 4. Semester (Vordiplom) Computeranimation IV a) Lighting / Rendering I b) Texturing c) Projektplanung 1 SWS Aktzeichnen III Vordiplomprojekt 2 SWS Betreuung Plastisches Gestaltungsprojekt (Sculpturing) Die Präsentation des Vordiplomprojektes erfolgt am Ende des 4. Semesters.
3 Studien- und Prüfungsordnung Computeranimation Stand Februar 2010 Seite 3 von 6 Hauptstudium Nach bestandenem Vordiplom beginnt das Hauptstudium. Im fünften und sechsten Semester hat der Studierende ein Projekt in Teamarbeit zu bearbeiten. Die Teamarbeit ist einer der wichtigsten Aspekte im Berufsleben eines Digital Artist. Die Lehr-/Lerninhalte zur Projekt- und Teamarbeit (Zeit-, Team-, Konfliktmanagement, etc.) sind somit ein Schwerpunkt des Projektes. Ein weitere wichtige Qualifikation eines Digital Artist ist die Fähigkeit sich in neue Technologien selbstständig einzuarbeiten. Dies ist durch den hohen Innovationscharakter der Werkzeuge bedingt. Das Projekt sollte somit teilweise in technische Bereiche vordringen, die noch nicht gelehrt worden sind. Das Projekt ist in der letzten Vorlesungswoche des sechsten Semesters zu präsentieren. Das siebte Semester dient der Vorbereitung der Diplomarbeit, die als Einzelarbeit angefertigt wird. Das achte Semester dient ausschließlich zur Erstellung des Diplomfilms. In dieser Zeit finden für die Studierenden, die zum Diplom zugelassen sind, keine weiteren Pflicht-Vorlesungen statt (Anm.: Den Studierenden steht es frei weitere Kurse zu besuchen). Während der Vorlesungszeit werden von den Diplombetreuern wöchentliche Betreuungstermine angeboten. Pflichtscheine 5. Semester Computeranimation V a) Programmierung (Skripting) 4 SWS b) Lighting / Rendering II Computeranimation PROJEKT a) Einführungsveranstaltung nach Vereinbarung b) Projektmanagement / Pipeline 5 SWS (4 x pro Woche) Das Projekt wird mit einem Arbeitsumfang von ca. 25 SWS angesetzt, welche vor Ort im Projektraum durchzuführen ist. 6. Semester Computeranimation VI Programmierung 4 SWS Computeranimation PROJEKT a) Projektmanagement 4 SWS (4 x pro Woche 1 Stunde)
4 Studien- und Prüfungsordnung Computeranimation Stand Februar 2010 Seite 4 von 6 7. Semester Computeranimation PROJEKT (Diplom) 5 SWS Betreuung 8. Semester Das 8. Semester ist für die Diplomarbeit vorgesehen. In dieser Zeit finden für die Studierenden, die zum Diplom zugelassen sind, keine weiteren Pflichtvorlesungen statt. Es steht den Studierenden frei weitere Kurse, auch solche nicht fachspezifischer Natur, zu besuchen. Die Akademieleitung behält sich die Möglichkeit von Änderungen vor.
5 Studien- und Prüfungsordnung Computeranimation Stand Februar 2010 Seite 5 von 6 P r ü f u n g s o r d n u n g Das Grundstudium endet nach bestandenem Vordiplom nach dem vierten Semester. Voraussetzung für die Zulassung zur Anfertigung der Vordiplomsarbeit ist die Erbringung aller, bis auf einen, geforderten Leistungsnachweise (Pflichtscheine) am Ende der Vorlesungszeit des dritten Semesters. Ein Leistungsnachweis kann nachgereicht werden. Geforderte Leistungsnachweise können nicht durch andere Leistungsnachweise ausgeglichen werden. Das Vordiplom gilt als bestanden wenn alle Leistungsnachweise erbracht sind, die Vordiplomsarbeit bestanden wurde und die Gesamtnote mindestens 4,0 beträgt. Die Vordiplomsnote setzt sich zusammen aus der Durchschnittsnote aller Leistungsnachweise und der Note der Vordiplomsarbeit. Die Durchschnittsnote der Leistungsnachweise wird dabei mit 60%, die Note des Vordiploms zu 40% gewichtet. Ein nicht bestandenes Vordiplom kann einmal wiederholt werden, danach gilt das Fach endgültig als nicht bestanden. Das Hauptstudium kann nur mit bestandenem Vordiplom aufgenommen werden. Das Computeranimationsprojekt im 5. und 6. Semester ist angelegt auf 9 Monate. Aufgabenstellung ist dabei eine Aufgabe im Team unter Anleitung zu lösen. Die Teamarbeit ist einer der wichtigsten Aspekte im Berufsleben eines Digital Artist. Die Lehr-/Lerninhalte zur Projekt- und Teamarbeit (Zeit-, Team-, Konfliktmanagement, etc.) sind somit ein Schwerpunkt des Projektes. Das Projekt dient dazu die Produktionsabläufe zu verinnerlichen. Die Aufgabe wird durch die Fachdozenten gestellt. Das Team erstellt einen Zeitplan, d.h. wann welcher Projektstatus voraussichtlich erreicht sein wird. Zur Erstellung des Zeitplanes stehen zwei Wochen zur Verfügung. Anschließend werden Aufgabenstellung und Zeitplan vom Dozenten und vom Team verabschiedet und bilden die Basis für die Projektarbeit. Ein Projekt gilt als bestanden wenn es mit mindestens 4,0 benotet wurde. Zum Erreichen einer sehr guten, d.h. 1,0 oder 1,3, Note ist die Fertigstellung des Projektes notwendig. Des Weiteren müssen das Projekt und die Arbeitsleistung an sich sehr gut sein. Wird das Projekt nicht fertig gestellt, findet generell ein Notenabzug um eine ganze Note, d.h. -1,0, statt. Ein Projekt kann jeweils mit Beginn des Wintersemesters wiederholt werden. Die Zulassung zum Diplom erfolgt nach Erbringung aller, bis auf einen, geforderten Leistungsnachweise am Ende des sechsten Semesters. Ein fehlender Leistungsnachweis kann bis zum Ende des siebten Semesters nachgereicht werden. Geforderte Leistungsnachweise können nicht durch andere Leistungsnachweise ausgeglichen werden. Das Diplom ist eine eigenständige Arbeit in der es gilt das erlernte Know-How in einem umfangreichen Projekt anzuwenden. Ein Aspekt des Know-Hows ist die Fähigkeit sich in neue Technologien selbständig einzuarbeiten, d.h. die Diplombetreuer sind in erster Linie beratend
6 Studien- und Prüfungsordnung Computeranimation Stand Februar 2010 Seite 6 von 6 und nicht dozierend tätig. Das Diplom ist unterteilt in das Hauptpraktikum und Diplomarbeit und erstreckt sich über einen Zeitraum von 12 Monaten. Das Hauptpraktikum beginnt im 7. Semester. Der Kandidat hat zwei Monate Zeit ein ausgearbeitetes Diplomthema vorzulegen. Das Diplomthema muss in Art und Umfang den Ansprüchen an eine Diplomarbeit genügen. Im 7. Semester findet ebenfalls Fachunterricht statt. Am Ende des Wintersemesters gibt der Kandidat einen geeigneten Statusbericht (Diplomvorpräsentation) über seine Diplomarbeit ab. Zwei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters findet eine mündliche Prüfung statt. Inhalt sind die Themen des Fachunterrichts sowie die Diplomarbeit. Dies gilt als Nachweis, dass der Kandidat die Unterrichtsinhalte verstanden hat und sich in angemessener Weise mit seiner Diplomarbeit auseinandergesetzt hat und diese auf einem guten Weg ist. Das Ergebnis der Prüfung ist entscheidend für die Fortführung des Diplomthemas. Bei Nichtbestehen hat der Kandidat vier Wochen später die Möglichkeit der Nachbesserung, danach gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Kandidat hat dann ab dem Sommersemester die Chance ein neues Diplomthema anzufangen. Der Prüfungszyklus ist entsprechend dem des Wintersemesters. Nach bestandener Prüfung widmet sich der Kandidat ausschließlich seinem Diplomthema. Der festgelegte Abgabetermin für die fertige Abschlussarbeit muss eingehalten werden. Eine Verlängerung kann nur in besonderen Fällen, wie zum Beispiel eine durch Attest nachgewiesene schwere Krankheit, gewährt werden. Die Akademieleitung behält sich die Möglichkeit von Änderungen vor.
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