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1 Wildnisentwicklung für NRW!

2 Positionspapier zu Biodiversität und Wildnis in NRW (BUND NRW 2010): Ist Wildnis nur Kulturlandschaft unter heutigen Bedingungen sich selbst überlassen (potenziell natürliche Vegetation)? Wie ist das zu vereinbaren mit dem europäischen Arten- und Gebietsschutz, der völlig unabhängig von Natur und Kultur wirkt (Schutz der biologischen Vielfalt)?

3 Was ist Wildnis? Wildnis: kulturell unterschiedlich geprägter Begriff es gibt keine wissenschaftliche Definition, Verwendung entsprechend inflationär! Primäre Wildnis im Sinne ursprünglicher Natur gibt es in NRW seit vielen Jahrhunderten nicht mehr: 1. Künstliche Immissionen (Stoffeinträge z.b. aus Verbrennung etc.) 2. Regulierung von Gewässern und Grundwasser 3. Überprägung durch Versiegelung, Abbau von Bodenschätzen, Land/Forstwirtschaft 4. Ausrottung der Megafauna (u.a. Pferd, Ur, Wisent, Elch, Ren) sowie anderer Schlüsselarten (u.a. Biber) Folglich geht es in NRW um Sekundäre Wildnis ( Neue Wildnis ) = Wildnisentwicklung

4 Warum Wildnisentwicklung? Schwund der Biodiversität: ein Grund ist Mangel an natürlicher Dynamik durch Abiotische Faktoren (u.a. Feuer, Fliessgewässerdynamik) Biotische Faktoren, u.a. Entwicklung von Organismen (Pflanzen, Pilze, Insekten, Säugetiere etc.) mit ihren Einflüssen Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS 2007): 2 % der Fläche Deutschlands bis 2020 wieder Entwicklung nach eigenen Gesetzmäßigkeiten (Wildnis); zusätzlich 5 % natürliche Waldentwicklung Biodiversitätstrategie NRW (2015): Lediglich Ziel zur natürlichen Waldentwicklung (langfristig 5 %), Kein Ziel zur Wildnis(entwicklung) gemäß NBS (2 %)!!!!!

5 Instrumente für Wildnisentwicklung: Wildnisgebiete? Wildnisgebietskonzept NRW (2011): 9 % der landeseigenen Waldfläche = rund 1 % der gesamten Landeswaldfläche + NLP Eifel: forstwirtschaftliche Stilllegung ( Prozessschutz ) Weiterhin Verkehrssicherung, Entnahme nicht lebensraumtypischer Gehölze, Holzbereitstellung in Übergangsphase, Jagd = keine Wildnisentwicklung! Kein inhaltlicher Bezug zur Wildnisentwicklung der NBS (2 % Wildnisentwicklung)

6 Biodiversitätsstrategie NRW Analyse in Bezug auf Wald vollständig: Ein Viertel aller Waldarten ist in NRW gefährdet oder ausgestorben wegen Mangel von 1. zweiter Lebenshälfte von Bäumen (u.a. Uraltbäume, stehendes/liegendes Totholz) 2. offenen/halboffenen Strukturen (u.a. Waldinnenränder und lichtungen) Bsp. Grauspecht, Eremit, Bechsteinfledermaus Punkt 2 fehlt aber bei den Zielen!

7 40 Wildnisentwicklungsgebiete LNatschG Entwurf In Wildnisentwicklungsgebieten sind die Nutzung von Holz sowie erhebliche Beeinträchtigungen untersagt ; Verkehrssicherung + Entnahme nicht lebensraumtypischer Gehölze zulässig Was sind erhebliche Beeinträchtigungen (Forstanbau, Jagd, Schädlingsbekämpfung etc.)? Was ist mit der Prager EU-Erklärung ( wild areas ), was mit natürlicher Dynamik/ungestörter Ablauf der Naturvorgänge (Def. BfN von Wildnisentwicklung, BNatschG NLP)?? = keine Wildnisentwicklungsgebiete, sondern lediglich Partielle Stilllegungsgebiete! Ungestörter Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik (BNatschG), Untersagung ALLER Nutzungen

8 LNatschG Entwurf 12 Forstliche Festsetzungen in Naturschutzgebieten Im Einvernehmen mit Landesbetrieb Wald und Holz können für Erst- und Wiederaufforstungen bestimmte Baumarten vorgeschrieben werden = In Naturschutzgebieten! forstlicher Anbau statt Waldökosysteme mit allen Stadien der Vegetationsentwicklung Verbot von Aufforstungen in NSG/GLB!

9 Wald ungleich Forst

10 Forst statt Waldflora

11 Wald mit Pflanzenfressern LSG Wahner Heide: Pferd, Rind, Rothirsch, Reh + Wildschwein keine Jagd

12 Verkehrssicherung LSG Lohmarer Stadtwald Ausserhalb landeseigener Flächen geht es auch ohne Verkehrssicherung!

13 Best-practise-Beispiele: Goitzsche-Wildnis ha bei Bitterfeld (Sachsen- Anhalt), Bergbaufolgelandschaft Mut zum Nichtstun und Zuschauen statt Gestalten Keine Jagd, Naturschutzmaßnahmen, Wiederansiedlungen, Entfernen nicht lebensraumtypischer Gehölze inzwischen überwiegend bewaldet, aber auch nach wie vor offene Bereiche sowie unterschiedlichste Sukzessionsstadien und Gewässer BUND-Naturschutzstiftung

14 Döberitzer Heide FFH-Gebiet ha, Brandenburg; Truppenübungsplatz davon 2000 ha Kernzone mit Wildnisentwicklung Kernzone mit 3fach-Zaunanlage und Durchlässen für Tiere bis Rehgröße Wisent, Przewalski-Pferd, Rothirsch (alle eingeführt) plus Damhirsch, Reh, Wildschwein Sielmann Stiftung Keine Pflegeeingriffe, lediglich Entnahme von Pferden/Wisenten im Rahmen des internationalen Zuchtprogramms

15 Naturschutzgebiet Lippeaue, Klostermersch (79 ha) und Hellinghauser Mersch (55 ha), Kreis Soest, NRW Seit 1991, erstes (einziges) Wildnisentwicklungsgebiet in NRW bis dato Lippeaue Naturentwicklung, also Wildnisentwicklung mit Großherbivoren nach niederländischem Vorbild mit Taurusrindern und Koniks aufgrund der geringen Flächengröße wird die Bestandsdichte der dom. Tiere künstlich gesteuert Arbeitsgemeinschaft biologischer Umweltschutz(ABU)

16 Wildnisentwicklung: BUNDte Wildnis NRW Ungestörter Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik (gemäß BNatschG): Es werden ALLE Prozesse geschützt (nicht nur gewünschte) Der forstwissenschaftlich belegte Begriff des Prozessschutzes (Knut Sturm 1993: forstwirtschaftliche Stilllegung auf 10 % der Fläche) wird nicht benutzt Es geht nicht um Wiederherstellung irgendeines Urzustands, sondern um die möglichst vollständige Wiederherstellung natürlicher Dynamik Die Naturvorgänge unterliegen keiner Zielvorgabe, außer guter Erhaltungszustand geschützter Arten/Lebensräume

17 Wildnisentwicklung: BUNDte Wildnis NRW Biodiversitätsstandards für BUNDte Wildnis Wildnisentwicklung (Auszug): Dauerhafte und vollständige Nutzungsaufgabe inkl. forstwirtschaftliche und jagdliche Stilllegung Keine Aufforstungen; Ausnahmen können Einzelansalbungen von ausschließlich standortheimischen Gehölzarten und sippen bilden, falls eine selbständige Wiedereinwanderung langfristig nicht möglich erscheint Aufgabe von Entwässerungsmaßnahmen Keine Verkehrssicherung in Bezug auf waldtypische Gefahren Rückbau von Quer- und Längsbauwerken an Fließgewässern im Rahmen Umsetzung WRRL Ggf. Wiederansiedlung ausgerotteter Tierarten, sofern eine natürliche Wiedereinwanderung langfristig nicht möglich erscheint

18 Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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