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1 Marburg, 7. Mai 2015 MASERNFALL in der Schule Liebe Eltern der Kinderstube, des Kindergartens und der Schule, wie Sie vielleicht schon der Wochenpost oder der Presse entnommen haben, ist ein Schüler unserer Schule an Masern erkrankt. Deshalb möchten wir Sie über den aktuellen Sachstand informieren und Ihnen die richtige Verhaltensweise in dieser Situation erläutern. Sie finden dazu in der Ranzenpost (und auch als Mail) ein Erreger-Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und ein Anschreiben des hiesigen Gesundheitsamtes. Bitte lesen Sie beides gut durch und leisten Sie den Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt Folge. Wir werden bis zum Donnerstag, den 14. Mai (Christi Himmelfahrt) morgens die Namen ALLER FEHLENDEN KINDER an das Gesundheitsamt weitergeben. Von dort aus wird ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um sich über den Gesundheitszustand Ihres Kindes zu informieren und Sie notfalls mit Ratschlägen zu unterstützen, falls Ihr Kind mögliche Masernsymptome zeigen sollte. Deswegen ist es wichtig, dass Sie vormittags erreichbar sind bitte geben Sie uns idealerweise eine aktuelle Notfallnummer weiter, falls uns keine vorliegen sollte. Wir bitten außerdem darum, uns unbedingt telefonisch über Krankheitsfälle gleich welcher Art zeitnah zu informieren. Wir bitten sehr um Ihr Verständnis, was z. B. die Information an das Gesundheitsamt angeht, aber wir möchten wirklich sicher gehen, dass alles in unserer Macht Stehende getan worden ist, damit sich kein weiteres Kind infiziert. Deshalb hoffen wir sehr auf Ihr Verständnis und Ihre Kooperation. Aufgrund des genannten Falles haben wir uns entschieden, bis zum 15. Mai keine größeren gemeinschaftlichen Unternehmungen innerhalb der Schule durchzuführen. Deshalb wird der am Freitag, 8.Mai geplante Musische Abend der 13. Klasse verschoben auf Freitag, 22. Mai. In dieser für alle Seiten sehr komplexen und auch arbeitsintensiven Zeit bedanken wir uns ganz herzlich bei Ihnen für Ihr Verständnis. Wir werden Sie bei Bedarf natürlich über alle weiter erforderlich werdenden Maßnahmen zeitnah auf dem Laufenden halten. Bitte kontrollieren Sie dazu täglich den Ranzen Ihres Kindes bzw. Ihr fach. Bei ganz akuten Fragen stehe ich Ihnen am Freitag, 8. Mai von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr telefonisch zur Verfügung: Für die Leitung der Schule Martin Jennemann

2 DER KREISAUSSCHUSS " " " " " " " " " Landkreis Marburg-Biedenkopf Marburg An alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrkräfte der Waldorfschule Marburg, die nicht der 11. Jahrgangsstufe angehören bzw. in dieser unterrichten Fachbereich: Gesundheitsamt Fachdienst: Gesundheitsaufsicht und Infektionsschutz Ansprechpartner/in: Dr. med. Martin Just Zimmer: 309 Telefon: Fax: Vermittlung: Unser Zeichen: (bitte bei Antwort angeben) Masern Erkrankung Maßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzs (IfSG) für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Waldorfschule Marburg, die nicht der 11. Jahrgangsstufe angehören bzw. in dieser unterrichten (weite Kontaktpersonen) Sehr geehrte Damen und Herren, ein Schüler der 11. Klasse der Waldorfschule Marburg ist an Masern erkrankt. Bei Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende Infektionskrankheit. Alle Personen, die nicht über einen sicheren Schutz vor einer Masern-Infektion (Masern-Immunität) verfügen, können sich beim Kontakt zu einer erkrankten Person infizieren. Eine sichere Masern-Immunität ist unter folgenden Voraussetzungen anzunehmen: 1. Zwei, in der Vergangenheit durchgeführte und dokumentierte Masern-Impfungen (Impfausweis) oder 2. serologischer Nachweis einer Masern-Immunität (Blutbefund). Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für Personen, die über keine sichere Masern- Immunität verfügen. Diese Personen bitten wir, folgende Empfehlungen zu beachten: 1. Da nicht sicher auszuschließen ist, dass Sie bzw. Ihr Kind Infektionsrelevanten Kontakt zu der erkrankten Person hatten, können Sie bzw. Ihr Kind bis zum selbst an Masern erkranken. Da Masern noch vor dem Auftreten von Krankheitszeichen ansteckend sind, sollten Gemeinschaftseinrichtungen* daher erst wieder ab dem betreten werden, vorausgesetzt Sie bzw. Ihr Kind bleiben bis dahin gesund. 2. Sie bzw. Ihr Kind sollten bis einschließlich nach Möglichkeit zu Hause bleiben, also auch nicht an Sport- und Freizeitaktivitäten teilnehmen. Besuche in Ihrem Haushalt sollten in dieser Zeit auf Personen beschränkt bleiben, die sicher gegen Masern immun sind (s.o.). 3. Bei Symptomen, die an Masern denken lassen (s. Informationsblatt in der Anlage), nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Ihrem Kinder- bzw. Hausarzt auf. Berichten Sie von Ihrem Verdacht und suchen Sie den Arzt nicht auf, ohne die Praxis vorher informiert zu haben. Bitte benutzen Sie für die Fahrt zur Praxis auch keine öffentlichen Verkehrsmittel. Servicezeiten: Montag bis Freitag Uhr und nach Vereinbarung " Dienstgebäude: Schwanallee Marburg Fax: " Buslinien: Linie 1, 2, 4, 7, 17 und 383 (H Radestraße) MR-75, MR-80, MR-86 " Bankverbindungen: Sparkasse Marburg-Biedenkopf Konto-Nr.: 19 BLZ: IBAN für Konto 19: DE SWIFT-BIC.: HELADEF1MAR Internet: Umsatzsteuer-ID: DE Gläubiger-ID: DE76ZZZ

3 Sollten Sie oder Ihr Kind mit Masern-typischen Symptomen erkranken, so besteht automatisch und bis auf weiteres auch für alle anderen Personen Ihres Haushaltes, die nicht sicher gegen Masern immun sind (d.h. zwei dokumentierte Impfungen bzw. Bestätigung über eine durchgemachte Masern-Erkrankung), automatisch ein Betretungsverbot für Gemeinschaftseinrichtungen*. D.h. nicht sicher immune (s.o.) Geschwisterkinder oder Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, dürfen diese nicht betreten bzw. in diesen tätig sein. Unabhängig davon empfehlen wir eine zeitnahe Masern-Impfung für alle engen Kontaktpersonen ohne sichere Masern-Immunität. Bitte nehmen Sie hierzu zunächst telefonisch Kontakt mit Ihrem behandelnden Arzt auf und unterrichten ihn über den Hintergrund Ihrer Anfrage. Suchen Sie den Arzt nicht auf, ohne die Praxis vorher informiert zu haben. Bitte benutzen Sie für die Fahrt zur Praxis auch keine öffentlichen Verkehrsmittel. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt. Sie erreichen uns jederzeit unter Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. med. Martin Just Fachdienstleiter *) Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden, insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen. Anlage

4 MASERN Informationen über Krankheitserreger beim Menschen Impfen schützt Was sind Masern? Wie werden Masern übertragen? Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte? Wann bricht die Krankheit aus und wie lange ist man ansteckend? Wer ist besonders gefährdet? Was muss ich bei einer Erkrankung beachten? Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Kinderkrankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf. In Deutschland ist die Häufigkeit von Masern-Erkrankungen durch Impfungen stark zurückgegangen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Häufungen von Krankheitsfällen bei ungeschützten Personen. Zunehmend trifft es auch Jugendliche und junge Erwachsene. Um die Masern in Deutschland auszurotten, müssen besonders in diesen Altersgruppen noch mehr Menschen geimpft werden. Von Mensch zu Mensch Masern-Viren werden ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen. Nahezu jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung, selbst aus einigen Metern Entfernung. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können sich die Erreger in kleinen Speichel-Tröpfchen über die Luft verbreiten und eingeatmet werden. Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachenraum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Der Ausschlag geht mit einem erneuten Fieberanstieg einher und verschwindet nach 3 bis 4 Tagen von selbst. Dabei kann es zu einer Schuppung der Haut kommen. Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem, so dass andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. So können Komplikationen entstehen, die häufig durch zusätzliche Erreger verursacht werden, wie beispielsweise Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern- Erkrankung ist die Gehirnentzündung. Sie tritt bei etwa einem von Masernfällen auf. 10% bis 20% der Betroffenen sterben daran. Bei 20% bis 30% bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück. Sehr selten tritt mehrere Jahre nach einer durchgemachten Masern-Infektion eine so genannte SSPE, die subakute sklerosierende Panenzephalitis, auf. Die SSPE ist eine fortschreitende Entzündung des Gehirns und des Nervensystems und verläuft immer tödlich. Besonders betroffen sind Kinder, die im ersten Lebensjahr an Masern erkrankt sind. Die ersten Beschwerden treten ungefähr 8 bis 10 Tage nach der Ansteckung auf. Bis zum Ausbruch des Hautausschlages dauert es meistens 2 Wochen. Erkrankte sind ansteckend bereits etwa 5 Tage bevor der Ausschlag sichtbar wird. Nach Auftreten des Hautausschlages ist man noch für 4 Tage ansteckend. Wer eine Masern-Erkrankung überstanden hat, ist lebenslang vor einer erneuten Infektion geschützt. An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist. Besonders gefährdet sind Säuglinge, die zu jung für eine Impfung sind sowie immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene, bei denen eine oder gar beide Impfungen in der Kindheit versäumt wurden. Menschen mit geschwächter Abwehrlage, die selbst nicht gegen Masern geimpft werden können, Säuglinge und Erwachsene haben zudem ein höheres Risiko, bei einer Masern-Erkrankung Komplikationen zu entwickeln. Erkrankte sollten in der akuten Erkrankungsphase Bettruhe einhalten und isoliert werden. Informieren Sie die Arztpraxis über den Verdacht einer Masern-Infektion, damit das Praxisteam entsprechende Schutzmaßnahmen vor dem Besuch ergreifen kann. Eine zielgerichtete Behandlung gegen Masern gibt es nicht, es werden nur die Beschwerden wie beispielsweise das Fieber gemildert. Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum Einsatz wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten. Stand: Mai 2014 Seite 1

5 MASERN Informationen über Krankheitserreger beim Menschen Impfen schützt Was muss ich bei einer Erkrankung beachten? Wie kann ich mich schützen? Wo kann ich mich informieren? Erkrankte dürfen im Krankheitsfall Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Es besteht nach dem Infektionsschutzgesetz ein Tätigkeits- und Besuchsverbot. Eine Wiederzulassung ist nach dem Abklingen der Beschwerden und frühestens am 5. Tag nach dem Auftreten des Hautausschlages möglich. Impfung Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung gegen Masern. Sie soll vorzugsweise mit einem sogenannten MMR-Kombinationsimpfstoff erfolgen, der neben Masern zeitgleich auch vor Mumps und Röteln schützt. Für Kinder wird der Aufbau eines Impfschutzes in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14 Monaten und die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Die Impfungen können am besten zeitgleich mit den Früherkennungsuntersuchungen U6 und U7 durchgeführt werden. Erst nach der zweiten Impfung gibt es einen vollständigen Schutz. Die erste MMR-Impfung kann bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen, wenn das Kind in eine Gemeinschaftseinrichtung aufgenommen werden soll. Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen nachgeholt werden. Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und keine Masern-Erkrankung durchgemacht haben, wird eine Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal gegen Masern geimpft sind. Das gilt auch bei einem unklaren Impfstatus. Sie erhalten eine einmalige Impfung. Für Mitarbeiter im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Kindergärten oder Schulen oder in der Betreuung von Personen mit stark geschwächtem Immunsystem, wird ebenfalls eine Impfung gegen Masern empfohlen. Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine MMR-Impfung als sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden. Kontaktpersonen von Masern-Erkrankten, die nicht vollständig geimpft sind oder die Erkrankung nicht durchgemacht haben, dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Die Gemeinschaftseinrichtung darf nur dann besucht werden, wenn: im Impfausweis ein vollständiger Impfschutz dokumentiert ist die Riegelungs-Impfung innerhalb von 3 Tagen erfolgt ist eine durchgemachte Erkrankung durch Laboruntersuchungen bestätigt wurde Falls der Impfschutz unzureichend ist, gilt ein 14-tägiges Besuchsverbot. Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratungen zur Verfügung. Da Masern-Infektionen gemeldet werden müssen, liegen dort Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung vor. Weitere (Fach-) Informationen gibt es auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes ( Weitere Informationen zum Infektionsschutz durch Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ( Herausgeberin: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln. Alle Rechte vorbehalten. STEMPEL Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.v. und in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut. Diese Bürgerinformation wird auf der Homepage kostenlos zum Download angeboten. Stand: Mai 2014 Seite 2

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