Bezügebetreuung Köln, den Neue Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach 17a bis 17d Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

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1 FACHBEREICH THEMATIK Bezügebetreuung Köln, den Neue Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach 17a bis 17d Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) Sehr geehrte Damen und Herren, am ist die Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3286) veröffentlicht worden. Danach werden die bisherigen Zulagen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst ( 20 EZulV - alte Fassung) in den 17a bis 17d EZulV komplett neu gefasst. Die Neuregelung tritt zum in Kraft. Es handelt sich dabei um eine umfassende und wesentliche Änderung in der Zulagengewährung! Der Name der Zulage ändert sich in Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten (DwZ). Mit der Zulage sollen die besonderen Belastungen des Biorhythmus durch häufig wechselnde Arbeitszeiten und einem hohen Anteil von Nachtdienststunden vergütet werden. Verzicht des Schichtdiensterfordernisses Die vorstehenden Belastungen konnten bisher nur vergütet werden, wenn die wechselnden Dienste im Rahmen eines Wechselschicht- bzw. Schichtplanes geleistet wurden ( 20 EZulV). Mit der neuen Regelung wird auf das Erfordernis eines Schichtplanes verzichtet. So soll ermöglicht werden, dass eine Zulage unabhängig von starren Plänen gewährt werden kann, sofern die Beamtin/der Beamte oder die Soldatin/der Soldat mehrmals im Monat zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen wird. Konkurrenzen Nunmehr haben auch Anwärter Anspruch auf eine Zulage. Darüber hinaus entfällt die bisher in 20 Abs. 4 EZulV enthaltene Konkurrenzregel. Damit steht die Zulage beispielsweise Polizeivollzugsbeamten sowie Beamten und Soldaten in Sicherheitsdiensten in ungekürzter Höhe (statt bisher in Höhe von 75 %) zu. Wie bisher keinen Anspruch auf eine Zulage haben Beamte, die Zulagen nach 22 EZulV (GSG 9, Mobile Fahndungseinheiten der Bundespolizei, Einsatzkommandos des BKA, Flugsicherheitsbegleiter usw.) und nach 23m EZulV (Spezialkräfte Bundeswehr) erhalten, ebenso Beamte, die als Pförtner oder Wächter tätig sind (z.b. Haussicherungsdienst im BKA). Kein Anspruch besteht auch, wenn gleichzeitig Auslandsdienstbezüge STAND

2 bzw. ein Auslandsverwendungszuschlag gewährt werden. Ich bitte den vollständigen Konkurrenzen-Katalog in 17c EZulV neue Fassung zu beachten. Zur Klarstellung weise ich darauf hin, dass die Zulage nur zusteht, wenn die Beschäftigte bzw. der Beschäftigte zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen wird. Daher können wie bisher - im Rahmen von individuellen bestimmbaren Dienstzeiten, etwa bei Gleitzeitregelungen, geleistete Dienste nicht bei den Anspruchsvoraussetzungen berücksichtigt werden, da es an der Heranziehung zum Dienst mangelt. Ebenso sind Zeiten des Bereitschaftsdienstes (somit auch Freiwachen) nach wie vor nicht zulagenfähig. Nicht mehr anwendbar sind die 18 und 19 EZulV. Insofern ist z.b. bei Urlaub oder Krankheit eine fiktive Anrechnung von geplanten Nachtdiensten nicht mehr zulässig. Dies wäre wegen der Öffnung der Zulagenansprüche auf Tätigkeitsfelder ohne Schichtpläne auch nicht mehr möglich (darüber hinaus wird dies wegen der zunehmenden Flexibilisierung der Schichtpläne auch bei Schichtdienst kaum noch möglich sein). Unterbrechungen durch Fortbildungen, Urlaub, Krankheit usw. werden zukünftig über den neu eingeführten Übertrag (siehe weiter unten) ausgeglichen. Mindestanforderungen für die Gewährung ( 17a EZulV) Nach 17a EZulV erhalten Beamte und Soldaten eine monatliche Zulage, wenn sie zu wechselnden Zeiten zum Dienst herangezogen werden und im Kalendermonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten. Dienst zu wechselnden Zeiten liegt vor, wenn mindestens viermal im Kalendermonat die Differenz zwischen den Anfangsuhrzeiten zweier Dienste mindestens 7 und höchstens 17 Stunden beträgt. Die jeweils als Dienstpaar zu betrachtenden Dienste müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen. Es reicht aus, wenn sich über den Kalendermonat verteilt mindestens vier Dienstpaare (= acht Dienste, zu denen man herangezogen wird) finden lassen, die die nötige Differenz bei den Anfangsuhrzeiten aufweisen. Teilzeitbeschäftigte Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Mindeststundengrenze von 5 Nachtdienststunden entsprechend des Beschäftigungsumfangs. Die Zulage steht Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich zu, wenn sie den Belastungen ausgesetzt sind, die mit der Zulage vergütet werden sollen. Daher erhalten sie die Zulage auch nur, wenn sie zu wechselnden Zeiten herangezogen werden, also im Monat viermal die Anfangsuhrzeiten zweier Dienste mindestens 7 und höchstens 17 Stunden auseinanderliegen. Die Zulage wird Teilzeitbeschäftigten entsprechend der konkreten Belastungen ungekürzt ausgezahlt (so wie beispielsweise die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten). STAND

3 Höhe der Zulage ( 17b EZulV) Die Zulage setzt sich zusammen aus 1. Grundbetrag von 2,40 EUR je geleisteter Nachtdienststunde (20-6 Uhr), 2. Erhöhungsbetrag von 1,00 EUR für jede zwischen 0 Uhr und 6 Uhr geleistete Stunde und 3. Zusatzbetrag von monatlich 20,- EUR, sofern dreimal im Monat überwiegend an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag Dienst geleistet wurde. Übertrag Der Grundbetrag ist auf monatlich maximal 108,- EUR begrenzt, dies entspricht 45 Nachtdienststunden. Werden im Monat mehr als 45 Nachtdienststunden geleistet, werden die Mehrstunden auf die folgenden Monate übertragen. Der Übertrag ist auf 135 Nachtdienststunden begrenzt. Der Übertrag wird zum Einen ausgezahlt, wenn in einem Monat die Grundvoraussetzungen für die Zahlung einer Zulage vorliegen, aber weniger als 45 Nachtdienststunden geleistet werden. In diesem Fall wird die Nachtdienststundenzahl aus dem Übertrag bis auf maximal 45 Stunden aufgefüllt. Darüber hinaus wird der Übertag auch ausgezahlt, sofern in einem Monat die Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage überhaupt nicht vorliegen (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit). Dann wird nur der vorhandene Übertrag bis maximal 45 Stunden (= 108,- EUR) ausgezahlt. Findet ein Wechsel in den Tagdienst statt, wird der Übertrag bis zur Gesamtgrenze von maximal 45 Nachtdienststunden (bzw. 108,-EUR) pro Monat ausgezahlt. Da der Übertrag auf höchstens 135 Stunden begrenzt ist, wird der Übertrag so spätestens in drei Monaten abgebaut. Bei Eintritt in den Ruhestand kann der Übertrag mittels Einmalzahlung vollständig ausgeglichen werden. Übergangsregelungen ( 25 EZulV) Sofern im September 2013 ein Anspruch auf die alte Wechselschicht- oder Schichtzulage nach 20 EZulV alte Fassung besteht, wird für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2013 ein Vorschuss auf der Grundlage der bisherigen Regelungen gewährt... Im Nachhinein werden dann für diesen Zeitraum die Ansprüche nach der neuen Regelung ermittelt. Ergibt sich dabei ein höherer Anspruch werden die Differenzbeträge nachgezahlt. Sollten die neuen Ansprüche geringer ausfallen oder sollte ggf. nach der neuen Regelung ab Oktober 2013 überhaupt kein Anspruch mehr auf eine Zulage bestehen, werden die bereits ausgezahlten Zulagen nicht zurückgefordert. Während des Übergangszeitraumes sind zulagenrelevante Änderungen in der Tätigkeit zu berücksichtigen. Findet also z. B. ein Wechsel vom Wechselschichtdienst in den Schichtdienst statt, darf als Vorschuss nur noch die Schichtzulage gewährt werden. Sofern während des Übergangszeitraumes die zulagenberechtigende Tätigkeit endet, ist auch die Vorschusszahlung einzustellen. Hintergrund: Die Übergangsregelung ist in der Regel nur für Fälle relevant, in denen die alte Zulage derzeit mit den laufenden Bezügen als Vorschuss gewährt wird. STAND

4 Da es sich bei der neuen Zulage nicht mehr um eine Zulage in festen Monatsbeträgen (z.b 76,70 EUR) handelt, sondern der Zulagenbetrag jeden Monat stark variiert, kann die neue Zulage nicht mehr als Vorschuss mit den laufenden Bezügen gewährt werden. Insofern wird die neue Zulage, so wie die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten, rückwirkend ausgezahlt. Durch die Übergangsregelung soll gewährleistet werden, dass in der Umstellungsphase der Zahlungsmodalitäten möglichst keine Unterbrechung der Zahlung erfolgt. Wird die alte Zulage bereits jetzt rückwirkend ausgezahlt, erübrigt sich theoretisch eine Verrechnung, da alte und neue Zulage im gleichen Monat zur Auszahlung anstehen, so dass direkt der Zulagenbetrag nach der neuen Regelung ausgezahlt werden kann. Lediglich in den Fällen, in denen nach der neuen Regelung für Oktober bis Dezember 2013 kein Anspruch mehr oder ein geringerer Anspruch als nach der alten Regelung zusteht, ist bis Dezember 2013 der Anspruch nach der alten Fassung rückwirkend auszuzahlen. Überhaupt keine Rolle spielt die Übergangsregelung für Fälle, in denen im September kein Anspruch auf die alte Wechselschicht- oder Schichtzulage besteht, die Betroffenen aber ab Oktober zu wechselnden Zeiten eingesetzt werden und so die Voraussetzungen für die neue Zulage erfüllen. Diese Betroffenen erhalten ab Oktober 2013 die neue Zulage, allerdings rückwirkend und ohne vorherigen Vorschuss. Ab Januar 2014 stehen ausnahmslos nur noch Zulagen nach den neuen Anspruchsgrundlagen zu! Auswirkungen der Änderung von 5 Arbeitszeitverordnung (AZV) auf die Zulagengewährung Neben der Erschwerniszulagenverordnung werden auch die entsprechenden dienstrechtlichen Regelungen angepasst. Nach 5 AZV neue Fassung werden Ruhepausen auf die Arbeitszeit nur angerechnet, sofern Dienst zu wechselnden Zeiten vorliegt und mindestens 35 Nachtdienststunden im Monat geleistet werden. Diese arbeitszeitrechtliche Regelung ist auch bei der Zulagenberechnung zu berücksichtigen. Pausenzeiten dürfen jedoch erst als Dienstzeit gewertet und bei der Ermittlung der zulagenrelevanten Zeiten mitgezählt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind! Die Änderung von 5 AZV hat somit auch Auswirkungen auf die Höhe der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Liegen in einem Monat nicht die nötigen vier Dienstpaare vor oder werden nicht mindestens 35 Nachtdienststunden geleistet, müssen auch bei der Berechnung dieser Zulage die Pausenzeiten abgezogen werden! Praxis Ich bitte die zuständigen Stellen für die Personalfälle, die im September 2013 einen Anspruch nach 20 EZulV alte Fassung haben, weiterhin die alten Ansprüche bis zum zu prüfen und zu melden. Darüber hinaus bitte ich ab auch die neuen Zulagenansprüche zu übermitteln. Bei der Bundespolizei soll - nach meinen Informationen - ab die neue Zulage automatisch über eplan bzw. über SP- Expert berechnet werden. Für die anderen Behörden werde ich in Kürze einen selbstrechnenden Vordruck für die Berechnung der neuen Zulage zur Verfügung STAND

5 stellen. Dies bedeutet - bei laufender Zahlung der Wechselschicht- und Schichtzulagen: Sollte in der Übergangsphase der alte Anspruch wegfallen, bitte ich mir - wie bisher - eine Einstellungsverfügung zu übermitteln. Zum werde ich alle laufenden Zahlungen der alten Zulage kraft Verordnung einstellen (Einstellungsverfügungen für den erübrigen sich daher). Im Zeitraum von Januar 2014 bis März 2014 beabsichtige ich die Differenzbeträge zwischen alter und neuer Zulage für Oktober bis Dezember 2013 auszuzahlen. Im April 2014 werde ich dann versuchen, die neue Zulage für Januar 2014 auszuzahlen. In der Folgezeit werde ich die neue Zulage möglichst immer im gleichen Monat wie die Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten auszahlen. - bei rückwirkender Zahlung der Wechselschicht- und Schichtzulagen: Auch in diesem Fall bitte ich die alten Ansprüche wie bisher bis zum zu melden. Darüber hinaus bitte ich ab die neuen Ansprüche (die über eplan oder andere Rechenwerke berechnet werden) zu übermitteln. Soweit möglich, bitte ich alte und neue Ansprüche zusammen zu übersenden. Gehen beide Forderungsnachweise im selben Abrechnungsmonat/gleichzeitig hier ein, werde ich auf eine Differenzberechnung verzichten und direkt die neue Zulage auszahlen, sofern diese höher ist als die alte Zulage. Sollte der Anspruch nach der neuen Regelung niedriger als nach der alten Regelung ausfallen, werde ich für den Übergangszeitraum wenigstens die Ansprüche nach der alten Regelung auszahlen. Die Ansprüche für Oktober 2013 werden so vermutlich im Januar 2014 ausgezahlt (sofern die Umstellung reibungslos funktioniert). Durchführungshinweise des BMI Das BMI beabsichtigt in Kürze ausführliche Durchführungshinweise mit Beispielen zur neuen Zulage herauszubringen. Sobald die Hinweise vorliegen, werde ich diese im Internet unter veröffentlichen. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner im BVA gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bezügebetreuung im Bundesverwaltungsamt STAND

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