Herzlich Willkommen. zum Vortrag: Vererben und Erben in der Patchworkfamilie. Freitag:

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1 Herzlich Willkommen zum Vortrag: Vererben und Erben in der Patchworkfamilie Freitag: Referent: RA Dr. Pierre Plottek, Fachanwalt für Erbrecht

2 Agenda - Begrüßung und Einleitung - Relevanz des Themas - Gesetzliches Erbrecht - Pflichtteilsrecht - Instrumente der Gestaltung - Schlussbetrachtung und Verabschiedung

3 Relevanz des Themas Begrifflichkeit: Patchworkfamilie (engl. patchwork, Flick-, Stückwerk ) 13,6 % der Haushalte in Deutschland mit Kindern unter 18 Jahren sind Stieffamilien. Die Stieffamilie ist damit der dritthäufigste Familientyp nach der Kernfamilie und der Ein-Eltern-Familie (Alleinerziehende) mit einem Anteil von 16 % der Kinder unter 18 Jahren. Quelle:

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7 Vererben Warum Gedanken zur Erbfolge machen? Versorgung: Partner, Abkömmlinge, nahe stehende Personen Vermeidung von Erbstreitigkeiten

8 Vererben Gesetzliche Erbfolge Gilt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt Ehegatten Verwandte sonst: Staat Gewillkürte Erbfolge Gilt, wenn ein wirksames (!) Testament oder ein Erbvertrag vorliegt jede natürliche oder juristische Person

9 Gesetzliche Erbfolge Verwandtenerbrecht 1. Ordnung 2. Ordnung 3. Ordnung usw. Kinder Eltern Großeltern Enkel Geschwister Onkeln/Tanten Urenkel Nichte/Neffe Cousin/Cousine usw. usw. usw. Bereits eine Person aus vorhergehender Ordnung schließt sämtliche Personen aus allen folgenden Ordnungen aus.

10 Gesetzliche Erbfolge Beispiel 1 2. Ordnung Mutter Vater Bruder Erblasser Schwester 2. Ordnung 1. Ordnung Sohn Sohn 1/3 Tochter 1/6 Enkel 1 Enkel 2 Enkel 3

11 Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (ohne Zugewinnausgleich) neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) neben Verwandten der 3. Ordnung: - neben Großeltern - neben anderen Verwandten 1/4 1/2 1/2 1/1

12 Gesetzliche Erbfolge Exkurs: Zugewinnausgleich während der Ehe: getrennte Vermögen Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung: Ermittlung des Vermögenszuwachses beider Ehegatten (Zugewinn des jeweiligen Ehegatten) und Ausgleich der Differenz (Zugewinnausgleich) Bei Beendigung der Ehe durch Tod: pauschaler ZugAusgleich: Erhöhung der Erbquote um ¼ oder genauer ZugAusgleich: wie bei Scheidung

13 Gesetzliche Erbfolge Ehegattenerbrecht (mit pauschalen Zugewinnausgleich) neben Verwandten der 1. Ordnung: (Kinder, Enkel, Urenkel usw.) neben Verwandten der 2. Ordnung: (Eltern, Geschwister, Neffen usw.) neben Verwandten der 3. Ordnung: - neben Großeltern - neben anderen Verwandten ¼ + ¼ = ½ ½ + ¼ = ¾ ½ + ¼ = ¾ 1/1

14 Gesetzliche Erbfolge Beispiel 2 Mutter Vater 2. Ordnung Bruder Erblasser ¼ + ¼ = ½ Ehegatte 1. Ordnung Sohn Tochter ¼ ¼

15 Gesetzliche Erbfolge Beispiel 3 Mutter Vater Bruder Erblasser ½ + ¼ = ¾ Ehegatte Neffe ¼

16 Gesetzliche Erbfolge Fazit: 1. Stiefkinder sind nach dem Stiefelternteil nicht kraft Gesetzes erbberechtigt! 2. Soll ein Stiefkind aus dem Nachlass bedacht werden, erfordert diese eine testamentarische Einsetzung des Stiefkindes! 3. Hinterlässt der erstversterbende Ehegatte keine Verfügung von Todes wegen, entsteht zwischen seinen Abkömmlingen und dem längerlebenden Ehegatten eine (nicht selten konfliktträchtige) Erbengemeinschaft! Oh,je!

17 Gewillkürte Erbfolge Möglichkeiten der gewillkürten Erbfolge Testament (letztwillige Verfügung) - öffentlich (notariell) - eigenhändig gemeinschaftliches Testament (nur Ehegatten!) - notariell oder eigenhändig Erbvertrag - nur notariell Oberbegriff: Verfügung von Todes wegen

18 Verfügungen von Todes wegen Vorteile Individuelle Gestaltung der Erbfolge - Vermeidung unliebsamer oder unerwarteter Erben - Zuwendung an jede beliebige Person - Zuwendungen zur Versorgung bestimmter Personen - Vermeidung zerstrittener Erbengemeinschaften - Zuwendung bestimmter Gegenstände auch ohne Erbeinsetzung (Vermächtnis), z.b. aus Wohltätigkeit Einsparung von Steuern und Kosten für die Erben

19 Testament Eigenhändiges Testament (Form) MUSS: gesamter Text eigenhändig geschrieben MUSS: Unterschrift Bei Verstoß: Testament unwirksam! SOLL: Angabe von Ort und Zeit SOLL: Unterschrift mit Vor- und Nachnamen Empfohlen: Überschrift Testament / Letzter Wille Verstoß fördert Streit über Wirksamkeit!

20 Testament Risiken eines eigenhändigen Testaments Streitträchtigkeit: z.b. bei ungenauer Verwendung der Begriffe erben und vermachen bei Zweifeln an der Echtheit bei Zweifeln an der Testierfähigkeit bei Angabe unnötiger Gründe ( weil sie mich so gut gepflegt hat. ) droht evt. Testamentsanfechtung Wird das Testament bei meinem Tod gefunden?

21 Berliner-Testament ohne Schlusserbeinsetzung Setzen sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben ein, unter Ausschluss der Abkömmlinge, können beim Versterben des Längerlebenden als ungerecht empfundene Ergebnisse entstehen, wenn Längerlebender mangels letztwilliger Verfügung aufgrund gesetzlicher Erbfolge nur von seinen Abkömmlingen beerbt wird! Ergebnis wäre: Abkömmlinge des erstversterbenden Ehegatten gehen nicht nur leer aus, vielmehr ist auch der Erbteil, den der Längerlebende vom Erstversterbenden erbt, für sie endgültig verloren. Oh je!

22 Erbvertrag Vertrag mit mindestens einer anderen Person mit mindestens einer bindender Regelung über Erbeinsetzung oder Vermächtnis oder Auflage Form: nur notariell

23 Grenze der Testierfreiheit = Pflichtteilsrecht

24 Pflichtteilsrecht Pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Abkömmlinge vorverstorbener Kinder Ehegatten (und Lebenspartner i.s. LPartG) Eltern, wenn keine Kinder vorhanden wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Stiefkinder und Stiefeltern sind nicht pflichtteilsberechtigt! Pflichtteilsquote: ½ der gesetzlichen Erbquote

25 Pflichtteilsrecht Rechtsnatur: keine dingliche Beteiligung am Nachlass, sondern Zahlungsanspruch gegen die eingesetzten Erben Berechnung des ordentlichen Pflichtteils: Wert des Nachlasses x Pflichtteilsquote

26 Pflichtteilsrecht - Beispiel Mutter Vater kein Testament = gesetzl. Erbfolge Erblasser Ehegatte 1/2 Sohn Tochter 1/4 1/4

27 Pflichtteilsrecht - Beispiel Mutter Vater Ehegatte = testamentarischer Alleinerbe Erblasser Ehegatte 1/1 Sohn Tochter Pflichtteil 1/8 Wert Pflichtteil 1/8 Wert

28 Pflichtteilsrecht Lebzeitige Schenkungen Pflichtteilsergänzungsanspruch - Schenkungen der letzten 10 Jahre, aber: für Erbfälle ab Abschmelzung d. Werts pro Jahr 1/10 - bei Schenkungen an den Ehegatten: 10-Jahresfrist läuft erst mit Beendigung der Ehe! Pflichtteilsergänzungsanspruch richtet sich gegen den Erben und ggfs. auch den Beschenkten! Berechnung der Pflichtteilsergänzung: Wert der Schenkungen x Pflichtteilsquote

29 Instrumente der Gestaltung Typische Patchwork-Konstellationen Fallgruppe 1: Keine gemeinsame Nachlassplanung der Ehegatten Beide Ehepartner wollen nur die eigenen Abkömmlinge zu ihren Erben einsetzen Störpotential: Wird der Ehepartner durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, kann er jedenfalls den Pflichtteil verlangen. Lösung: Pflichtteilsverzichtvertrag mit dem Ehegatten Störpotential: Zugewinnausgleich wird durch Tod nach 1371 Abs. 2 BGB ausgelöst, wenn nicht der Ehegatte Erbe geworden ist. Lösung: Ehevertrag mit Ausschluss des Zugewinnausgleichs

30 Instrumente der Gestaltung Typische Patchwork-Konstellationen Fallgruppe 2: Zweite Ehe mit Kindern aus erster Ehe ( meine Kinder deine Kinder ) Beide Ehepartner wollen nicht nur die eigenen Abkömmlinge zu ihren Erben einsetzen, sondern auch den (neuen) Ehepartner. Störpotential: Abkömmlinge befinden sich mit neuem Ehepartner in einer Erbengemeinschaft. Bei minderjährigen Kindern nunmehr früheren Ehegatte sorgeberechtigt und verwaltet ererbtes Vermögen der Kinder? Oh je! Lösung:?

31 Instrumente der Gestaltung Schlusserbeinsetzung einseitiger Kinder vs. Vor- und Nacherbschaft Sind nur einseitige Kinder vorhanden, besteht die Gefahr, dass der letztversterbende Stiefelternteil abweichend vom ursprünglichen Verteilungsplan der Ehegatten die Kinder des Erstversterbenden von jeglicher Beteiligung an seinem Nachlass ausschließt! Dramatisch, wenn zuvor die Kinder des Erstversterbenden auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen auch noch verzichtet haben. Lösung 1: Bindende Schlusserbeinsetzung Nachteil: Gerade bei jungen Erblassern, kann möglichen Fehlentwicklungen der Kindern durch fehlende Abänderungsbefugnis verwehrt sein. Lösung 2: Vor- und Nacherbschaft Ehegatte als Vorerbe einsetzen, einseitige Kinder als Nacherbe! Das Vermögen des Erblassers bleibt bis zum Nacherbfall vom Vermögen des Vorerben getrennt, rechtlich getrenntes Sondervermögen. Es kommt also nicht zur Vermischung der Vermögensmassen. Nachteil: Pflichtteilsrechte der Nacherben entstehen im ersten Erbfall. Vermögen unterliegt 2x der Erbschaftssteuer. Missbrauchsgefahr durch Vorerben.

32 Instrumente der Gestaltung Störpotential: Pflichtteil der Kinder aus der ersten Ehe Sowohl bei der Lösung Schlusserbeinsetzung, als auch bei der Lösung Vor- und Nacherbschaft entstehen Pflichtteilsansprüche für die Abkömmlinge. Lösung: Pflichtteilsstrafklauseln durch einfache Strafklausel oder Abänderungsvorbehalte ABER VORSICHT!

33 Instrumente der Gestaltung ACHTUNG bei der Formulierung einer solchen Klausel: Ein gemeinschaftliches Testament enthielt die Pflichtteilsstrafklausel, wonach unsere Kinder nach dem Tod des Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten, falls sie nach dem Erstversterbenden einen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Die Ehegatten hatten jedoch keine gemeinsamen Kinder, sondern nur einseitig aus vorherigen Beziehungen. OLG Celle (Entscheidung vom ) Im Wege der Auslegung nun für illoyale Kinder ein Vermächtnis in Höhe des fiktiven Pflichtteils auch nach dem letztversterbenden Stiefelternteil einzuräumen! Folge: Illoyale Stiefkinder hatten auf einmal ein Vermächtnisanspruch in Höhe des (eigentlich nicht bestehenden) Pflichtteilanspruchs. Oh je!

34 Instrumente der Gestaltung Typische Patchwork-Konstellationen Fallgruppe 3: Zweite Ehe mit Kindern aus erster Ehe und gemeinsame Kinder ( meine Kinder deine Kinder unsere Kinder ) Beide Ehepartner wollen unter Umständen die gemeinsamen Abkömmlinge zu ihren Erben einsetzen und oder bevorzugen. Störpotential: Wenn vorher keine Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen getroffen werden konnten, droht Streit zwischen den (einseitigen und gemeinsamen) Kindern. Lösung: Pflichtteilsstrafklauseln, s.o. oder rechtzeitige Vermögensübertragungen Sollen einseitige Kinder nicht vollständig leer ausgehen, kann Ihnen ein Vermächtnis zugesprochen werden. Sollen alle Kinder wirtschaftlich gleichgestellt werden, sollte von allen Kinder Pflichtteilsverzichtsverträge eingeholt werden. Wenn hierzu nicht bereit, dann Pflichtteilsstrafklausel etc. so.

35 Schlussbetrachtung - Erbrechtliches Konfliktpotential bei Patchworkfamilien sehr hoch! - Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten aber vorhanden - Vor- und Nacherbschaft - Pflichtteilsverzichtsverträge - Strafklauseln - Abänderungsvorbehalte etc. Fazit: Lassen Sie sich beraten! Es kann Ihnen geholfen werden!

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Trappe & Plottek Rechtsanwälte/Fachanwälte/Steuerberater Clemensstraße 25, Bochum Tel.: 0234/ Telefax: 0234/

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