Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte -
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- Helmut Seidel
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1 Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Thomas Przybilla LANUV NRW Fachbereich 45: [...], Geräusche und Erschütterungen Fon: thomas.przybilla@lanuv.nrw.de
2 Schall (1) Schall sind Schwingungen und Wellen, die sich in elastischen Medien z.b. in Luft ausbreiten und vom Menschen wahrgenommen werden können. sekundärer Luftschall Luftschall Körperschall
3 Schall (2) In Luft wird Schall als Änderung des Luftdrucks p in der Maßeinheit db (Dezibel) gemessen. = 10 lg = 20 lg und = 1 (kein Momentanspitzenwert!) mit p 0 = N/m Atmosphärische Luftdruck: p atm =1013 mbar 10 5 N/m 2
4 Schall (3) Schmerz: = %& : = 200 "/$ 2, p eff p atm /500 Unterhaltung: =! : = 0,02 "/$ 2, p eff p atm / Hörschwelle: = : = 0, p eff p atm /
5 Wahrnehmung (1) 140,0 Normalkurven gleicher Lautstärkepegel Schalldruckpegel, in db 120,0 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 20 db entsprechen 30 Phon 20 db entsprechen 20 Phon 100 Phon 90 Phon 80 Phon 70 Phon 60 Phon 50 Phon 40 Phon 30 Phon 20 Phon 10 Phon Hörschwelle -20, Frequenz, in Hz (aus DIN ISO 226, )
6 Definitionen tieffrequente Geräusche und Infraschall
7 Wahrnehmung (2) Faktor 4 Faktor Hz leise 44 Hz leise 438 Hz laut 44 Hz laut
8 Wahrnehmung (3) 25 Hz 50 Hz 63 Hz 100 Hz
9 Rechtliche Grundlage (1) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
10 Rechtliche Grundlagen (2) Verordnung: -- Verwaltungsvorschrift für gewerbliche Anlagen: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm (vom 26. August 1998)
11 Rechtliche Grundlagen (2) Immissionsort nach 6.2, TA Lärm Ort der Belästigung Immissionsort nach 6.1, TA Lärm
12 Rechtliche Grundlagen (3) Standardfall: Immissionsrichtwerte nach 6.1 der TA Lärm 1998 Immissionsort außerhalb des Gebäudes A-Bewertung normale Geräuschwahrnehmung Immissionsrichtwerte nach 6.2 der TA Lärm 1998 Immissionsort innerhalb des Gebäudes A-Bewertung normale Geräuschwahrnehmung Beurteilungsgrößen: L A,r und L AFmax
13 A-Bewertung von Geräuschen Übertragungsmaß [db] ? Frequenz [Hz]
14 Hörschwelle A-Bewertung absolut relativ
15 Rechtliche Grundlagen (4) 7.3 Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche Für Geräusch, die vorherrschende Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche), ist die Frage, ob von ihnen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, im Einzelfall nach den örtlichen Verhältnissen zu berurteilen. Schädliche Umwelteinwirkungen können insbesondere auftreten, wenn bei deutlich wahrnehmbaren tieffrequenten Geräuschen in schutzbedürftigen Räumen bei geschlossenen Fenstern die nach Nummer A.1.5 des Anhangs ermittelte Differenz L Ceq - L Aeq den Wert 20 db überschreitet. Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält Nummer A.1.5 des Anhangs.
16 Rechtliche Grundlagen (5) Anhang A.1.5 der TA Lärm Hinweise zur Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche...(Hinweise zu möglichen Quellen) (Hinweise zu möglichen Übertragungswegen) Hinweise zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche enthält DIN 45680, Ausgabe März 1997, und das zugehörige Beiblatt 1. Danach sind schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten, wenn die in Beiblatt 1 genannten Anhaltswerte nicht überschritten werden.
17 DIN Messung und Bewertung tieffrequenter Geräusche in der Nachbarschaft Anwendungsbereich: tieffrequente Geräuschimmissionen in Gebäuden Luft- oder Körperschallübertragung Ergänzung bestehender Mess- und Bewertungsvorschriften für Geräusche Schutz vor erheblichen Belästigungen
18 Besonderheiten Frequenzbereich ca. 7 Hz bis 112 Hz. Beurteilung erfolgt durch Berücksichtigung der Hörschwelle frequenzabhängig. Beurteilung hängt sehr davon ab, ob das Geräusch mindestens einen deutlich hervortretenden Einzelton enthält. Beurteilungsgrößen L Terz,r und L TerzFmax, oder L A,r und L AFmax Anhaltswerte
19 Terzpegel (1) Zerlegung des Geräusches in einzelne Frequenzbänder Bandbreite der Frequenzbänder 1/3 Oktav ( Terzband ) Bestimmung von L eq und L Fmax für jedes Terzband (Diese Bestimmung erfolgt Lin- bzw. Z- bewertet.)
20 Terzpegel (2) L HS L Fmax L eq
21 Anhaltswerte Anhaltswert < Beurteilungsgröße nicht definierter Bereich (Einzelfallbetrachtung) definierter Bereich Beurteilungsgröße < Anhaltswert
22 Messung Standardmikrofon ab 3.5 Hz Spezialmikrofon ab 0.07 Hz
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