Neuerungen im Verkehrsrecht 2013
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- Ida Kerner
- vor 7 Jahren
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1 Neuerungen im Verkehrsrecht 2013 Änderungen der StVO zum Änderungen im Fahrerlaubnisrecht zum (Umsetzung der 3. EU- Führerscheinrichtlinie) 1
2 Änderung StVO zum Ziele der Änderungen sind: Akzeptanz und Eindeutigkeit der Vorschriften erhöhen, den Schilderwald zu lichten, Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr. 2
3 Einige Änderungen der StVO zum Bahnübergang Einführung eines generellen Überholverbotes an beschrankkten und unbeschrankten Bahnübergängen ab Zeichen 151 und 156 (Gefahrenzeichen bis einschließlich Kreuzungsbereich) Wartegebot an der einstreifigen Bake entfällt 3
4 Radverkehr: Es wird ein generelles Parkverbot für Schutzstreifen eingeführt. In Fahrradstraßen darf künftig nicht schneller als 30 km/h gefahren werden (unbestimmter Rechtsbegriff mäßige Geschwindigkeit entfällt). Freigegebene linke Radwege werden nur mit Zusatzzeichen Radverkehr frei gekennzeichnet. Die Beförderung in Fahrradanhängern wird explizit in die StVO aufgenommen (bis zu zwei Kindern bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr von mind. 16 Jahre ). 4
5 Inline-Skater / Rollschuhfahrer: Wird in der StVO explizit geregelt; vergleiche 24, 31 (keine Fahrzeugführer) Zusatzzeichen erlauben jedoch das Befahren von Radwegen. 5
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7 Auswertung: Teilnehmer: 456 Veranstaltungen: 35 (ca. 2 Jahre) Ergebnis/Antworten: A = 218 B = 173 C = 40 k.a. = 25 Richtige Antwort: Lösung: B 9 (3) StVO Wer abbiegen will, muss auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht nehmen; wenn nötig, ist zu warten. 7
8 Änderungen im Fahrerlaubnisrecht zum Anlass ist die Umsetzung der sog. 3. EG Führerscheinrichtlinie. Ziel dieser Richtlinie: Das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa zu beenden. Regelungen zum Schutz gegen Fälschungen. Regelungen zu den Mindestvoraussetzungen für die Erteilung einer FE. Regelungen zu ärztlichen Untersuchungen. 8
9 Fakten: Ein Umtausch des Führerscheins ist nicht nötig Für Altinhaber gilt ein weitreichender Bestandsschutz Einen nur eingeschränkten Bestandsschutz gibt es für LKW- und Busführerscheine - Fahrerlaubnis ist befristet auch vor 1999 erteilte - Verlängerung nur durch eine ärztliche Untersuchung Alle neu ausgestellten Führerscheindokumente sind auf 15 Jahre befristet (Fälschungssicherheit) Alle vor dem ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens umgetauscht werden. 9
10 Modellversuch Moped mit 15 mit Wirkung vom 01. Mai 2013 in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen Mindestalter für die Fahrerlaubnis der Klasse AM auf 15 Jahre gesenkt. (Modellversuch) Mindestalter für Kraftfahrzeuge der Klasse AM beträgt grundsätzlich 16 Jahre. 10
11 Änderungen der Führerscheinklassen ab Einführung der Klasse AM bisher die Führerscheinklassen M und S umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes) bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum Änderung in der Klasse A 1 bis zu 125 cm 3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw wird ergänzt: Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,1 kw/kg Leermasse bisherige 80 km/h Begrenzung für 16- und 17-Jährige entfällt 11
12 Einführung der Klasse A2 neu Motorleistung bis 35 kw und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg Neuregelung für Trikes für das Führen von Trikes ab eine FE der Klasse A vor (vorher B) Mindestalter wird auf 21 Jahre angehoben ohne Anhänger (neu) Neuregelung in der Klasse B auch Anhänger mit ZG über 750 kg, aber ZG der Kombinationen max. 3.5 t 12
13 Änderungen in der Klasse L mit bbh bis 40 km/h (32 km/h alt) Änderungen in der Klasse D1 Kfz max. 8 m Länge Änderungen in der Klasse BE Anhänger oder Sattelanhänger mit max. 3,5 t ZG (bisher ohne Begrenzung) 13
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17 Neuerungen im Verkehrsrecht 2014 ab 1. Mai 2014 gibt es das Fahreignungsregister (FAER) (alt VZR) ab 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Warnweste vorhanden sein (Motorräder bleiben ausgenommen ab 1. Juli 2014 entfällt bei Umzug Kennzeichenwechsel 17
18 Neues Punktesystem ab dem 1. Mai 2014 In Deutschland gilt ab dem 1. Mai 2014 das reformierte Punktesystem für Verkehrsverstöße (Ordnungswidrigkeit ab 60,00 Euro und Verkehrsstraftaten). Neuregelung Punktesystem: Vormerkung Ermahnung Verwarnung + Seminar Entzug 6 Monate 1 3 Punkte 4 5 Punkte 6 7 Punkte 8 Punkte 1 Punkt für Ordnungswidrigkeiten ab 60,00 Euro 2 Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten 3 Punkte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis Tilgungsfristen: Es gelten starre Tilgungsfristen, ohne Verlängerung durch neue Punkte. Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2,5 Jahre Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten 5 Jahre Straftaten mit 2 Punkten 5 Jahre Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre Die Punkte entstehen mit der Tatbegehung. 18
19 Was passiert mit verbleibenden Eintragungen? Eintragungen, die zum nicht gelöscht werden, sollen entsprechend folgender Tabelle umgerechnet werden. Punktestand vor Punktestand neu Punkterabatt wird es auch im neuen Recht geben: Punktestand 1 bis 5 Punkte wird 1 Punkt erlassen, bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20
Bis zum Jahr 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellte Führerscheindokumente erstmalig umzutauschen.
Wesentliche Änderungen auszugsweise: Befristung des Führerscheindokumentes Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal
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Gefahrzeichen nach 40 StVO 151 unbeschrankter Bahnübergang SL 630 24,50 37,50 42,00 52,00 31,00 44,00 48,50 58,50 42,00 55,00 59,50 69,50 SL 900 36,00 54,00 65,00 91,00 47,50 65,50 76,50 102,50 60,50 78,50
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