Fachbezogener Besonderer Teil. Englisch. der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen

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1 Fachbezogener Besonderer Teil Englisch der sordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft hat gemäß 44 Absatz 1 NHG in der 107. Sitzung vom den folgenden fachbezogenen Besonderen Teil zur sordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen vom (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 05/2007, S. 910) beschlossen, der in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am befürwortet und in der 126. Sitzung des Präsidiums am genehmigt wurde (Amtliches Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück, Nr. 05/2010, S. 666). 1 Zweck der ( 1 Allg. Teil) Durch die erfolgreiche Absolvierung der Masterprüfung im Fach Englisch weist der Prüfling nach, dass er den Anforderungen für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen genügt und die wissenschaftlichen Grundlagen für den Unterricht des Faches Englisch an Grundschulen und Hauptschulen oder an vergleichbaren Schulen erworben hat. 2 Zuständigkeit im Sinne ( 5 Absatz 1 Allg. Teil) Zuständig ist der sausschuss des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft. 3 Studienprogramm und Studienablauf ( 3, 4, 9, 11, 12 und 26 Allg. Teil) (1) 1 Das Fach Englisch hat einen Studienumfang von 9 LP. 2 Darin ist ein Fachpraktikum nicht mit einbezogen. 3 Das Studium von Englisch umfasst einen Pflichtbereich von zwei Veranstaltungen im Umfang von zusammen 7 LP und einen Wahlbereich von einer Veranstaltung mit 2 LP. Nr. Pflichtbereich SWS LP 1. Fachdidaktik Grund-, Haupt- und Realschulen Empfohlenes Semester 2. Applied Language Studies (ALS) Sem. 3. Wahlbereichbereich Eine fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung en Voraussetzungen Sem SWS Gesamtsumme 6 9 LP Empfohlenes Sem en siehe beschreibung Voraussetzungen Sem (2) Die Studien begleitenden sleistungen, die inhaltlichen sanforderungen und sind in der Anlage 1 näher dargelegt. (3) 1 Im Fach Englisch kann ein schulisches Erweiterungsfachpraktikum (EFP) absolviert werden, sofern im Fach Englisch nicht das schulische Basisfachpraktikum (BFP) absolviert wurde. 2 Die Teilnahme am schulischen Erweiterungsfachpraktikum (EFP) setzt die Teilnahme an einer fachdidaktischen Vorbereitung voraus. 3 Die weiteren Anforderungen sind in Anlage 1 näher dargelegt.

2 2 4 Nähere Bestimmungen zu sleistungen und n ( 11, 12 und 16 Allg. Teil) (1) sleistungen werden in der Regel in einer der folgenden Formen erbracht: Klausuren von in der Regel 30 bis 90 Minuten Dauer; Hausarbeiten in schriftlicher Form im Umfang von in der Regel 10 bis 30 Seiten bei einer Bearbeitungszeit von in der Regel 3 bis 12 Wochen; Referaten von in der Regel 5 bis 30 Minuten Dauer mit schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von mindestens 5 und höchstens 15 Seiten bei einer Bearbeitungszeit von in der Regel 3 bis 12 Wochen; Mündliche im Umfang von in der Regel 15 bis 30 Minuten Dauer, Zusammenfassung und Synthese der schriftlichen Beiträge (Portfolio) im Umfang von Seiten, (2) (3) 1 Weitere Erbringungsformen sind zulässig. 2 Sie müssen im Hinblick auf den Arbeitsaufwand und die Qualifikationsanforderungen mit den vorgenannten vergleichbar sein. 1 Ein mindestens dreimonatiger, studienrelevanter Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land ist bis zur Meldung zur mündlichen Abschlussprüfung nachzuweisen. 2 Bei dem Studium einer modernen Fremdsprache ist ein Auslandsaufenthalt die Voraussetzung für die Anerkennung des Master of Education als Erstes Staatsexamen. 3 Ist das zweite Unterrichtsfach ebenfalls eine Fremdsprache, ist nur ein Auslandsaufenthalt nachzuweisen. 5 In-Kraft-Treten Dieser fachbezogene Besondere Teil tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Osnabrück in Kraft.

3 3 Anlage 1: beschreibungen titel Englischer titel Verwendung des s Wahlpflicht Fachwissenschaftliche Lehrveranstaltung Wahlpflichtmodul Bachelor BEU beschließendes Gremium FBR FB 07 komponenten LP des s Art der studienbegleitenden sanforderungen Berechnung der note Vertiefung von Fachkenntnissen und Fähigkeiten aus den Basis- und Vertiefungsmodulen Individuelle Schwerpunktbildung Ausgleich fachlicher Schwächen 2 LP Jedes Semester keine ALS titel Applied Language Studies Englischer titel Applied Language Studies Verwendung des s Pflichtmodul: 2-Fächer Bachelor Bachelor Berufliche Bildung M. Ed. GH M. Ed. R beschließendes Gremium FBR FB 07 Optimierung der Hör- und Sprachkompetenz in der Zielsprache auf der Stufe C1 (GERR) Optimierung der Lese- und Schreibkompetenz in der Zielsprache auf der Stufe C1 (GERR) Optimierung themen- und materialorientierter, adressatenbezogener Darstellungsformen in der Zielsprache auf Stufe C1 (GERR) Einübung und Ausbau kompetenter und angemessener Formen der Übersetzung von unterschiedlichen Texten aus der Zielsprache Lektüre und Analyse der Form und Funktion unterschiedlicher Textarten mit hoher Komplexität in der Zielsprache Inhaltliche und konzeptuelle Organisation sowie Entwurf (proposal) wissenschaftlicher Arbeiten in der Zielsprache auf dem Niveau einer B.A. Abschlussarbeit Formen und Methoden professioneller Übersetzungspraxis in unterschiedlichen Bereichen komponenten 1 Seminar

4 4 LP des s Art der studienbegleitenden sanforderungen Berechnung der note 3 LP Jedes Semester Seminar aktive mündliche Seminarteilnahme; 2-4 Kurzreferate oder Übersetzungen Schriftliche Arbeit (Hausarbeit oder Übersetzung) im Umfang von Seiten Die sleistungen werden auf die im vermittelten Qualifikationen geprüft. note entspricht der Note der Hausarbeit. Die müssen erlangt worden sein. D2 titel Fachdidaktik Grund-, Haupt- und Realschule Englischer titel English Language Teaching at Grund-, Haupt- und Realschule Verwendung des s Pflichtmodul M. Ed. GH M. Ed. R beschließendes Gremium FBR FB 07 Eingehende Kenntnisse über die aktuelle Theoriebildung in der englischen Fachdidaktik bzw. Fremdsprachendidaktik Ausgeprägte Fähigkeiten zur kritischen Analyse und zur Weiterentwicklung unterrichtlicher Prozesse Vertrautheit mit adressatenbezogenen Kommunikations- und Vermittlungsformen und dem adäquaten Einsatz von Medien zur Unterrichtsgestaltung Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Rolle als Fremdsprachenlerner und lehrer Fähigkeit zur Durchführung eigener Untersuchungen Theorien des Zweitspracherwerbs Methodik des Englischunterrichts Lernstrategien und Fertigkeitsschulung Leistungsmessung und bewertung Kompetenzen und Bildungsstandards Medien im Fremdsprachenunterricht Didaktische Grammatik Wortschatz und Wortschatzvermittlung Mehrsprachigkeitsdidaktik komponenten 1 Seminar LP des s 4 LP jedes Semester Seminar keine Art der studienbegleitenden Präsentation oder Organisation einer Sitzung und Hausarbeit gemäß 4 sanforderungen Fundierte Kenntnisse über die des s Berechnung der note In die note geht die Präsentation oder Organisation einer Sitzung zu einem Drittel, die Hausarbeit zu zwei Dritteln ein.

5 5 D4 titel Schulisches Erweiterungsfachpraktikum (EFP) Englischer titel Advanced School placement Verwendung des s Wahlpflichtmodul: Master Gym Master GH Master R beschließendes Gremium FBR FB 07 Erfahren und Verstehen der Relevanz fachdidaktischer und fachwissenschaftlicher Ausbildung für die Praxis des Englischunterrichts, Fähigkeit zur methodisch reflektierten Beobachtung und Analyse von Prozessen des Englischunterrichts im Zusammenhang des Schullebens, Befähigung zu fachdidaktisch begründeter Planung, Durchführung und Reflexion eigener Unterrichtsversuche. Bearbeitung einzelner Schwerpunkte im Kontext des Fachs auf der Basis der Erfahrungen des bereits absolvierten Allgemeinen Schulpraktikums (ASP) sowie des schulischen Basisfachpraktikums (BFP) Produkt- und Prozessanalysen von Unterricht Gestaltung von Unterrichtsentwürfen Unterrichtsversuche komponenten 1 Vorbereitungsseminar (à ), in der Regel L1 im Master Gym oder Lbs, D2 im Master GH oder Master R LP des s 6 LP 4 Wochen Vollzeitpraktikum jedes Semester Praktikum Praktikumsbericht Art der studienbegleitenden keine sanforderungen Der Praktikumsbericht wird auf die im vermittelten Qualifikationen geprüft. Berechnung der note Es erfolgt keine Benotung. Die erfolgreiche Teilnahme wird bescheinigt, wenn a) die Teilnahme und Mitarbeit an dem jeweiligen Vorbreitungsseminar regelmäßig erfolgte, b) ein den Anforderungen genügender Praktikumsbericht vorgelegt wurde, c) keine erheblichen Bedenken dagegen bestehen, dass die unterrichtspraktischen Fähigkeiten eine spätere erfolgreiche Tätigkeit im Lehrerberuf erwarten lassen. (Rd.Erl. d. MK v. 8. Mai 1998)

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