Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?

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1 Pappen Wirrwarr Was bringt die 7. Änderung des Fahrerlaubnisrechtes?

2 Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006) Vorher: Chefredakteur der Zeitung TRANSPORT Regelmäßige Veröffentlichungen in DVZ, Industrie-Anzeiger, Güterverkehr, Bus-Magazin u.a.

3 Fachexperte Bild Rene Langhammer EcoCargo GmbH Technischer Betriebswirt GARP Industriemeister Fachrichtung Lagerwirtschaft und Logistik IHK Fahrlehrer /Fahrschulleiter EcoCargo GmbH /Fahrschule Maier Ostfildern als Vertriebsleiter Berufskraftfahrer Ausbilder und Mastertrainer Qualitätsmanagementbeauftragter QM und Interner Auditor Gefahrgutbeauftragter

4 Gliederung Ziel der 7. Änderungsverordnung Befristung des Fahrerlaubnisdokumentes Wichtige Änderungen der Fahrerlaubnisklassen B, BE, D, C, C1E, CE Besitzstand alte Fahrerlaubnisklasse 3 Zukunftsproblem: Elektrofahrzeuge Sanktionen Empfehlungen

5 Ziel der 7. Änderungsverordnung Europaweite Vereinheitlichung von 110 verschiedenen Führerscheindokumenten EU-Fahrerlaubnis ermöglicht dann auch die Einstufung von Fahrzeugen in andere Führerscheinklassen Bis 2033: Alle bisherigen Fahrerlaubnis-Dokumente umgetauscht Alle Fahrerlaubnisdokumente, die vor 2013 ausgestellt wurden verlieren Ihre Gültigkeit!

6 Dokument befristet Fahrerlaubnis bleibt gültig Europaweit einheitlicher Führerschein Gültigkeit zeitlich befristet Deutschland: Umsetzung der Reform ab 2013 mit sehr langer Übergangsfrist

7 Dokument befristet Fahrerlaubnis bleibt gültig Erneuerung der ab 2013 ausgestellten Führerscheine Alle 15 Jahre Nur das Dokument mit Passfoto ist zu erneuern Fahrerlaubnis bleibt weiterhin gültig Keine neue Fahrprüfung oder Gesundheitstest notwendig Besitzstand bei Fahrerlaubnisinhabern mit Ausstellungsdatum vor 2013 Tausch der Fahrerlaubnis erst in 2033 notwendig

8 Dokument befristet Fahrerlaubnis bleibt gültig

9 Keine Auswirkung auf Fahrerlaubnisklassen C+D Weiterhin Befristung der Fahrerlaubnisklassen C+D Verlängerung auf Antrag um jeweils 5 Jahre Voraussetzung: Eignungsuntersuchungen gem. Anlage 5 FeV Anforderung an das Sehvermögen gem. Anlage 6 FeV

10 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklassen B Fahrerlaubnisklasse B: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zgm) <= kg und <=8 Sitzplätzen außer dem Führersitz Inkl. Anhänger mit zgm > 750 kg bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zgm Fahrzeug + Anhänger <= kg

11 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklassen B Fahrerlaubnisklasse B 96: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (zgm) <= kg und <=8 Sitzplätzen außer dem Führersitz Inkl. Anhänger mit zgm > 750 kg bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs sofern die zgm Fahrzeug + Anhänger <= kg Fahrerschulung nach Anlage 7a obligatorisch Bei Antragstellung bis Fahrerlaubnis B96 Sofern Voraussetzungen vorliegen

12 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklassen BE Fahrerlaubnisklasse BE: Maximal zulässige Gesamtmasse des Anhängers: kg Wenn zgm des Anhängers > kg Fahrerlaubnis C1E erforderlich

13 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklasse D Erhöhung Mindestalter auf 24 Jahre Erwerb mit 23 Jahren möglich: nach beschleunigter Grundqualifikation Erwerb mit 21 Jahren möglich: nach Grundqualifikation oder beschleunigter Grundqualifikation im Linienverkehr bis 50km

14 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklasse D Erhöhung Mindestalter auf 24 Jahre Erwerb mit 20 Jahren möglich: während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb Vergleichbare, staatlich anerkannte Berufsausbildung Erwerb mit 18 Jahren möglich: Berufskraftfahrer / Fachkraft im Fahrbetrieb Vergleichbare, staatlich anerkannte Berufsausbildung im Linienverkehr bis 50km

15 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklassen D+D1 Anzahl der Sitzplätze ist nicht mehr von Bedeutung Anzahl der Personen, für die das Fahrzeug ausgelegt und gebaut ist Klasse D1: <= 16 Personen ohne Fahrzeugführer maximal 8m Länge

16 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklassen C+CE Führerscheine mit Ausstellung vor dem sind bis umzutauschen Änderung Mindestalter sofern die Personen nicht unter die Regelung der Berufskraftfahrerweiterbildung fallen: Klasse C, CE: mindestens 21 Jahre (bisher 18) Ausnahmen: Ausbildung Berufskraftfahrer/Fachkraft im Fahrbetrieb vergleichbarer, staatlich anerkannter Ausbildungsberuf Vorgehensweise: Antrag auf Erteilung FE-Klasse C/CE stellen, auf Ablegung der Grundqualifikation hinweisen; Straßenverkehrsamt erteilt Ausnahme

17 Wichtige Änderungen Fahrerlaubnisklassen C1E Anhängerregelung analog zu Fahrerlaubnisklasse B vereinfacht Fahrzeug der Klasse C1 (zgm <= 7.500kg; Sitzplätze <= 8 außer Fahrer) Anhänger mit zgm >= 750 kg sofern die zgm Fahrzeug + Anhänger <= kg Verhältnis der zgm Anhänger zu Leermasse des Zugfahrzeuges ist nicht mehr relevant

18 Besitzstand alte Fahrerlaubnisklassen 3 Umtausch Besitzer der alten Fahrerlaubnisklasse 3 in neue Fahrerlaubnisklasse Auch nach dem ohne Einschränkung möglich Formloser Antrag bei Fahrerlaubnis- Behörde

19 Zukunfts-Problem: Elektrofahrzeuge Hohes Eigengewicht der Batterien (ca. 1000kg) führt bei leichten Nutzfahrzeugen mit heutiger Ladekapazität zu Überschreitung des zulässigen Gesamtmasse von 3.500kg Fahrerlaubnisklasse C1 erforderlich Schulung nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich (beschleunigte) GrundQualifikation Weiterbildung

20 Sanktionen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis Klasse B/BE: Wer nach Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins ein Fahrzeug der Klasse B/BE führt begeht keine Straftat nach $21 StVG, aber eine Ordnungswidrigkeit Klassen C+D: Wer nach Ablauf des Führerscheins der Klassen C/CE C1 und D/DE ein Fahrzeug führt begeht eine Straftat nach 21 StVG. ( 24 a (1) Satz 2 FeV)

21 Empfehlungen Regelmässige Überprüfung der Fahrerlaubnis der Fahrer Sichtprüfung Fahrerbestätigung: besitz der aktuellen Fahrerlaubnisklassen Fahrerbestätigung: aktuell kein schwebendes Verfahren hinsichtlich Einschränkung/Entzug der Fahrerlaubnis Lösung: proaktive Ampelüberwachung z.b. mit

22 Hier steht der Vortragstitel Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! LOGISTIK AKADEMIE Janz GmbH & Co. KG Tel: ( ) Fax: ( )

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