Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen.

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1 Betreiberpflichten und sicherheitstechnische Prüfungen an Biogasanlagen. (Pflichten auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und der zu erwartenden bundesweiten VAUwS ) René Richter Sachverständiger TÜV Thüringen e. V. 5. Juli 2012 TÜV Thüringen

2 Vortragsinhalt 1. Betreiberpflichten 2. Definition Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen 3. Definition befähigte Person 4. Definition Normalbetrieb 5. Explosionsschutzdokument 6. Ausblick VAUwS 7. Sicherheitstechnische Prüfung von Biogasanlagen 8. Erfahrungen aus der Praxis

3

4 Rechtliches Umfeld der BetrSichV ChemG ArbSchG GPSG Benutzung v. Arbeitsmitteln 2001/45 EG Explosionsschutz 1999/92 EG Betriebliche Anforderungen an Überwachungsbedürftige Anlagen GefStoffV Betriebssicherheitsverordnung BG Regeln TI 4 TRBSen 1201 Normen DIN

5 Anwendungsbereiche der Betriebssicherheitsverordnung Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitsgeber Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte Anlagen Maschinen Geräte Werkzeuge Überwachungsbedürftige Anlagen sind: Druckbehälter Dampfkessel Lageranlagen Füllanlagen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Aufzugsanlagen Rohrleitungsanlagen

6 Einordnung der Ex - Anlage innerhalb der Betriebssicherheitsverordnung Nach 1, Abs. 2 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung sind überwachungsbedürftige Anlagen u. a. Nr. 1 Anlagen Druckbehälter / Dampfkesselanlagen Nr. 2 Anlagen Aufzugsanlagen Nr. 3 Anlage: Anlage in explosionsgefährdeten Bereichen Biogasanlagen TRBS 1201: Ex Anlage ist die Gesamtheit einer Anlage.

7 Pflichten von Herstellern und Betreibern Biogasanlagen Hersteller Gefahrenanalyse durchführen Dokumentation erstellen Montageanleitung Betriebsanleitung Konformitätsbewertungsverfahren CE - Kennzeichnung anbringen EG-Konformitätserklärung ausstellen und sicherstellen, dass sie der Maschine beiliegt Betreiber Gefährdungsbeurteilung erstellen Explosionsschutzdokument Unterweisung Prüfung Arbeitsmittel Nachweisführung Betriebsanweisung (Gefahrstoffe, Maschinen) Arbeitsanweisung (Reinigung, Einsteigen)

8 Verantwortungsdreieck Hersteller Errichter GPSG BetrSichV Betreiber

9 Betreiberpflichten an Biogasanlagen Beurteilung der Gefährdung von Mitarbeitern, Sachwerten und Dritten Gefährdungsbeurteilung gemäß 3 Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutzdokument 5 und 6 Betriebssicherheitsverordnung Gefährdungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilung gemäß Biostoffverordnung

10 Prüfpflichten Prüfung vor Inbetriebnahme durch eine befähigte Person im Explosionsschutz auf ihren ordnungsgemäßen Zustand: 1. Gemäß 14 Betriebssicherheitsverordnung 2. Gemäß Anhang Betriebssicherheitsverordnung diese Überprüfung wiederkehrend spätestens aller 3 Jahre durchführen zu lassen 1. Gemäß 15 Betriebssicherheitsverordnung

11 An Biogasanlagen zutreffende Technische Regeln TRBS Prüfung von Anlagen in Ex Bereichen TRBS Besondere Anforderungen an befähigte Person TRBS Gefährliche Explosionsfähige Atmosphäre BGR Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung TI 4 Sicherheitsregeln für BGA landw. BG

12 Qualifizierung Prüfer / befähigte Personen Prüfungen an Ex Anlagen sind durch befähigte Personen gemäß TRBS 1203 durchzuführen. Einschlägiges Studium, Ausbildung im Explosionsschutz Berufserfahrung Der Unternehmer hat die Pflicht aber auch die Verantwortung

13 Definition Betriebszustände Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die notwendigen Maßnahmen zum Explosionsschutz für alle Phasen der Benutzung einer Anlage zu ermitteln und festzulegen. Zu den notwendigen Maßnahmen zählt insbesondere die Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche für den so genannten Normalbetrieb.

14 Normalbetrieb Frage: Welche Betriebszustände gehören zum Normalbetrieb? Als Normalbetrieb: gilt der Zustand, in dem Anlagen innerhalb ihrer Auslegungsparameter benutzt werden. Der Arbeitgeber/Betreiber muss in seinem Explosionsschutzdokument die Betriebszustände, welche er dem Normalbetrieb zuordnet, festlegen.

15 Leitlinien zur BetrSichV - 09/2010 Normalbetrieb: das Anfahren und Abfahren von Anlagen, die Freisetzung bei betriebsüblichen Störungen, z. B. Abriss eines Sackes von einer Sackabfülleinrichtung, Abblasen Ausbläser die regelmäßig wiederkehrende Reinigung von Anlagen, die zum laufenden Betrieb erforderlich ist, Inspektion, Wartung und ggf. Überprüfung und die Freisetzung geringer Mengen brennbarer Stoffe werden nicht als Normalbetrieb angesehen.

16 Ablauf der Betrachtung des Explosionsschutzes Planer, Hersteller oder Errichter geben ein Verfahren vor. Der Unternehmer erstellt auf Grundlage der Verfahrensbeschreibung ein Konzept zum Explosionsschutz. Errichter setzt die Maßnahmen des Konzeptes um. Der Unternehmer prüft die Umsetzung der Maßnahmen vor Inbetriebnahme. Die Anlage geht in Betrieb ein Explosionsschutzdokument wird in Kraft gesetzt.

17 Aufbau Explosionsschutzdokument 1. Abgrenzung Betriebsbereich 2. Ansprechpartner 3. Beschreibung baulicher und geografischer Gegebenheiten 4. Anlagen und Verfahrensbeschreibung 5. Stoffdaten 6. Beurteilung Explosionsrisiko 1. Auftreten von Ex Atmosphäre (innen/umgebung) 2. Wirksamwerden von Zündquellen 7. Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen einer Explosion 8. Schutzkonzept 1. Technische Maßnahmen 2. Organisatorische Maßnahmen 9. Prüfung der Anlage 10. Erstellung Anweisungen, Unterweisung Mitarbeiter 11. Schutzzonenplan

18 Erfahrungen bei Anlagenprüfung Inbetriebnahmeprüfung einer Biogasanlage durch TÜV Thüringen: Auf Grundlage der Prüfanweisung gemäß TÜV Thüringen Merkblatt B / Anhang Betriebssicherheitsverordnung VAwS - Wasserhaushaltsgesetz VDS Brandschutz / Elektroanlage Wenn nötig durch 29a BImSchG Inhalte: TRBS, TI 4 landw. BG, TRwS

19 Ausblick 2013 Anzeige nach VAUwS - Wasserhaushaltsgesetz Anzeigepflicht nach VAwS wird derzeit in Bundesländern geregelt Voraussichtlich 2013 soll eine bundesweit geltende VAUwS in Kraft treten: Anzeigepflicht JGS Anlage jetzt künftig Sickersaft > 10 > 10 m³ Jauche > 50 > 50 m³ Gülle > 100 > 50 m³ Festmist > 100 > m³ Abstand JGS Anlage zu Oberflächengewässern Jetzt 50 m künftig 20 m

20 Ausblick 2013 Prüfung nach VAUwS - Wasserhaushaltsgesetz In Thüringen wird Sachverständigen Prüfung über die ThürVVAwS in WSG und von einzelnen unteren Wasserbehörden gefordert Voraussichtlich ab 2013: Sachverständigenprüfpflicht an Biogasanlagen bei Anlagen über 100 m³ vor Inbetriebnahme bei Anlagen über m³ zusätzlich aller 5 Jahre sowie zur Stilllegung Sachverständigenprüfpflicht an JGS Anlagen aller 10 Jahre Gleichzeitig werden zwei TRwSen herausgegeben: TRwS 792 für JGS Anlagen TRwS 793 für Biogasanlagen

21 Erfahrungen bei Anlagenprüfung Inbetriebnahmeprüfung einer Biogasanlage durch TÜV Thüringen: Auf Grundlage der Prüfanweisung gemäß TÜV Thüringen Merkblatt B / Anhang Betriebssicherheitsverordnung VAwS - Wasserhaushaltsgesetz VDS Brandschutz / Elektroanlage Wenn nötig durch 29a BImSchG Inhalte: TRBS, TI 4 landw. BG, TRwS

22 Erfahrungen bei Anlagenprüfung Fehlende Bedienungsanleitung Fehlende Herstellerdokumente (ATEX Bescheinigungen) Unzureichende Betrachtung des Explosionsschutzes Sicherheitseinrichtungen nicht funktionstüchtig / fehlen / unzugänglich Errichtung weicht von Vorgaben Explosionsschutz ab Wechselwirkungen zwischen Anlagenteilen wurden nicht beachtet

23 Wechselwirkungen zwischen Geräten Beispiel: mechanischer Gasablass als Ü/Unterdrucksicherung Funktion: öffnet in Abhängigkeit vom Füllstand (Höhe des Gasspeichers) nicht in Abhängigkeit vom Druck Füllstandsanzeige Über Seilzug Füllstand leer Gasablass öffnet über 2. Seilzug und bleibt offen

24 Wechselwirkungen zwischen Geräten Frage: Was passiert bei Versagen der Mechanik? Füllstandsanzeige Über Seilzug Füllstand voll Gasablass öffnet über 2. Seilzug

25 Wechselwirkungen zwischen Geräten Frage: Was passiert bei Versagen der Mechanik? - Gasablass öffnet nicht (Frost, Rost, Schmutz) - Überdruck bläst durch nächste Öffnung im System ab

26 Fazit 1. Der Unternehmer / Betreiber trägt die Verantwortung ab Betrieb. 2. Die Möglichkeiten der Bildung von giftigen und explosionsfähigen Atmosphären sind im Detail zu betrachten. 3. Es sind Schutzmaßnahmen zu treffen. 4. Maßnahmen und Anlagentechnik sind durch befähigte Personen regelmäßig prüfen zu lassen. 5. Mitarbeiter sind regelmäßig einzuweisen.

27 Vielen Dank Kontakt: René Richter TÜV Thüringen e.v. Melchendorfer Str Erfurt 0361 / / rrichter@tuev-thueringen.de

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