Wetterstation übergeben

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1 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN FÜR DIE VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT HOHNSTEIN/SÜDHARZ UND DIE GEMEINDE HARZTOR Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft: HARZTOR NEUSTADT HARZUNGEN BUCHHOLZ HERRMANNSACKER 22. Jahrgang Nr Januar 2015 Liebe Bürgerinnen und Bürger Ich wünsche Ihnen für das Jahr 2015 alles erdenklich Gute und vor allem Gesundheit, um die Dinge anzugehen, die sich vorgenommen haben. Sie blättern gerade in der neuen Harztor Zeitung, welche Ihnen ab diesem Jahr monatlich zugestellt wird. In dieser Zeitung werden Sie amtliche, nichtamtliche und informelle Veröffentlichungen finden. Ein Gemeinschaftsprojekt unter dem Dach der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein-Südharz. Durch das Es war am als Bürgermeister Stephan Klante an der Jahreshauptversammlung der Sparkassenversicherung in Alsfeld teilnahm. Im Rahmen dieser Veranstaltung fand eine Verlosung statt, wobei es eine Wetterstation im Wert von ca. 2000,- -EUR zu gewinnen gab. Als das Ergebnis der Auslosung unter den ca. 350 anwesenden kommunalen Vertretern bekanntgeben wurde, war die Freude groß. Die Gemeinde Harztor wurde aufgerufen und war von diesem Moment an Besitzer einer Wetterstation. breitere Aufstellen und bündeln mehrerer Ortschaften in dieser Zeitung werden Kosten gespart und mehr Menschen erreicht. Die Zeitung ist kein starres Medium und lebt von den Informationen der Bürger für Bürger unserer Orte. Eine Erweiterung des Informationsangebotes oder die Veränderung in den Rubriken ist jederzeit möglich. Anregungen und Informationen hierzu können Sie uns wie gewohnt zukommen lassen. Die Zeitung wird am Monatsende als Beilage in der Wochenchronik zu finden sein. Vergrößert hat sich auch der Einzugsbereich der Zeitung. Diese wird nun auch in den Orten der Verwaltungsgemeinschaft ausgetragen. Dies ermöglicht uns allen den jeweiligen Blick in die Ereignisse und Veranstaltungen der Nachbargemeinden. Weiterentwickeln wird sich auch der Internetauftritt der Gemeinde Harztor. Durch die Firma Aturis, bei welcher die Gemeinde Harztor kostenneutral ihren Internetauftritt unterhält, wurde im vergangen Jahr die Initiative gestartet, alle Gewerbetreibenden zusammen zu fassen. Sinn des angestrebten Angebotes ist es, unter einem Branchenbuch alle Unternehmen und Betriebe zu erfassen, um dem Verbraucher eine gezielte regionale Suche zu ermöglichen. Dies bildet letztlich auch einen Schritt in Richtung regionaler Wertschöpfung bei der Suche nach ortsansässigen Dienstleistungen. Zudem werden die ortsspezifischen Informationen unter den entsprechenden Ortschaften aktualisiert. Wetterstation übergeben Stephan Klante Am Mittwoch besuchten Herr Bernhardt der Sparkassenversicherung und Herr Ludwig von der Kreissparkasse die Gemeinde, um die Wetterstation zu übergeben. Nach ausgiebiger Standortsuche im Vorfeld und unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Standortbedingungen kristallisierte sich das Gelände der Bundefachschule dafür heraus. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen Bundesfach- v.l. S. Gerecke Aturis, M. Hoffman Bundesfachschule, H. Bankewitz Bauamt, S. Klante Bürgermeister, J. Ludwig KSK Nordhausen, N. Berhardt Sparkassenversicherung schule und Gemeinde erklärte sich Schulleiter Michael Hoffmann sofort bereit, die Anlage auf dem Gelände aufzubauen. Die Gemeinde Harztor verfügt nun über ein Messinstrument, mit dem Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit, Windgeschwindigkeit, Luftdruck, Prognose und einiges mehr täglich abrufbar sind. Die Daten werden nach erfolgter Installation der Geräte online auf der Interseite einsehbar sein. Hierfür wird die Firma Aturis, welche die Internetseite der Gemeinde betreibt, die Voraussetzungen schaffen. J. Pohl Bürgerservice Harztor Seite 1

2 Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Gebiet der Gemeinde Harztor (BaumSchS) Aufgrund des 29 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit 17 Abs. 4 Satz 1 und 5-7 sowie 17 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2006 (GVBl. S. 421), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GVBl. S. 273, 282) sowie der 2, der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Thür- KO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293, 295) hat der Gemeinderat der Gemeinde Harztor in seiner Sitzung am folgende Satzung zum Schutz des Baumbestandes im Wirkungskreis der Gemeinde Harztor beschlossen: 1 Geltungsbereich Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind Schutzgegenstände im Sinne des 2 dieser Satzung einschließlich ihres Wurzelbereiches nach Maßgabe dieser Satzung geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzvorschriften bestehen. 2 Schutzgegenstände (1) Schutzgegenstände im Sinne der Satzung sind: a) Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, b) Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm, jedoch Eiben mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm, c) mehrstämmig ausgebildete Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher, wie z. B. Salweide, Mispel oder Kornelkirsche, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von 30 cm bei Laubbäumen oder von 60 cm bei Nadelbäumen aufweisen, d) Hecken, die mindestens 5 m lang und 1 m hoch sind und aus einheimischen Gehölzen bestehen, die vom arttypischen Habitus (Erscheinungsbild) her eine Wuchshöhe von über 4 m erreichen, e) behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen und Schutzgegenstände ohne Beschränkung auf einen Stammumfang, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu pflanzen oder zu erhalten sind, f) der zugehörige Wurzelbereich von Einzelbäumen im Umfang der Krone plus einem Abstand im Radius von 1,5 m bei Kugelkrone und 5 m bei Säulenkrone sowie bei Hecken unterhalb der heckenbildenden Strauchkronen plus einen Abstand im Radius von 0,5 m. (2) Der Stammumfang ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. (3) Nicht unter diese Satzung fallen: a) Obstbäume, deren Früchte zum Zwecke der Selbstversorgung oder des Verkaufs regelmäßig geerntet werden, ausgenommen Walnussbäume und Esskastanienbäume, b) Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie gewerblichen Zwecken dienen, c) Bäume im Rahmen des historischen Gestaltungskonzeptes der durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz vom 14. April 2004 (GVBl. S. 465) in der jeweils geltenden Fassung geschützten historischen Park- und Gartenanlagen sowie d) Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz vom 18. September 2008 (GVBl. S. 327) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen. 3 Schutzzweck Der Baumbestand der Gemeinde Harztor soll: a) zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, b) zur Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes und seltener Baumarten, c) wegen der Bedeutung als Lebensstätte gefährdeter wildwachsen- AMTLICHER TEIL der Pflanzen- und wildlebender Tierarten (Biotope) oder gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen), d) zur Schaffung, Erhaltung oder Entwicklung von Biotopverbundsystemen, e) zur Erhaltung von sekundär entstandenen oder gestalteten Lebensräumen, f) zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas oder g) zur Abwehr schädlicher Einwirkungen geschützt werden (i. S. d. 17 Abs. 1 Nr.1 bis 6 ThürNatG). 4 Pflege- und Erhaltungspflicht 1) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes ist verpflichtet, auf dem Grundstück befindliche Schutzgegenstände sach- und fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Zu den Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen zählen insbesondere Maßnahmen der Bodenverbesserung, die Beseitigung von Krankheitsherden, die Wundbehandlung, die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes und im Sinne des 14 Abs. 4 Thüringer Bauordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GVBl. S. 349) der Schutz bei der Durchführung von Baumaßnahmen gemäß DIN sowie der Richtlinien RAS-LP 2 und 4 in Verbindung mit der ZTV-Baumpflege in der jeweils aktuellen Fassung. (2) Die Gemeinde Harztor kann anordnen, dass der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen a) zur Erhaltung und Pflege der geschützten Bäume auf seine Kosten durchführt, b) unterlässt, wenn sie dem Schutzzweck dieser Satzung zuwiderlaufen. Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen. 5 Verbotene Maßnahmen Es ist verboten, im Geltungsbereich dieser Satzung Schutzgegenstände ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihre Gestalt wesentlich zu verändern. 1. Ein Entfernen liegt insbesondere vor, wenn Schutzgegenstände gefällt, abgeschnitten, abgebrannt oder entwurzelt werden. 2. Ein Zerstören liegt insbesondere vor, wenn Handlungen vorgenommen werden, die zum Absterben der Schutzgegenstände führen können. 3. Eine wesentliche Veränderung der Gestalt liegt insbesondere vor, wenn an Schutzgegenständen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen oder das Wachstum, die Vitalität oder die Lebenserwartung erheblich beeinträchtigen. 4. Als Beschädigungen gelten auch Schädigungen des Wurzelbereichs, insbesondere durch: a) Befestigen der Bodenoberfläche mit einer wasserundurchlässigen Decke, b) Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen, c) Lagern, Anschütten und Ausgießen von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen, Farben, Abwässern, Baustoffen, Abfällen oder anderen Chemikalien, d) Austreten lassen von Gasen und anderen schädlichen Stoffen aus Leitungen, e) unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Streusalzen oder Auftaumitteln, f) Bodenverdichtungen durch Abstellen oder Befahren mit Fahrzeugen, Maschinen oder Baustelleneinrichtungen, g) Feuer machen im Stamm- und Kronenbereich oder h) unsachgemäße Aufstellung und Anbringung von Gegenständen (z. B. Bänke, Schilder, Plakate). Die sachgemäße Anbringung von Gegenständen (z. B. Werbeträger, Klettertechnik) an Schutzgegenständen in öffentlichen Anlagen (Straßen, Plätzen etc.) ist nur mit ausreichender Vorsorge gegen eine Beschädigung der Schutzgegenstände gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde Harztor. 6 Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung oder eine Bauvoranfrage beantragt, bei der Schutzgegen- Seite 2

3 AMTLICHER TEIL stände nach 2 dieser Satzung betroffen sind, so sind in einem Lageplan ihr Standort, die Höhe, die Baumart, der Stammumfang (in 100 cm Höhe gemessen) und der Kronendurchmesser einzutragen. 7 Ausnahmen und Befreiungen (1) Ausnahmen von den Verboten des 5 sind zu genehmigen, wenn a) der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines vollstreckbaren Titels verpflichtet ist, einen oder mehrere Bäume zu entfernen oder zu verändern, b) eine nach baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung nicht anders verwirklicht werden kann, c) von dem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann, d) der Baum so stark geschädigt oder erkrankt ist, dass die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses nicht zumutbar ist, oder e) die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist. (2) Von den Verboten des 5 können im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn: a) die Durchsetzung der Satzung zu einer unzumutbaren Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist, b) es dem Schutzzweck der Satzung nach 3 dient, c) eine Befreiung aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist. (3) Die Erteilung einer Ausnahme/Befreiung ist bei der Gemeinde Harztor durch Eigentümer oder Nutzungsberechtigte schriftlich, unter Darlegung der Gründe und unter Beifügung eines Lageplanes, mit Angabe des Standortes, der Höhe, der Baumart, des Stammumfanges (in 100 cm Höhe gemessen) und des Kronendurchmessers des Schutzgegenstandes, zu beantragen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden. (4) Die Ausnahme-, Befreiungsgenehmigung ist kostenpflichtig laut Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz in der jeweils aktuellen Fassung. 8 Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen (1) Die Ausnahme-, Befreiungsgenehmigung wird schriftlich erteilt. Sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden. Dem Antragsteller kann insbesondere auferlegt werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen zu treffen, standortgerechte Bäume bestimmter Zahl, Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume auf seine Kosten zu pflanzen oder umzupflanzen und zu erhalten. Die Ersatzpflanzung bemisst sich nach dem Wert des entfernten Baumes. Der Wert wird insbesondere nach Art, Alter, Stammumfang, Standort, Vitalität und Schadstufe bemessen. Es ist als Ersatz für den entfernten Baum wenigstens ein Baum derselben oder zumindest gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 14/16 cm zu pflanzen. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist; andernfalls ist sie zu wiederholen. (2) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, so ist der Antragsteller zu einer Ausgleichszahlung heranzuziehen. Die Höhe der Ausgleichszahlung bemisst sich nach dem Wert der Bäume, mit denen ansonsten die Ersatzpflanzung hätte erfolgen müssen, zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale in Höhe von 30 vom Hundert des Nettoerwerbspreises. Die nach dieser Satzung zu entrichtenden Ausgleichszahlungen sind an die Gemeinde Harztor zu leisten. Sie sind zweckgebunden für den Baumschutz in der Gemeinde, insbesondere für Ersatzpflanzungen oder zum Schutz und zur Pflege von Schutzgegenständen im Sinne dieser Satzung, nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes der entfernten oder zerstörten Schutzgegenstände, zu verwenden. (3) Die durchgeführte Ersatzpflanzung ist der Gemeinde Harztor innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Pflanzung anzuzeigen. (4) Abs. 1 Sätze 3 bis 7 und Abs. 2 gelten nicht, wenn nach den Festset- zungen eines Bebauungsplanes oder einer anderen städtebaulichen Satzung, bei der über den Ausgleich oder die Minderung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden ist, die Beseitigung eines Schutzgegenstandes vorgesehen ist. 9 Folgenbeseitigung Wer ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach 7 und 8 Schutzgegenstände entfernt, zerstört, beschädigt oder ihre Gestalt wesentlich verändert oder derartige Eingriffe vornehmen lässt, ist, unabhängig von 10, auf Verlangen der Gemeinde Harztor verpflichtet, an derselben Stelle auf eigene Kosten die entfernten oder zerstörten Bäume in angemessenem Umfang durch Neupflanzungen zu ersetzen oder ersetzen zu lassen oder die sonstigen Folgen der verbotenen Handlungen zu beseitigen; 8 Abs. 1 Sätze 3 bis 7 und Abs. 2 gelten entsprechend. 10 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 17 Abs. 4 Satz 5 und 54 Abs. 1 (Nr. 1., Nr. 4. und Nr. 6.) und Abs. 3 Satz 1 Thüringer Naturschutzgesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) Anordnungen zur Erhaltung und Pflege von Schutzgegenständen nach 4 nicht Folge leistet, b) Schutzgegenstände entgegen den Verboten des 5 Abs. 1 entfernt, zerstört, beschädigt oder verändert, c) eine Anzeige nach 5 Abs. 1 Nr. 4 h unterlässt, d) den Bestimmungen nach 6 Baumschutz bei Bauvorhaben nicht nachkommt, e) entgegen 7 Abs. 3 Schutzgegenstände nicht in den Lageplan einträgt oder falsche oder unvollständige Angaben zum Bestand von Schutzgegenständen macht, f) angeordneten Nebenbestimmungen, Erhaltungsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen des 8 Abs. 1 und 2 nicht nachkommt, g) eine Anzeige nach 8 Abs. 3 unterlässt, h) Verpflichtungen nach 9 nicht nachkommt. (2) Ordnungswidrigkeiten nach 10 Abs. 1 können gemäß 54 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Naturschutzgesetz nach dieser Bestimmung mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden, soweit die Handlung nicht als Straftat mit Strafe bedroht ist. Nach 54 Abs. 4 ThürNatG ist die zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit 17 Abs. 4 ThürNatG die Gemeinde. 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Niedersachswerfen vom sowie die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Gemeinde Ilfeld vom außer Kraft. Harztor, den Gemeinde Harztor gez. Klante Bürgermeister Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Harztor sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Harztor, den Gemeinde Harztor gez. Klante Bürgermeister Seite 3

4 Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer in der Gemeinde Harztor für das Kalenderjahr Steuerfestsetzung Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer haben sich in der Gemeinde Harztor nicht geändert, so dass Bescheide über Grund- und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 nicht erteilt werden. AMTLICHER TEIL den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab 2015 wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.h. 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 402 v.h. 3. Gewerbesteuer 400 v.h. 3 In-Kraft-Treten Die Hebesatzsatzung tritt am in Kraft. Für alle diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in derselben Höhe wie im letzten zugegangenen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Gleiches gilt für die Hundesteuer. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der Öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre. 2. Zahlungsaufforderung Im Jahr 2015 sind die Steuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid ergeben. Die Steuern sind auf das im Bescheid angegebene Bankkonto der Gemeinde zu überweisen oder einzuzahlen. Bitte geben Sie unbedingt das im Bescheid angegebene Kassenzeichen 09/ - - als Zahlungsgrund an. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Grundbesitz- oder Hundesteuerabgaben für das Jahr 2015 zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden. Harztor, den gez. Klante Bürgermeister Hebesatzsatzung der Gemeinde Buchholz über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund des 19 Abs. 1 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), i.v.m. den 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), und den 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Buchholz in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz Die Gemeinde Buchholz erhebt a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach Buchholz, den Gemeinde Buchholz gez. Wüstemann Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Buchholz sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Buchholz, den Gemeinde Buchholz gez. Wüstemann Bürgermeisterin Hebesatzsatzung der Gemeinde Herrmannsacker über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund des 19 Abs. 1 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März (GVBl. S. 82, 83), i.v.m. den 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), und den 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Herrmannsacker in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz Die Gemeinde Herrmannsacker erhebt a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab 2015 wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.h. Seite 4

5 AMTLICHER TEIL 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 402 v.h. 3. Gewerbesteuer 400 v.h. 3 In-Kraft-Treten Die Hebesatzsatzung tritt am in Kraft. Herrmannsacker, den Gemeinde Herrmannsacker gez. Gerlach Bürgermeisterin Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Herrmannsacker sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Herrmannsacker, den Gemeinde Herrmannsacker gez. Gerlach Bürgermeisterin Hebesatzsatzung der Gemeinde Neustadt über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Auf Grund des 19 Abs. 1 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März (GVBl. S. 82, 83), i.v.m. den 1 und 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), und den 1 und 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Gemeinde Neustadt in seiner Sitzung am die folgende Satzung beschlossen: 1 Grundsatz Die Gemeinde Neustadt erhebt a. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und b. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden ab 2015 wie folgt festgelegt: 1. Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe) 300 v.h. 2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 410 v.h. 3. Gewerbesteuer 400 v.h. 3 In-Kraft-Treten Die Hebesatzsatzung tritt am in Kraft. Neustadt, den Gemeinde Neustadt gez. Erfurt, Bürgermeister Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen des Gemeinderates der Gemeinde Neustadt sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bekundet. Bekanntmachungshinweis: Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Neustadt, den Gemeinde Neustadt gez. Erfurt, Bürgermeister Gemeinde Buchholz Bekanntmachung - Wahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Buchholz Aufruf an interessierte Bürger der Gemeinde Buchholz Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz muss jede Gemeinde eine Schiedsstelle unterhalten. Die Schiedsstelle ist mit einem/einer Vorsitzenden und einem/ einer Stellvertreter/in zu besetzen. Da die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsstelle der Gemeinde Buchholz am endet, wird eine geeignete Person gesucht, die dieses Amt übernimmt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein, sie sollte bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen ( 3 ThürSchStG). Die Schiedspersonen werden vom Gemeinderat auf fünf Jahre gewählt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes und werden von diesem in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Sollten Sie an diesem Ehrenamt Interesse haben, melden Sie sich bitte im Gemeindeamt zur Sprechzeit des Bürgermeisters oder im Hauptamt der VG Hohnstein/Südharz (Tel /373-21)! gez. M. Wüstemann Bürgermeisterin Seite 5

6 Gottesdienste in der VG Hohnstein/ Südharz - Pfarrer Heimrich Februar 2015 Neustadt, Pfarrhaus Zeit: ab 11:00 Uhr Ziegenalm, Sophienhof mit Kantorei; anschließend Kaffee und Kuchen Zeit: ab 15:00 Uhr Weihnachtstombola zugunsten der Jugendfeuerwehr NSW 08. Februar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 9:30 Uhr 15. Februar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 9:30 Uhr Herrmannsacker, Pfarrhaus Zeit: ab 11:00 Uhr 22. Februar 2015 Osterode, Kirche Zeit: ab 9:30 Uhr Neustadt, Pfarrhaus Zeit: ab 11:00 Uhr Buchholz, Kirche Zeit: ab 14:00 Uhr Wiegersdorf, Kirche Zeit: ab 17:00 Uhr 01. März 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 9:30 Uhr Am Montag den trafen sich die Verantwortlichen der Jugendfeuerwehr Niedersachswerfen mit dem Harztorverein im Feuerwehrgerätehaus, um den Erlös der Tombola des letzten Sachswerfer Weihnachtsmarktes zu übergeben. Dank der fleißigen Loskäufer und Sponsoren konnten wir 343,00 Euro einnehmen, die der Nachwuchsförderung der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt wurden. Wir möchten uns noch einmal ganz herzlich bei allen fleißigen Helfern, Sponsoren und Bürgern bedanken, die zum Gelingen der Weihnachtstombola beigetragen haben. Ramona Schmidt Kirchenmusik in Harztor und Neustadt In den Gemeinden Ilfeld, Niedersachswerfen und Neustadt besteht ein reichhaltiges Angebot, gute Musik in den Kirchen zu erleben, aber auch mit zu gestalten. In Ilfeld treffen sich die Sänger und Sängerinnen des Gospelchores gospel generations regelmässig, um moderne Lieder und Arrangements, in deutscher und englischer Sprache zu singen. Die Kantorei trifft sich im monatlichen Wechsel in Neustadt und in Ilfeld zur Probe. Ihre Aufgabe ist, die Gottesdienste und Feste in den Kirchen mit ihrem Gesang zu breichern. Dabei kommen sowohl die traditionellen Kirchenlieder aber auch moderne Bearbeitungen und Gesänge zur Geltung. In Niedersachswerfen gibt es auch einen Kirchenchor, der mit seinen vielen Auftritten die Zuhörer begeistert. In Ilfeld gibt es mittlerweile einen großen Bläserchor mit Trompeten, Hörnern, Posaunen, aber auch Saxophonen. In drei Gruppen wird geübt, zwei Gruppen sind speziell für Anfänger und eine Gruppe ist dann für Fortgeschrittene und Profis gleichermaßen. Alle Gruppen werden zur Zeit von Kirchenmusikerin Christine Heimrich (Tel / 46372) geleitet. Wer sich für diese musikalische Arbeit interessiert und mitmachen möchte, ist jeder Zeit bei den Proben gern gesehen: Gospelchor: Freitags, Uhr bis Uhr, A. Marholthaus, Georgsplatz, Ilfeld Kantorei: Dienstags, Uhr bis 21 Uhr, A. Marholthaus, Georgsplatz, Ilfeld/ Gemeinderaum, Pfarrhaus Neustadt Bläser: Montags, bis Uhr, Andreas-Marholt- Haus, Georgsplatz, Ilfeld Kirchenchor Niedersachswerfen: Mittwochs, Uhr bis 21 Uhr, Bonhoefferhaus, Bahnhofstraße, Niedersachswerfen Seite 6

7 Adventsbastelangebote Ilfeld und Niedersachswerfen Beim gemeinsamen Basteln schöner Geschenke oder Dekorationen hatten alle Generationen in der Adventszeit sehr viel Spass. Dazu hatte der Verein Zukunft Harztor e. V., in Zusammenarbeit mit dem Bürgerservice Harztor, in Ilfeld und Niedersachswerfen, 2 Bastelnachmittage in den Gemeinderäumen angeboten, sowie weitere Veranstaltungen im Jugendtreff Niedersachswerfen und auf dem Sachswerfer Weihnachtsmarkt. Auch 2015 wird es diese Angebote wieder geben, die nächsten Bastelnachmittage werden vor Ostern stattfinden. Die genauen Termine werden durch öffentliche Aushänge und in der Presse noch bekannt gegeben. Helikopterflug über Harztor Petra Gerlach Zukunft Harztor e. V. MITTWOCHS FRISCHFISCH auf Bestellung! Wollten Sie schon immer einmal mit einem Hubschrauber über Ihr Haus fliegen oder Ihren Garten aus der Vogelperspektive sehen? Jetzt besteht diese Möglichkeitund das auch noch zum Vorzugspreis! Am 7. Juni 2015 zum Arreefest finden mit Start vom Sportplatz Große Bahnhofstraße Helikopterrundflüge über Harztor statt. Im Vorverkauf können Sie Karten für Kinder bis 12 Jahre schon für 35,00 Euro sowie für Erwachsene für 40,00 Euro erwerben. Haben sie Interesse? Dann wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice oder Frau Dr. Christina Zyrus ( Zukunft Harztor e.v.) Seite 7

8 Termine der Kirchengemeinde Ilfeld Februar 2015 Kinderkirche 31. Januar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 15:00 Uhr Seniorenkreis 03. Februar 2015 Pfarrhaus Ilfeld Zeit: ab 15:00 Uhr Konfirmanden 8. Klasse 12. Februar 2015 Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 16:00 Uhr Vorbereitungstreffen für den Weltgebetstag Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Konfirmanden 7. Klasse 19. Februar 2015 Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 15:45 Uhr Kinderkirche 21. Februar 2015 Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 15:00 Uhr Konfirmanden 8. Klasse 26. Februar 2015 Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 16:00 Uhr Vorbereitungstreffen für den Weltgebetstag Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Wöchentliche Veranstaltungen: Montag Posaunenchorprobe Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 17:30 Uhr Dienstag Kantoreiprobe Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Donnerstag Junge Gemeinde Jugendkeller im Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Bibelstunde Pfarrhaus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Freitag Gospelchorprobe Andreas-Marholt-Haus, Ilfeld Zeit: ab 19:30 Uhr Energiegenossenschaft Harztor zahlt Dividende Die im Jahre 2012 gegründete Energiegenossenschaft umfasst mittlerweile 74 Mitglieder. Als erste Projekte wurden 5 Photovoltaikanlagen auf kommunalen Objekten errichtet. Mit einem thüringenweit erstmals einmaligen Projekt des direkten Stromverkaufes am Ort der Erzeugung konnte der Gemeinde ein günstiger und vor allem für 10 Jahre stabiler Strompreis angeboten werden. Damit war der Startschuss für die Beteiligung von Bürgern und Gemeinde an gemeinsamen Projekten gegeben. Zwei Jahre nach der Gründung resümiert Günter Steikert, Vorstandsvorsitzender der Energiegenossenschaft, dass die Idee Der Ahornpark Verein e.v. lädt gemeinsam mit dem Verein Zukunft Harztor e.v. zum 1. Ahornparkfest ein. Es wird am 17. Mai 2014 im Ahornpark stattfinden und wir hoffen, viele Besucher begrüßen zu können, um die Fortschritte im Park zeigen und feiern zu können. Das Programm ist in Arbeit. Man kann äußerst neugierig und gespannt sein. Wir möchten alle interessierten Vereine und Bürger der Gemeinde Harztor einladen, sich an diesem Fest im Grünen zu beteiligen. Gern bieten wir den Vereinen die Möglichkeit, an einem eigenen, also selbst zu erstellenden Informationsstand über ihre Angebote und Vorhaben zu informieren und sich den Besuchern vorzustellen. In der kommenden Harztorzeitung werden wir konkreter über unsere Planungen für dieses Ahornparkfest berichten, wir hoffen, Sie bis dahin neugierig gemacht zu haben. Nähere Informationen erhalten Sie wie immer auf unserer Homepage: Erreichen können Sie uns per Mail: der Mobil-Nummer: 0173 / und natürlich können Sie alle Ihnen bekannte Mitstreiter unseres Vereins persönlich ansprechen. Ilfeld, den Der Vorstand 1. Ahornparkfest am Früchte trägt. Die Anlagen laufen gewinnbringend und werfen eine Dividende ab. Für 2013 wird die Genossenschaft auch erstmalig Gewerbesteuer zahlen, was zeigt, dass die erwirtschafteten Gewinne auch in der Gemeinde verbleiben. Der Vorstand hat auf der Generalversammlung das gute Jahresergebnis präsentiert und den Mitgliedern den Beschluss zum Auszahlen einer Dividende von 3,5 Prozent empfohlen. Die Mitglieder folgten dem Beschluss einstimmig. Weiterhin wurde den Mitgliedern im Rahmen der Generalversammlung ein neues Projekt vorgestellt: die Installation energiesparender Leuchtmittel in der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Harztor. Ein Gewinn für beide Seiten, da die Kommune ab dem Zeitpunkt des Einbaus der Leuchtmittel ca. 60 Prozent Energieersparnis hat und sich die Bürger an diesem Projekt unmittelbar beteiligen können. Auf diesem Weg wollen wir weiterarbeiten, denn mit vielen kleinen Projekten können wir unser großes Ziel Energiekommune erreichen. Wichtig ist hierbei, dass durch eine Genossenschaft ein Instrument zur Verfügung steht, von dem alle Seiten profitieren können und die natürlich auch allen offen steht. Dirk Wackerhagen Vorstandsmitglied Seite 8

9 WIR GRATULIEREN RECHT HERZLICH: ZUM 65. GEBURTSTAG Evelyn Hüttl, Harztor OT Niedersachswerfen Margrit Rißmann, Harztor OT Niedersachswerfen Lothar Engelhardt, Harztor OT Niedersachswerfen Karin Strößner, Harztor OT Ilfeld Renate Kurzius, Harztor OT Ilfeld Jürgen Drechsler, Harztor OT Ilfeld Johannes Freund, Neustadt Peter Wehrstedt, Herrmannsacker Karl-Heinz Grübel, Harztor OT Ilfeld Rita Landgraf, Harztor OT Niedersachswerfen ZUM 70. GEBURTSTAG Eberhard Wedler, Harztor OT Niedersachswerfen Ilona Baudrexl, Harzungen Heinz Schütze, Herrmannsacker Karin Teichmann, Harztor OT Niedersachswerfen Leopold Urban, Harztor OT Niedersachswerfen Heidemarie Heise, Harztor OT Niedersachswerfen Jürgen Denecke, Harztor OT Ilfeld ZUM 75. GEBURTSTAG Annemarie Holzberger, Harztor OT Ilfeld Horst Seiler, Harztor OT Niedersachswerfen Waltraud Pscheidt, Harztor OT Ilfeld Christa Linsel, Harztor OT Ilfeld Willi Schiele, Neustadt Hartmut Slabon, Neustadt Erika Hesse, Harzungen Helga Jülich, Harztor OT Ilfeld ZUM 80. GEBURTSTAG Ilsetraut Zerrahn, Herrmannsacker Gerda Meister, Harztor OT Niedersachswerfen Inge Schoolmann, Neustadt Hildegard Heinemann, Harztor OT Ilfeld Edith Henze, Harztor OT Ilfeld Wolfgang Nucke, Harztor OT Ilfeld ZUM 85. GEBURTSTAG Elfriede Stein, Harztor OT Niedersachswerfen Herbert Hoff, Harztor OT Niedersachswerfen Hildegard Brinkmann, Harztor OT Ilfeld Horst Mund, Harztor OT Niedersachswerfen ZUM 90. GEBURTSTAG Anneliese Köhne, Harztor OT Ilfeld ZUM 91. GEBURTSTAG Anneliese Helmboldt, Harztor OT Ilfeld Helfer gesucht! Eckhardt Weissel Es ist fast geschafft. Die aufregende Vorbereitungszeit zum 2. Harztor - Lauf am neigt sich dem Ende. Das Event steht! Nun sind wir insbesondere am Tag des Laufes auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir benötigen Helfer an der Strecke, die den Läufern eine sichere Teilnahme möglich machen. Außerdem werden viele Hände im Zieleinlauf und bei der Siegerehrung gebraucht. Auch den Auf- und Abbau können wir nicht allein schaffen. Jeder kann dabei sein und mitmachen. Diesjähriger Höhepunkt ist ein Halbmarathon beginnend auf der Ziegenalm Sophienhof über den Poppenturm und Ilfeld nach Niedersachswerfen. Im kommenden Jahr wird der Lauf von Andreas Wichmann und Wolfgang Heber, dem Verein Zukunft Harztor e.v., dem Naturpark Südharz, dem Herkules Niedersachswerfen und dem Bürgerservice Harztor organisiert. Natürlich wird vor Ort für die Verpflegung aller Helfer gesorgt. Bitte melden Sie sich beim Bürgerservice Harztor telefonisch unter / oder per Mail: buergerservice@harztor.de. Rückblick Weihnachtsoratorium Ein großes Projekt hat am 28. Dezember seinen Abschluss in Ilfeld gefunden. Vor ausverkauftem Haus (Georg-Marien Kirche) haben über 50 Sängerinnen und Sänger, unter ihnen 12 Kinder, das Weihnachtsoratorium von Joh. Seb. Bach gesungen. Unterstützt vom Orchester Telemannisches Collegium Michaelstein und Solisten erklangen die Kantaten 1-3. Mitwirkende und Publikum waren begeistert von der Aufführung. Da auch das finanzielle Defizit durch eine gute Kollekte (695 ) kleiner als gedacht ausfiel, ist in absehbarer Zeit eine Wiederholung geplant. G. Heimrich Ilgerstraße Harztor/OT Ilfeld Tel weisseloptik@web.de Öffnungszeiten Mo., Die. & Do Uhr Uhr Mi. & Fr Uhr und nach Vereinbarung ZUM 92. GEBURTSTAG Lucie Steinmetz, Neustadt ZUM 94. GEBURTSTAG Ilse Krieger, Harztor OT Ilfeld Charlotte Kurzius, Harztor OT Ilfeld Ursula Tölle, Harztor OT Ilfeld Herta Knothe, Harztor OT Niedersachswerfen ZUM 50. HOCHZEITSTAG Gudrun und Bernd Welsch, Harztor OT Ilfeld Hedilore und Manfred Becker, Harztor OT Niedersachswerfen Seite 9

10 ANZEIGE Apotheke übergeben Frank s Lyrikseite! Tel.: ( ) Fax: ( ) Öffnungszeiten: Montag Freitag Uhr Samstag Uhr Nach fast 35 Jahren Apothekertätigkeit in Ilfeld habe ich am die Apotheke an meinen Sohn den Apotheker Frank Kubatschka übergeben übernahm ich die Staatliche Apotheke in Ilfeld von Frau Pharmazierat Herta Pompe und leitete diese bis zur Privatisierung 1992 in der Ilgerstr eröffnete ich dann die heutige Apotheke an der Harzquerbahn in der Johannesstraße. Der Umzug hatte sich auf Grund der neuen Anforderungen an den Betrieb einer Apotheke als unumgänglich erwiesen und war die richtige Entscheidung. Inh. Frank Kubatschka Johannesstraße Harztor/OT Ilfeld In allen Jahren meiner Tätigkeit wurde ich immer von einem verantwortungsvollen Team unterstützt und ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal bei all meinen Mitarbeitern herzlich bedanken. Ganz besonders bedanken möchte ich mich auch bei allen Kunden und Patienten für das mir und unserer Apotheke seit nunmehr fast 35 Jahren entgegengebrachte Vertrauen. Den Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten in unserem Versorgungsbereich danke ich für die außerordentlich gute Zusammenarbeit. Ich hoffe und wünsche mir, dass sie sich alle auch in Zukunft in der Apotheke an der Harzquerbahn mit Herrn Apotheker Frank Kubatschka und seinem Team gut beraten wissen. Apothekerin Marion Kubatschka online: Genießen Sie nach dem Trubel des Alltags diese Augenblicke friedlicher Poesie! Die Zeitung Harztor Informationen hat mir die Möglichkeit eingeräumt, Sie monatlich an dieser Stelle mit schönen alten deutschen Gedichten vom Wald, sowie Wander- und Jägerliedern, bekannt zu machen. Heute möchte ich mit zwei Wintergedichten beginnen. Alles still, von Theodor Fontane und Der Reif von Hoffmann von Fallersleben. Viel Freude beim Lesen wünscht Ihr Frank Bohn Alles still! Alles still! Es tanzt den Reigen Mondenstrahl in Wald und Flur, Und darüber thront das Schweigen Und der Winterhimmel nur. Alles still! Vergeblich lauschet Man der Krähe heisrem Schrei. Keiner Fichte Wipfel rauschet, Und kein Bächlein summt vorbei. Alles still! Die Dorfeshütten Sind wie Gräber anzusehn, Die, von Schnee bedeckt, inmitten Eines weiten Friedhofs stehn. Alles still! Nichts hör ich klopfen Als mein Herze durch die Nacht - Heiße Tränen niedertropfen Auf die kalte Winterpracht. Theodor Fontane ( ) Der Reif Der Reif ist ein geschickter Mann: O seht doch, was er alles kann! Er haucht nur in den Wald hinein, Wie ist verzuckert schön und fein Ein jeder Zweig und Busch und Strauch Von seinem Hauch! Wie schnell es ihm von Händen geht! Kein Zuckerbäcker das versteht. Und alles fein und silberrein, Wie glänzt es doch im Sonnenschein! Wär alles doch nur Zucker auch Von seinem Hauch! Doch nein, wir sind schon sehr erfreut, Dass uns der Reif so Schönes beut. O Winter, deinen Reif auch gib, Uns ist auch Augenweide lieb, Und ohne Duft und Frühlingshauch Freu n wir uns auch. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben ( ) Seite 10

11 Verwaltungsgemeinschaft Hohnstein/Südharz Bau- und Ordnungsamt Ilgerstraße Harztor Thüringer Erziehungsgeld Das Erziehungsgeld (150 Euro beim ersten Kind) wird als Anschlussleistung an das Bundeselterngeld gewährt, d. h. ab dem 13. bzw. 15. Lebensmonat des Kindes und wird für die Dauer von höchstens zwölf Lebensmonaten gewährt. Das Erziehungsgeld wird bei verspäteter Beantragung längstens drei Monate rückwirkend gewährt. Ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht nur dann, wenn das Kind nicht oder nicht mehr als fünf Stunden täglich in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut wird. Unabhängig davon kann der Erziehungsgeldberechtigte eine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Bei der Betreuung bis zu fünf Stunden täglich ist nicht die tatsächliche Inanspruchnahme eines Platzes durch das Kind maßgeblich, sondern die angemeldete Inanspruchnahme. Bei einer Betreuung von mehr als fünf Stunden täglich besteht ein Anspruch auf Erziehungsgeld in Höhe des die 150 Euro übersteigenden Betrages (Erhöhungsbetrag), wenn es sich bei dem Kind um das zweite oder ein weiteres Zahlkind handelt. Prüfen Sie bitte, ob für Sie eine Antragstellung in Frage kommt. Antragsformulare erhalten Sie im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft. Dem Antrag sind folgende Anlagen in Kopie beizufügen: - Kindergeldnachweis - Nachweis der U 6-Untersuchung - Elterngeldbescheid - bei Kinderbetreuung Nachweis der Betreuungszeit (Betreuungsvertrag). Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Krötki (Tel /37341) und Frau Klement (Tel /37340) im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft zur Verfügung. Klement Bau- und Ordnungsamtsleiterin Sie möchten einen Artikel veröffentlichen? Einsendeschluss ist der 12. des jeweiligen Monats wir veröffentlichen die Beiträge nur mit Namen des Verfassers wir führen keine redaktionelle Überarbeitung durch bitte senden Sie uns ihre Beiträge als Word- oder PDF- Dokument erst Fotos ab einer Größe von 2 MB haben eine angemessene Qualität bitte schicken Sie uns diese als Bilddateien buergerservice@harztor.de / Ilgerstraße Harztor OT Ilfeld Privat: Kupferhammer Harztor Tel / Dipl.-Ing. HANS MÖNNICH Geschäftsführer Harzstraße Harztor OT Niedersachswerfen Tel / Fax mabmoennich@web.de Seite 11

12 Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums Katharina-von-Bora in Niedersachswerfen sahen mit Freude die Adventzeit entgegen. Der Veranstaltungsplan (siehe Foto) verwies auf viele Veranstaltungen, die die Zeit bis zum Weihnachtsfest verkürzen helfen sollten. Bereits am 29. November eröffnete der öffentliche Glühweinmarkt gegen 14:00 Uhr auf dem schön geschmückten Heimgelände seine Pforten und Heimleiterin Birgit Weiß gab den Startschuss des Festes. Die Heimbewohner und die vielen Gäste aus nah und fern konnten ihren Glühwein bei entsprechender angepasster Musik genießen. An einigen Ständen wurden Waffeln mit Sahne und heißen Früchten, Kaffee und Kuchen sowie diverse Getränke und Naschereien angeboten. Selbstverständlich durfte die Thüringer Bratwurst einschließlich Beilagen nicht fehlen. Bereits am 24. und war für die Seniorinnen und Senioren unter fachmännischer ehrenamtlicher Anleitung Weihnachtsbasteln angesagt. Dieser angefertigte Advents- und Weihnachtsschmuck fand unter den Gästen des Glühweinmarktes großen Anklang und konnte für einen kleinen Obolus erworben werden. An anderen Ständen wurden typische Weihnachtsund Winterartikel wie Kerzen, Handschuhe und Schals angeboten. Ein paar Tage später, am 4. Dezember, kam die Trachtengruppe aus Neustadt mit ihrem Adventsprogramm in das Seniorenheim und erfreute mit ihren Darbietungen die Heimbewohner. Diese kamen der Aufforderung rege nach, bekannte Weihnachtslieder mit zu singen. Leider hat jede Veranstaltung einmal ein Ende. Unter großem Applaus verabschiedeten sich die Akteure und versprachen im nächsten Jahr mit ihrem Frühlingsprogramm wieder zu kommen. Adventszeit - schönste Zeit Katharina-von-Bora-Heim Niedersachswerfen - Weihnachtskonzert Der Nordhäuser Domchor sang und spielte am für uns Weihnachtsliedern in der Cafeteria des Hauses. Der Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Unter großem Beifall verabschiedeten sich die Sängerinnen und Sänger sowie die Kindergruppe des Chores. Am spielten die Lehrerin Gertrude Henze und das Geschwisterpaar Thao und Dung Nguyen (15 und 9 Jahre alt) aus Niedersachswerfen für uns am Piano. Für die Kinder war es der erste größere Auftritt. Dass sie aufgeregt waren, merkte man ihnen nicht an. Für ihr schönes gekonntes Pianospiel bekamen sie viel Applaus. Alle Drei versprachen, im nächsten Jahr wieder zu kommen und uns zur Freude am Piano zu spielen. Heiligabend war für uns Heimbewohner der Höhepunkt des Weihnachtsfestes. Wie schon im vergangenen Jahr fand auch in diesem Jahr am frühen Nachmittag in der überfüllten Cafeteria des Hauses das ersehnte Weihnachtskonzert der Musikschule Nordhausen statt. Stefka Vladimirova und Vladimir Vladimirov sangen und spielten für uns Weihnachtslieder und bekamen großen nicht endenden Beifall. Nach dem Konzert wurde gemeinsam Kaffee getrunken und im Anschluss erfolgte die Bescherung, welche sich Heimleiterin Birgit Weiß als Weihnachtsmann nicht nehmen ließ. Unverhofft und überraschend besuchten uns am vormittags Schüler der 1. und 2. Klasse der Evangelischen Grundschule Nordhausen unter Begleitung von zwei Lehrerinnen und führten ein weihnachtliches Programm auf. Dafür gab es viel Applaus. Durch die Freiwillige Feuerwehr Niedersachswerfen und Pfarrer Dr. Bodo Seidel wurde am dem Seniorenzentrum Katharina-von-Bora das Friedenslicht aus Bethlehem überbracht. Diese Adventszeit mit ihrer Fülle von Veranstaltungen wird uns noch lange in schöner Erinnerung bleiben und dafür möchte ich mich im Namen aller Seniorinnen und Senioren des Heimes recht herzlich bei der Heimleitung, bei allen Beschäftigten des Hauses sowie bei den ehrenamtlichen Helfern bedanken. Ich wünsche allen ein friedliches und gesundes Jahr Hans-Joachim Saar Niedersachswerfen MAURERMEISTER SAUERMANN Sauermann.hm@t-online.de Ihr Fachmann für Hausbau und alle Maurer-, Putz-, Beton-, Pflaster- und Fliesenarbeiten Hartmut Sauermann Wir planen und bauen ihr Traumhaus schlüsselfertig! Tel. ( ) Fax ( ) Mobil: Friedrich-Ebert-Str. 3a Harztor OT Ilfeld Gästehaus Sauermann im Erholungsort Ilfeld Lindenallee Harztor Ortsteil Ilfeld Tel.: Handy: gaestehaus-sauermann@harz.de Seite 12

13 Übergabe Friedenslicht! Am 4. Advent übergab die Berufsfeuerwehr Nordhausen den Kindern der Jugendfeuerwehr Niedersachswerfen unter der Leitung von Gabi Knust das Friedenslicht aus der Geburtsstätte Jesus Christi. Diese brachten es in das Seniorenzentrum Katharina von Bora. Von dort aus wanderte das Licht durch die Krippenspielkinder in die St. Pauli Kirche für den Gottesdienst am Heiligen Abend. Katrin Schönemann und Jennifer Pohl Wir möchten gerne Danke sagen Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen Ortsverband Ilfeld konnte im vergangenen Jahr viele Veranstaltungen durchführen, Dank großer und kleiner Finanzieller Zuwendungen. Da der Verband leider nicht allein in der Lage ist seine Aufwendungen zur Betreuung älterer und behinderter Menschen sowie Verbandsveranstaltungen allein aus Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren, ist er auf Sponsoren angewiesen. Deshalb ist es so wichtig auch einmal Danke denjenigen zu sagen, die dazu beigetragen haben. Dazu möchten wir stellvertretend nennen: - Bundestagsabgeordnete Sigrid Hupach - Landtagsabgeordneter Egon Primas - Ehrenamtsstiftung des Landratsamtes Nordhausen - Gemeinschaftspraxis Dr. med. Christina und Christoph Zyrus - Seniorenpflegeeinrichtung Neanderklinik Harzwald GmbH - Martina Röder und Ulrike Gothe - Kreissparkasse Nordhausen Filiale Ilfeld - Cornelia Gerlach Danke! Im Namen des VdK Ortsverbandes Ilfeld wünsche ich allen von ganzen Herzen Gesundheit, Glück und viel Erfolg für 2015! Sylvia Schmidt, Vorsitzende Klingeln an der Haustür Der VdK Ortsverband Ilfeld möchte bereits heute darauf aufmerksam machen, dass auch in diesen Jahr, in der Zeit vom 20. Februar bis 15. März 2015 eine genehmigte Sammlung zur Unterstützung des Sozialverbandes VdK stattfindet. Die Mitglieder wenden sich besonders an Gewerbetreibende und Ärzte, nehmen aber auch gern von jedem anderen, der das soziale Engagement unterstützen möchte, Spenden entgegen. Dabei spielt die Höhe keine Rolle. Auch ein Euro Hilft. Wichtig: Mitglieder können sich ausweisen Sylvia Schmidt, Vorsitzende buergerservice@harztor.de Seite 13

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