Wintersemester 2009/
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- Franz Beckenbauer
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1 Arbeitsschutz. Leben. Mit Sicherheit. Modul M21 an der Beuth Hochschule für Technik Berlin Wiederholung Gefahr- Rangfolge von Schutzmaßnahmen sbeurteilung GG, Artikel 1, Ziffer 1 GG, Artikel 2, Ziffer 2 Prävention und Erste Hilfe Beratung, Schulung, Überwachung Rehabilitation Heilbehandlung, Berufshilfe Geldleistungen Verletztengeld, Übergangsgeld bei Berufshilfe, Verletztenrente, Renten an Hinterbliebene Kein Schmerzensgeld! Schilderung des Unfallherganges: Die Verwaltungsmitarbeiterin Frau X ist auf dem Weg zur Toilette beim Einbiegen zur dreistufigen Treppe zum EG-Flur im Altbau auf dem nach einer Grundreinigung frisch versiegelten Fußbodenbelag ausgerutscht und auf die Treppe gefallen. Folge: Prellung linkes Knie Arbeitswissenschaft" 1
2 Einkaufszentrum F A B 4 C D 2 Ort der versicherten Tätigkeit Schule E G 618 BGB 3, 4 ArbSchG Der Unternehmer ist unmittelbar rechtlich verantwortlich für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Alles aufgeräumt! 21 SGB VII 2(1) UVV VA1 Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit Beseitigung der Gefahr optimale Wirksamkeit Arbeitswissenschaft" 2
3 Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit Gefahr Mensch Maßnahme Wirksamkeit Entfernung der Person sehr hoch Schutz der Person mittel Abschirmung der Gefahr hoch Hinweis Achtung Krokodil sehr gering Der Arbeitgeber hat bei des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen; individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen ; (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen zu, welche des Arbeitsschutzes erforderlich sind.... (1) Der Arbeitgeber muss über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der sbeurteilung, die von ihm festgelegten des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind. 3 sbeurteilung 7 Informationsermittlung und sbeurteilung 5 Informationen für die sbeurteilung 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten en gezielt erkennen Schutzmaßnahmen bzw. verbessern Ablauf des Geschäftsprozesses optimieren Produktivität steigern sbeurteilung ist gesetzliche Forderung bei Unfalluntersuchungen wird die sbeurteilung von den untersuchenden Behörden angefordert. Arbeitswissenschaft" 3
4 unterstützt von: Führungskräften Sicherheitsbeauftragten Mitarbeitern Externe Unterstützung des Arbeitgebers durch: Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Weitere Partner: Gewerbeaufsicht, Unfallversicherungsträger Wissen und Erfahrung werden erschlossen. Arbeitsschutzmaßnahmen werden besser akzeptiert. Motivation zum sicheren Verhalten steigt. Von Mitarbeitern vorgeschlagene Verbesserungen sind meist praktisch umsetzbar und bringen häufig auch wirtschaftliche Vorteile. als Erstbeurteilung nach Änderungen des Standes der Technik (Änderung von Vorschriften) bei Neubeschaffungen (Maschinen, Geräte, Einrichtungen) sbeurteilung bei jeder wesentlichen Änderung im Betrieb in regelmäßigen Abständen nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen Arbeitswissenschaft" 4
5 Arbeitsplätze Tätigkeiten Gruppen Abteilungen Betriebsstätten Organisation des Betriebs Zusammenwirken von Betrieben/Gewerken/Abteilungen etc. Zusammenwirken von Unternehmen und Umfeld Beziehungen Störgrößen Arbeitsablauf Systemgrenze Material Produkt Input Output System Energie Information Abfall Information Systemelemente Umgebung Arbeitswissenschaft" 5
6 Mechanische Gefahren (Quetschen, Scheren...) Gefahr durch Ausrutschen, Stolpern und Abstürzen Biologische Einwirkungen Einwirkung von Gefahrstoffen Brand- und Explosionsgefahren Gefahren durch ungünstiges Klima (Temperatur, Beleuchtung...) Psychische Belastungen Elektrische Gefahren Gefahren durch Lärm, Vibration, Strahlung Gefahren durch ungünstige Ergonomie (Tragen von Lasten...) akzeptiertes Restrisiko Risiko ist geringer als das höchste akzeptable Risiko Höchstes akzeptables Risiko ( Grenzrisiko ) Risiko ist höher als das höchste akzeptable Risiko Risiko ohne niedrig hoch Risikogruppe 1, Groß : Feinanalyse, eliminieren, risikomindernde, Sofortmaßnahmen, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, detaillierte und häufigere Unterweisungen mit erhöhter Schutzwirkung dringend notwendig Risikogruppe 2, Mittel : Feinanalyse,, bei Tätigkeiten: Betriebsanweisungen, Unterweisungen Risikogruppe 3, Klein : Keine zusätzlichen nötig. Arbeitswissenschaft" 6
7 W 1. Beseitigung der Gefahr (Ersatzstoff, leise Maschine) 3. Räumliche Isolierung der Gefahr (Trennwand, gesond. Raum, Abstand) K J 2. Isolierung der Gefahr (geschlossene Apparatur, Kapselung) J Minderung d. Intensität / 4. Einwirkung (Absaugung, Schallabsorber) K 5. Persönliche Schutzausrüstung Atem-, Gesichts-, Kopf-, Fuß-, Handschutz) L 6. Kennzeichnung der Gefahr Schilder, Farben, Piktogramme L ausführen FaSi/ Betriebsarzt beratend Unternehmer - Direktionsrecht - Führungskraft - weisungsbefugt - mitbestimmend, mitwirkend Dokumentieren unterstützend Sicherheitsbeauftragter verantwortlich mitwirkend Beschäftigte zur Mitarbeit verpflichtet mitwirkend Betriebsrat/ Personalrat ausführen Arbeitswissenschaft" 7
8 Von den UVT stehen sogenannte skataloge in Form von Checklisten zur Verfügung Dokumentieren Wirksamkeit prüfen Kontrolle Branchenspezifische Lösungen der UVT Private Softwareanbieter bzw. Verlagshäuser ausführen Wirksamkeit prüfen Kontrolle Dokumentieren ausführen Arbeitswissenschaft" 8
9 Arbeitswissenschaft" 9
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