Tradition hat Zukunft. Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v.

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1 Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.v Tradition hat Zukunft Stationen zur Entwicklung der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen und der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG)

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3 Grußwort zur dritten Auflage Für die Gräflichen Kliniken in Bad Driburg und Bad Klosterlausnitz hat die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit mit kompetenten Partnern seit jeher einen hohen Stellenwert. Denn besonders in einem sich ständig weiterentwickelnden Gesundheitswesen kommt es darauf an, notwendige Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und bestehende Strukturen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Um diese Aufgaben zu erkennen, sie immer als Herausforderungen anzunehmen und positiv zu gestalten, sind die Mitglieder und Vertreter der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen sehr wichtige Partner für unser traditionsreiches Familienunternehmen. Mit der DVSG verbindet uns die vorrangige Sicht auf eine nachhaltige Entwicklung, das Streben nach hoher Qualität und der zentrale Blick auf den Menschen in der Gesundheitsversorgung. Gerne schauen wir deshalb gemeinsam nach vorne und sehen den zukünftigen Aufgaben und unserer weiteren guten Zusammenarbeit aufmerksam und mit Freude entgegen. Detlef Bätz Christian von der Becke 3

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5 Vorwort Die DVSG als Fachverband hat zum Ziel, die Soziale Arbeit im Gesundheitswesen zu stärken und weiterzuentwickeln. Eine konstruktive Gestaltung der Zukunft setzt aber auch immer die Rückbesinnung voraus: Zukunft braucht Herkunft! Wir sind uns der Tradition eines Fachverbandes bewusst, der auf ein über 85-jähriges Bestehen, somit auf eine lange, wechselvolle und interessante Geschichte zurückblicken kann. Viele der heute diskutierten Fragen finden sich schon in den Aufzeichnungen und Veröffentlichungen aus den frühen Jahren des Verbandes. Von Beginn an wurde auf die Verbesserung psychosozialer Beratung konzeptionell und politisch hingearbeitet. Der Stellenwert psychosozialer Leistungen sollte gestärkt werden, um eine umfassende gesundheitliche Versorgung zu gewährleisten. Der Fachverband leistete in der Versorgung kranker, behinderter und notleidender Menschen häufig Pionierarbeit. Viele der konzeptionellen Ansätze, wie beispielsweise das Case-Management, sind heute immer noch oder wieder hochaktuell. Verschwiegen werden soll aber auch nicht die Einordnung des Fachverbandes in das menschenverachtete System während des Nationalsozialismus, die teilweise Verstrickung der Verbandsrepräsentanten und die Verbannung der verdienstvollen jüdischen Vereinsmitglieder. Auch hier ist die DVSG sich der Vergangenheit bewusst. Die lange Geschichte der DVSG zeigt, es wurde vieles erreicht und angestoßen. Mit Blick in die Zukunft wird deutlich, dass es noch eine Vielzahl von Herausforderungen gibt, denen sich der Fachverband gemeinsam mit seinen Mitgliedern und Kooperationspartnern stellen kann und muss. Ein Gesundheitswesen, das gut funktionieren soll und den Menschen in den Mittelpunkt stellt, braucht die Soziale Arbeit. Diese muss eine feste Größe bleiben und ihren Einfluss im gesamten System des Gesundheitswesens stärken. Darauf wollen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern hinarbeiten. Wir danken Prof. Dr. Peter Reinicke für Aufarbeitung der Verbandsgeschichte in der vorliegenden Broschüre und sein Engagement, die Geschichte der Sozialen Arbeit im Gesundheitswesen lebendig zu halten. Ulrich Kurlemann Heike Ulrich 1. Vorsitzender 2. Vorsitzende 5

6 Abb. Charité. Archiv Peter Reinicke Einführungskurse und fachliche Unterweisungen gehörten bereits in den Anfangsjahren zum Angebot, um Frauen für diese Aufgaben vorzubereiten und zu qualifizieren Elsa Strauß berichtete über ihre Erfahrungen mit der amerikanischen Kranken Erste Besuche von Mitgliedern der Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit in der Charité, die Minna Cauer anregte, unter der Leitung von Lina Basch Ein wichtiges Motiv für diese Tätigkeit war, Hilfe für soziale Schwächere zu leisten, um dadurch jener Verbitterung entgegenzuwirken, die durch den Mangel an Interesse und Verständnis für die Anschauungen und Empfindungen der unbemittelten Klassen und durch den Mangel jedes persönlichen Verkehrs mit diesen Volksklassen entstanden war.* Konfessionelle Vereine in Berlin bauten vergleichbare Aktivitäten auf. Der Evangelische Verein für kirchliche Zwecke und der Verein zur Fürsorge für die weibliche Jugend besuchten Patienten und deren Angehörige in städtischen Krankenhäusern und Siechenanstalten Berlins. Abb. Elsa Strauß. Privatbesitz Irene Hallmann-Strauß 6

7 Erster Jahreskurs zur beruflichen Ausbildung in der Wohlfahrtspflege. Berlin 1899 Zweck:Mädchen und Frauen der besitzenden Stände theoretisch und praktisch auf den verschiedenen Gebieten der Wohlfahrtspflege anzuleiten. Inhalte der Ausbildung: Einführung in die soziale Hilfsarbeit durch Thätigkeit in Krippe, Volkskindergarten und Kinderhort, und durch theoretische Unterweisung in die Erziehungslehre unter besonderer Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte.Einführung in die Armenpflege durch Fürsorgethätigkeit und durch Teilnahme an Vorlesungen über Armenpflege. Einführung in Fragen der Hygiene, Gesundheitslehre. Einführung in Wohlfahrtspflege durch praktische Arbeit und durch Teilnahme an Kursen über Ausgewählte Kapitel aus dem Wirtschaftsleben. Ziel der Ausbildung: Mädchen und Frauen durch systematische Ausgestaltung eines praktischen und theoretischen Arbeitsplans, der für jede Schülerin individuell nach ihren Absichten ausgearbeitet werden soll, eine berufsmäßige Ausbildung zu gewährleisten. Ziel der Veranstalter: Wir glauben, durch derartige Versuche zu einer planmäßigen Ausbildung das Niveau der Frauenarbeit auf sozialem Gebiet zu heben, und dem Bedürfnis nach geschulten Kräften, das sich sowohl für ehrenamtliche wie für besoldete Stellen fühlbar macht, dadurch zu entsprechen. haussozialarbeit: Kranke benötigen neben ärztlichem Rat und ärztlicher Hilfe, pflegerischer Versorgung weitere sachverständige Hilfe. Diese Hilfe leisteten Sozialarbeiter u. a. durch Erforschung der Lebens- und Familienverhältnisse, der Wohn- und Arbeitsbedingungen, der sozialen Kontakte und der persönlichen Einstellung des Kranken zum Behandlungsverlauf und Heilungsprozess. Sie erstellten für alle Patienten eine Sozialanamnese. Aufbau der Krankenhaussozialarbeit in Frankfurt/Main durch Jenny Apolant, Minnie Roessler und Lina Weber. Abb. Ausweiskarte Komitee Soziale Krankenhausfürsorge. Archiv Peter Reinicke Gründung des Komitees Soziale Krankenhausfürsorge unter der Leitung von Alice Salomon in Berlin. Mehrere Frauengruppen Berlins stellten an den Magistrat den Antrag, eine Soziale Krankenhausfürsorge in Berlin einzurichten. Er genehmigte den Antrag. Das Komitee organisierte, koordinierte die Sozialarbeit in den Krankenhäusern. Es bot Einführungskurse an und regelmäßigen Erfahrungsaustausch. 7

8 Der Magistrat gab zur Einführung der Krankenhausfürsorge eine Presseerklärung ab "Soziale Arbeit in den städtischen Krankenhäusern. Die Deputation für die städtischen Krankenanstalten und die Gesundheitspflege hat in ihrer Sitzung am 2. Februar (1914) unter dem Vorsitz des Stadtrats Selberg einen Antrag der Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit, in sämtlichen städtischen Krankenhäusern einen systematisch ausgestalteten sozialen Dienst durch in der Wohlfahrtspflege erfahrene Frauen zuzulassen, genehmigt. Diese werden an bestimmten hierfür festgelegten Tagen die Krankenstationen besuchen, um von den Patienten - evtl. mit Hilfe der Schwestern und Ärzte - zu erfahren, ob durch ihre Krankheit die Lebensverhältnisse ihrer Familien so beeinflusst sind, dass eine soziale Fürsorge nötig ist, oder ob für sie selbst beim Verlassen des Krankenhauses irgendeine besondere Hilfe, Vermittelung einer neuen Arbeitsgelegenheit, Beschaffung von Pflegemitteln, Erholungsaufenthalt oder dergleichen erforderlich ist. Bei kranken Müttern kommt auch die Unterbringung der Kinder in Horten oder Heimen oder ihre Versorgung durch eine Hauspflegerin in Frage, bei kranken Familienvätern Beschaffung von Arbeitsgelegenheit oder Unterstützung der Frau.* 1917 Erste Anfänge der Krankenhaussozialarbeit in Hamburg. Maria Philippi gründete den Verein Soziale Hilfsgruppen. In Breslau baute Hildegard Tietze im Rahmen des ältesten Frauenvereins, dem Breslauer Armenpflegerinnen- Verein, die Krankenhausfürsorge auf In Berlin gründeten Hedwig Landsberg und Anni Tüllmann den Verein Soziale Krankenhausfürsorge außerhalb der Charité e. V Bemühungen von Hedwig Landsberg, Anni Tüllmann und Dr. Bruno Harms die Berliner Krankenhaussozialarbeiterinnen in einem Interessenverein zu organisieren Aufbau der ersten Krankenhausfürsorge in katholischen Krankenhäusern durch Hans Carls, Caritasdirektor in (Wuppertal)-Elberfeld. Abb.: Hans Carls. Archiv DCV. 8

9 1925 Social Case Work Lehrfach an den Wohlfahrtsschulen in den USA. Berliner Magistrat erlässt Richtlinien zur Durchführung der sozialen Krankenhausfürsorge.* 1926 Erstmaliger Erlass von Richtlinien eines Krankenhausträgers für die Soziale Krankenhausfürsorge durch den Bund der jüdischen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands. Abb.: Was leistet die Soziale Krankenhausfürsorge., Archiv Peter Reinicke. 9

10 Gründung der Deutschen Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus auf der Gesolei (Ausstellung Gesundheit, Soziales, Leibesübungen) in Düsseldorf. Vorsitzender wurde Prof. Dr. Hermann Weber, Lazarus-Krankenund Diakonissenhaus, Berlin. Presseaufruf am 25. Oktober 1926 anlässlich der Gründung der DVSK In Würdigung der großen Bedeutung, die dem Fürsorgedienst im Krankenhaus (Soziale Krankenhausfürsorge) für die Volksgesundheit und Volkswirtschaft zukommt, beabsichtigen die Unterzeichneten die Begründung einer Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus. Die Vereinigung soll in erster Linie als Studiengesellschaft arbeiten und Erfahrungen aus dem In- und Ausland sammeln, bearbeiten und vermitteln. Eine festere Zusammenfassung bleibt vorbehalten; besondere Versammlungen sind vorläufig nicht beabsichtigt. Wir bitten alle Behörden, Körperschaften und Personen, die sich für den Aufgabenbereich des Fürsorgedienstes im Krankenhaus interessieren, unserer Vereinigung beizutreten. Beitrittserklärungen bitten wir bis spätestens Ende dieses Jahres an die vorläufige Geschäftsstelle, Berlin-Charlottenburg 9, Reichsstraße 12, gelangen zu lassen. Unterzeichner waren: Prof Dr. Curt Adam, Berlin, Geh. Regierungs- und Medizinalrat Dr. Wilhelm Alter, Düsseldorf, Landesrat Dr. Ulrich Bessel, Königsberg, Caritasdirektor Hans Carls, Elberfeld, Stadtrat Ludwig Dix, Leipzig, Prof. Dr. Heinrich Dreesmann, Köln, Verwaltungsamtmann Otto Dressler, Jena, Gertrud Finkh, Stuttgart, Dr. Franz Goldmann, Berlin, Ministerialdirektor a. D. Prof. Dr. Adolf Gottstein, Berlin, Cornelie Hoetzsch, Berlin, Elisabeth von Holleufer, Karlsruhe, Anna Hunstiger, Hamburg, Hedwig Landsberg, Berlin, Oberin Clementine Ledeboer, Düsseldorf, Käthe Liebrecht, Stettin, Pastor Otto Ohl, Langenberg/Rhld., Beigeordneter Dr. Franz Memelsdorff, Berlin, Paula Ollendorff, Breslau, Maria Philippi, Hamburg, Stadtrat Dr. Robert Plank, Nürnberg, Minni Roessler, Frankfurt/M., Clara Schlossmann, Düsseldorf, Landrat Dr. Friedrich Schoene, Stettin, Landesrat Dr. Karl Thode, Kiel, Anni Tüllmann, Berlin, Lina Weber, Frankfurt/M., Aerztl. Verwaltungsdirektor Dr. Joseph Wirth, Frankfurt/M. und Siddy Wronsky, Berlin.* Im Vorstand wirkten führende Mediziner, Verwaltungsleute, Vertreter der freien Wohlfahrtspflege und Sozialarbeiterinnen mit. Landsberg und Tüllmann wurden Geschäftsführerinnen. Von der Gründung bis 1933 befand sich die Geschäftsstelle in Berlin-Charlottenburg, Reichsstrasse

11 Abb.: Geschäftsstelle DVSK, Reichsstrasse 12. Archiv Peter Reinicke. Abb.: Alfred Goldscheider. Archiv Peter Reinicke Prof. Dr. Alfred Goldscheider wurde Vorsitzender der DVSK. Mitglieder in der DVSK waren, neben Einzelpersonen, beispielsweise: der Rat der Stadt München, das Wohlfahrtsamt Köln, die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte (RfA), der Gesamtverband der Krankenkassen Deutschlands, der Verband zur Wahrung der Interessen der Deutschen Betriebskrankenkassen, der Kreisausschuss des Kreises Niederbarnim, die Landesversicherungsanstalten der Hansestädte, Brandenburgs und Schleswig-Holsteins und der Berliner Frauenverein gegen den Alkoholismus. 11

12 Die 1. Tagung der DVSK fand in Goslar statt. Referenten und Themen: Hedwig Landsberg: Aufgaben und Entwicklung der Sozialen Krankenhausfürsorge. Bürgermeister Augustin, Berlin- Charlottenburg: Die Einfügung der Sozialen Krankenhausfürsorge in das städtische Gesundheits- und Wohlfahrtswesen. Andreas Knack, Hamburg: Soziale Therapie in Krankenhaus und Praxis Die 2. Tagung der DVSK fand in Leipzig statt. Referenten und Themen: Kurt von Hugo, Kassel: Die Beschäftigung der Kranken. Friedrich Wendenburg, Gelsenkirchen: Organisationsformen des Fürsorgedienstes im Krankenhaus. Carl Coerper, Köln: Die Ausbildung der Krankenhausfürsorgerin. Internationale Konferenz für Wohlfahrtspflege in Paris: Landsberg und Tüllmann nahmen teil. Die Konferenz der Wohlfahrtsschulen, heutige Fachhochschulen, verabschiedete Richtlinien für die Ausbildung der Krankenhausfürsorgerinnen. Sozialarbeiterinnen boten erstmalig in Deutschland psychosoziale Beratung und Betreuung von Krebskranken in den Berliner Universitätskliniken an. Die erste Sozialarbeiterin in diesem Bereich war Frida Küppersbusch. Hamburg folgte diesem Beispiel Die Mitgliederversammlung des Vereins Soziale Krankenhausfürsorge außerhalb der Charité verabschiedete auf Anregung Franz Goldmanns eine Entschließung, die mehr Mittel für Krebskranke, eine stärkere Mitarbeit der Krankenhausfürsorge und der kommunalen und Freien Wohlfahrtspflege verlangte. Sie hatte folgenden Wortlaut: "(Es) wurde bei der Erörterung des Themas "Fürsorge und Krebsproblem" die dringende Notwendigkeit erkannt, dass die Erforschung der Soziologie und die Bekämpfung der bösartigen Geschwülste weit stärker als bisher zu betreiben wären. Der Verein richtet daher auf Beschluss der Versammlung an Reich, Länder, Gemeinden und freie Wohlfahrtspflege die Bitte, die wissenschaftliche Forschung und das Fürsorgewesen auf diesem Gebiete ideell und materiell in großzügiger Weise zu unterstützen".* 1930 Die 3. Tagung fand in Dresden statt. Referenten und Themen: Alfred Goldscheider, Berlin: Der Fürsorgedienst in den Polikliniken. Hermann Kerschensteiner, München: Die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhausarzt und Krankenhausfürsorgerin. Valentin Faltlhauser, Kaufbeuren: Fürsorge in Anstalten für psychisch Kranke. 12

13 Abb.: DVSK Fürsorge für Krebskranke". Archiv Peter Reinicke. 13

14 Festsitzung zum 10jährigen Bestehen des Vereins Soziale Krankenhausfürsorge der Berliner Universitätskliniken e. V. Vortrag Adolf Gottstein: Zukunftsaufgaben der sozialen Krankenhausfürsorge. Abb.: Einladung zur Festsitzung des Vereins Soziale Krankenhausfürsorge Archiv Peter Reinicke. 14

15 In der Charité Berlin entstand die erste Soziale Abteilung in einem Krankenhaus. Die Leitung hatten Hedwig Landsberg und Anni Tüllmann. Mitteilungen der Deutschen Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus. Abb. Hedwig Landsberg/Anni Tüllmann Archiv Peter Reinicke Erstmaliges Erscheinen der Mitteilungsblätter der Deutschen Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus, an die Fürsorgerinnen, die ihre Mitglieder sind, ab 1940 Das Notprogramm für die offene Krankenfürsorge des Reichsministeriums des Innern würdigt die Rolle der Krankenhausfürsorge als Bindeglied: Kein Abbau von Stellen. 15

16 Abb: Kein Stellenabbau. Wohlfahrtsblätter für die Provinz Hannover, 8. Jg., Nr. 4/1931,

17 1932 Die 4. und letzte Tagung fand in Frankfurt/Main statt. Referenten und Themen: Ida Cannon, Boston: Gesundheitsfürsorgerische Aufgaben des Fürsorgedienstes im Krankenhaus in U. S. A. Mme. Getting, Paris: Organisation des Fürsorgedienstes im Krankenhaus in Frankreich. E. Cummins, London: Erfahrungen über die Ausbildung der Krankenhausfürsorgerin in England. Franz Goldmann: Fürsorgedienst im Krankenhaus als Bindeglied zwischen offener und geschlossener Fürsorge. Beitritt der DVSK zur Internationalen Krankenhausgesellschaft. Die DVSK ernennt Alice Salomon anlässlich ihres 60. Geburtstages am 19. April 1932 zum Ehrenmitglied Januar 1933 Machtantritt der Nationalsozialisten. 2. April 1933: Entfernung von Mitarbeitern nicht nur jüdischer Konfession, sondern auch jüdischer Abstammung und mit jüdischem Namen aus der DVSK, dem Verein Soziale Krankenhausfürsorge e. V., und dem Werbekomitee durch Anni Tüllmann in Abstimmung mit dem Verwaltungsdirektor der Charité, Hellmuth Kuhnert, noch vor dem am 7. April 1933 veröffentlichten Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums. In der DVSK waren es u. a. Hedwig Landsberg, Bruno Harms, Franz Goldmann, Adolf Gottstein und Siddy Wronsky, die ausschieden, aus der Arbeit des Vereins Soziale Krankenhausfürsorge, Hedwig Landsberg als Vorsitzende, 2 Fürsorgerinnen, 1 Stenotypistin und 5 ehrenamtliche Helferinnen.* Abb.: Alice Salomon. Archiv Peter Reinicke. 17

18 8. September 1933 Mitgliederversammlung der DVSK: Einladung und Tagesordnung der Mitgliederversammlung Jahres- und Kassenbericht. Änderung der Satzung nach den Vorschriften des Reichsministeriums des Innern Neuwahl des geschäftsführenden Vorstandes unter dem Gesichtspunkt der Gleichschaltung. Verschiedenes. Mit vorzüglicher Hochachtung i. V. Anni Tüllmann, Geschäftsführerin Fritz Rott wurde auf dieser Versammlung zum 1. Vorsitzenden gewählt. Die politischen Veränderungen beeinflussten die Arbeitsbedingungen und die Perspektiven über die Sozialarbeit: Die nationalsozialistische Erhebung hatte wesentliche Änderungen im Gefolge. Das unzuverlässige und nichtarische Personal wurde von jeder weiteren Tätigkeit ausgeschaltet, hieß es im Verwaltungsbericht der Bezirksverwaltung Berlin-Schöneberg für die Jahre über das Auguste-Viktoria- Krankenhaus.* Die Vorstellungen der Nationalsozialisten zur Gesundheitspolitik, Erbgesundheitspflege, Rassenhygiene, Aufartung des Volkes und die Abwendung vom Individualprinzip in der Wohlfahrtspflege wurden von vielen auch von Sozialarbeitern begrüßt. An das Fachwissen und Können der Sozialarbeiterin wurde appelliert, dieses im Sinne der Zielvorstellungen des Dritten Reiches einzusetzen. Durch ihr über das Krankheitsgeschehen hinausgehende Wissen im persönlichen und sozialen Bereich waren sie wichtige Partner bei den vielfältigen Aufgaben der Beratung und Betreuung im neuen Gesundheits- und Wohlfahrtssystem. Ihr Wissen bedeutete tatsächlich eine Ergänzung zu dem Wissen, was Arzt und Schwester nicht besitzen. * Im Jahresbericht für 1933 der Hamburger Krankenhausfürsorge hieß es, dass seit der Machtübernahme der NSDAP ein Aufatmen durch die gesamte Mitarbeiterschaft ging. Im Hamburger Bericht hieß es weiter: Die Hoffnung auf die endgültige Überwindung des ungeheuren Elends, das trotz der unendlich vielen Fürsorgeeinrichtungen sich rasend vermehrte und schließlich zur allseitigen Mutlosigkeit führte, gab mancher Mitarbeiterin die schon vergessen geglaubte Tatkraft und Aufopferungsfähigkeit wieder, ohne die eine Fürsorgerin keine Höchstleistung vollbringen kann. Heute kann sie erfüllt sein von der Zuversicht, keine zwecklose Arbeit mehr zu leisten.* Die Satzung der DVSK wurde entsprechend geändert und den neuen Bedingungen angepasst. Beispielsweise: "Mitglied der Vereinigung kann jeder Deutsche werden, der volljährig, arischer Abstammung und unbescholten ist und Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts (einschließlich der nicht rechtsfähigen Vereine), die bereit sind, den Fürsorgedienst im Krankenhaus zu fördern".* 18

19 Am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen. Die Krankenhausfürsorgerinnen beteiligten sich: In Nürnberg, indem sie aus alten Krankengeschichten über Erbkranke und deren Angehörige zweckdienliche Angaben für die Bezirksoder Amtsärzte herauszuziehen haben und 1935 in der Heil- und Pflegeanstalt Berlin-Buch hatten sie 275 Fälle Vermittlung in Sterilisationsverfahren zu bearbeiten.* Die DVSK unterstellte sich im April 1935 dem Hauptamt der Volkswohlfahrt der Reichsleitung der NSDAP (NSV) und verlegte ihre Geschäftsstelle nach Berlin SO 36, Maybachufer 48/51. Den Vorsitz übernahmen bis 1945 führende Vertreter der NSV, Vorsitzender wurde Ralf Zeitler, Vizepräsident des Deutschen Gemeindetages. Abb.: Bericht über ein Sozialpraktikum. Nachrichten... Frauenschülerinnen der IM, 26. Jg., Okt. 1937, Zeitler beschrieb in einer Ansprache die Aufgaben der Vereinigung. Die Verbreitung sei ihr Ziel, in der richtigen Erkenntnis, dass ärztliche und pflegerische Leistungen nur dann in vollem Maße wirken können, wenn auch die seelische und vor allem die wirtschaftliche Ruhig- und Sicherstellung des Erkrankten oder seiner Fa- 19

20 milienangehörigen gewährleistet ist. Diese Aufgabe sei Sache des dritten Dienstes, der Krankenhausfürsorge.* Abb.: Sitz der DVSK ab 1935, Berlin SO 36, Maybach ufer 48/51. Archiv Peter Reinicke. In dem am 3. Juli 1935 verabschiedeten Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens, 3. DVO erhielt die Krankenhausfürsorge in 47 Nr. 6 eine gesetzliche Verankerung: Soweit Krankenhausfürsorge nötig ist, soll sie vom Gesundheitsamt und Krankenhaus möglichst im Rahmen von Familienfürsorge gefördert werden.* 1936 Anni Tüllmann nahm mit Erich Hilgenfeldt, Hauptamtsleiter der NSV, an der IV. Internationalen Krankenhauskonferenz in London teil. Hilgenfeldt hielt einen Vortrag über die Volksgemeinschaft als Ausgangspunkt und Ziel im heutigen Deutschland. Er betonte, dass Volksgemeinschaft Schicksalsgemeinschaft bedeute; eine freie verantwortungsbewusste Einordnung des Einzelnen und die völlige Anerkennung der Forderungen der Gesamtheit, deren ausschließlichem Wohle es zu dienen gilt. Deutschland, das den Wert der Gemeinschaft erkannt habe, will ihn auch in seinem Verhältnis zu den anderen Völkern bejahen.* 20

21 1937 Anni Tüllmann berichtete auf der V. Internationalen Krankenhauskonferenz in Paris über die Veränderungen in Deutschland. Ein neues Arbeitsgebiet ist in Deutschland der Fürsorgerin durch das Sterilisationsgesetz erwachsen. Sie trug weiter vor, sie wird in vielen Anstalten zur Sippenforschung herangezogen, ob Erbkrankheiten vorliegen oder nicht. Auch die Betreuung der Sterilisierten nach der Entlassung bringt für die Fürsorgerinnen neue Aufgaben mit sich. Diese ähneln der Arbeit der Fürsorgerin in den Irrenanstalten. In Deutschland besitzen viele solcher Anstalten eine Krankenhausfürsorgerin.* Erstmalig wurden Krankenhausfürsorgerinnen staatliche Angestellte in Universitätsklinika (Berlin und Jena) Kriegsbeginn Die Krankenhausfürsorgerinnen wurden in ihrer Arbeit mit den Folgen des Krieges konfrontiert: Transportschwierigkeiten, Kohlenmangel und Umwandlung von Sanatorien oder Heilstätten in Lazarette. Entlassungen, Verlegungen und Verschickungen verzögern sich. Der Kohlenmangel ließ die Frage auftauchen, kann man Rekonvaleszenten in eine ungeheizte Wohnung aus den warmen Krankensälen entlassen?, diskutierten Berliner Krankenhausfürsorgerinnen. Volksgenossen, deren ordnungsgemäße Versorgung auch während des Krieges nicht vernachlässigt werden darf, ist die Fürsorge für die Invaliden der Arbeit, der Alten. Dieses Problem ist durchaus nicht immer leicht zu lösen, weil einmal unzählige Fälle durch die Kriegswirtschaftslage, die Rationierung der Lebensmittel, die Verdunkelung, die Einberufung Familienangehöriger usw. erst akut wurden und zum anderen, weil die familiären Bindungen und das Verantwortlichkeitsgefühl der jüngeren Generation, den Alten gegenüber oft nicht besonders ausgeprägt ist, eine Tatsache, die, so bedauerlich sie ist, doch nicht geleugnet werden kann. Jede Krankenhausfürsorge könne dafür Beispiele bringen. Zeitraubende Verhandlungen mit den Angehörigen seien erforderlich, um eine Unterbringung bei diesen zu erreichen oder ein geeignetes Pflegeheim zu suchen, schrieb eine Krankenhausfürsorgerin nach einem Jahr Kriegsarbeit.* 1941 Es begann die gegenseitige Mitgliedschaft zwischen der DVSK und der Fachvereinigung der Verwaltungsleiter Deutscher Kranken-, Heil- und Pflegeanstalten. Zwangsarbeiter: Hamburgs Krankenhausfürsorge notierte für das Jahr 1940/41: Für ausländische Arbeiter, welche als Patienten in den Krankenhäusern liegen, muss die Krankenhausfürsorgerin zur Stelle sein, wenn sie infolge ihres Leidens nicht mehr arbeitseinsatzfähig für Deutschland sind und Rückbeförderungen in die Heimat zu regeln sind.* 1942 Aus Papierersparnisgründen ist es leider nicht mehr möglich, die Mitteilun- 21

22 gen einseitig zu beschriften (Februar 1942).* 1943 Eine Berliner Krankenhausfürsorgerin berichtete 1943 über ihren Einsatz. Die Ergebnisse wurden den zuständigen Stellen übermittelt, auch über die Beteiligung von Ausländern. Für unter dem Personal beschäftigte belgische Arbeiter, die sich beim Einsatz besonders bewährt hatten, bekam die Fürsorgerin auf ihren Antrag Bezugsscheine und einen Vorschuss. Auch wurden ihr erlaubt, die Sachen für die bombengeschädigten Belgier in beliebigen Geschäften zu kaufen. Das bedeutete einen Vorteil, da sonst die Ausländer auf eine besondere Einkaufsstelle angewiesen sind. Sie erhalten dort nur gebrauchte oder neue angestaubte, aber bereits gewaschene Sachen. Die belgischen Arbeiter waren der Fürsorgerin sehr dankbar für ihre besondere Mühewaltung.* Sie mussten sich um Menschen kümmern, die durch Bombenschäden verletzt in die Krankenhäuser kamen, obdachlos wurden, kein Wissen über den Verbleib ihrer Angehörigen besaßen. Krankenhäuser wurden ausgelagert, Notkrankenhäuser errichtet Aus Gründen der Papierersparnis müssen die Mitgliedskarten jetzt ohne Anschreiben übersandt werden, teilte Tüllmann den Mitgliedern mit (Februar 1944).* 1945 Anni Tüllmann nahm weiter ihre Aufgabe als Geschäftsführerin und Leiterin der Krankenhausfürsorge der Berliner Universitätsklinken einschließlich der Charité wahr. Anfang Januar 1945 bedankte sie sich beim Präsidenten der IM, Frick, für die Glückwünsche zum 70. Geburtstag. Ich hoffe sehr, schrieb sie, dass es mir noch weiterhin vergönnt sein wird, in der Arbeit zu bleiben und ihre Weiterentwicklung fördern zu können. Sie nahm ihre Aufgabe sehr ernst und stellte noch am 5. April 1945, kurz vor der Einkesselung Berlins durch Abb.: Mitgliedsausweis der DVSK. Archiv Peter Reinicke. die Rote Armee, einen Mitgliedsausweis der Deutschen Vereinigung aus.* 22

23 Am 16. April hatte die Rote Armee Berlin eingeschlossen, am 8. Mai unterschrieb Deutschland die bedingungslose Kapitulation in Berlin-Karlshorst. Die DVSK wurde aufgelöst wegen ihrer Zugehörigkeit zur Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV). Die Krankenhausfürsorgerinnen arbeiteten weiter Die Krankenhausfürsorge wird in allen Städten und Gemeinden der vier Besatzungszonen mit den durch den Krieg und seinen Folgen bedingten Problemen konfrontiert: Kriegsverletzte, Flüchtlinge, Waisen, Heimkehrer, Seuchen (Typhus, Tuberkulose). Hedwig Landsberg beginnt, nach ihrer aus politischen Gründen bedingten Unterbrechung, wieder als Krankenhausfürsorgerin in Heidelberg. In Berlin wurde am 5. Dezember 1946 in der Charité die Arbeitsgemeinschaft Berlin der Krankenhausfürsorgerinnen gegründet. Die Leitung übernahm Frida Küppersbusch, die später von Emma von Estorff abgelöst wurde Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Abb.: 23 Hedwig Landsberg am Krankenbett. Archiv Peter Reinicke. Hedwig Landsberg lädt zum ersten Treffen nach Heidelberg ein. Die Ver-

24 sammlung beschließt die Wiederbegründung der DVSK. Zum Vorsitzenden wurde Hans Muthesius, ab 1950 Vorsitzender des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, gewählt Hedwig Landsberg beendete mit 72 Jahren ihre Tätigkeit als Krankenhausfürsorgerin und widmet sich ausschließlich ihrer Aufgabe als Geschäftsführerin der DVSK. Rege Publikationstätigkeit Hedwig Landsbergs Ihre 2. Tagung führt die DVSK in Hamburg durch. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten und der Tuberkulose, ein Bericht über die Krankenhausfürsorge in England und das Buch Casework von Herta Kraus, der emigrierten Stadtdirektorin von Köln Beschluss des Vorstandes, in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Auf einer Tagung in Königswinter stand die Krebsfürsorge im Mittelpunkt. Irmgard Linde, Universitätsklinik Freiburg, referierte aus der Sicht der Krankenhausfürsorgerin. In der Arbeitsgemeinschaft Berlin wurde die unterschiedliche Eingruppierung der Krankenhausfürsorgerinnen diskutiert Tagung der DVSK in München. Berichtet wurde über Krankenhausfürsorge in Österreich und Schweden. Das Thema Rehabilitation (Wiedereingliederung in das Leben) stand im Mittelpunkt der Veranstaltung Arbeitstagung der DVSK in Barsinghausen/Hannover. Thema: Zusammenarbeit von Arzt, Schwester und Krankenhausfürsorgerin. Der Vorstand diskutierte die Frage des Anschlusses an die Deutsche Zentrale für Gesundheitsfürsorge. Der Vorsitzende, Hans Muthesius, äußerte Bedenken, da die Vereinigung verschiedene Sparten in ihren Reihen hat und Unabhängigkeit wichtig sei. Landsberg könne zustimmen, wenn dabei die volle Selbständigkeit gewahrt bliebe. Der Deutsche Fakultätentag habe beschlossen, dass die Approbation der Medizinstudenten in Zukunft von einer Einführung in fürsorgerische Arbeit abhängig gemacht wird. Diese Aufgabe würde den Krankenhausfürsorgerinnen zufallen. * 1956 Der Vorstand bemühte sich, ein Lehrbuch über die Krankenhausfürsorge herauszubringen und überprüfte die bestehenden Richtlinien auf ihre Aktualität. Die Berliner Arbeitsgemeinschaft schrieb an den Senat, die Schlüsselzahlen zu ändern. Seit der 1. Festsetzung der Schlüsselzahlen durch Herrn Ministerialrat Dr. 24

25 Goldmann im Jahre Fälle pro Fürsorgerin ist eine Reihe von neuen Aufgaben zu den Bestehenden hinzugekommen.... Wir halten daher wie die Herren Direktoren der Krankenhäuser als Schlüsselzahl 300 Betten pro Fürsorgerin für angebracht. Außerdem müssten Urlaubsvertretungen zur Verfügung stehen.* Deutsche Vereinigung für den Fürsorgedienst im Krankenhaus Heidelberg, Dantestr. 7 Einladung zu einer Arbeitstagung vom 9. bis 11. September 1954 in der Sportschule Neugrünwald bei München Donnerstag, den 9. September , 00 Uhr Frau Rosa Klug, Wien Die Soziale Krankenhausfürsorge in Österreich Frau Annemarie Grunwald, Hälsingborg Die Soziale Krankenhausfürsorge in Schweden 19,00Uhr Gemeinsame Abendessen Von 15,30 Uhr bis 17,00 Uhr werden die beiden Geschäftsführerinnen für persönliche Gespräche zur Verfügung stehen. Freitag, den 10. September ,30 Uhr Mitgliederversammlung 10,00 Uhr Fortsetzung der öffentlichen Tagung Prof. Dr. Muthesius, Frankfurt/M. Die Aufgabe der Fürsorge, besonders der Gesundheitsfürsorge, im Rahmen einer Neuordnung der sozialen Hilfen. Dr. med. habil. Hoske, Köln Rehabilitation (Wiedereingliederung in das Leben) 12,30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 15,30 Uhr 4 Kurzreferate Rehabilitation in der Arbeit der Krankengymnastin, der Beschäftigungstherapeutin, der psychiatr. Krankenhausfürsorgerin, der Heilpädagogin auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Krankenhausfürsorgerin Abb.: Einladung zu einer Arbeitstagung der DVSK Archiv Peter Reinicke 25

26 1959 Verabschiedung der Richtlinien in der Neufassung vom 2. Oktober Neuer Name: Deutsche Vereinigung für den Sozialdienst im Krankenhaus (DVSK). Abb.: Richtlinien für den Fürsorgedienst im Krankenhaus. In: Gesundheitsfürsorge, 10. Jg., H. 6/1959,

27 1966 Vortrag in der Berliner Arbeitsgemeinschaft: Ausländerwerbung und Einstellung in die Berliner Industrie Tod Hedwig Landsbergs Es wurden neue Planstellen geschaffen. Der Vorstand berichtete, diese Stellen können z. T. nicht oder nur unzureichend besetzt werden.... Besonders schwierig ist die Stellenbesetzung in den Flächenstaaten. Einrichtung einer Geschäftsstelle auf dem Gelände der Universitätsklinik Mainz. Kontakte zu den Höheren Fachschulen für Sozialarbeit sollten in der Umstrukturierungsphase zu Fachhochschulen enger geknüpft werden. Regelmäßige Information ist dringend erforderlich. Das Mitteilungsblatt wird bereits an alle Schulen versandt. Entschließung der DVSK: Die Fachhochschulen sollten künftige Sozialarbeiter auf die Schwerpunktbereiche im Gesundheitswesen, Rehabilitation, Sozialpsychiatrie, Suchtkrankenbetreuung sowie die vielfältigen psychosozialen Aufgaben vorbereiten. Es besteht Einmütigkeit darüber, dass das Gesundheitswesen in Zukunft auf den akademisch ausgebildeten Sozialarbeiter nicht verzichten kann.* 1974 Gesetz zur Angleichung der Rehabilitation. Rheinland-Pfalz verankert als erstes Bundesland den Sozialdienst im Landeskrankenhausgesetz. 26 LKG Rheinland-Pfalz (Fassung 1986) Das Krankenhaus richtet einen Sozialdienst ein. Benachbarte Krankenhäuser mit jeweils weniger als 250 Betten können einen gemeinsamen Sozialdienst einrichten. Der Sozialdienst hat die Aufgabe, die ärztliche und pflegerische Versorgung im Krankenhaus auf Wunsch des Patienten zu ergänzen. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere, den Patienten und seine Bezugspersonen in sozialen Fragen zu beraten und ihnen fachliche Hilfen zu geben; hierzu gehört auch die Vermittlung von Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Eingliederung Behinderter sowie von anderen geeigneten Hilfen des Sozial- und Gesundheitswesens. Der Sozialdienst soll mit anderen sozialen Diensten und Einrichtungen zusammenarbeiten Jahre DVSK. Feier in Mainz (Festschrift). Änderung des 218 StGB (Einführung der Fristenlösung). Sozialarbeiter erhalten eigene Schweigepflicht ( 203 Abs. 1, Nr. 5 StGB) Erlass der Rahmen- Krankenhausordnung (RKO) durch Minister für das Gesundheitswesen der DDR. Sie regelte auch die Krankenhausfürsorge. Ablösung der RKO von Fortbildungstagung 60 Jahre Ar- 27

28 beitsgemeinschaft Berlin in der DVSK. Thema: Rückschau - Bestandsaufnahme - Ausblick. Abb. Ehrenurkunde Irmgard Linde Privatbesitz. 28

29 1987 Der Patient und seine Angehörigen standen im Mittelpunkt der Fortbildungstagung der DVSK in Mainz Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Funktionsplan der Krankenhausfürsorgerin im Diakonissenkrankenhaus Dresden (vor 1989) 1. Hilfe für Alleinstehende während des Krankenhausaufenthaltes Beschaffung von Gegenständen aus der Wohnung bei plötzlicher Einlieferung Erledigung verschiedener Aufträge, wie Rente oder Krankengeld holen, Miete zahlen, kleine Einkäufe vornehmen, Unterbringung von älteren Angehörigen oder Kindern 2 Beratung und Vermittlung in persönlichen und familiären Schwierigkeiten bei suchtgefährdeten Patienten bei Feststellung einer dauernden Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zur Abfassung eines Testaments bei alten alleinstehenden Patienten (in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Notariat) Vorsorge für Regelungen im Falle des Todes bei alleinstehenden Patienten 3 Hilfe zur Entlassung des Patienten Aufnahme von Kontakten zu Familienangehörigen oder Bekannten Überprüfung der häuslichen Verhältnisse des Patienten Sorge für Heimunterbringungen von pflegebedürftigen Patienten ohne häusliche Betreuung Vermittlung einer Betreuung durch Gemeindeschwester, von Hauswirtschaftshilfe und Mittagessen durch Volkssolidarität 4. Vorbereitung von sozialen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Arzt für die Zeit nach der Entlassung Beantragung von Pflegegeld Beantragung von Schwerbeschädigten-Ausweisen Beantragung von orthopädischen Hilfsmitteln Beantragung von Invalidenrente 5 Zusammenarbeit mit staatlichen und kirchlichen Dienststellen mit Geschwulstkrankenfürsorgerinnen mit staatlichen Krankenhausfürsorgerinnen mit Fürsorgern der Jugendhilfe mit Sozialämtern in den Stadtbezirken mit Verwaltungsstellen der Sozialversicherung mit Dienststellen der Volkssolidarität mit kirchlichen Gemeindeschwestern und Pfarrämtern mit Fürsorgern und Dienststellen der Inneren Mission 6. Sprechstunden für Patienten und ihre Angehörigen 7. Nachgehende Fürsorge in besonderen Fällen Abb.: Funktionsplan einer Krankenhausfürsorgerin in Dresden. Archiv Peter Reinicke Öffnung der Grenzen. Fall der Mauer. 29

30 1990 Einigungsvertrag. Neuregelung des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII). Abb. Rundbrief der DVSK an die Fürsorge-/Sozialdienste in den neuen Bundesländern. Archiv DVSG Rundbrief des Vorstandes der DVSK an die Fürsorgedienste/Sozialdienste in den neuen Bundesländern, sich an Pflegesatz- und Budgetverhandlungen zu beteiligen. 30

31 1992 Maastrichter Verträge Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) Basisinformationen/Handlungskonzept für Sozialarbeit im Krankenhaus erschienen. Ablösung des bisherigen Mitteilungsblattes Sozialdienst im Krankenhaus durch die Fachzeitschrift FORUM Krankenhaussozialdienst Stärkung der Arbeitsgemeinschaften innerhalb der DVSK und Bildung von Fachbereichen: Fachbereich Akutkrankenhaus, EDV, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätssicherung, Rehabilitation und Psychiatrie (in Vorbereitung). Eröffnung der neuen Geschäftsstelle in der Kaiserstraße 42 in Mainz 1999 Veröffentlichung des Handbuches Qualitätsmanagement in der Krankenhaussozialarbeit ein Manual der DVSK. Stellungnahme der DVSK zum Fallmanagement und Vorlage eines Case- Management-Konzeptes der Beratung und aktiven Hilfe in Fragen der ambulanten und stationären Versorgung und Pflege nach Entlassung aus dem Krankenhaus. 1. Bundeskongress der DVSK in Bonn Gesundheit gestalten. Herausforderung an die klinische Sozialarbeit an der Schwelle zum nächsten Jahrtausend. Damit wurde die bisherige Tradition der alle zwei Jahre stattfindenden Bundesfortbildungsveranstaltungen abgelöst Kongressvorbereitungen zum 75jährigen Jubiläum der DVSK Jahre DVSK. 2. Bundeskongress und Ausstellung in Berlin: Von der Krankenhausfürsorge zur klinischen Sozialarbeit der Mensch im Mittelpunkt. Die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen bekommen neue gesetzliche Grundlagen (SGB IX) Die Rentenversicherung (SGB VI) bekommt neue gesetzliche Grundlagen Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe (SG XII) werden neu geregelt. Die DVSK veröffentlicht im August 2003 die Publikationen: Klinische Sozialarbeit in der medizinischen Rehabilitation ein Manual und Produkt- und Leistungsbeschreibung des klinischen Sozialdienstes im Akutkrankenhaus. Mitgliederversammlung am 29. Oktober Beschluss Satzungsänderung: Öffnung des Fachverbandes für neue Mitglieder aus allen Arbeitsfeldern der Sozialarbeit im Gesundheitswesen. Um- 31

32 benennung der DVSK in Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG). Die DVSG bietet die Mitgliedschaft insbesondere für Mitarbeiter der Sozialarbeit in Krankenhäusern, in Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, in ambulanten Diensten und Pflegeeinrichtungen, in Beratungsstellen, in Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern, im Bereich der Selbsthilfe, in Projekten, in Behörden und Institutionen an. Verabschiedung eines Positionspapiers Entlassungsmanagement durch den Vorstand. Entlassungsmanagement ist eine multiprofessionelle Aufgabe, die eine Zusammenarbeit aller Berufsgruppen im Krankenhaus erfordert. Die Sozialdienste sind insbesondere Partner für chronisch kranke, alte, pflegebedürftige und multimorbide Problempatienten. Für diese muss nach einem stationären Aufenthalt eine langfristige Perspektive erarbeitet werden, um Wiederholungen einer Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, die medizinisch nicht gerechtfertigt sind, vorzubeugen. Die Soziale Arbeit hat das Wissen und die Kompetenz, diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit Medizinern, Pflegekräften und anderen Medizinalfachberufen zu erbringen. 3. Bundeskongress in Mainz Soziale Arbeit im Gesundheitswesen. Strategien und Visionen psychosozialer Versorgung Erstellung eines neuen Organisationskonzeptes, das u. a. die Neuorganisation von Fachgruppen und Projektgruppen regelt. Folgende Fachgruppen werden eingerichtet: Akutbehandlung; Rehabilitation und Teilhabe; Altenhilfe; Psychiatrie und Sucht; Fortbildung und Forschung; Gesundheits- und Sozialpolitik; Ethik; Qualitätssicherung und Öffentlichkeitsarbeit. In der Planung befinden sich Projektgruppen für Onkologie und Pädiatrie. Die DVSG erstellt ein Positionspapier, das sich mit der Sozialarbeit in Disease-Management-Programmen bei 32

33 Brustkrebs auseinandersetzt. Appell an die Verantwortlichen, dass die niedrigschwellige, patientinnenorientierte psychosoziale Beratung in allen Krankheitsphasen (Diagnosestellung, Erstbehandlung, Rehabilitation, Nachsorge, Fortschreiten der Erkrankung, Palliativphase) gewährleistet sein muss. Die bereits etablierte Sozialarbeit in Akutund Reha-Kliniken, in regionalen Krebsberatungsstellen und im Selbsthilfebereich ist in die Strukturierten Behandlungsprogramme der Krankenkassen einzubeziehen. Seit 1928 liegen hier einschlägige Erfahrungen der Sozialarbeit bei der Beratung und Betreuung Krebskranker vor. Umbenennung der Fachzeitschrift in FO- RUM sozialarbeit + gesundheit und gleichzeitige Neukonzeption Fortführung der Erarbeitung von Muster- Stellenbeschreibungen und Muster-Arbeitsplatzbeschreibungen für Diplomsozialarbeiter/-sozialpädagogen in Akutkrankenhäusern, Rehabilitationskliniken durch die Erstellung von Arbeitsgrundlagen für Geriatrische Einrichtungen. Diese Beschreibungen stellen Mindestforderungen dar und können in die jeweiligen Ordnungssysteme (Stellenplan, Organigramm, Haushaltsplan usw.) der Einrichtungen eingepasst werden. 33 Durchführung eines Forschungsprojekts: Zusammenarbeit des Bundesverbandes der Unfallkrankenkassen, München, mit Sozialdiensten von Krankenhäusern, in denen weniger als 100 Unfallpatienten jährlich behandelt werden. Es soll untersucht werden, ob die Sozialdienste in diesen Krankenhäusern die Aufgaben der Mitarbeiter (Berufshelfer) der Unfallkrankenkassen übernehmen können. Ein interessantes Projekt. Das Vorhaben, Sozialdienste zu beteiligen, wird unterstützt durch die Regelungen des SGB IX, das u. a. in den die vom Sozialdienst wahrgenommenen Aufgaben beschreibt und das mit den am 1. März 2006 in Kraft getretenen Gemeinsamen Empfehlungen Sozialdienste Bestätigung findet. Beteiligung der DVSG an dem Forschungsprojekt zur Umsetzung der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) als Kooperationspartner. Es ist für die Sozialarbeit im Gesundheitswesen ein wichtiges Projekt. Sozialarbeit kann unter anderem die ganzheitlichen sozialarbeiterischen Interventionsziele in dieses Projekt einbringen und damit zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Interesse der Betroffenen beitragen. 4. Bundeskongress in Mainz Sozialarbeit im Gesundheitswesen - Kontinuität und Wandel

34 2006 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung Sozial-dienste ) tritt am 1. März 2006 in Kraft. In der Gemeinsamen Empfehlung werden die Aufgaben von Sozialdiensten, die Sozialdienste mit unterschiedlichen Schwerpunkten sowie die Koordination durch Sozialdienste und die Kooperation mit Sozialdiensten beschrieben. Sozialdienste arbeiten beratend nach umfassendem ganzheitlichem Ansatzpunkt. Ziel ihrer Arbeit ist es, durch Information, gezielte Intervention und Unterstützung des betroffenen Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Sozialdienste sind aufgrund ihrer interdisziplinären Perspektive und ihrer ganzheitlichen Arbeitsweise Kooperationspartner für die Rehabilitationsträger und alle anderen am Rehabilitations- und Teilhabeprozess Beteiligten. Die Rehabilitationsträger verstehen die Arbeit der Sozialdienste als wichtiges Element zur Umsetzung des Rechts behinderter Menschen auf umfassende Teilhabe (BAR Reha-Info Nr. 1/2006, 3.). Veröffentlichung der Broschüre DVSG-Fallgruppen für die Sozialarbeit im Gesundheitswesen. Die Broschüre enthält die Beschreibung der DVSG- Fallgruppen, außerdem die Ergebnisse der Studie zur Anwendung der Fallgruppen, Anhaltszahlen für Sozialarbeit im Akutkrankenhaus sowie Minutenwerte für die Beratung. Ziel dieser Arbeit ist, die qualitative Arbeit der Sozialdienste durch die Beschreibung von Standards zu sichern und die Forderung nach einer adäquaten Finanzierung der Sozialarbeiterstellen in den Krankenhäusern zu unterstützen und durchzusetzen Soziale Arbeit leistet im Gesundheitswesen unabdingbare Vernetzungs-, Koordinations- und Kooperationsaufgaben. Sie erfüllt eine wichtige Funktion im gegliederten Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Dadurch werden vielfach Schnittstellen überbrückt und die Leistungen des Gesundheits- und Sozialsystems gebündelt. Die DVSG- Broschüre Produkt- und Leistungsbeschreibung der klinischen Sozialarbeit wird aktualisiert und beschreibt ausführlich die zu erbringenden Leistungen durch die Soziale Arbeit. 5. Bundeskongress in Mainz Herausforderungen im Spannungsfeld zwischen Ethik und Ökonomie. 34

35 2008 Die Entlassung und Überleitung eines Patienten in den Bereich der Nachsorge gewinnt durch die veränderten Strukturbedingungen, Einführung des neuen Fallpauschalensystems (DRG) in der Krankenhausversorgung, eine immer größere Bedeutung. Ein zentrales Anliegen ist eine enge und kooperative Zusammenarbeit aller daran beteiligten Leistungserbringer, vor allem auch der Patienten und ihrer Angehörigen. Der Gesetzgeber hat die betroffenen Leistungserbringer im 11 Abs. 4 SGB V dazu verpflichtet. Die Soziale Arbeit ist in den Entlassungsprozess der einzelnen Patienten häufig sehr intensiv eingebunden. Um den in diesem Zusammenhang auftretenden Problemen möglichst konfliktfrei und zielorientierend zu begegnen, vertritt die DVSG die Auffassung, hier müsse ein effektives Patientenmanagement betrieben werden, ohne die individuellen Bedürfnisse und Lebenslagen der Patientinnen/Patienten aus den Augen zu verlieren. Ein Instrument der Hilfe sei die Einführung von Case Management für komplexe Fälle, das für alle Beteiligten eine Unterstützung darstellen könne. Im Oktober 2008 verabschiedete die DVSG ein Positionspapier Case Management und Soziale Arbeit, das insbesondere darauf hinwirken will, dass der Nachsorgeprozess sich zum Wohle aller entwickelt. Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren an Universitätskliniken (VUP) entwickelte ein eigenes Konzept. Beide Verbände DVSG und VUP arbeiten seit längerer Zeit eng zusammen. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit verfassten sie ein gemeinsames Positionspapier Case Management im Krankenhaus, das ihre bisherigen Positionen ergänzt. Ein wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung dieses Konzeptes, so der DVSG Vorstandsvorsitzende, Ulrich Kurlemann, ist das reibungslose Zusammenwirken der verschiedenen Berufsgruppen mit ihren spezifischen Fachkompetenzen. Insbesondere die beiden Berufsgruppen Pflege und Soziale Arbeit arbeiten bei der Organisation der Anschlussversorgung nach einer stationären Krankenhausbehandlung eng zusammen. 35

36 Soziale Arbeit ist in allen Rehabilitationskonzepten ein fester Bestandteil des medizinischen Rehabilitation und damit in das gesamte Behandlungs- und Rehabilitationskonzept eingebunden. Dennoch werden die originären Aufgaben der Sozialen Arbeit in der Rehabilitation kaum konkret aufgeführt. Damit bleit der Anteil der Leistungen, die Soziale Arbeit erbringt, undeutlich. Die DVSG hat daher in einem Grundsatzpapier zur Sozialen Arbeit in der medizinischen Rehabilitation die wesentlichen Aufgaben zusammengefasst und beschrieben. Zusammenfassend stellt das DVSG- Grundsatzpapier fest, dass Soziale Arbeit in der medizinischen Rehabilitation im Zusammenwirken mit dem Rehabilitationsteam die umfassende Berücksichtigung des Patienten in seiner individuellen Lebens- und Krankheitssituation sichert und die reibungslose und passgenaue Anschlussversorgung sicherstellt. Damit werden die Voraussetzungen für eine dauerhafte berufliche und soziale Teilhabe geschaffen. Soziale Arbeit leistet somit unter betriebs und auch volkswirtschaftlichen Aspekten einen wesentlichen Beitrag im sozialen Sicherungssystem und zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Teilhabesicherung chronisch kranker und behinderter Menschen. Nach Auffassung der DVSG könnten aber durch eine konsequentere Nutzung der Kompetenzen Sozialer Arbeit für die betroffenen Menschen und für das Rehabilitationssystem noch bessere Effekte erzielt werden Die Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung Sozialdienste ) der Rehabilitationsträger wurde 2006 verabschiedet. Die interdisziplinäre Perspektive und ihre ganzheitliche Arbeitsweise zeichnen die Sozialdienste als wichtige Partner aus. Im Rahmen ihres Wirkens in der medizinischen Rehabilitation, immer in Zusammenarbeit mit dem Rehabilitationsteam, haben sie eine wichtige Rolle für eine reibungslose und passgenaue Anschlussversorgung. Damit werden Voraussetzungen für eine dauerhafte berufliche und soziale (Wieder-) Eingliederung geschaffen. Um diese Aufgabe im Interesse der Betroffenen, aber auch der Kostenträger zu erfüllen, ist es notwendig, Stellen für die entsprechenden Mitarbeiter einzurichten. Eine Rahmenempfehlung der DVSG für ihre Mitglieder zur Errichtung und Neustrukturierung von Stellen in Rehabilitationseinrichtungen wurde dafür erarbeitet. Damit stehen für die Mitglieder der DVSG in den Rehabilitationseinrichtungen, Akutkrankenhäusern und geriatrischen Akut- und Rehabilitationskliniken Rahmenempfehlungen zur Verfügung. Erarbeitung der Fachkonzeption Psychiatrie. Ziel der Arbeitshilfe ist die Arbeit der Sozialdienste in der Psychiatrie konzeptionell zu unterstützen und zu einer qualitativen Weiterentwicklung beizutragen. Die Konzeption fasst Konzepte verschiedener psychiatrischer Fachkliniken zusammen und stellt die vielfältigen Aufgaben des Sozialdienstes in einen fachlichen Gesamtzusammenhang, um sozialarbeiterisches Handeln im multiprofessionellen Team der Psychiatrie transparent zu definieren. 36

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