eingliedern statt ausgliedern Wiedereingliederung im Handwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement im Handwerk - geht das?
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- Marielies Hofmeister
- vor 7 Jahren
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1 esa eingliedern statt ausgliedern - ifb Integrations-Fachberatung eingliedern statt ausgliedern Wiedereingliederung im Handwerk Betriebliches Eingliederungsmanagement im Handwerk - geht das? Tel / , Fax 04621/ ,
2 Referent: Klaus Leuchter, Disability Manager CDMP Geschäftsführer und Koordinator im Projekt esa Ehrenamt: Handwerker-Fonds Suchtkrankheit e.v. Husumer Brücke ggmbh Fachkrankenhaus Nordfriesland e.v. Netzwerk Betrieb und Rehabilitation e.v.
3 Worum geht es? 2015 wird jeder dritte Beschäftigte älter als 50 Jahre sein Zunahme gesundheitlicher Probleme mit steigendem Alter (aber Abnahme von Kurzerkrankungen und anderen Störfaktoren ) Je früher eine berufliche Integration nach Krankheit/Unfall erfolgt, desto höher sind die Erfolge Bessere und frühere Integration leistungsgeminderter Arbeitnehmer
4 ...wir unterschätzen massiv, wie zentral Arbeit für das Wohlbefinden des Großteils der Bevölkerung ist. Zitat: Ursula Staudinger Leiterin des Zentrums für lebenslanges Lernen an der Jacobs-Universität Bremen
5 ...Arbeit ist sozusagen ein Grundnahrungsmittel Zitat: Prof. Dr. Gerhard Wegner Direktor des Sozialwissenschaftlichen Instituts der EKD
6 Zentrale Botschaft: Je länger die Fehlzeit, desto geringer die Chance, wieder in Arbeit zu kommen. = Kostenproblem für die Gesellschaft!
7 Die beschäftigungspolitischen Defizite bei der Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten Rund 20 Prozent aller EU-Bürger im berufsfähigen Alter leiden an einer Langzeiterkrankung Am häufigsten kehren Langzeiterkrankte in Schweden und Finnland in den Beruf zurück In Deutschland gilt das nur für jeden Vierten Langzeiterkrankten
8 Weltweit einheitliches Vorgehen: Disability Management Lizenzen für Berater/-innen: Disability Manager CDMP Audit für Betriebe Leitfaden der ILO 2001 Umsetzung in Deutschland: 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX
9 84 Abs. 2 SGB IX Arbeitgeber sind in der Pflicht, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen, wenn: Beschäftigte länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig sind, auch, wenn die sechs Wochen durch häufige kurze Ausfallzeiten erreicht werden.
10 84 Abs. 2 SGB IX Hierzu muss der Arbeitgeber mit Betriebsrat Schwerbehindertenvertretung mit Zustimmung und Beteiligung des betroffenen Beschäftigten falls erforderlich, mit dem Betriebsarzt und mit Trägern der Rehabilitation und ggf. mit dem Integrationsamt
11 ... Möglichkeiten klären, 84 Abs. 2 SGB IX wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden kann, mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann, und wie der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
12 84 Abs. 2 SGB IX Kann das ein Handwerksbetrieb leisten? Keine Kenntnis von 84 Abs. 2 SGB IX Geringe Fallzahlen im einzelnen Unternehmen Wer bietet Hilfe? Verschiedene Zuständigkeiten von Leistungsträgern
13 Das Handwerk braucht Unterstützung!
14 Die Kreishandwerkerschaften in Schleswig-Holstein führen ein Projekt durch:
15 esa eingliedern statt ausgliedern!
16 Projekt esa: Beratung von Betrieben, Innungen, Kreishandwerkerschaften und Beschäftigten in Fragen zur Weiterbeschäftigung von Fachkräften mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder altersbedingten Einschränkungen und zu Qualifizierungsmaßnahmen Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an ein Betriebliches Eingliederungsmanagement
17 Das Projekt esa will das Eintreten von Schwerbehinderung durch rechtzeitige Intervention verhindern unterstützt die Bemühungen, die Beschäftigung von Behinderten im Handwerk zu fördern.
18 Wie sieht die Hilfe konkret aus?
19 Handlungshilfe mit Kopiervorlagen, auch als Datei Beratung von Mitarbeitern und Arbeitgeber im Betrieb Nutzung der bestehenden Strukturen und Netzwerke der SVTräger für die Eingliederung Koordination des Ablaufs der Eingliederung Benennung von Ansprechpartnern Vermittlung von Hilfen zur Eingliederung Präventionsberatung zur Vermeidung erneuter Arbeitsunfähigkeit
20 Vorteile für die Betriebe: Verringerung von Krankenstand/Arbeitsunfähigkeitszeiten Einsparung von Kosten für Entgeltfortzahlung/Aushilfspersonal Erhalt kompetenter Fachkräfte schnelle Vermittlung von Unterstützung durch andere Stellen positive Entwicklung des Betriebsklimas Rechtssicherheit
21 Vorteile für die Beschäftigten: intensives u. ernsthaftes gemeinsames Bemühen um den Erhalt der Arbeitsfähigkeit schnelle Vermittlung von Arbeitsplatzhilfen gemeinsame Suche nach Vorbeugungsmöglichkeiten, um künftige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden Erhalt des Arbeitsplatzes
22 Vorteile für die Gesellschaft: Schonung der Sozialkassen Zahl der Familien mit Sozialhilfekarrieren wird reduziert Lebenszufriedenheit steigt Arbeit gewinnt wieder eine besondere Bedeutung als Wertvorstellung
23 Weitere Informationen:
24 Neues Projekt ab Integrations-Fachberatung Ziele: Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen Vermittlung von geeigneten Arbeitskräften Unterstützung der Betriebe Tel / , Fax 04621/ ,
25 Unterstützung der Betriebe: Information und Beratung der Betriebe bei Fragen zum SGB IX Arbeitsplatzakquise in Betrieben Hilfestellung bei Beantragung von Förderleistungen Kontakte zu den Trägern der Rehabilitation und zum Integrationsamt Tel / , Fax 04621/ ,
26 Ohne Partner geht es nicht: Netzwerk Betrieb u. Rehabilitation e.v. Handwerker-Fonds-Suchtkrankheit e.v. Netzwerk Gesundheit am Arbeitsplatz GESA hinzu kommen Integrationsamt Hauptfürsorgestellen Träger der Rehabilitation (KV, DRV, UV, BA) Dienstleister Tel / , Fax 04621/ ,
27 Zum Nachlesen:
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Tel / , Fax 04621/ ,
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