BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

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1 Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock

2 Warum ein BEM? Ca krankheitsbedingte Kündigungen in Deutschland im Jahr Die Zahl der jährlichen Arbeitsunfähigkeitstage steigt => steigende Zahl der Frühverrentungen In den nächsten 15 Jahren steigt das Durchschnittsalter in den Betrieben => gealterten Belegschaft 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 2

3 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 3 Zitat aus: Aus Gesundheitsreport 2010 der TK

4 Gesetzliche Grundlagen 84 Abs. 2 SGB IX vom Mai 2004 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 4

5 Ziel und Nutzen Krankheit ist keine Privatsache! Ziel: Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit, Motivation und Zufriedenheit der Belegschaft steigern => Senkung der Fehlzeiten der Beschäftigten => rein betriebswirtschaftlich: Einsparung von Kosten Gesetzgeber überträgt einen Teil der Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten dem Betrieb bzw. der Dienststelle Arbeitsunfähigkeit soll überwunden werden, erneuter AU soll vorgebeugt werden, der Arbeitsplatz soll erhalten werden Gilt nicht nur für Schwerbehinderte und Gleichgestellte, sondern für alle Beschäftigten! 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 5

6 Zum Verfahren Kein pauschales Verfahren, sondern immer Prüfung für den Einzelfall! Egal, ob die Krankheit ihre Ursache im Betrieb oder im privaten Bereich Pflicht der Mitarbeitervertretungen, das Verfahren zu überwachen, ergibt sich ebenfalls aus dem 84 SGB IX Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 6

7 Wie ist der Ablauf? Arbeitgeber ist verpflichtet, die Initiative zu übernehmen Betroffene Person (nur mit Einwilligung) Betriebs- oder Personalrat und Schwerbehindertenvertretung sind (mit Einwilligung des Betroffenen) zu beteiligen Betriebsärztlicher Dienst kann hinzugezogen werden Externe Partner wie die Rehabilitationsträger, Krankenkassen, Integrationsamt Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 7

8 Der Arbeitgeber Ist zwar verpflichtet, aber es gibt keine Sanktionen, wenn das BEM nicht gemacht wird Nur bei Kündigungsschutzklagen ist seine Beweispflicht größer Vorteile für den Arbeitgeber Verringerung künftiger Fehlzeiten Krankmachende Faktoren im Einzelfall erkannt => zur Verbesserung der fraglichen Arbeitsbedingungen für alle Gesundheitliche Stabilisierung der alternden Belegschaft Verbesserung des Betriebsklimas und der Images des Arbeitgebers AG zeigt soziale Kompetenz und Weitblick 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 8

9 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 9

10 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 10

11 Der Beschäftigte Arbeitsunfähigkeit ist keine Privatsache! Belastet den Betrieb, die Arbeitskollegen und eventuell auch das Arbeitsklima Vorteile Betrieblichen Ursachen von AU-Zeiten wird nachgegangen Belastende Arbeitsorganisation überprüfen Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung Reduzierung psychischer Belastungen Drohender Chronifizierung von Krankheiten kann vorgebeugt werden Stufenweise Wiedereingliederung nach langer Krankheit Z.B. Hamburger Modell 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 11

12 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 12

13 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 13

14 Der Beschäftigte Nur bei Zustimmung zum Verfahren wird ein BEM eingeleitet Mitwirkungspflicht Auskünfte zur besonderen Belastung am Arbeitsplatz Betriebliche Ursachen Anschrift des behandelnden Arztes Ärztliche Untersuchungen durch Betriebsarzt oder Rehabilitationsmediziner 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 14

15 Der Beschäftigte Preisgabe äußerst sensibler Daten nur im Ausnahmefall und nur, wenn Datenschutz gewährleistet Nur Daten, die für das jeweilige Verfahren von Bedeutung Zahl der Personen, die Zugriff auf solche Daten haben, ist auf das unumgänglich Notwendige zu beschränken Die Zustimmung zum Verfahren kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Damit wird das BEM beendet und der AG ist zu keinen weiteren Maßnahmen verpflichtet. 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 15

16 Personalräte und SBV Die Information, dass ein Beschäftigter länger als 6 Wochen krank sei, und nur diese, kann der AG ohne Zustimmung des Betroffenen an die Vertretungen geben Urteil Jede weitere Mitarbeit der Vertretungen oder Information an sie bedarf der Zustimmung des Betroffenen Personalräte und SBV sind im Gespräch mit dem Dezernat für Personalangelegenheiten der Uni Dienstvereinbarung zur Durchführung des BEM (Ablauf, Datenschutz, Ansprechpartner, ) 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 16

17 Weitere Partner Betriebsärztlicher Dienst Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung, Integrationsämter bei schwerbehinderte Menschen Sollen ihre Möglichkeiten mit einbringen Erst beteiligen, wenn konkrete Vorstellungen vorhanden sind 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 17

18 Ablaufplan Verfahrenskette 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 5. Oktober 2010 "Betriebliches Eingliederungsmanagement" 19

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