Baubegleitende Qualitätskontrolle

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Baubegleitende Qualitätskontrolle"

Transkript

1 Honorarangebot / Auftragsbestätigung Auftraggeber: Max Mustermann Musterstraße Musterstadt Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft: Dipl. Ing. Freier Architekt Patrick Dorn Holzstraße Mengen als federführendes Büro sowie in beratender Tätigkeit: Dipl. Ing. Architekt BDA Unabhängiger Bausachverständiger Walter Dorn Egelfingerstr Bingen Objekt: Neubau eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage Bauort: Flurstück 1234 Musterstraße Musterstadt Schlüsselfertiger Firma Muster Generalunternehmer: Musterstraße Musterstadt Auftragsumfang: Baubegleitende Seite: 1 von 7

2 Baubegleitende Viele zukünftige Eigenheimbesitzer kaufen ein "Stück" Haus bei einem Fertighaushersteller. Aufgrund des häufig fehlenden Fachwissens sind sie während der Bauphase dem Verkäufer ausgeliefert. Während der Bauphase entstehende Mängel werden nicht erkannt oder wenn sie erkannt werden, ist die Mängelbeseitigung nach VOB/B oder BGB, je nach dem was vereinbart wurde, nicht durchzusetzen. Baukontrollen zahlen sich in jedem Fall aus! Schäden am Bauwerk werden schon während der Bauphase vermieden. Kostenträchtige Bauschäden nach Fertigstellung oder sogar nach Ende der Gewährleistungzeit können so nicht auftreten. Eine Mängelbeseitigung erübrigt sich. Mit dem Kaufvertrag für ein Einfamilienhaus erhält der Käufer in der Regel eine Baubeschreibung, in der alle Qualitäten und Standards festgelegt werden. Dieses bezeichnet man als Bau-Soll. Das Bau-Ist, also die ausgeführten Qualitäten, stimmen häufig nicht mit den vertraglich vereinbarten Leistungen überein. Dieses zu erkennen und die vom Verkäufer geschuldeten Standards zu erhalten, hilft Ihnen ein Sachverständiger im Rahmen der baubegleitenden. Hat der Sachverständige eine fehlerhafte Ausführung festgestellt, setzt er sich unmittelbar mit dem Auftraggeber in Verbindung. Der Bauunternehmer erhält umgehend eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung und Zustellungsnachweis. Bis zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber zusätzlich das Zurückbehaltungsrecht bei Abschlagszahlungen. Seite: 2 von 7

3 A) Planungsphase Leistungsbild Sichtung der Unterlagen (Baubeschreibung, Bauantrag, Bodengutachten, etc.) auf Plausibilität und Vollständigkeit. Prüfung der Baubeschreibung in technischer Hinsicht. 1,5 Std. 2,0 Std. Aufstellen von Prüfkriterien zur Prüfung des GU-Vertrages. a) in vertragsrechtlicher Hinsicht b) in technischer Hinsicht 2,5 Std. Prüfung der Ausführungspläne nach dem Vertragsabschluß auf - anerkannte Regeln der Bautechnik - Übereinstimmung mit der Baubeschreibung - Übereinstimmung mit dem GU-Vertrag 3,0 Std. A) Planungsphase 9,0 Std. Seite: 3 von 7

4 B) Bauphase Im Gegensatz zur örtlichen Bauleitung ist die baubegleitende nur auf einzelen Punkte beschränkt. Ein Bauvorhaben ist immer eine handwerkliche Einzelherstellung. Um Abweichungen bei der Ausführung vom Soll festzustellen, wird die baubegleitende in unregelmäßigen Zeitabständen auf der Baustelle durchgeführt. Leistungsbild Diverse örtliche Kontrollen an der Baustelle. Die Kontrollen erfolgen bewußt unangemeldet. 18,0 Std. Schriftverkehr für die Mängelanzeigen mit Beweisfotos und Terminstellungen für die Mängelbeseitigungen 10,0 Std. B) Bauphase 28,0 Std. Seite: 4 von 7

5 C) Abnahmen Kontrolle der Mängelbeseitigungen und Gewährleistungen Die Teilabnahmen und die Schlußabnahme muß in jedem Fall gewissenhaft vorbereitet werden. Zur Schlussabnahme gehört außerdem die Feststellung, ob das Bauobjekt entsprechend den GU-Vertrag auch fristgerecht übergeben wurde. Leistungsbild Mitwirkung bei den Teilabnahmen der wesentlichen Baustufen 6,5 Std. Mitwirkung bei der Schlußabnahme mit Protokollführung 5,5 Std. Schriftlicher Abschlußbericht 1,5 Std. C) Abnahmen Kontrolle der Mängelbeseitigungen u. Gewährleistungen 13,5 Std. Seite: 5 von 7

6 Zusammenfassung A) Planungsphase 9,0 Std. B) Bauphase 28,0 Std. C) Abnahme u. Gewährleistung 13,5 Std. Verläufige, geschätzte Zeitaufwendungen 50,50 Std. Verrechnungssätze Dipl. Ing. Architekt Patrick Dorn Dipl. Ing. Architekt Walter Dorn Sonderhonorar (für beide Architekten) 60,00 EUR / Std. 68,00 EUR / Std. 58,00 EUR / Std. Hochrechnung Honorar ca. 50,50 Std. x 58,00 EUR = EUR + MwSt Dies entspricht ca. 1,5 % der Bausumme Fahrtkosten Die Fahrtkosten betragen 0,30 EUR / Km Kosten für Beweisfotos 1,20 EUR / Foto Nebenkosten Für Kopieren, Internet, Telefon, Porto, Einschreibgebühren, Fotoausdrucke, usw. 5,5 % des Zeithonorars Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer von 19% wird zusätzlich zu den Zeithonoraren und Nebenkosten fällig. Seite: 6 von 7

7 Auftragserteilung: Hiermit erteilen wir der Arbeitsgemeinschaft. Dipl. Ing. Freier Architekt Patrick Dorn Holzstraße Mengen als federführendes Büro sowie in beratender Tätigkeit: Dipl. Ing. Architekt BDA Unabhängiger Bausachverständiger Walter Dorn Egelfingerstr Bingen den Privatgutachterauftrag über das im Arbeitsumfang beschriebene Leistungsbild über die "Baubegleitende " Auftraggeber: Marta Mustermann Max Mustermann Mengen,den Mengen,den Auftragnehmer: Mengen,den Patrick Dorn C:\Eigene Dateien\Baubegleitende \Auftragsbestätigungen Seite: 7 von 7

Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber

Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber 1 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI Lph 8: 8.10 Kostenfeststellung nach DIN 276 8.11 Antrag auf behördliche Abnahme und Teilabnahme

Mehr

Ihre Nachricht Ihre Zeichen unsere Nachricht vom unsere Zeichen Az: BVH J. J. Wei. Abnahmeprotokoll

Ihre Nachricht Ihre Zeichen unsere Nachricht vom unsere Zeichen Az: BVH J. J. Wei. Abnahmeprotokoll Ing.-Gutachterbüro - J. Weingart Herbsleber Str. 10b 99867 Gotha An die Bauherrenschaft Jürgen. Weingart Dipl.- Ing.(FH) HLS /Schweißfachingenieur Büroanschrift Herbsleber Str. 10b 99867 Gotha 03621/25401,,Auto

Mehr

Vorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13

Vorwort...5. Vorwort zur ersten Auflage...6. Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort...5 Vorwort zur ersten Auflage...6 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 15 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag...

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten.

Alexander Herrmann. Gutachtenauftrag Datum: Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Alexander Herrmann Diplom-Bauingenieur (FH) Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Im Jäckle 19 72108 Rottenburg a. N. Telefon 07472/9364901 Fax 07472/9364904 Internet:

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

Auftrag zur Erstattung einer Gutachtertätigkeit

Auftrag zur Erstattung einer Gutachtertätigkeit Auftrag zur Erstattung einer Gutachtertätigkeit (1) Auftraggeber (2) Sachverständiger Dipl.-Ing. (FH) Thomas Heisel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den kommunalen Straßenbau

Mehr

WERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:

WERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1: WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt

Mehr

8. Abrechnung von Bauleistungen

8. Abrechnung von Bauleistungen 8. Abrechnung von Bauleistungen 1 2 3 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: g) Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer

Mehr

Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht

Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht Rechtsanwalt Bernd Kimmich: Sozietät Witt-Roschkowski-Dieckert (kurz WRD) in Berlin - Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 13 Vorwort... 13 1 Handwerker auswählen und Auftrag erteilen... 15 1.1 Einholen von Angeboten... 15 1.2 Abschluss eines Werkvertrags... 15 1.2.1 Auftragsumfang... 17 1.2.2 Fertigstellungstermin... 17 1.2.3

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,

Mehr

HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES. Schlüsselübergabe.

HOCHSCHULE BOCHUM BOCHUM UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES. Schlüsselübergabe. Schlüsselübergabe 1 Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber 2 Projektübergabe LPH. 8 Grundleistungen der HOAI LPH 8: 8.10 Kostenfeststellung nach DIN 276 8.11 Antrag auf behördliche

Mehr

- Bauen - Traum oder Albtraum? Prof. Dipl.-Ing. Michael Zingel Architekt BDB VDSI

- Bauen - Traum oder Albtraum? Prof. Dipl.-Ing. Michael Zingel Architekt BDB VDSI Justizzentrum Aachen - Bauen - Traum oder Albtraum? Prof. Dipl.-Ing. Michael Zingel Architekt BDB VDSI Von der IHK Aachen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Mehr

Gutachterliche Feststellungen Nachbegehung zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums Hier: nur offene Mängelpunkte

Gutachterliche Feststellungen Nachbegehung zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums Hier: nur offene Mängelpunkte Mehrfertigung - Rec h tlic h bi nd en d is t ausschlie ßlich das unt ers c hriebene Ori gi nal O Gutachterliche Feststellungen Nachbegehung zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums Hier: nur offene Mängelpunkte

Mehr

Kapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag?

Kapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag? Kapitel 3 Was gehört in einen? Aussagen im Bemerkungen Der sichere Einen absolut sichereren, der jegliche Unklarheiten und Streitigkeiten ausschließt, gibt es nicht. Ein solcher wäre nicht praktikabel.

Mehr

Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Ostfildern

Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Ostfildern Für den erfolgsorientierten Zimmerer- und Holzbaubetrieb HERZLICH WILLKOMMEN Seite 1, den 20.09.2017 GDF Fachseminar Qualität statt Mängel Neues Bauvertragsrecht - 01.01.2018 Werkvertrag Bauvertrag Verbraucherbauvertrag

Mehr

Die Abnahme im Architektenrecht

Die Abnahme im Architektenrecht Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI

Mehr

3 Werkvertragsrecht. 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter Auftrag an Handwerker

3 Werkvertragsrecht. 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter Auftrag an Handwerker 3 Werkvertragsrecht 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter 3.1.1 Auftrag an Handwerker WICHTIG Sie müssen das zugrunde liegende Angebot möglichst genau und vor allem vollständig bezeichnen. Zuvor sollten

Mehr

TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust

TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation. von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust TASCHENBUCH BAUBERUFE Baustellenorganisation von Prof. Dr.-Ing. habil. Ulrich Nagel unter Mitwirkung von Dipl.-Ing. MaxAust Organisation eines Bauunternehmens 1.1 1.2 1.3 1.4 Die Auftraggeber eines Bauunternehmens

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 5. Auflage Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort zur 5. Auflage.................................................................... 5 Eine wahre Geschichte................................................................... 13 A Überblick............................................................................

Mehr

Vorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13

Vorwort zur 5. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 13 Vorwort zur 5. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 13 A Überblick... 15 I. VOB und BGB... 15 1. Teil A... 15 2. Teil B... 15 3. Teil C... 16 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 17 III. Verhältnis

Mehr

Häufige Fragen im Baurecht

Häufige Fragen im Baurecht Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag

Mehr

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit??

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Detailausführung Baupraxis in der Praxis: wärmebrückenfrei und luftdicht? Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Dr. Merl 1 Detailausführung in der Praxis Baupraxis Unsachgemäße Ausführung!

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

Ausgabe 01/2018. Fach-Informationsdienst. März I. Einleitung

Ausgabe 01/2018. Fach-Informationsdienst. März I. Einleitung Fach-Informationsdienst Ausgabe 01/2018 Senkungsschäden im Rahmen der Bauherren- Haftpflichtversicherung sowie im Rahmen der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung März 2018 Verfasser: Julian

Mehr

Handwerkskammer Reutlingen

Handwerkskammer Reutlingen Handwerkskammer Reutlingen 30.05.2017 Bauvertragsrecht BGB- und VOB/B-Werkvertrag Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelha@ung Praxisprobleme Bauvertragsrecht

Mehr

I n g e n i e u r v e r t r a g

I n g e n i e u r v e r t r a g 1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land

Mehr

Berliner Allee 57, Düsseldorf Hindenburgstraße 1, Korschenbroich Wege zur eigenen Immobilie

Berliner Allee 57, Düsseldorf Hindenburgstraße 1, Korschenbroich Wege zur eigenen Immobilie GÜNTER ADRIANS RECHTSANWALT Berliner Allee 57, 40212 Düsseldorf Hindenburgstraße 1, 41352 Korschenbroich Wege zur eigenen Immobilie 16.08.2017 Der Wunsch nach einer eigenen Immobilie ist angesichts andauernd

Mehr

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird: Hinweise der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B in Verbraucherverträgen 1. Ausgangslage Stuttgart,

Mehr

Das neue Bauvertragsrecht

Das neue Bauvertragsrecht Das neue Bauvertragsrecht Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Dr. Alexander Zahn Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Inkrafttreten der gesetzlichen

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber

VOB-Musterbriefe für Auftraggeber VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure Bearbeitet von RA Prof. Wolfgang Heiermann, RAin Liane Linke, RA Matthias Hilka 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014.

Mehr

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: 17 D

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: 17 D Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Anlagengruppen : 1.1.4 und 1.1.5 Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung gesamt für TBM 2 bis 4 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten

Mehr

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand

Mehr

Bauvertragsrecht nach VOB

Bauvertragsrecht nach VOB Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag

Mehr

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Dr. Andreas Stangl Einleitung Ausgangslage Beispiel: Auftragnehmer (AN), ein Galabauer hat Anspruch auf Werklohn in Höhe von 10.000,00. Der Auftraggeber

Mehr

05.0 BV KULINARIO: Errichtung einer Kulturhalle mit Einkaufsladen, Café, Bankfiliale und Arztpraxis Höflaser Straße, 91235 Hartenstein Elektroinstallationsarbeiten 444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name

Mehr

vergleichende Honorarberechnung Leistungsbild Objektplanung

vergleichende Honorarberechnung Leistungsbild Objektplanung vergleichende Leistungsbild Objektplanung Grundlagen: neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2013 (HOAI) Angebote Dasch Zürn und Weindel vom 20.06.2013 (Entwurfspräsentation) Ansätze Harrer

Mehr

10. Der Bauwerkvertrag

10. Der Bauwerkvertrag 10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,

Mehr

Studie: Bauqualität und Wahrnehmung der Bauqualität aus der Sicht von privaten und öffentlichen Bauherren und

Studie: Bauqualität und Wahrnehmung der Bauqualität aus der Sicht von privaten und öffentlichen Bauherren und Wahrnehmung der Bauqualität oder wie Ärger beim Bauen vermieden werden kann Gutes Bauen in NRW, 21. Januar 2013 Studie: Bauqualität und Wahrnehmung der Bauqualität aus der Sicht von privaten und öffentlichen

Mehr

Checkliste www.colourbox.com Bauvertrag Dieses Dokument finden Sie auf. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte, Notare oder eine andere

Mehr

Begehungs-Bericht Nr. 02

Begehungs-Bericht Nr. 02 Seite 1 von 5 Vom Bauherren- Schutzbund e.v. berufener unabhängiger Bauherrenberater Begehungs-Bericht Nr. 02 Bauvorhaben: Grund der Begehung: Bau eines Einfamilienhauses im Rebenweg 6, 52428 Jülich Kontrolle

Mehr

V e r t r a g über die Erstattung einer Sachverständigenleistung. zwischen

V e r t r a g über die Erstattung einer Sachverständigenleistung. zwischen Ingenieur- und Sachverständigenbüro Lang. Steindamm 42, 28719 Bremen Dipl.-Ing. (FH) Olaf Lang Sachverständiger für das Bauhandwerk (Hochbau) Steindamm 42 28719 Bremen V e r t r a g über die Erstattung

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Umgang mit Mängeln am Bau. - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Umgang mit Mängeln am Bau. - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl Seminar Umgang mit Mängeln am Bau - nach BGB und VOB/B - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Unterschiede BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag 3. Mangelbegriff 4. Mängelrechte des Auftraggebers nach

Mehr

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung

Mehr

Gesamtinhaltsverzeichnis

Gesamtinhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Autoren... 5 Recht... 17 Gängige Vertragsformen.... 19 BGB-Bauvertrag... 19 VOB/B-Vertrag... 20 Bauüberwachungsvertrag... 24 Änderungen durch das neue Bauvertragsrecht 2018.... 35 Änderungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Privatkunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Privatkunden Allgemeine Geschäftsbedingungen - Privatkunden Allgemeines Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von Corinna Stein-Gartenplanung

Mehr

Auftrag zur Prüfung der statischen Berechnungen und der Konstruktionszeichnungen

Auftrag zur Prüfung der statischen Berechnungen und der Konstruktionszeichnungen Anlage 1 (zu Nummer 3a) Auftraggebende Behörde Anschrift des Prüfamtes oder des Prüfingenieurs für Baustatik Zutreffendes bitte ankreuzen x oder ausfüllen Ihre Zeichen Unsere Zeichen Telefon Ort, Datum

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 6. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 15

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 6. Auflage...5. Eine wahre Geschichte... 15 Vorwort zur 6. Auflage...5 Eine wahre Geschichte... 15 A Überblick... 17 I. VOB und BGB... 17 1. Teil A... 17 2. Teil B... 17 3. Teil C... 18 II. Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag... 19 III. Verhältnis

Mehr

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die

Mehr

PHOENIX 9. Wanner See Eigentümerforum: Architekt BDA Dr. Peter Kroos

PHOENIX 9. Wanner See Eigentümerforum: Architekt BDA Dr. Peter Kroos Bildfläche Handwerker beauftragen Wie kann ich günstige Preise und Qualität sichern? Handwerkersuche und Bauherrencoaching Wie finde ich einen geeigneten Handwerker? Was ist bei der Angebotseinholung und

Mehr

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln

Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Zahlungsverweigerung bei vorgeschobenen Mängeln Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE

Mehr

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002

VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Allgemeine Baustellenorganisation Terminplanung Grundlagen der Bauaufsicht...

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung Allgemeine Baustellenorganisation Terminplanung Grundlagen der Bauaufsicht... VII 1 Einleitung... 1 2 Allgemeine Baustellenorganisation... 5 2.1 Grundlagen der Bauaufsicht... 5 2.1.1 Allgemeine Aufsichtspflicht auf der Baustelle... 5 2.1.2 Tätigkeit als Bauleiter über LP 8 hinaus

Mehr

Werkvertrag Nr

Werkvertrag Nr Demo AG Tel. 081 257 07 27 Generalunternehmung Fax 081 257 07 28 Salisstrasse 20 7000 Chur databaur@databaur.ch Werkvertrag Nr. 2110001 Baumeisterarbeiten Vertragsurkunde Exemplar für: Bauherr Bauleitung

Mehr

Parsdorf-Vaterstetten, schöne Büroräume im Souterrain, ca. 78qm groß, sehr gute Verkehrsanbindung -Mietangebot-

Parsdorf-Vaterstetten, schöne Büroräume im Souterrain, ca. 78qm groß, sehr gute Verkehrsanbindung -Mietangebot- Parsdorf-Vaterstetten, schöne Büroräume im Souterrain, ca. 78qm groß, sehr gute Verkehrsanbindung -Mietangebot- Alle Wichtigen Daten im Überblick Baujahr 1985 Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung Energieverbrauchswert

Mehr

Parsdorf-Vaterstetten, schöne Büroräume im Souterrain, ca. 78qm groß, sehr gute Verkehrsanbindung -Mietangebot-

Parsdorf-Vaterstetten, schöne Büroräume im Souterrain, ca. 78qm groß, sehr gute Verkehrsanbindung -Mietangebot- Parsdorf-Vaterstetten, schöne Büroräume im Souterrain, ca. 78qm groß, sehr gute Verkehrsanbindung -Mietangebot- Alle Wichtigen Daten im Überblick Baujahr 1985 Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung Energieverbrauchswert

Mehr

Erfolg durch Kompetenz

Erfolg durch Kompetenz Erfolg durch Kompetenz Sachverständigen- und Ingenieurbüro Sachverständigen- und Ingenieurbüro ist ein im Raum München ansässiges Büro für Dienstleistungen im Bereich Fenster und Fassaden. Unser Leistungsspektrum

Mehr

23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik

23 - Vertrag Bauphysik Stand: 1. März 2014 Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8. Vertrag Bauphysik Land Schleswig-Holstein Seite 1 von 8 Vertrag Bauphysik Zwischen dem Land Schleswig-Holstein Vertreten durch endvertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel -nachstehend

Mehr

Neubau - Effizienzhaus 2 Einfamilienhäuser in Hamburg - Jenfeld - Raawisch 30, Hamburg -

Neubau - Effizienzhaus 2 Einfamilienhäuser in Hamburg - Jenfeld - Raawisch 30, Hamburg - Neubau - Effizienzhaus 2 Einfamilienhäuser in Hamburg - Jenfeld - Raawisch 30, 22043 Hamburg - Lage Stadtbahnstraße 64 A, 22393 Hamburg Das angebotene Grundstück befindet sich im Hamburger Stadtteil Jenfeld

Mehr

Rundschreiben 10/2015. Thema: Verjährung, ein Haftungsrisiko des Architekten / Baurecht

Rundschreiben 10/2015. Thema: Verjährung, ein Haftungsrisiko des Architekten / Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Rechtsanwälte Georg Kuchenreuter Dr. Andreas Stangl Konrad Alt Andreas Alt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt 12 93413 Cham Telefon: 0 99 71 / 85 40 0 Telefax:

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

BAUFERTIGSTELLUNG / BAUGEWÄHRLEISTUNG

BAUFERTIGSTELLUNG / BAUGEWÄHRLEISTUNG BAUFERTIGSTELLUNG / BAUGEWÄHRLEISTUNG SICHERHEITSPAKET WAS SIE AUFBAUEN, SICHERN WIR AB. Information für Bauherren IHR HAUS IN GUTEN HÄNDEN. Wer ein Haus baut, nimmt seine Zukunft in die Hand: Sie geben

Mehr

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab

Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, Ehringshausen ab Verkaufsbedingungen der DEHU Anlagen- und Maschinenbau GmbH, Breitenbacher Straße 04, 35630 Ehringshausen ab 002008 1 Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von

Mehr

Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung -

Wienerberger Mauerwerkstage Neues zur VOB. - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - Wienerberger Mauerwerkstage 2007 Neues zur VOB - Wichtige Änderungen und aktuelle Rechtsprechung - - Dr. jur. Dipl.-Ing. Norbert Herig /Dr. Ines Gassner - SPITZWEG Partnerschaft, München 1 Neues zur VOB/B

Mehr

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Bauabnahme für diverse Gewerke z.b.: Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Klinker, Rohbau, Fassade, Immenputzarbeiten, Estrich, Bodenbelagsarbeiten, Zwischenabnahmen

Mehr

Coachingvertrag - Empfehlung zur Vertragsgestaltung

Coachingvertrag - Empfehlung zur Vertragsgestaltung Coachingvertrag Empfehlung zur Vertragsgestaltung Bei der Gestaltung des Coachingvertrages sind sowohl aus Sicht des Existenzgründers als auch aus Sicht des Beraters (Gründercoach) eine Reihe von Kriterien

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015

Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Allgemeine Einkaufsbedingungen für Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten der EEW Energy from Waste GmbH, 06/2015 Inhaltsverzeichnis 1. Gültigkeit der Bedingungen... 2 2. Allgemeine Pflichten

Mehr

4 Zimmer als Praxis oder Büro in Giebichenstein Nähe Peißnitz *provisionsfrei*

4 Zimmer als Praxis oder Büro in Giebichenstein Nähe Peißnitz *provisionsfrei* Email: Web: - 1-4 Zimmer als Praxis oder Büro in Giebichenstein Nähe Peißnitz *provisionsfrei* Preise Kaltmiete Warmmiete Nebenkosten Mietpreis/m² Provision Kaution 498 EUR 718 EUR 220 EUR 5 EUR provisionsfrei

Mehr

- Ein komplexer Sachverhalt ein längerer Infobrief -

- Ein komplexer Sachverhalt ein längerer Infobrief - Anschlagpunkte & Co! - Ein komplexer Sachverhalt ein längerer Infobrief - Dachdeckermeister Glücklich bekommt den Auftrag eine Flachdachfläche zu sanieren. Um gut vorbereitet zu sein, sendet er vor Beginn

Mehr

Sachverständigenvertrag für Wertgutachten

Sachverständigenvertrag für Wertgutachten Sachverständigenvertrag für Wertgutachten zwischen dem Auftraggeber (AG): handelnd als alleiniger Eigentümer Miteigentümer und oder als dem Auftragnehmer (AN) Carsten Drewitz (Sachverständiger) - Freier

Mehr

Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung in der Fassung vom

Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung in der Fassung vom Honorar-Richtlinie des LVS-Bayern zur Immobilienbewertung in der Fassung vom 18.11.2016 Vorbemerkung: Diese Honorar-Richtlinie bezieht sich auf die Erstellung von Gutachten zum Verkehrswert (gem. 194 BauGB)

Mehr

zwischen K&K Immobilien GmbH Berggartenstraße Dresden Tel.: Makler und Vorname Name: Straße, Nr.

zwischen K&K Immobilien GmbH Berggartenstraße Dresden Tel.: Makler und Vorname Name: Straße, Nr. Maklervertrag zwischen und Vorname Name: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.: Email: K&K Immobilien GmbH Berggartenstraße 11 01277 Dresden Tel.: 0351 25 38 819 service@kk-immobilien.com Makler Verkäufer / Auftraggeber

Mehr

Eigenheim - Glück allein. mit dem Anwalt Fehler vermeiden. Wer von den eigenen vier Wänden träumt, sollte sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen.

Eigenheim - Glück allein. mit dem Anwalt Fehler vermeiden. Wer von den eigenen vier Wänden träumt, sollte sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen. Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz Eigenheim - Glück allein mit dem Anwalt Fehler vermeiden Wer von den eigenen vier Wänden träumt, sollte sich rechtzeitig anwaltlich beraten

Mehr

Mandantenveranstaltung Ingo Kolms, LL.M. Rechtsanwalt. Gesetzesänderungen im Baurecht. - Das Wichtigste für den Bauträger

Mandantenveranstaltung Ingo Kolms, LL.M. Rechtsanwalt. Gesetzesänderungen im Baurecht. - Das Wichtigste für den Bauträger 1 Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Ingo Kolms, LL.M. Rechtsanwalt Gesetzesänderungen im Baurecht. - Das Wichtigste für den Bauträger Wieso benötigen wir Gesetzesänderungen? Derzeitiges Werkvertragsrecht

Mehr

Carmen Bremen Magento Freelancer Neoshops.de. Werkvertrag vs. Dienstvertrag

Carmen Bremen Magento Freelancer Neoshops.de. Werkvertrag vs. Dienstvertrag Carmen Bremen Magento Freelancer Neoshops.de Werkvertrag vs. Dienstvertrag Carmen Bremen Freelander Neoshops.de Magento seit 2010 Magento Certified Developer Magento Certified Solution Specialist Mitglied

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose Gauting den 22.03.2017 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B&K GartenbauGbR Inh. R.Bönsch & F.Klose Angebot 1. Die Firma B&K Gartenbau GbR hält sich an das Angebot 4 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

Mehr

Leistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto)

Leistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto) 1. Vorplanung (Finalisierung der durch den AG begonnen Vorplanung) Der Leistungsumfang bemisst sich nach Kapitel 3.2 der Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung für die Planung des 2. Entwurfsplanung Der

Mehr

Fabisch Baupraxis **********

Fabisch Baupraxis ********** Fabisch Baupraxis das umfassende Angebot für die Baupraxis 12. Auflage Juli 2015 ********** Architekten- und Ingenieurvertragsmuster, Bauvertragsmuster, Gesetze und Verordnungen, Hilfsmittel für die Baupraxis

Mehr

auftragsbestätigung vob-b

auftragsbestätigung vob-b www.handwerk-magazin.de Mustervorlage: auftragsbestätigung vob-b Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M, Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads

Mehr

2 Zimmer Wohnung in Bovenden / Göttingen

2 Zimmer Wohnung in Bovenden / Göttingen 2 Zimmer Wohnung in Bovenden / Göttingen Preise Kaufpreis Hausgeld Provision Mieteinnahmen (Ist) 55.000 EUR 145 EUR 4,76% vom Kaufpreis (inkl. MwSt.) 275 EUR Lage Postleitzahl 37120 Ort Bundesland Land

Mehr

BAULEITUNGSapéro Qualität auf der Baustelle

BAULEITUNGSapéro Qualität auf der Baustelle BAULEITUNGSapéro Qualität auf der Baustelle BAULEITUNGSapéro Der Bauleitungs-Apéro ist eine Veranstaltungsreihe der Weiterbildung der Hochschule für Architektur, Bau und Geomatik (HABG). Unsere aktuelle

Mehr

Qualität in der Ausführung

Qualität in der Ausführung Workshop Qualität in der Gebäudetechnik SIA/FHNW vom 23.05.2017 in Olten Qualität in der Ausführung Prof. Roger Blaser Zürcher, FHNW Inhalt - Aufgaben der Bauleitung - Qualitätssicherung in der Ausführung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 3 1 Allgemeine rechtliche Grundlagen... 9 1.1 Besitz und Eigentum... 9 1.1.1 Rechtliche Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum... 9 1.1.2 Erlangung und Übertragung von Besitz und Eigentum... 10 1.2

Mehr

Rechtsanwalt und Auftragnehmer und. Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält für die vorbezeichnete Tätigkeit ein Pauschalhonorar in Höhe

Rechtsanwalt und Auftragnehmer und. Auftraggeber Der Auftragnehmer erhält für die vorbezeichnete Tätigkeit ein Pauschalhonorar in Höhe V. Muster: Pauschalvergütung C. Muster Der Auftragnehmer erhält für die vorbezeichnete Tätigkeit ein Pauschalhonorar in Höhe von EUR. Sofern die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Mehr

Schiedsgutachtervertrag. Tel: Fax Mail. Tel: Fax Mail. Schiedsgutachten

Schiedsgutachtervertrag. Tel: Fax Mail. Tel: Fax Mail. Schiedsgutachten Stephan Lahrmann Von der der Industrie- Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft öffentlich bestellter Bentheim vereidigter öffentlich bestellter vereidigter für industriell gefertigter Möbel, für industriell

Mehr

Protokoll der Informationsveranstaltung vom Adlerschützenverein, Fritz-Hecker Straße 98, Köln

Protokoll der Informationsveranstaltung vom Adlerschützenverein, Fritz-Hecker Straße 98, Köln Protokoll der Informationsveranstaltung vom 21.04.2016 Veranstaltungsraum: Veranstaltungsleiter: Veranstaltungsbeginn: Veranstaltungsende: Adlerschützenverein, Fritz-Hecker Straße 98, 50969 Köln PE Bauwens

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6

Inhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6 7 Inhalt Vorwort................................................ 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen

Mehr

Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst.

Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst. Elegantes, modernes, freistehendes Einfamilienhaus mit Garage in Gütersloh-Isselhorst. Objektnummer: 085 Adresse: 33334 Gütersloh Kaufpreis: EUR 360.000,00 Grundstücksfläche: Wohnfläche: Freifläche: Nutzfläche:

Mehr

Bippen. Resthof. Kaufpreis: ,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages

Bippen. Resthof. Kaufpreis: ,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages Bippen Resthof Kaufpreis: 49.000,-- 5,95% Vermittlungsprovision (einschl. MWSt) anlässlich eines notariellen Kaufvertrages Europa-Makler Immobilien, Firnhaberstrasse 11, D-48529 Nordhorn Tel. 05921 78

Mehr

Inhalt. Vorwort... Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...

Inhalt. Vorwort... Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 7 Vorwort................................................. 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen....................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen

Mehr

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Die Haftung des Architekten

Architektenrecht u. privates Baurecht, TU Dresden Die Haftung des Architekten Die Haftung des Architekten 1/27 Mängelhaftung gemäß Werkvertragsrecht des BGB Nacherfüllung ( 634 Nr. 1, 635) Selbstbeseitigungsrecht des AG auf Kosten des Architekten ( 634 Nr. 2, 637) Minderung der

Mehr

Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter?

Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter? Herbstversammlung VBD 13.September 2008 Klink Rechtliche Auswirkungen des BGH-Urteils zum Schallschutz Oder Wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter? Referent: Jörg Borufka Rechtsanwalt 1 Anteil

Mehr