Analyse einer möglichen Riesterrente
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- Kornelius Hafner
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1 Analyse einer möglichen Riesterrente für: Herrn Max Mustermann und Frau Maxi Mustermann Musterstr Musterstadt Die Auswertung wurde erstellt von: STECO Finanzberatungs GmbH Jörg Stettner Uersfeld Aachen Telefon: Telefax: j.stettner@stecofinanzberatung.de Internet: Datum: Donnerstag, 21.nuar 2016 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C315E6E185A6
2 STECO Finanzberatungs GmbH Besser VorDenken statt NachDenken Riestervorgaben Neuvertrag Prognosedatum / Berechnung vom Familienstand Name Geburtsdatum (Alter) Bundesland Kirchensteuerpflichtig Unmittelbar zulagenberechtigt? (Sonderausgabenabzug) RVpflichtiger Arbeitslohn Vorjahr/ aktuelles hr zu versteuerndes Einkommen Beginnjahr des Riestervertrages Rentenbeginnalter Optimieren für Mindestbeitrag des Versicherers je Person und hr verheiratet Herr Max Mustermann (46J, 0M) NordrheinWestfalen Nein , J, 0M (in ) Eigenbeitr. (für volle Zulage) Frau Maxi Mustermann (44J, 0M) NordrheinWestfalen / J, 0M (in ) Eigenbeitr. (für volle Zulage) Kinder Riesterzulage für Name Geburtsdatum Alter Ki.Freibetrag bis Alter Krankenversicherung Matthias J, 0M 0,0P 25 gesetzlich mitversichert Martina J, 0M 0,0P 25 gesetzlich mitversichert Beitragsverlauf Diagramm Verlauf der RiesterFörderung Beitragsverlauf Tabelle Zulage gesamt (inkl. SoliZuschlag ggf. KiSt. Gesamt hr Gr. Ki. Zulagen ab ,00 485, ,00 467,00 62,94 ab ,00 300, ,00 652,00 48,25 ab , ,00 105,34 846,66 32,80 ab , ,00 180,91 865,09 27,91 Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C315E6E185A6 Seite 1 von 4
3 STECO Finanzberatungs GmbH Besser VorDenken statt NachDenken Beitragsverlauf Tabelle (Fortsetzung) Gesamt hr Gr. Ki. Zulagen bis ,30 Optionen Angenommene Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung und Krankenversicherung, (Rundung gem. 159 SGB 6) Erwartete Beitragssteigerung für PKV und PflegeBeitrag bis zum / ab Ruhestandsbeginn Angenommene Inflationierung der Steuertabelle durch Anpassung des Steuertarifs Angenommene Steigerung des Bruttoeinkommens ( / ) 0,00 % 3,00 % / 3,00 % 0,00 % 0,00 % / 0,00 % Riesterangaben Bestand Mindestsparleistung für volle Zulage Zulage(n) / bereits bestehender Beitrag noch möglicher Beitrag Auswertung gesamt Summe aus und Zulagen, unter der Annahme, dass Beitrag und Zulagen im gleichen hr dem Riestervertrag zufliessen abzüglich Grund und Jährlich Grundförderung je zulagenberechtigter Person mit eigenem Riestervertrag Kinderförderung je Kind, für das der Zulageberechtigte Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag erhält Durch Sonderausgabenabzug der zusätzlich erzielbare Streuerersparnis, inkl. SoliZuschlag und Ki.Steuer Effektiver Aufwand nach Abzug der Grund und n sowie der zusätzlichen Gesamtförderung aus Zulagen und im Verhältnis zur gesamten Gesamtergebnis der RiesterFörderung Gru. + Ki.Zulagen ,59 Ihre finanziellen Vorteile auf einen Blick für den Prognosezeitraum von 2016 bis 2038 Zusätzliche = Ihr 4.708, , , , , , ,41 Ihre 56,30 % Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C315E6E185A6 Seite 2 von 4
4 STECO Finanzberatungs GmbH Besser VorDenken statt NachDenken Hochrechnung Gewünschter Rentenbeginn Ablaufleistung Summe der Bruttobeiträge Geschätzte Ablaufleistung (Rendite 3,00 %) 67J, 0M (in ) 4.708, ,05 67J, 0M (in ) , ,84 Geschätzte mtl. BruttoRente (Rendite Auszahlung 2,00 %) 24,65 128,61 Erläuterungen zur Riesterrente und RiesterFörderung ( 10a und 79 ff EStG) Förderfähiger Personenkreis Alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, ebenso Beamte (unmittelbar Zulagenberechtigte), sowie die nicht unmittelbar zulagenberechtigten Ehegatten (mittelbar Zulagenberechtigte) sind förderfähig. Voraussetzung für den nicht unmittelbar zulagenberechtigten Ehegatten ist, dass er einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Die RiesterFörderung besteht aus drei Teilen Euro 2006/ Euro ab Euro Euro 138 Euro *185 Euro 3. Sonderausgabenabzug bis max Euro bis max Euro bis max Euro (*300 Euro für ab dem Geborene) Verheiratete können die je Person erhalten, die einen eigenen Vertrag abschließt. Die wird für jedes Kind gewährt, für das der Zulageberechtigte Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag erhält. Standardmäßig sind die Kinder der Mutter zugeordnet. Die Zuordnung ist durch gemeinsame Erklärung änderbar. Der Sonderausgabenabzug für Riesterbeiträge gilt nach 10a EStG für jeden unmittelbar Zulagenberechtigten. Wird die ( + Zulage) als Sonderausgaben geltend gemacht, so wird mittels einer Günstigerprüfung ermittelt, ob ggf. die höher ist als die Zulage. In diesem Fall erhält der Begünstigte den übersteigenden Betrag als zusätzlich zur Zulage. Sind beide Ehegatten rentenversicherungspflichtig, so können beide Ehegatten, jeweils bis zum Höchstabzugsbetrag, den Sonderausgabenabzug für sich geltend machen. Wieviel Beitrag kann aufgewendet werden? Wer die maximale Förderung erhalten möchte, muss einen bestimmten Anteil seines rentenversicherungspflichtigen hreseinkommens in den RiesterVertrag als investieren mindestens 2% des Bruttoeinkommens, max Euro 2006/2007 mindestens 3% des Bruttoeinkommens, max Euro ab 2008 mindestens 4% des Bruttoeinkommens, max Euro Bei einer geringeren als den Mindestbeiträgen wird die Zulage anteilig gekürzt. Mindesteigenbeitrag Der errechnet sich aus der einkommensabhängigen Mindest oder Maximalsparleistung abzüglich der Grund und n. Sollten die Zulagen höher sein, als der, so muss der Mindesteigenbeitrag (Sockelbeitrag) von 60 Euro p. a. investiert werden. Ist bei Ehepaaren nur ein Ehegatte unmittelbar zulagenberechtigt, gilt folgende Besonderheit: Die Zulage des nur mittelbar berechtigten s wird vom Mindesteigenbeitrag des unmittelbar Zulagenberechtigten abgezogen. Die ausgewiesene berechnet sich aus der tatsächlichen, die durch die Einzahlung der Beiträge zur Riesterrente resultiert, abzüglich der gezahlten Zulagen. Es kann sich auch dann eine ergeben, wenn der Mindesteigenbeitrag zur vollen Zulage nicht geleistet wird und somit die Zulagen gekürzt werden. Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C315E6E185A6 Seite 3 von 4
5 STECO Finanzberatungs GmbH Besser VorDenken statt NachDenken Auszahlung der Riesterrente mit teilweiser Kapitalauszahlung Die Riesterrente darf ab dem vollendetem 62. Lebensjahr an den Rentenempfänger ausgezahlt werden. Die Riesterrente unterliegt bei Auszahlung komplett der nachgelagerten Besteuerung gemäß 22 Nr. 5 EStG, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Sozialabgaben fallen jedoch für gesetzlich pflichtversicherte Rentner nicht an. Es gibt die Möglichkeit der zinslosen Stundung dieser Forderung, bei dem die gezahlten Förderbeträge unverzinst erst während des Rentenbezugs mit 15% zurückgezahlt werden. Seit dem hr 2005 ist eine Auszahlung von bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals bei Rentenbeginn möglich. Der Auszahlungsbetrag ist voll zu versteuern. Weitere Vorteile Die Riesterrente ist HartzIVsicher. Das Guthaben wird bei der Berechnung und Auszahlung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) nicht berücksichtigt. Eine Vertragsauflösung kann nicht verlangt werden. Für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten, inländischen Immobilie kann eine Kapitalentnahme von bis Euro erfolgen förderungsunschädlich bei Rückzahlung bis zum Rentenbeginn. Riesterrente bei Tod des Versicherten Die RiesterRente ist grundsätzlich vererbbar. Dabei ist allerdings nur die eigentliche RiesterRente uneingeschränkt vererbbar, für den Förderanteil (Zulagen und Steuervorteile) gelten Einschränkungen. Diese sind nur an den nicht getrennt lebenden Ehepartner weitervererbbar: sofern dieser selbst einen Riestervertrag hat, fließt das ererbte Kapital inkl. Förderanteil in den bestehenden Vertrag. Alle anderen Erben müssen die staatliche Förderung zurückzahlen: vollständig, wenn der Versicherungsnehmer bereits vor Erreichen des Rentenalters verstorben ist, anteilig, wenn er bereits Rentenzahlungen erhalten hat. Vereinfachtes Verfahren mit Dauerzulagenantrag Der bevollmächtigt seinen Anbieter, im Rahmen eines normalen Zulagenantrags, für ihn jährlich den Zulagenantrag zu stellen. Die zentrale Stelle holt sich die einkommensrelevanten Daten bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Besoldungsstellen der Beamten. Der meldet nur noch Statusänderungen oder Geburten. Wichtiger Hinweis Der vorstehende Auszug zur RiesterFörderung ist eine komprimierte Zusammenfassung und erfolgt trotz größter Sorgfalt ohne Gewähr. Bei allen finanzmathematischen Berechnungen handelt es sich um modellhafte Darstellungen. Die Berechnungen erfolgen ohne Gewähr. Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Version 2016R1 (N1041) FinanzPortal24 GmbH ID: N80C315E6E185A6 Seite 4 von 4
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