Werkvertrag. Nr. D046-01_01. zwischen
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- Pia Böhler
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1 Werkvertrag Nr. D046-01_01 zwischen der TMF Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.v., Charlottenstraße 42, Berlin vertreten durch ihre Vorstand dieser vertreten durch Herrn Sebastian C. Semler und Frau Dr. Carina Hohloch und im Folgenden AG <<Vertragspartner>> genannt. im Folgenden AN Präambel Der AG ist ein Zusammenschluss medizinischer Forschungsverbünde und vernetzt arbeitender Einrichtungen im Bereich der Medizin, der Informatik und verwandter Gebiete. Er verfolgt satzungsmäßig das Ziel, die vernetzte medizinische Forschung von der Grundlagenforschung über die klinische Forschung bis zur Versorgungsforschung unter anderem durch konzeptionelle, infrastrukturelle, technologische und informatikbezogene Unterstützung zu Fördern. Sein Zweck ist neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung auch die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der medizinischen Forschung in Qualität, Organisation und Zusammenarbeit, insbesondere durch die Entwicklung und den Ausbau leistungsfähiger IT- Infrastrukturen und ihre Umsetzung in institutionsübergreifenden vernetzten Strukturen. Vertrag: D /5
2 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung eines Gutachtens über die rechtlichen Aspekten zur Sekundärnutzung medizinischer Behandlungsdaten sowie bis zu vier Musterverträge. Zu berücksichtigen ist die nach Art und Umfang im beiliegenden Pflichtenheft (Anlage 1) beschriebene Aufgabenstellung. Für zwei der vier Musterverträge ist die Fragestellung ebenfalls im Pflichtenheft beschrieben. Die weiteren zwei Musterverträge beziehen sich auf Vertragskonstellationen, die erst nach Abschluss des Gutachtens benannt werden können, im Umfang aber den im Pflichtenheft beschriebenen Musterverträgen gleichen. (2) Die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens wird der AN auf einem vom AG organisierten Workshop in Berlin präsentieren. Im Rahmen dieses Workshops werden weitere zu erstellende Musterverträge diskutiert und spezifiziert. 2 Vertragsdurchführung (1) Der AN ist nur mit Zustimmung des AG berechtigt, Unteraufträge zu vergeben. (2) Der AN erklärt sich einverstanden, dass die Erstversion des Gutachtens ausführlich kommentiert wird. Der AN wird die Kommentierung nach eigenem fachlichen Ermessen in der Endversion des Gutachtens berücksichtigen. (3) Die Arbeitsergebnisse einschließlich der Dokumentation sind dem AG bis zum <<Endtermin>> zu übergeben. Folgende Teilleistungen bzw. Zwischentermine werden vereinbart: 1. Abgabe Erstversion des Gutachtens: Abgabe Endversion des Gutachtens inkl. 2 Musterverträge: Präsentation des Gutachtens in Workshop: nach Absprache, voraussichtlich Juni Abgabe restlicher Musterverträge: 6 Wochen nach Workshop (4) Erkennt der AN, dass er Zwischentermine bzw. den Endtermin nicht einhalten kann, so hat er dem AG die Gründe für die Verzögerung unverzüglich mitzuteilen. (5) Wenn der AN Zwischentermine oder den Endtermin nicht einhält, kann der AG dem AN eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Wird auch die Nachfrist nicht eingehalten, kann der AG die Abnahme des Projektes verweigern. Die Vergütung ist dann nicht fällig. 3 Vergütung (1) Der AN erhält für alle nach diesem Vertrag durchzuführenden Leistungen eine Vergütung von insgesamt <<Vertragssumme>> einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vertrag: D /5
3 (2) Der AN ist berechtigt, nach Abschluss der in Ziffer 2.3 beschriebenen Teilleistungen jeweils Zwischenrechnungen einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer wie folgt zu stellen: (3) 1.Teilleistung << Zwischensumme 1>> 2. Teilleistung << Zwischensumme 2>> 3.Teilleistung << Zwischensumme 3>> (4) Der verbleibende Betrag in Höhe von << Restbetrag>> einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer wird nach Abschluss der Gesamtleistung und Eingang der Schlussrechnung gezahlt. Die Beträge sind jeweils 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. 4 Verschwiegenheit Der AN wird Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des AG sowie von dessen Mitgliedern, die ihm anvertraut wurden oder die ihm bei Gelegenheit der Durchführung des Vertrages bekannt geworden sind, ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrages verwenden und sie während und nach Ablauf dieses Vertrages weder verwerten noch anderen mitteilen. Gleiches gilt für technische Informationen, insbesondere Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse oder Konstruktionen des AG. Der AN wird die für ihn tätigen Mitarbeiter sowie Dritte, deren Einschaltung zur Durchführung dieser Arbeiten erforderlich ist, entsprechend verpflichten. 5 Rechte (1) Der AN überträgt dem AG mit Abschluss dieses Vertrages frei von Rechten Dritter die ausschließlichen Rechte für eine räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzung des Werks. Dieses Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Werks in gedruckter und in elektronischer Form für alle Ausgaben und Auflagen, ohne Stückzahlbegrenzung und für alle Sprachen. Auch umfasst ist das Recht zur elektronischen Speicherung, das Recht das Werk redaktionell zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen und das Recht den Beitrag im Internet zu veröffentlichen sowie das Recht zum Vortrag des Werks durch Dritte. (2) Der AG kann seine Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. (3) Der AN wird im Werk in angemessener Weise genannt. (4) Der AN ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse nach Abschluss und Abnahme durch den AG unentgeltlich und unbefristet für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Verwertung und Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. (5) Jede Präsentation der im Rahmen dieser Beauftragung erzielten Ergebnisse auf Fachtagungen oder ähnlichen Veranstaltungen ist unter Nennung der TMF und Verwendung ihres Logos durchzuführen. (6) Der AN versichert, dass er allein berechtigt ist, über die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Werk zu verfügen, und dass er bisher keine der Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehenden Verfügung getroffen hat. Das gilt auch für die vom AN gelieferten Text- und Bildvorlagen, deren Nutzungsrechte bei ihm liegen. Vertrag: D /5
4 6 Kontroll- und Informationsrechte (1) Der AN ist verpflichtet dem AG während der Vertragslaufzeit über die jeweiligen geleisteten Planungs- und Entwicklungsarbeiten sowie die erzielten Ergebnisse kontinuierlich zu berichten und dem AG auf Wunsch Einblick in die jeweils vorliegenden Arbeitsergebnisse zu gewähren. Der AG ist berechtigt, sich nach vorheriger Absprache in den Räumen des AN über den jeweiligen Arbeitsstand zu informieren. (2) Der AN erbringt eine schriftliche Dokumentation in redaktionell publikationsreifer Qualität über die geleisteten Arbeiten nach Abschluss des Auftrages. Das Dokument wird als Word-Datei und als PDF-Datei, offen und nicht passwortgeschützt, dem Auftraggeber übergeben. Gegebenenfalls sind zusätzliche Dateien (Musterverträge, Diagramme, Originalliteratur etc.) separat auszuhändigen und zusätzlich zum Hauptdokument eindeutig identifizierend aufzulisten und kurz zu beschreiben. Eine Papierform ist verzichtbar. Zudem übergibt der AN dem AG eine Liste der im Projekt verwendeten Literatur. (3) Der Auftragnehmer führt eine Sammlung und Durchsicht der relevanten Quellen durch. Die Literaturquellen werden vollständig referenziert und wenn lizenzrechtlich möglich, auch im Volltext zur Verfügung gestellt (öffentlich verfügbare Gesetzestexte ausgenommen). Auf die im Text verwendeten Quellen wird an den entsprechenden Stellen in einer üblicher Zitierweise verwiesen. (4) Literaturquellen und Fundstellen, die nicht allgemein zugänglich und nicht kostenfrei sind, sollen nach Möglichkeit als Originaltext zur Verfügung gestellt werden. Die ggf. hierfür entstehenden Kosten werden in Absprache mit dem Auftraggeber gesondert vereinbart. 7 Sonstige Ansprüche Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des AN gegen den AG aus diesem Vertrag abgegolten. 8 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Verfallsklausel (1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des AG, soweit dies zwischen den Parteien dieses Vertrages wirksam vereinbart werden kann. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Ansprüche des AN auf Vergütung verfallen sechs Monate nach Fälligkeit, soweit sie nicht innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. Vertrag: D /5
5 9 Nebenabreden Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder unvollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.,, AN AG,, AN AG Vertrag: D /5
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