Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können

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1 Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne

2 Wir sind heute zu einem Punkt gelangt, wo, leider unsere positive Einstellung ihre Grenze erreicht hat. Auf eine Skala von 0 bis 10 ist unsere Lebensqualität schon seit einiger Zeit stabil bei 1. Das begründet eine schmerzliche Entscheidung, meine langsame Agonie zu beenden. Aber auch in dieser Stadium erlauben uns die Kompetenz, die Mittel und die Fähigkeiten der Palliative Care, das was uns bevorsteht mit Gelassenheit anzuschauen. Zu unserer großen Entlastung wird auch dieser letzte Schritt von der Palliative Care begleitet werden. O.D., August 2012

3 Wie kann man Leiden begegnen Symptomkontrolle Psychosoziale Betreuung Spirituelle Begleitung Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen Palliative Sedierung

4 1. Begriffsklärung 2. Unterschied zwischen assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen 3. Situation in der Schweiz und in Oregon 4. Gesetzesvorschlag und Begründung 5. Dimension des Phänomens 6. Die wirklichen Gefahren für die Selbstbestimmung am Lebensende 7. Die Medizin der Zukunft

5 Begriffsklärung Aktive Sterbehilfe Assistierter Suizid Passive Sterbehilfe Indirekte Sterbehilfe (inzwischen obsolet) Tötung auf Verlangen Hilfe bei der Selbsttötung Nicht-Einleitung oder Nicht-Fortführung lebenserhaltender Maßnahmen (Zulassen des Sterbens) zulässige Leidenslinderung bei Gefahr der Lebensverkürzung

6 Bitte nicht mehr von Selbstmord reden

7 Italien: Der Fall Welby

8 Die Verweigerung des kirchlichen Begräbnisses für Piergiorgio Welby war 1. ein theologisches Armutszeugnis 2. eine pastorale Bankrotterklärung der italienischen katholischen Kirche

9 Unterschied zwischen assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen Tötung auf Verlangen = aktive Tötung durch einen Dritten Assistierter Suizid = Der Patient behält die Tatherrschaft bis zum Schluss

10 Probleme bei der Tötung auf Verlangen Tötungen ohne Verlangen (LAWER) Ausweitung auf psychisch Kranke, gesunde Hochbetagte und Kinder Absenkung der psychologischen Hemmschwelle

11 Modified from: Gamondi C, Borasio GD, Limoni C, Preston N, Payne S (2014) Legalisation of assisted suicide: a safeguard to euthanasia? Lancet 384: 127.

12 Es gibt fundamentale Unterschiede zwischen assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen juristische, ethische und praktische

13

14 Situation in der Schweiz Tötung auf Verlangen: verboten (Art. 114 StGB) Assistierter Suizid: Verboten, wenn es aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt (Art. 115 StGB) Durchführung durch Suizidhilfe-Vereine (non-profit?) Ca. 7 von 1000 Todesfällen Zunahme bei psychisch Kranken und Hochbetagten

15 Situation in Oregon Death with Dignity Act (1997) Nur ärztlich assistierter Suizid unheilbare, lebensbegrenzende Erkrankung Volljährigkeit und Freiverantwortlichkeit Zwei unabhängige Ärzte Aufklärung über Alternativen, insbes. Palliativmedizin transparente Dokumentation und Meldung Verbot der öffentlichen Werbung für Suizidhilfe. Ca. 2 von 1000 Todesfällen 90% der Patienten mit Palliativbegleitung

16

17 Gesetzesvorschlag für Deutschland Strafbarkeit des assistierten Suizids, mit zwei Ausnahmen: Angehörige und nahestehende Personen Ärzte Voraussetzungen für ärztliche Suizidhilfe: Unheilbare Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung Volljährigkeit und Freiverantwortlichkeit Lebensorientierte Aufklärung über Alternativen, insbes. Palliativmedizin, durch zwei unabhängige Ärzte transparente Dokumentation und Meldung Verbot jeder Werbung für Suizidhilfe Verbot der Tötung auf Verlangen

18 Gesetzesvorschlag: Begründung Kein Zweifel an Existenz des freiverantwortlichen Suizids Suizidwünsche auch bei bester Palliativversorgung Pflichten des Staates: Selbstbestimmung und Fürsorge Fürsorge: durch Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit, kompetente Beratung und Aufzeigen von Alternativen durch Schutz vor sozialem Druck durch bestmögliche Suizidprävention durch Förderung der Palliativmedizin und Hospizarbeit durch Verbot gewerblicher Suizidhilfe durch Verbot der Tötung auf Verlangen

19 Gesetzesvorschlag: Ziele Respekt vor der Autonomie des Patienten Fürsorge durch ärztliche Beratungspflicht Schutz vor sozialem Druck auf Betroffene Suizidprävention Verhinderung der Tötung auf Verlangen Rechtssicherheit für alle Beteiligten Transparenz durch Dokumentation

20 Gesetzesvorschlag: Gegenargumente Angst vor ethischem Dammbruch Angst vor einer Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient Angst vor Suizidzunahme Angst vor Verschlechterung der Palliativversorgung Angst vor sozialem Druck auf Betroffene

21 Zu erwartende Zahlen Land Bevölkerung Todesfälle pro Jahr Assist. Suizide Oregon 3,8 Mio / 80 Deutschland 82 Mio Ca / 2000 Österreich 8,5 Mio Ca. 270 / 180

22 Die Sterbehilfe-Debatte : Eine große Nebelkerze?

23

24 Warum die Autonomie-Debatte auf die Selbstbestimmung des Todeszeitpunktes reduziert?

25 Angst Angst Angst Angst

26 Häufigkeiten Assistierter Suizid: 0,2-0,7% der Todesfälle Passive Sterbehilfe: 23-51% der Todesfälle (EURELD study, van der Heide et al., Lancet 2003)

27 Fallbeispiel

28 Die wirklichen Gefahren für die Selbstbestimmung am Lebensende Ökonomisch motivierte Übertherapie Unzureichende Pflege Unzureichende Palliativversorgung

29 Demographische Entwicklung

30 Entwicklung der Sterbefälle

31

32 Zuhören Zuhören Zuhören Zuhören

33

34 Die Medizin der Zukunft wird eine hörende sein, oder sie wird nicht mehr sein.

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