Basis Info - Teil 2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

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1 Basis Info - Teil 2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen 1

2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen Gliederung Befristungsablauf Auflösende Bedingung Rente, Erwerbsminderung Altersteilzeit Jahressonderzahlung Ergänzungsentgelt Aufhebungsvertrag Kündigung (grober Überblick) 2

3 Beendigungsgründe des Arbeitsverhältnisses Beendigung ohne Kündigung Befristungsablauf 35 AVO, 15 TZBfG Auflösende Bedingung Rentenalter, 38 Abs. 1 a AVO Erwerbsminderungsrente, 38 Abs.2 S.1 AVO Aufhebungsvertrag 38 Abs.1 b AVO, Altersteilzeit 10 Anlage 7e AVO 3

4 Auflösende Bedingung Die auflösende Bedingung bestimmt einen Zustand, bei dessen Eintritt ein Rechtsverhältnis enden soll, 158 BGB 4

5 Auflösende Bedingung Beispiele Erreichen des Rentenalters Allgemein: 38 Abs. 1 AVO Mit Ablauf des Monats in dem die/der Beschäftigte das gesetzliche Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat Speziell: Regelung für Lehrer, Anlage 4d AVO Mit Ablauf des Schulhalbjahres (31.01 bzw ) 5

6 Auflösende Bedingung Beispiele Erwerbsminderungsrente 38 Abs. 2 AVO Grundsatz: Bei Erwerbsminderungsrente endet das Arbeitsverhältnis mit dem Ablauf des Monats in dem der Rentenbescheid zugestellt wird Zustellung beim Mitarbeiter unverzügliche Unterrichtung des Dienstgebers Aber wichtig: Unterscheidung 6

7 Erwerbsminderungsrente Erwerbsminderungsrente voll 43 Abs. 2 SGB VI teilweise 43 Abs. 1 SGB VI 7

8 Erwerbsminderungsrente Unterscheidung Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich erwerbsfähig zu sein 8

9 Erwerbsminderungsrente Rechtsfolge: Bei Bescheid über volle Erwerbsminderung: Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses 9

10 Erwerbsminderungsrente Rechtsfolge: Bei Bescheid über teilweise Erwerbsminderung: Automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses Möglichkeit Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu beantragen Frist: 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung durch den Dienstgeber muss die Fortsetzung schriftlich beantragt werden 19. April

11 Erwerbsminderungsrente Rechtsfolge bei Rente auf Zeit Keine automatische Beendigung, sondern Arbeitsverhältnis ruht bis zum Ende der zeitlichen Befristung, danach lebt Arbeitsverhältnis wieder auf 11

12 Altersteilzeit, Anlage 7e AVO Möglichkeit Vereinbarung zu treffen bis 2018 verlängert Alle Mitarbeiter, die bis Ende Lebensjahre vollendet haben Quote von 2,5 % in der Einrichtung Für die Zeit danach verhandelt die KODA für Sie 12

13 Altersteilzeit, Anlage 7e AVO Arbeitsverhältnis endet: zu dem in der Altersteilzeitvereinbarung festgelegten Zeitpunkt wenn eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine vergleichbare Leistung ohne Abschläge in Anspruch genommen werden könnte wenn eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine vergleichbare Leistung (auch mit Abschlägen) tatsächlich bezogen wird daher: vor Abschluss der Vereinbarung muss Rentenauskunft eingeholt werden, um persönlichen Austrittszeitpunkt (Ende der Freistellungsphase) zu bestimmen 13

14 Jahressonderzahlung 25 Abs. 1 AVO Höhe EG 1 8 (S 2 S 8) 90 % des Tabellenentgelts EG 9 12 (S 9 S 18) 80 % EG % Stichtagsregelung Anspruch auf Jahressonderzahlung hat nur, wer am des Jahres im Arbeitsverhältnis steht 14

15 Jahressonderzahlung Anteilige Auszahlung? Bemessungsgrundlage Grundsatz: Durchschnitt des Entgelts der Monate Juli/August/September Bei Eintritt nach dem 31.August wird der erste volle Monat herangezogen Anteilige Auszahlung bei späterem Einstieg Für jeden Monat, in dem kein Anspruch auf Entgelt bestand, verringert sich der Anspruch Keine Verringerung bei Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit (im Jahr der Geburt) 15

16 Ergänzungsentgelt 21 b AVO (alle MA im SuE) Im TVöD Leistungskomponente genannt Wird im kirchlichen Dienst an alle gleichermaßen ausgeschüttet 24 % des Monatsentgelts Dezember Stichtagsregelung Anspruch nur, wenn wer im September und Dezember mindestens 1 Tag Anspruch auf Tabellenentgelt (oder Krankengeldzuschuss oder Mutterschaftsgeld) hatte Anders als bei JSZ hier keine Kürzung! 16

17 Aufhebungsvertrag 38 Abs. 1 b) AVO Anwendungsmöglichkeiten Zur Umgehung einer Kündigung (Vorteil: Abfindung) Um Kündigungsfristen zu umgehen (Vorteil: Mitarbeiter kann früher zum neuen Arbeitgeber) Grundsätzlich Vertragsfreiheit Es ist keine Kündigungsfrist einzuhalten 17

18 Aufhebungsvertrag Bedarf einer Einigung Vertrag nur gültig mit Unterschrift beider Seiten Vorsicht: keine MAV-Beteiligung Problem, wenn keine Folgebeschäftigung besteht: Sperrzeit Arbeitslosengeld, 158 SGB III Anspruch auf ALG ruht so lange, wie die Kündigungsfrist laufen würde 18

19 Kündigungsfristen 39 AVO Kündigung des Arbeitsverhältnisses (1) Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit ( 15) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate von mindestens 15 Jahren 7 Monate zum Schluss eines Kalendermonats. 19

20 Kündigungsfristen 622 BGB - Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Dienstnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Dienstnehmers liegen, nicht berücksichtigt. 20

21 Ordentliche Kündigung 1. Personenbedingte Kündigung Gerechtfertigt, wenn der DN aufgrund seiner individuellen Eigenschaften und Fähigkeiten seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Hauptfall: Krankheit Voraussetzungen: Negative Zukunftsprognose (häufige Kurzerkrankungen, langandauernde Erkrankung - 84 Abs.2 SGB IX) Erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit Interessenabwägung

22 Ordentliche Kündigung 2. Verhaltensbedingte Kündigung Gerechtfertigt, wenn der DN gegen die ihn treffenden rechtlichen Pflichten verstoßen hat und dem DG daher die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist Voraussetzungen Pflichtverstoß rechtswidrig und schuldhaft Verhältnismäßigkeit (kein milderes Mittel z.b. Abmahnung, Versetzung) Interessenabwägung

23 Ordentliche Kündigung 2. Verhaltensbedingte Kündigung Pflichtverstöße z.b.: Nichtleistungen (Verspätungen oder Verweigerung von Arbeit) Minderleistungen (zu langsame oder fehlerhafte Arbeit) Low Performer Verstöße gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten (z.b. Nichtbeachtung von kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten, Beleidigungen, Tätlichkeiten ggü Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden) Diebstähle oder Unterschlagungen Nichtanzeige einer krankheitsbedingten AU Verstöße gegen die betriebliche Ordnung (z.b. Nichtbeachtung eines Alkoholverbots, eines Verbots von privaten Telefonaten etc.)

24 Ordentliche Kündigung 3. Betriebsbedingte Kündigung Gerechtfertigt, wenn dem DG wegen dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des DN entgegenstehen, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist Voraussetzungen: betriebliche Erfordernisse (Bedarf der Arbeitsleistung wird geringer) Dringlichkeit (Keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung) Interessenabwägung Sozialauswahl ( 1 Abs. 3 bis 5 KSchG) Dauer der Betriebszugehörigkeit Lebensalter Unterhaltspflichten (Darlegungslast beim DN) Schwerbehinderung

25 Änderungskündigung DG kündigt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortgesetzt werden kann. Änderungskündigung hat 2 Komponenten: 1. Beendigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses PLUS 2. Angebot das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen Es gelten die allgemeinen Regelungen der ordentlichen Kündigung

26 Änderungskündigung Reaktionsmöglichkeiten des MA 1. Annahme durch MA neues Arbeitsverhältnis 2. Ablehnung des Angebots und Erhebung KSchKl bei Erfolg bleibt alter Arbeitsvertrag bestehen 3. Annahme des Angebot unter Vorbehalt und Erhebung KSchKl Bei Erfolg bleibt alter Arbeitsvertrag bestehen

27 MAV Beteiligung bei ordentlicher Kündigung, 30 MAVO Schriftliche Mitteilung des Dienstgebers Kündigungsabsicht Kündigungsgründe (Arbeitsverhältnis > 6 Monate) an die MAV Vor jeder ordentlichen Kündigung, die der DG aussprechen will. Einseitige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet.

28 30 MAVO Sinn und Zweck Berechtigtes Interesse der MAV frühzeitig an personellen Einzelmaßnahmen beteiligt zu werden, die die Zusammensetzung der Dienstgemeinschaft betreffen

29 30 MAVO Was kann die MAV tun? Die MAV ist mit der Kündigung einverstanden Die MAV schweigt. Kündigung gilt als nicht beanstandet! Die MAV ist mit der Kündigung nicht einverstanden. Sie erhebt Einwendungen. Insbesondere 30 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 Schriftlich, unter Angabe der konkreten Gründe Frist: innerhalb einer Woche, 30 Abs. 2 S. 1 DG muss zu einer gemeinsamen Sitzung einladen

30 30 Abs. 3 MAVO Was sind Einwendungen? Verstoß gegen ein Gesetz, (z.b. MuSchG, SGB IX) Soziale Gesichtspunkte wurden nicht berücksichtigt Z.B. willkürliche oder unsachliche Sozialauswahl Es besteht eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz aufgrund zumutbarer Fortbildungmaßnahmen zu geänderten Vertragsbedingungen z.b. Reduzierung der Arbeitszeit

31 30 Abs. 3 MAVO Einwendungen? Sind auch andere Einwendungen möglich? Ja, insbesondere bedeutet, dass die MAV auch andere Einwendungsgründe vorbringen kann! Voraussetzung: Die Gründe müssen einen konkreten Bezug zur Arbeitsplatzsituation haben.

32 Kündigung trotz Einwendungen? Ja, die MAV kann die Kündigung nicht verhindern. Der DG muss aber das Verfahren nach der MAVO einhalten! Eine ohne Einhaltung des Verfahrens ausgesprochenen Kündigung ist unwirksam, Abs. 5! Rechtsweg: Verletzt der DG das Verfahren kann die MAV das Kirchliche Arbeitsgericht anrufen

33 Außerordentliche Kündigung 31 MAVO Wichtiger Grund ( 626 BGB, 16 AVR AT) Kürzere Einwendungsfrist der MAV (3 Tage oder 48 Std.) und Kein Beratungsgespräch nach verweigerter Zustimmung! Der DG entscheidet über Ausspruch der außerordentlichen Kündigung, 31 Abs. 2 Satz 4

34 Basis-Info Arbeitsrecht Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 34

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