Farmwildhaltung in OÖ. Landesverband der landwirtschaftlichen Wildtierproduzenten OÖ Ing. Andreas Hager, Landwirtschaftskammer OÖ

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1 Farmwildhaltung in OÖ Landesverband der landwirtschaftlichen Wildtierproduzenten OÖ Ing. Andreas Hager, Landwirtschaftskammer OÖ

2 Landwirtschaftliche Wildhaltung für Wen? Eine interessante Alternative für den Grünlandbetrieb mit flexiblen Arbeitszeiten und Interesse an Direktvermarktung

3 Landesverband OÖ anerkannter Fachverband der Landwirtschaftskammer OÖ Anzahl der Jahre Landesverband Wildhalter OÖ * * Stand 31. August 2011 Oberösterreich: 600 Betriebe Stk. Wild Österreich: Betriebe Stk. Wild

4 Wildarten in landwirtschaftlichen Betrieben Verteilung in Österreich Rotwild 30% Damwild 65% Sikawild 3 % Muffelwild 2%

5 Landwirtschaftliche Wildhaltung Vorteile: Wenig tägliche Arbeitszeit Kontrollgang täglich Futtervorlage: von September bis April Arbeitszeit flexibel Kein Stall erforderlich zb: Baumgruppen, Unterstand

6 Landwirtschaftliche Wildhaltung Kalbungen im Frühsommer (Mai/Juni) Entnahme (Abschuss) dieser Jungtiere im darauffolgenden Herbst ca. 18 Monate Schlachtgewichte: Damwild: ca. 20 bis 30 kg Rotwild: ca. 40 bis 60 kg

7 Landwirtschaftliche Wildhaltung Vermarktung: Direktvermarktung (vorwiegend September bis Dezember) Abschuss im Gehege, anschließend Verbringung des Tieres in EU-zertifizierten Schlachtraum und tierärztliche Beschau Eigener Schlachtraum erforderlich oder Möglichkeit, anderen Schlachtraum mitbenutzen zu können

8 BTSchG 1. ThVO Anlage 8 Geregelt wird in 1. Haltung von Rot-, Sika-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild und Davidshirsche Haltung im Gehege Eine Zuchtgruppe muss zumindest aus: einem (1) männlichen Zuchttier und drei (3) weiblichen Zuchttieren bestehen.

9 BTSchG 1. ThVO Anlage 8 Geregelt wird in Umzäunung Tiere dürfen sich nicht verletzen! Keine spitzen Ecken oder Trichter! Kein Stacheldraht 2.2. Boden Muffel: trocken, steinig Rotwild: Suhle anlegen Schwarzwild: Suhle und Streumaterial 2.3. Gehegeeinrichtung Mindestens 5% der Gehegefläche sind mit Sträuchern und Bäumen bewachsen oder beschirmt wenn nicht, dann ein zusätzlicher Witterungsschutz (2 Seitenwände + Überdachung für alle Tiere gleichzeitig Platz) Vorratsfütterungen überdachen (z.b. Heuraufen)

10 BTSchG 1. ThVO Anlage 8 Geregelt wird in 3. Bewegungsfreiheit Erhaltung der Bodenvegetation ist sicherzustellen durch Besatzdichte und Zufütterung

11 BTSchG 1. ThVO Anlage 8 / Gehegegröße Tierart Rotwild Davidshirsche Damwild Sikawild maximale Besatzdichte Mindestfläche Mindestgehegegröße Witterungsschutz 2 ha 10 adulte Tiere/ha * 4 m²/adultem Tier * 1 ha 20 adulte Tiere/ha * 2 m²/adultem Tier * Muffelwild 1 ha 15 adulte Tiere/ha * ² 1,5 m²/adultem Tier * ² Schwarzwild 2 ha 5 adulte Tiere/ha * ³ 5 m²/adultem Tier * ³ * 2 Jungtiere bis 18 Monate = 1 adultes Tier * ² 3 Jungtiere bis 12 Monate = 1 adultes Tier * ³ Frischlinge bis 6 Monate: zählen nicht bei Besatzdichte 2 Tiere von 6 bis 12 Monate = 1 adultes Tier

12 BTSchG 1. ThVO Anlage 8 / Gehegegröße Herdenaufbau 0,9 ha Grünland 0,1 ha Wald Damwild Start mit 5 Tieren plus 1 Hirsch Besatzdichte Adulte Tiere / ha Bestand Besatz (Adulte) Bestand Besatz (Adulte) Bestand Besatz (Adulte) 1 Hirsch 1 1 Hirsch 1 1 Hirsch 1 5 Tiere 5 5 Tiere 5 5 Tiere 5 5 Kälber 2,5 5 Einjährige 2,5 5 Kälber 2,5 6 8,5 11

13 BTSchG 1. ThVO Anlage 8 / 4. Ernährung Geregelt wird in Ernährung jederzeit, artgemäße Nahrung und Wasser Fütterung: jedes einzelne Tier ausreichend Nahrung Rationierte (begrenzte) Futtervorlage: alle Tiere müssen gleichzeitig fressen können Schwarzwild: Futterplätze mit Betonboden, schweren Futtertrügen, Frischlingsrechen ausstatten muss leicht reinigbar sein

14 BTSchG 1. ThVO Anlage 8 / 5. Betreuung Geregelt wird in Betreuung Führen eines Gehegebuches mit: Zugängen Abgängen Behandlungen Befunde Todesfälle Sonstige Vorfälle

15 Gehegeanmeldung Die Anmeldung des Geheges hat innerhalb von 14 Tagen ab Beginn der Farmwildhaltung bei der Bezirkshauptmannschaft zu erfolgen. Der Amtstierarzt überprüft das Gehege (Größe, Besatz, Wasser, Zaun, Fütterung) entsprechend der gesetzlichen Grundlagen und kann Auflagen erteilen. Angaben zur Wildart und erwartete Höchststückzahlen Schlachtung erfolgt durch Schuss im Gehege

16

17 FÜR MITGLIEDER Sammelbestellung Zaun und Akaziensteher Engelbert Wiesmayr 0650/

18

19 Verband Preisempfehlungen für die Saison 2012: Schulter mit Knochen 10,50 bis 12,00 Schulter ohne Knochen, gerollt 12,00 bis 15,00 Rücken mit Knochen 18,00 bis 22,00 Rücken ausgelöst 22,00 bis 26,00 Schlögl mit Knochen 15,00 bis 18,00 Schlögl ausgelöst 18,00 bis 22,00 Ragout geschnitten 9,00 bis 14,00 5 kg Mischpaket (ohne Knochen) 12,00 bis 15,00

20 Gehegeerichtung was ist zu tun? Landesverband landwirtschaftliche Wildtierproduzenten Beratung (im Büro, vor Ort), Verbandsnachrichten, Jahreshauptversammlung, Exkursionen Anmeldung der geplanten Wildhaltung vor Errichtung des Geheges an die örtliche BH Gehege bis 4 ha: Anmeldung genügt Gehege über 4 ha: BH muss zuerst das Gehege mit Bescheid genehmigen. Erst dann Baumaßnahmen setzen. Sachkundelehrgang (2 Tage) Farmwildhaltung Grundlagenkurs OÖ 12. und 13. April 2013 Sachkundelehrgang (½ Tag) Schießen im Gehege Sachkundelehrgang (2 Tage) Arzneimittelanwendung, Immobilisation (TGD-Grundkurs)

21 Zusammenfassung

22 DANKE FÜR DIE AUFMERKSAMKEIT! ANDREAS HAGER LANDESVERBAND DER WILDTIERPRODUZENTEN OÖ AUF DER GUGL LINZ TEL: 050/ ANDREAS.HAGER@LK-OOE.AT

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