Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012
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- Imke Buchholz
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1 Statistik-Info Nr. 4/2013 März 2013 Menschen mit Behinderung in Konstanz 2012 In Konstanz lebten Mitte des Jahres 2012 insgesamt Menschen (Stand Ende Mai). Davon hatten (13,3%) der Personen eine rechtlich anerkannte Behinderung. Von diesen waren Einwohnerinnen und Einwohner Menschen mit Behinderung und Menschen mit schwerer Behinderung. Gemessen an der Gesamtbevölkerung von Konstanz sind dies 4,3% Menschen mit Behinderung und 9,0% Menschen mit schwerer Behinderung. Im Jahr 2011 lag in Baden-Württemberg der Anteil von Menschen mit einer schweren Behinderung bei 8,4% der Einwohner. 1 Menschen mit Behinderung, schwerer Behinderung und ohne Behinderung in Konstanz ,3% 9,0% Wohnbevölkerung mit Behinderung (GdB 20-40) Wohnbevölkerung mit schwerer Behinderung (GdB ) 86,7% Wohnbevölkerung ohne Behinderung Datenquelle: Versorgungsamt, Landratsamt Konstanz; Statistik und Steuerungsunterstützung Wohnbevölkerung (Eigene Fortschreibung Stichtag: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg: Schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg, unter:
2 Wann besitzt ein Mensch eine rechtlich anerkannte Behinderung? Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Menschen als behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtig ist ( 2 Abs 1 SGB IX). Die Versorgungsämter der Landkreise haben in Baden- Württemberg die Aufgabe festzustellen, ob und in welchem Maße eine Behinderung vorliegt. Zu diesem Zweck wird der Grad der Behinderung (GdB) angegeben. Grad der Behinderung Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark der Mensch an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benachteiligt ist und wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 gemessen. Der GdB wird nicht, wie häufig angenommen, in Prozent angegeben. Personen mit einem GdB unter 10 gelten nach deutschem Recht nicht als Menschen mit Behinderung. Zudem wird der GdB nur festgehalten, wenn ein Gesamtwert von 20 vorliegt. Ein GdB ab 50 gilt als Schwerbehinderung ( 2 Abs. 2 SGB IX) und berechtigt zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Im Falle von mehreren Beeinträchtigungen werden diese nicht einfach addiert, der GdB gibt ein Gesamtbild wieder, unter Berücksichtigung der jeweiligen Auswirkungen. Menschen mit Behinderungen in Konstanz nach Grad der Behinderung In der Konstanzer Bevölkerung weicht die Verteilung des GdB stark voneinander ab. Mitte des Jahres 2012 hatten die Menschen mit Behinderung am häufigsten einen GdB von 50 (2.075, 19,4%) bzw. einen GdB von 100 (1.906, 17,8%), GdB 30 hatten (14,0%). Anzahl der Menschen Menschen mit Behinderung Mitte 2012 in Konstanz nach Grad der Behinderung Datenquelle: Versorgungsamt, Landratsamt Konstanz Stichtag: Seite 2
3 Menschen mit Behinderung nach Altersgruppen Betrachtet man die Altersgruppen von Menschen mit Behinderung, zeigt sich ein stark divergierendes Bild. Die Häufigkeit von Behinderung ist in den Altersgruppen sehr unterschiedlich und steigt bei den hohen Altersgruppen deutlich an. Die Zahl der unter 20 jährigen Konstanzerinnen und Konstanzer mit Behinderung beläuft sich insgesamt nur auf 1,0% der Menschen mit Behinderung (35 Personen). In der Gruppe der Menschen mit schwerer Behinderung hat diese Altersgruppe einen Anteil von 2,1% (154 Personen). In der Altersgruppe 21 bis 40 Jahre haben 5,3% eine Behinderung, das sind 181 Konstanzerinnen und Konstanzer. Der Anteil an den Schwerbehinderten in dieser Altersgruppe beträgt 5,4% (388 Menschen). Die Altersgruppe der 41 bis 60 Jährigen stellt 33,7% (1.154) aller mit Behinderung und bei den Personen mit schwerer Behinderung 23,0% (1.670 Menschen). Der größte Teil der Menschen mit Behinderungen in Konstanz ist über 60 Jahre. Bei den Einwohnerinnen und Einwohnern mit einem GdB von sind mit rund 60,0% knapp zweidrittel (2.058) in dieser Altersgruppe. Bei den Menschen mit schwerer Behinderung (GdB ) sind mit 69,5% (5.039), über zwei Drittel der Menschen mit schwerer Behinderung über 60 Jahre. Es zeigt sich, dass die Wahrscheinlichkeit einer Schwerbehinderung mit dem Alter steigt. Anzahl Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung in Konstanz nach Altersgruppen und GdB unter 20 Jahre 21 bis 40 Jahre 41 bis 60 Jahre 61 Jahre und älter GdB GdB Datenquelle: Versorgungsamt, Landratsamt Konstanz Stichtag: Menschen mit Behinderung und mit schwerer Behinderung in Konstanz Alter Anzahl je 1000 Einw. Menschen mit Behinderung GdB unter 20 Jahre bis 40 Jahre bis 60 Jahre Jahre und älter Menschen mit Behinderung GdB unter 20 Jahre bis 40 Jahre bis 60 Jahre Jahre und älter Datenquelle zu Menschen mit Behinderung: Versorgungsamt, Landratsamt Konstanz - Stichtag: Seite 3
4 Die Altersgruppen ab 60 Jahren im Detail Da die über 60-Jährigen am stärksten von Behinderung und Schwerbehinderung betroffen sind, wird diese Altersgruppe genauer untersucht. Betrachtet man das Schaubild zu Menschen mit Behinderung (siehe unten), könnte man den Eindruck gewinnen, die Zahl der Behinderungen im Alter nehme ab. Richtig ist, dass die Gesamtzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in Konstanz, die ein solch hohes Alter erreichen, weniger wird. Prozentual gesehen nimmt die Häufigkeit der Menschen mit Behinderung aber mit steigendem Alter zu. Bereits die Altersgruppe der Jährigen ist deutlich häufiger von einer Behinderung betroffen als der gesamtstädtische Durchschnitt. Besitzen im gesamtstädtischen Durchschnitt 4,3% der Einwohnerinnen und Einwohner einen GdB von und 9,0% der Menschen einen GdB , sind es bei der Altersgruppe Jahre 12,2% (GdB 20-40) und 20,4% (GdB ). In der Altersgruppe Jahre sind es 12,3% Menschen mit Behinderung und 22,2% mit schwerer Behinderung. Bei den Konstanzerinnen und Konstanzern im Alter von Jahren haben 8,0% eine Behinderung und weitere 41,0% sind schwerbehindert. Besonders häufig tritt eine schwere Behinderung bei der Altersgruppe 90 Jahre und älter auf, hier sind es 82,6% der Wohnbevölkerung und nur 6,3% haben einen GdB von Das heißt nur 11,1% der über 90 jährigen haben keine rechtlich anerkannte Behinderung. Anzahl der Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung (GdB 20-40) im Alter von 60 Jahre und älter in Konstanz nach Altersgruppen und Geschlecht Jahre Jahre Jahre 90 Jahre und älter männlich weiblich Datenquelle: Versorgungsamt, Landratsamt Konstanz Stichtag: Seite 4
5 Anzahl der Menschen mit schwerer Behinderung Menschen mit schwerer Behinderung (GdB ) im Alter von 60 Jahren und älter in Konstanz nach Altersgruppen und Geschlecht Jahre Jahre Jahre 90 Jahre und älter männlich weiblich Datenquelle: Versorgungsamt, Landratsamt Konstanz Stichtag: % Prozentualer Anteil an der Wohnbevölkerung von Menschen mit GdB und GdB im Alter von 60 Jahren und älter Prozentualer Anteil an der Wohnbevölkerung 80% 60% 40% 20% 20,4% 22,2% 12,2% 12,3% 41,0% 8,0% 6,3% 82,6% Wohnbevölkerung mit Behinderung (GdB 20-40) Wohnbevölkerung mit schwerer Behinderung (GdB ) 0% Jahre Jahre Jahre 90 Jahre und älter Datenquelle: Versorgungsamt, Landratsamt Konstanz Stichtag: Seite 5
6 Ende des Jahres 2012 (Stand November 2012) hatten 932 Konstanzerinnen und Konstanzer im Alter von Jahren eine Behinderung, die Zahl beläuft sich auf 426 Männer und 506 Frauen. Im Vergleich hierzu leben in Konstanz in derselben Altersgruppe 808 Männer und 750 Frauen mit schwerer Behinderung. Bei den jährigen sind es 484 Männer und 466 Frauen mit Behinderung, dem gegenüber stehen 938 Männer und 780 Frauen mit schwerer Behinderung. In diesen beiden Altersgruppen ist die Anzahl von Menschen mit schwerer Behinderung fast doppelt so hoch wie die Anzahl von Menschen mit Behinderung. Bei einem GdB sinkt die Anzahl an Personen auf 121 Männer und 144 Frauen im Alter von Jahren und auf 15 Männer und 36 Frauen bei 90 Jahren und älter. Bei Menschen mit schwerer Behinderung sind es 557 Männer und 804 Frauen im Alter von Jahre und 188 Männer und 476 Frauen mit 90 Jahren und älter. Bei der Betrachtung der reinen Häufigkeitsverteilung zwischen Männern und Frauen könnte der Eindruck entstehen, dass Männer weniger häufig eine Behinderung haben als Frauen. Das Gegenteil ist der Fall. Auch in der Stadt Konstanz sind Männer prozentual gesehen häufiger von Behinderung und Schwerbehinderung betroffen als Frauen. Besonders deutlich zeigt sich dies bei einer schweren Behinderung. Je nach Altersgruppe sind 5-10% mehr Männer als Frauen von einer schweren Behinderung betroffen, insbesondere in den hohen Altersgruppen. Im Landesdurschnitt besaßen in Baden-Württemberg Ende schwerbehinderte Männer und schwerbehinderte Frauen einen gültigen Schwerbehindertenausweis. In Prozent sind das 52,5% Männer und 47,5% Frauen. Menschen mit Gehbehinderung Insbesondere aus städtebaulicher Sicht dürfte die Zahl der Menschen mit einer Gehbehinderung von Bedeutung sein. Für die Stadt Konstanz waren das Mitte des Jahres 2012 (Ende Mai) Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung und weitere 611 Einwohnerinnen und Einwohner mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung. Beide Zahlen beziehen sich auf die Anzahl Schwerbehinderter mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis, die das Merkzeichen G (für erhebliche Gehbehinderung) und das Merkzeichen ag (für außergewöhnlicher Gehbehinderung) in ihren Ausweis eingetragen haben. Die tatsächliche Anzahl der Menschen in Konstanz, die eine Gehbehinderung haben, dürfte weitaus höher liegen, da nicht jeder Mensch, der tatsächlich eine Gehbehinderung hat, auch einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Zudem werden durch die Statistik keine Besucher von außerhalb erfasst, sondern nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Konstanz. Menschen mit Merkzeichen Hilflosigkeit Schwerbehinderte Menschen die das Merkzeichen H für Hilflosigkeit in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen haben bedürfen Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens ( 72 Abs 1 EstG). Folglich sind sie auf ständige Hilfe durch andere Personen angewiesen. Mitte 2012 lebten in Konstanz 840 Menschen mit dem Merkmal H im Schwerbehindertenausweis. Seite 6
7 Blinde Menschen Von den Menschen mit schwerer Behinderung hatten, Mitte des Jahres 2012, 109 Menschen das Merkzeichen Blind in ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen. Unter das Merkmal Blind fallen Menschen deren Augenlicht vollständig fehlt, aber auch Menschen die auf keinem Auge, auch nicht nach beidäugiger Prüfung, eine Sehschärfe von mehr als 0,02 (1/50) erreichen und dieser Zustand nicht temporär ist ( 72 Abs 5 SGB XII). Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderte Menschen die aufgrund ihrer Behinderung im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind haben die Möglichkeit einer unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr ( 145 Abs 1 SGB IX). Dazu gehören Menschen mit erheblicher oder außergewöhnlicher Behinderung aber auch hilflose oder gehörlose Menschen. Voraussetzung hierfür ist ein vom Versorgungsamt ausgegebenes Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Mitte 2012 waren in Konstanz Menschen theoretisch fahrberechtigt. Davon ließen sich Menschen ein Beiblatt ausstellen. Beiblatt mit Wertmarke und damit eine Berechtigung zur unentgeltlichen Beförderung im Personennahverkehr hatten Menschen. Ein Beiblatt ohne gültige Wertmarke ließen sich 513 Menschen ausstellen. Das Beiblatt ohne Wertmarke Berechtigt nicht zur unentgeltlichen Personenbeförderung im Nahverkehr, dient aber als Ausgleich der erheblichen Beeinträchtigung im Straßenverkehr durch einen Nachlass bei der Kfz Steuer. Schlussbemerkung Die Zahl der Menschen mit schwerer Behinderung in Konstanz liegt in etwa im Durchschnitt von Baden-Württemberg. Auch in der Stadt Konstanz zeigt sich, dass der größte Teil der Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung 60 Jahre und älter sind. Männer sind häufiger von schwerer Behinderung betroffen als Frauen, insbesondere bei den älteren Altersgruppen. Zu beachten ist, dass die hier angegebenen Zahlen nur Richtwerte sind, da in der Statistik nur die Menschen berücksichtigt werden, die einen Bescheid des Versorgungsamtes haben. Seite 7
8 Stadt Konstanz Hauptamt Erstellt von: Frederic Schier Statistik und Steuerungsunterstützung Kanzleistr Konstanz Tel. (07531) /-281 Internet: Seite 8
Der Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis Der Ausweis wird auf Antrag an das Versorgungsamt ausgestellt. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung GdB fest und bestimmt die damit verbundenen Nachteilsausgleiche.
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