Höhe der Kurabgabe in Gemeinden/Orten Schleswig-Holsteins. Insel Amrum (Gemeinden Wittdün, Nebel, Norddorf) Stadt Bad Bramstedt Gemeinde Blekendorf
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- Werner Schuster
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1 Gemeinde/Ort Insel Amrum (Gemeinden Wittdün, Nebel, Norddorf) Stadt Bad Bramstedt Gemeinde Blekendorf Saisonzeit A (Hauptsaison) ganzjährig gleichbleibend Saisonzeit B (Nebensaison) / und Saisonzeit A pro Person und Tag 2,60 1,00 2,50 Erw. / Schüler, Stud. über 18 Jahre 1,00 Saisonzeit B pro Person und Tag 1,30 1,00 Erw. / Schüler, Stud. über 18 Jahre 0,50 pro Person und Tag Jahreskurabgabe 78,- 20,00 40,00 / 16,00 Jugendliche bis 18 Jahre nein nein nein Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für Bei "B" im Ausweis (Begleitperson erforderlich) sind Ausweisinhaber und Begleitperson befreit Schwerbehinderte, ab Grad der Behinderung von mind. 50 % = Ermäßigung von 50 %, ist ein B eingetragen Begleitperson befreit ab 70 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung, ab 91 % Grad der Behinderung = 100 % Ermäßigung, bei Eintrag B erhält eine Begleitperson die gleichen
2 Gemeinde/Ort Büsum Kurbetrieb Dahme Gemeinde Damp Eckernförde Saisonzeit A (Hauptsaison) Mai - Oktober Saisonzeit B (Nebensaison) November - April & Saisonzeit A pro Person und Tag 3,00 2,80 2,00 Saisonzeit B pro Person und Tag 1,50 1,50 1,00 1,00 pro Person und Tag Jahreskurabgabe 84,- 78,40 max. 56,00 p. Person p. Jahr Jugendliche bis 18 Jahre nein nein nein 80 % Grad der Behinderung oder 50 % Grad der Behinderung mit Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für Zusatz "G" oder "ag"/ 2,10 bzw. 1,05, Begleitpersonen gleiche Regelung ab 80 % Grad der Behinderung = frei erhebt keine Kurabgabe Anlage 2_TOP 2.5_Abfrage Kurabgabe
3 Gemeinde/Ort Stadt Fehmarn Friedrichskoog Grömitz Saisonzeit A (Hauptsaison) Saisonzeit B (Nebensaison) und und Saisonzeit A pro Person und Tag 1,80 2,50 2,80 Grömitz/Lensterstrand 2,00 Erholungsorte Saisonzeit B pro Person und Tag 0,90 1,70 2,00 Grömitz/Lensterstrand 1,00 Erholungsorte pro Person und Tag Jahreskurabgabe 28 x 1,80 = 50,40 43,00 Jugendliche bis 18 Jahre nein nein ab 80 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung, Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für Ermäßigung 50 % auch für die nachgewiesen erforderliche Begleitperson 50 % Behinderung = 50 % Ermäßigung, ab 80 % Behinderung= befreit, Begleitperson auf Nachweis befreit ab GdB von 80 % befreit, eingetragene Begleitperson freigestellt
4 Gemeinde/Ort Großenbrode Ostseebad Heikendorf Stadt Heiligenhafen Kurverwaltung Helgoland Saisonzeit A (Hauptsaison) Saisonzeit B (Nebensaison) und und Saisonzeit A pro Person und Tag 2,30 2,70 2,75 Saisonzeit B pro Person und Tag 1, pro Person und Tag Jahreskurabgabe 64,40 99,00 Jugendliche bis 18 Jahre nein nein nein Schwerbehinderte ab 80 % Grad der Behinderung Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für = 50 % Ermäßigung, ebenso Begleitperson ab 80 % der Behinderung = 50 % Ermäßigung, Begleitperson:frei Die Einführung einer Kurabgabe ist für 2015 geplant. Die Höhe wird voraussichtlich zwischen 1,50 und 2,00 während der Hauptsaison und bei 1,00 bis 1,50 während der Zwischensaison liegen. Nebensaison wahrscheinlich frei.
5 Gemeinde/Ort Stadt Husum Kellenhusen Erholungsorte Klingberg, Gronenberg und Pönitz am See Saisonzeit A (Hauptsaison) und Saisonzeit B (Nebensaison) und und und und Saisonzeit A pro Person und Tag 3,00 2,00 Saisonzeit B pro Person und Tag 2,00 1,00 1,00 0,50 pro Person und Tag Jahreskurabgabe 84,00 56,00 Jugendliche bis 18 Jahre nein nein Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für ab 80 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung Schwerbehinderte ab 80 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung, bei Eintrag B der Begleitperson = Befreitung vom Tourismusbeitrag Kurabgabe wird nicht erhoben, sondern ausschließlich eine Fremdenverkehrsabgabe Tagesgäste, die ausschließlich den Strand benutzen, zahlen eine Tagesstrandkarte. Die Höhe der Tagesstrandkarte pro Tag beträgt pro Person: Hauptsaison 3,00 (ab 15:00 Uhr ermäßigte Tagesstrandkarte 1,60 )
6 Gemeinde/Ort Ostseebad Laboe Gemeinde der Halligen Langeneß & Oland Mölln Saisonzeit A (Hauptsaison) April-Oktober Saisonzeit B (Nebensaison) Und ; ; ; November-März Saisonzeit A pro Person und Tag 2,00 1,10 2,00 Saisonzeit B pro Person und Tag 1,00 0,60 1,50 pro Person und Tag Jahreskurabgabe 56,00 45,00 Jugendliche bis 18 Jahre nein Kinder bis 12 Jahre frei Jugendliche von 12 bis 18 Jahre Saison A 0,70 Saison B 0,40 nein Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für ab 80 % Grad der Behinderung = befreit, bei eingetragem B auch die Begleitperson 50 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung, inklusive der Begleitperson ab 50 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung 2015 werden die Kurabgaben erhöht Benutzer von Jugendheimen und Jugendherbergen bis 20 Jahre zahlen je Tag des Aufenthaltes je Saison 0,40 Sozialhilfeempfänger mit Nachweis auf Antrag 25% Ermäßigung
7 Gemeinde/Ort Neustadt - Pelzerhaken -Rettin Nordstrand Stadt Oldenburg in Holstein Amt Oldenburger Land (Gemeinde Göhl, Gremersdorf, Heringsdorf, Neukirchen) Saisonzeit A (Hauptsaison) ( 4) Saisonzeit B (Nebensaison) u ( 4) ; ; Saisonzeit A pro Person und Tag 2,50 ( 5) 1,80 Euro Saisonzeit B pro Person und Tag 1,25 ( 5) 1,00 Euro pro Person und Tag Jahreskurabgabe 70,00 ( 4) 28 Tage x 1,80 Jugendliche bis 18 Jahre nein ( 3) nein Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für ab 80% SB = befreit ( 3) Begleitperson im SB-Ausweis befreit ( 3) ab 50 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung, ab 100 % Grad der Behinderung = befreit, "B" entweder 50 % Ermäßigung oder 100 %, je nach Prozent der Behinderung 75 % - auf schriftlichen Antrag vor Anreise ( 6) erhebt keine Kurabgabe erhebt keine Kurabgabe
8 Gemeinde/Ort Pellworm Sankt Peter-Ording Ostseebäder Scharbeutz & Haffkrug Saisonzeit A (Hauptsaison) , , Saisonzeit B (Nebensaison) , , / und , und , Saisonzeit A pro Person und Tag 2,50 3,00 2,80 Saisonzeit B pro Person und Tag 2,00 2,00 1,50 1,00 1,00 0,50 pro Person und Tag 0,50 Jahreskurabgabe 70,00 84,00 78,40 Jugendliche bis 18 Jahre nein frei, soweit sie von Erziehungsberechtigten begleitet werden nein % Grad der Behinderung zahlen 50 % der Kurabgabe, ebenso die eingetragene Begleitperson, 100 % Grad der Behinderung sind komplett Schwerbehinderte ab 80 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung, Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für befreit von der Kurabgabe, ebenso die 50 % Ermäßigung für Schwerbehinderte, die eine Behinderung von 70 % und mehr bei Eintrag B der Begleitperson = Befreitung vom eingetragene Begleitperson nachweisen, sowie für eine erforderliche Begleitperson Tourismusbeitrag 50 % Schüler, Studenten u. Auszubildende, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie 50 % Teilnehmer an Tagungen, Kongressen u. gleichartigen Veranstaltungen 0,50 alleinreisende Kinder u. Jugendl. vor der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Ortsfremde, die ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Amtes Eiderstedt haben und eine Umland Einwohner-Karte beantragen 42,00 /Jahr Tagesgäste, die ausschließlich den Strand benutzen, zahlen eine Tagesstrandkarte. Die Höhe der Tagesstrandkarte pro Tag beträgt pro Person: Hauptsaison 3,00 (ab 15:00 Uhr ermäßigte Tagesstrandkarte 1,60 )
9 Gemeinde/Ort Schönberg / Holstein Ostseebad Sierksdorf Stadt Ratzeburg Saisonzeit A (Hauptsaison) Saisonzeit B (Nebensaison) und Saisonzeit A pro Person und Tag 2,20 (p. P. p. ÜN) 2,50 Saisonzeit B pro Person und Tag 1,10 (p. P. p. ÜN) 1,20 pro Person und Tag Jahreskurabgabe 44,00 70,00 Jugendliche bis 18 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres frei nein Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für ab 50 % Grad der Behinderung = 50 % Ermäßigung, Begleitpersonen 50 % Ermäßigung ab 80 % Grad der Behinderung = befreit; die im Ausweis vermerkten "B" ebenfalls Seit diesem Jahr erhebt die gesamte Gemeinde Sierksdorf Kurabgabe. Aufteilung in Sierksdorf-Strand und Sierksdorf-Land ist erfolgt. Sierksdorf -Land: HS = 1,25 p.p./t., NS= 0,60 p.p./t., Jahreskurabgabe beträgt für Sierksdorf-Land 35,00 p.p. Strandkurabgabe: = 2,80 p.p./t. hebeberechtigt, erhebt aber keine Kurabgabe, nur Fremdenverkehrsabgabe
10 Gemeinde/Ort List auf Sylt Gemeinde Sylt Wangels / Weissenhäuser Strand Saisonzeit A (Hauptsaison) Saisonzeit B (Nebensaison) und / / Saisonzeit A pro Person und Tag 2,50 3,10 2,00 Saisonzeit B pro Person und Tag 1,50 1,55 1,00 1,00 0,00 pro Person und Tag Jahreskurabgabe 86,80 (entspricht dem Wert von 28 Tagen) 50,00 Jugendliche bis 18 Jahre nein, außer alleinreisende Personen die nicht volljährig sind nein nein Prozentsatz der Ermäßigung, Regelung für Gdb > 80 % wird um 20 % ermäßigt, Begleitperson frei Schwerbehinderte ab 80 % GdB erhalten auf Antrag 20 % Rabatt 50 % Begl. Person: 50 % Kongressteilnehmer sind zwei Tage von der Kurabgabe befreit. Jugenherberge und Jugendzeltplatz haben eigene Abrechnungssätze, als Anlage die Satzung der Gemeinde List auf Sylt Tageskarte 3,50 pro Person und Tag
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