Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie
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- Dagmar Schuler
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1 GEOGRAPHISCHES INSTITUT GEOWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Neuer Studienplan für die Lehramtsstudiengänge im Fach Geographie gültig für alle Studierenden, die ihr Lehramtsstudium ab dem WS 2007/2008 aufgenommen haben Stand: 05. März 2010 Für Studierende, die ihr Lehramtsstudium ab dem Wintersemester 2007 und später aufgenommen haben, gilt verpflichtend die neue Prüfungsordnung. Das 13-wöchige Praxissemester ist verpflichtend für alle Studierenden. Die Regelstudienzeit für die Hauptfächer beträgt 10 Semester einschließlich des Prüfungszeitraums und dem 13-wöchigen Praxissemester. Spätestens im 10. Semester sollte der Kandidat mit der ersten Prüfung in einem der Hauptfächer beginnen. Bei einem späteren Einstieg in die Prüfungsphase ist die Prüfung in beiden Hauptfächern innerhalb eines Semesters abzulegen. Ab WS 2007/2008 stellt die Geowissenschaftliche Fakultät ihre Lehrveranstaltungen auf Modulstruktur für Bachelor und Master auch für das Lehramtsstudium um. Die derzeitig bestehende Prüfungsordnung gilt weiterhin; Abschlussprüfung ist das Staatsexamen. Bitte beachten Sie: Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist zur Zeit dabei Vorgaben für einen Lehramts-Bachelor- und Masterstudiengang zu entwerfen. Diese sind nicht Gegenstand dieses Studienplans! 1. Das Studium im Hauptfach 1.1 Studienleistungen des Grundstudiums im Hauptfach Das Grundstudium umfasst in der Regel 4 Semester. Die Studienleistungen umfassen für das Grundstudium: Modul Geo 11: Einführung in die Physische Geographie (6 LP) (inkl. 1 Geländetag) Modul Geo 12: Einführung in die Anthropogeographie (6 LP) (inkl. 1 Geländetag) Modul Geo 14: Statistik und Kartographie (6 LP) (Methoden und Arbeitsweisen der Geographie) Geo 21: Physische Geographie 1: Geomorphologie/Bodengeographie (inkl. 3 Geländetage) (6 LP) oder Geo 31: Physische Geographie 2. Klimageographie/Hydrogeographie (inkl. 1 Geländetag) (6 LP) Geo 22: Anthropogeographie 1: Siedlungsgeographie (inkl. 1 Geländetag) (6 LP) oder Geo 32: Anthropogeographie 2: Wirtschaftsgeographie (inkl. 1 Geländetag) (6 LP) Geo 23: Geographische Methoden (inkl. 3 Geländetage)
2 2 Sowie außerhalb der modularisierten Lehrveranstaltungen: Weitere Geländetage, so dass insgesamt 10 Geländetage erreicht werden bis zur Anmeldung zur Zwischenprüfung. 1.2 Orientierungsprüfung im Hauptfach Gemäß der Bestimmungen des Universitätsgesetzes vom August 2000 müssen alle Studierenden bis zum Ende des 2. Fachsemesters eine Orientierungsprüfung ablegen. Gegenstand der Orientierungsprüfung ist der Stoff der Module Geo 11 Einführung in die Physische Geographie und Geo 12 Einführung in die Anthropogeographie. Die Anmeldung erfolgt nach Aushang. Die Orientierungsprüfung kann nur einmal im darauf folgenden Semester wiederholt werden. Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters erfolgreich abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch (es sei denn, der/die KandidatIn hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten, z.b. aus familiären Gründen oder bei Erkrankung). 1.3 Zwischenprüfung im Hauptfach Die Zwischenprüfung ist eine akademische Prüfung, die in eigener Verantwortung des Geographischen Instituts der Universität durchgeführt wird. Die Meldung zur Zwischenprüfung erfolgt in der Regel am Ende des 4. Fachsemesters. Die Anmeldefristen zur Zwischenprüfung werden jeweils durch Aushang im Geographischen Institut bekannt gegeben. Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Sie wird im Fach Geographie zum Teil studienbegleitend (Teil I) und zum Teil punktuell (Teil II) durchgeführt. Teil I der Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus der erfolgreichen Teilnahme an den unter 1.1 genannten Studienleistungen. Die Zulassung zu Teil II der Zwischenprüfung erfolgt, wenn die unter 1.1 und 1.2 genannten Leistungen nachgewiesen werden. Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer. In der mündlichen Prüfung soll der/die Kandidat/in nachweisen, dass er/sie wichtige Grundbegriffe der Geographie beherrscht, kausale Zusammenhänge versteht und mit Methoden der Physischen Geographie, der Anthropogeographie und der Regionalen Geographie vertraut ist. Die mündliche Prüfung wird von zwei Prüfern durchgeführt, von denen einer für die Prüfung im Fachgebiet Physische Geographie, der andere für die Prüfung im Fachgebiet Anthropogeographie zuständig ist (Kollegialprüfung). Das Prüfungsprotokoll wird von dem Prüfer durchgeführt, der gerade nicht prüft. Die Fachnote für die Zwischenprüfung wird aus den Teilprüfungsnoten der Prüfungsteile I und II gebildet. Die Teilprüfungsnote I für die studienbegleitenden Prüfungsleistungen errechnet sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Benotungen der Leistungen in den Übungen und Proseminaren. Die Teilprüfungsnote II für die mündliche Prüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der ungerundeten Benotungen in den Fachgebieten Physische Geographie und Anthropogeographie. Die Fachnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden ungerundeten Teilprüfungsnoten. Für die Bildung der Teilprüfungsnoten und der Fachnote wird jeweils nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
3 3 1.4 Fachgebundene Studienleistungen des Hauptstudiums im Hauptfach Im Hauptstudium müssen für das Hauptfach folgende Studienleistungen erbracht werden: Geo 41: Physische Geographie 3: Bodenkunde/ Geoökologie (6 LP) oder Geo 43: Regionale Geographie 3: Transformationsländer/Entwicklungsländer (6 LP) Geo 42: Anthropogeographie 3 (6 LP) oder Geo 43: Regionale Geographie 2: Transformationsländer/Entwicklungsländer (6 LP) Geo 52: Große Exkursion (mind. 8 Geländetage) (12 LP) Sowie außerhalb der Modularisierten Lehrveranstaltungen: ein Seminar Fachdidaktik Geographie (kann auch schon im Grundstudium belegt werden!) ein weiteres Geländepraktika (mindestens 3 Geländetage) (Anmerkung: Geo 23: Geographische Methoden (inkl. 3 Geländetage) (6 LP) im Grundstudium ist ein Geländepraktika) Weitere Geländetage, so dass insgesamt 20 Geländetage im Hauptstudium erreicht werden. (Gesamtanzahl der Geländetage im kompletten Studium: 30) 1.5 Fächerübergreifende Qualifikationen Folgende Leistungsnachweise müssen als fächerübergreifende Qualifikationen außerdem vorgelegt werden: (a) Pädagogische Studien: 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogik/Schulpädagogik 1 Vorlesung bzw. Lehrveranstaltung zur Einführung in die Pädagogische Psychologie 2 benotete Scheine für Seminare zur Vertiefung ausgewählter Problembereiche (Schule als Institution, Schule in ihrem sozial-kulturellen Umfeld, die Lehrkraft und ihre Kompetenzen, Strukturen und Organisationsformen von Lehr- und Lernprozessen) (b) Ethisch-Philosophisches Grundstudium: 1 interdisziplinär ausgerichtete Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen 1 Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen (Informationen dazu unter oder bei Frau Dietrich, Koordinationsstelle des Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudiums, Wilhelmstr , Zimmer 315, Tel ) Für die Bereiche (a) und (b) werden die durch Aushang in den entsprechenden Instituten bekannt gemachten Lehrveranstaltungen anerkannt. Die Leistungsnachweise aus diesen Bereichen sind spätestens zum Beginn der Prüfung im zweiten Fach vorzulegen. (c) ein 13-wöchiges Praxissemester (Informationen dazu sowie ein Link zur Anmeldung unter:
4 4 1.6 Wissenschaftliche Prüfung im Hauptfach Das Hauptstudium wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt, die durch das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle Tübingen (Keplerstr. 2) durchgeführt wird, abgeschlossen. Für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung sind die unter 1.1, 1.4 und 1.5 genannten Studien- und Prüfungsleistungen nachzuweisen. Das Prüfungsamt regelt den organisatorischen Ablauf der Prüfung. 2. Das Studium im Beifach 2.1 Studienleistungen des Grundstudiums im Beifach Das Grundstudium umfasst in der Regel 4 Semester. Die Studienleistungen umfassen für das Grundstudium: Modul Geo 11: Einführung in die Physische Geographie (6 LP) (inkl. 1 Geländetag) Modul Geo 12: Einführung in die Anthropogeographie (6 LP) (inkl. 1 Geländetag) Modul Geo 14: Statistik und Kartographie (6 LP) (Methoden und Arbeitsweisen der Geographie) Geo 21: Physische Geographie 1: Geomorphologie/Bodengeographie (inkl. 3 Geländetage) (6 LP) oder Geo 31: Physische Geographie 2. Klimageographie/Hydrogeographie (inkl. 1 Geländetag) (6 LP) Geo 22: Anthropogeographie 1: Siedlungsgeographie (inkl. 1 Geländetag) (6 LP) oder Geo 32: Anthropogeographie 2: Wirtschaftsgeographie (inkl. 1 Geländetag) (6 LP) Geo 33: Regionale Geographie 1: Deutschland (inkl. 1 Geländetag) (6 LP) Geo 23: Geographische Methoden (inkl. 3 Geländetage) (6 LP) (Anmerkung: Die Veranstaltung ist ein Geländepraktikum) Sowie außerhalb der modularisierten Lehrveranstaltungen: Weitere Geländetage, so dass insgesamt 10 Geländetage erreicht werden bis zur Anmeldung zur Zwischenprüfung. 2.2 Orientierungsprüfung im Beifach Gemäß der Bestimmungen des Universitätsgesetzes vom August 2000 müssen alle Studierenden bis zum Ende des 2. Fachsemesters in mindestens zwei Studienfächern eine Orientierungsprüfung ablegen. Sie muss in allen Hauptfächern und gegebenenfalls in einem der Beifächer erfolgen. Wird die Orientierungsprüfung in Geographie gewählt, gelten folgende Regelungen. Gegenstand der Orientierungsprüfung ist der Stoff der Module Geo 11 Einführung in die Physische Geographie und Geo 12 Einführung in die Anthropogeographie. Die Anmeldung erfolgt nach Aushang. Die Orientierungsprüfung kann nur einmal wiederholt werden. Wer die Orientierungsprüfung nicht spätestens bis zum Ende des 3. Fachsemesters erfolgreich abgelegt hat, verliert den Prüfungsanspruch (es sei denn, der/die KandidatIn hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten, z.b. aus familiären Gründen oder bei Erkrankung).
5 5 2.3 Zwischenprüfung im Beifach Im Beifach muss keine Zwischenprüfung abgelegt werden. Es entfällt somit der Nachweis sowohl des studienbegleitenden Teils (Teil I) als auch des punktuellen Teils (Teil II) der Prüfungen. Die Leistungen aus dem Grundstudium müssen zur Anmeldung zum Staatsexamen beim Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle Tübingen vorgelegt werden. 2.4 Studienleistungen des Hauptstudiums im Beifach Im Hauptstudium müssen für das Beifach folgende Studienleistungen erbracht werden: Geo 41: Physische Geographie 3: Bodenkunde/ Geoökologie (6 LP) oder Geo 42: Anthropogeographie 3 (6 LP) oder Geo 43: Regionale Geographie 3: Transformationsländer/Entwicklungsländer (6 LP) Sowie außerhalb der Modularisierten Lehrveranstaltungen: Weitere (ein- und mehrtägige) Geländetage, so dass insgesamt 10 Geländetage im Hauptstudium erreicht werden. (Gesamtanzahl der Geländetage im kompletten Studium: 20) 2.5 Wissenschaftliche Prüfung Das Hauptstudium wird mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt, die durch das Landeslehrerprüfungsamt, Außenstelle Tübingen durchgeführt wird, abgeschlossen. Für die Zulassung zur Wissenschaftlichen Prüfung sind alle unter Punkt 2.1 genannten Leistungen aus dem Grundstudium sowie die unter 2.4 genannten Studien- und Prüfungsleistungen nachzuweisen. Das Landeslehrerprüfungsamt regelt den organisatorischen Ablauf der Prüfung. 3. Beratungsmöglichkeiten Der Studiengang Geographie für das Lehramt an Gymnasien wird vom Geographischen Institut der Universität Tübingen nach den Richtlinien der Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien in Abstimmung mit dem Landeslehrerprüfungsamt organisiert und durchgeführt. Das Geographische Institut ist dabei stets bemüht, die jeweils aktuellste Fassung der Prüfungsordnung für die Studierenden zugänglich zu machen und neue Informationen und Richtlinien an die Studierenden weiter zu geben. Bei Fragen zum hier vorliegenden Studienplan oder zu Details des Aufbaus des Studiums steht der zum gegebenen Zeitpunkt verantwortliche Fachstudienberater des Geographischen Instituts jederzeit zur Verfügung. Weitere Informationen zur Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien in Baden- Württemberg und vieles mehr kann über im Internet abgerufen werden. Für detailliertere Fragen zur Wissenschaftlichen Prüfung und zur Prüfungsordnung sowie für alle Zweifels- und etwaige Sonderfälle kann auch das Beratungsangebot des Landeslehrerprüfungsamts, Außenstelle Tübingen (Keplerstr. 2, Tübingen - Eingang über Schlachthausstr.!) wahrgenommen werden. Sprechstunden hierfür sind jeweils Dienstags Uhr und in der Vorlesungszeit außerdem Mittwochs Uhr.
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