Sportförderung. des Kreises Steinfurt. Projektförderung

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1 Sportförderung des Kreises Steinfurt 2016 Projektförderung

2 Impressum: Kreis Steinfurt Schul-, Kultur- und Sportamt Tecklenburger Str Steinfurt Redaktion: Silke Stockmeier Layout Satz Deckblatt: Stefan Heerdt Druckerei: Kreis Steinfurt Fotos: Bilderdatenbank LSB NRW Andrea Bowinkelmann Westfälischer Turnerbund Frauke Hein Steinfurt, Februar 2016

3 Projektförderung Sport im Kreis Steinfurt 2016

4 Projektförderung im Sport 2016 Der Kreis Steinfurt hat für die Umsetzung von Maßnahmen der Sportvereine zur Förderung und Entwicklung von Angeboten in den Handlungsfeldern a) Sport für ALLE (Inklusion) und b) Sport der ÄLTEREN für das Jahr 2016 zusätzliche Fördermittel im Kreishaushalt bereitgestellt. Maßgabe zur Förderung ist, dass sich a) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereine aus- und fortbilden, um den Handlungsnotwendigkeiten gerecht zu werden und die Angebote in den Vereinen weiterentwickeln können und b) Die Sportvereine vernetzt mit Partnern in der Kommune den Herausforderungen stellen und geeignete Angebote und Maßnahmen entwickeln, die zukünftig das lokale Angebot erweitern. Die Sportvereine erhalten die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für ihre Arbeit zu beantragen. Förderungsgrundsätze: 1. Diese zusätzliche Förderung der Sportvereine erfolgt im Rahmen der derzeit gültigen Richtlinien für die Förderung des Sports im Kreis Steinfurt es gelten die dort festgelegten allgemeinen Förderungsvoraussetzungen, die Hinweise zur Bewilligung und Auszahlung, Verwendungsnachweisführung und Widerruf der Bewilligung. 2. Die Förderung erfolgt im Kalenderjahr Daraus kann keine Dauerförderung abgeleitet werden. 3. Anträge sind grundsätzlich schriftlich an den KREIS STEINFURT Schul-, Kultur- und Sportamt Sportförderung Silke Stockmeier Tecklenburger Str Steinfurt zu richten. Dabei sind die jeweils angegebenen Vordrucke zu nutzen. 1

5 I. Förderung der Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Vereinsmitarbeiter/innen Gesamte Fördersumme: Inklusion Im Kreis Steinfurt wird inklusiver Sport, also die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, gefördert. Ziel ist es, soweit wie möglich gemeinsame Sportangebote für alle Zielgruppen vorzuhalten. Die Sensibilisierung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Vereinen ist dabei eine grundlegende Aufgabe. Damit dieses Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann, fördert der Kreis Steinfurt im Jahr 2016 die Teilnahme an entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Betreuer/innen und Vorstandsmitglieder Förderungswürdig ist die Teilnahme an anerkannten Lehrgängen und Maßnahmen - des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) - der Deutschen Sportjugend (dsj), - der Landessportbünde, - der Kreissportbünde, - der Sportfachverbände mit seinen Untergliederungen. Maßnahmen von anderen Trägern der Jugendhilfe, von Wohlfahrtsverbänden und öffentlichen Trägern können evtl. und nur auf Nachfrage vor Beginn der Maßnahme gefördert werden Die Veranstaltung muss mindestens 8 Lerneinheiten á 45 Minuten (Tagesveranstaltung) umfassen Gefördert wird die Teilnahme an der Maßnahme, durch eine Förderung des Teilnahmebeitrages in einer Höhe von bis zu 50 %. Die tatsächliche Förderhöhe wird nach Eingang aller Anträge zu den jeweiligen Stichtagen festgesetzt Fahrtkosten werden nicht erstattet Ein Antrag auf Förderung muss a) für Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2016 durchgeführt und beendet werden, bis zum 31. März 2016 und b) für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2016 durchgeführt und beendet werden, bis zum 31. August 2016 beim Kreis Steinfurt eingehen Es ist eine Kopie der Ausschreibung und der Antragsvordruck Aus- und Fortbildung einzureichen Pro Verein können max. 3 Anträge gestellt werden Die Bewilligungsbescheide erfolgen nach Ende der jeweiligen Antragsfrist Nach Beendigung der Maßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung einzureichen Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt a) für Maßnahmen im 1. Halbjahr zum 31. Juli 2016 und b) für Maßnahmen im 2. Halbjahr zum 01. Dezember 2016 bzw. nach Beendigung der Maßnahme. 2

6 2. Sport der Älteren Sportgruppen haben als soziale Instanzen einen hohen Stellenwert im Alltagsleben von Seniorinnen und Senioren und müssen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter ausgebaut werden. Die Sportvereine müssen befähigt werden, ein gesundheits-orientiertes und qualitativ hochwertiges Sportangebot auch für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu entwickeln. Damit dieses Vorhaben erfolgreich umgesetzt werden kann, fördert der Kreis Steinfurt im Jahr 2016 die Teilnahme an entsprechenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Trainer/innen, Übungsleiter/innen, Betreuer/innen und Vorstandsmitglieder. 2.1 Förderungswürdig ist die Teilnahme an anerkannten Lehrgängen und Maßnahmen - des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) - der Deutschen Sportjugend (dsj), - der Landessportbünde, - der Kreissportbünde, - der Sportfachverbände mit seinen Untergliederungen. Maßnahmen von Seniorenvertretungen, Wohlfahrtsverbänden und öffentlichen Trägern können evtl. und nur auf Nachfrage vor Beginn der Maßnahme gefördert werden. 2.2 Die Veranstaltung muss mindestens 8 Lerneinheiten á 45 Minuten (Tagesveranstaltung) umfassen. 2.3 Gefördert wird die Teilnahme an der Maßnahme, durch eine Förderung des Teilnahmebeitrages in einer Höhe von bis zu 50 %. Die tatsächliche Förderhöhe wird nach Eingang aller Anträge zu den jeweiligen Stichtagen festgesetzt. 2.4 Fahrtkosten werden nicht erstattet. 2.5 Ein Antrag auf Förderung muss a) für Maßnahmen, die bis zum 30. Juni 2016 durchgeführt und beendet werden, bis zum 31. März 2016 und b) für Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2016 durchgeführt und beendet werden, bis zum 31. August 2016 beim Kreis Steinfurt eingehen. 2.6 Es ist eine Kopie der Ausschreibung und der Antragsvordruck Aus- und Fortbildung einzureichen. 2.7 Pro Verein können max. 3 Anträge gestellt werden. 2.8 Die Bewilligungsbescheide erfolgen nach Ende der jeweiligen Antragsfrist. 2.9 Nach Beendigung der Maßnahme ist eine Teilnahmebescheinigung einzureichen Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgen a) für Maßnahmen im 1. Halbjahr zum 31. Juli 2016 und b) für Maßnahmen im 2. Halbjahr zum 01. Dezember 2016 bzw. nach Beendigung der Maßnahme. 3

7 II. Förderung der Quartiersentwicklung = Angebotsentwicklung in einem Netzwerk vor Ort Gesamte Fördersumme: Quartiersentwicklung ÄLTERE / HOCHALTRIGE: Vor Ort mit dem Sport Bewegt ÄLTER werden Damit mehr (neue) ältere Menschen die Angebote der Sportvereine vor Ort nutzen können, müssen Sportangebote dort stattfinden, wo sich die Menschen aufhalten bzw. wo sie wohnen. Zielsetzung ist, dass Sportvereine im Zusammenspiel mit lokalen Akteuren (Seniorenvertretungen, Wohlfahrtsverbänden, Senioreneinrichtungen oder anderen Gruppen/Organisationen) in Kooperation mit der Kommune und einer Dachorganisation des organisierten Sports (KSB / Fachverband) ihren Stadtteil, das Siedlungsgebiet oder auch ihr Dorf als Quartier begreifen und eine Weiter-/ Entwicklung von vorhandenen und neuen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten forcieren. Im Netzwerk sollten neue Zielgruppen für die Angebote gewonnen werden, bestehende Angebote bekannter werden, neue Angebote entstehen und Impulse für Bewegung im Alter gesetzt werden. Dabei ist es besonders wünschenswert, wenn die o.g. Zielgruppe direkt bei der Entwicklung und Planung von Angeboten einbezogen wird. Förderungsfähig sind Honorarkosten, Fahrtkosten, Raummieten und sonstige Kosten für Verbrauchsmaterialien die ausschließlich der Maßnahme zugeordnet werden können. Eine Anschaffung von Geräten ist ausgeschlossen. 1.1 Interessierte Sportvereine können einen Antrag auf Förderung eines Projektes für das Jahr 2016 im Rahmen Vor Ort mit dem Sport Bewegt ÄLTER werden bis zum 31. März 2016 stellen. 1.2 Unter Federführung eines Sportvereins kooperieren mindestens 3 verschiedene lokale Institutionen. Sie entwickeln im Verbund Maßnahmen für die Zielgruppe, führen sie durch und erweitern das Angebot. 1.3 Die Antragstellung sollte von der jeweiligen Kommune unterstützt werden. 1.4 Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Vor Ort mit dem Sport Bewegt ÄLTER werden genutzt. 1.5 Es werden max. 3 Anträge gefördert. 1.6 Die Fördersumme beträgt max ,00 für das Jahresvorhaben. 1.7 Der Kreis Steinfurt wird mit den Vereinen eine Zielvereinbarung schließen. Diese wird Bestandteil des Bewilligungsbescheides. 1.8 Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen. 1.9 Die Auszahlung der Fördersumme wird im Bewilligungsbescheid festgesetzt. 4

8 2. Quartiersentwicklung: Integration vor Ort Integration durch Sport hat bereits eine lange Tradition ist aber so aktuell wie seit langem nicht mehr. Es kommen derzeit viele Menschen aus anderen Kulturkreisen in unsere Kommunen. Ein Medium, um mit ihnen in Kontakt zu kommen, sind Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. Viele Vereine machen sich auf den Weg, sportlichen Aktivitäten zu öffnen und/oder außerhalb eines Sportvereins und innerhalb eines regionalen Netzwerkes mit der Kommune oder freien Trägern zu entwickeln und anzubieten. Diese Zusammenarbeit im Stadtteil / im Ort / in der Stadt soll unterstützt werden. Um den Zuschuss beantragen zu können, ist es erforderlich, dass mindestens zwei unterschiedliche Träger kooperieren. Die Maßnahmen sollen in die Aktivitäten der Kommune eingebunden sein. Förderungsfähig sind Honorarkosten, Fahrtkosten, Raummieten und sonstige Kosten für Verbrauchsmaterialien und Kleingeräten, die ausschließlich der Maßnahme zugeordnet werden können. Eine Anschaffung von Großgeräten ist ausgeschlossen. 2.1 Interessierte Sportvereine können einen Antrag auf Förderung eines Projektes für das Jahr 2016 im Rahmen Integration vor Ort bis zum 31. März 2016 stellen. 2.2 Unter Federführung eines Sportvereins kooperieren mindestens 2 verschiedene lokale Institutionen. Sie entwickeln im Verbund Maßnahmen für die Zielgruppe, führen sie durch und erweitern das Angebot. 2.3 Die Antragstellung sollte von der jeweiligen Kommune unterstützt werden. 2.4 Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Integration vor Ort genutzt. 2.5 Es werden max. 5 Anträge gefördert. 2.6 Die Fördersumme beträgt max ,00 für das Jahresvorhaben. 2.7 Der Kreis Steinfurt wird mit den Vereinen eine Zielvereinbarung schließen. Diese wird Bestandteil des Bewilligungsbescheides. 2.8 Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen. 2.9 Die Auszahlung der Fördersumme wird im Bewilligungsbescheid festgesetzt. III. Förderung von Aktionstagen Gesamte Fördersumme: 750 Aktionstage Bewegt ÄLTER werden Durch die Durchführung eines Aktionstages (ggf. mit weiteren Kooperationspartnern) bietet der Verein in einer Tagesveranstaltung der Bevölkerung ein offenes Angebot im Rahmen des Programms Bewegt ÄLTER werden an. Interessierte Menschen erhalten so einen Einblick in das sportliche und außersportliche Angebot des Vereins, in der Kommune und darüber hinaus. 5

9 Die Einbindung eines Aktionstages in eine Veranstaltung des Vereins z. B. Tag der offenen Tür ist möglich. 2.1 Interessierte Vereine können einen Antrag auf Förderung eines Aktionstages bis zum 31. März 2016 stellen. 2.2 Zur Beantragung wird der Antragsvordruck Aktionstag Bewegt ÄLTER werden genutzt. 2.3 Es werden 3 Aktionstage mit jeweils 250,00 gefördert. Eine Jury bestehend aus Vertretern des Kreissportbundes und des Kreises entscheiden über die Vergabe der Mittel. 2.4 Die Vereine, die gefördert werden, erhalten einen Bewilligungsbescheid. 2.5 Bei Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (Faltblätter, Plakaten, Presseartikel etc.) ist das Förderlogo verpflichtend aufzunehmen. 2.6 Die Auszahlung der Förderung erfolgt im Anschluss an den Aktionstag. Förderlogo (wird den Vereinen, die gefördert werden, zur Verfügung gestellt): Im Rahmen des Paktes für den Sport gefördert durch: 6

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