Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports (in der Fassung vom )
|
|
- Daniel Kuntz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Richtlinien des Rhein-Sieg-Kreises über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports (in der Fassung vom ) Vorwort: Der Rhein-Sieg-Kreis fördert die Bestrebungen der sporttreibenden Vereine seines Gebietes, der Bevölkerung Gelegenheit zu sportlicher Betätigung zu geben. Dies geschieht u. a. durch die Gewährung freiwilliger Zuschüsse im Rahmen der jeweils dafür bereitgestellten Mittel. (1) Gefördert wird 1 Gegenstand der Sportförderung 1. der Neubau, die Modernisierung und Renovierung von Freisportanlagen, Schießständen und Umkleidegebäuden 2. der Neubau, die Modernisierung und Renovierung von Jugendpflegeräumen sowie deren Ersteinrichtung einschließlich der Ergänzung und Ersatzbeschaffung, 3. die Beschaffung von Sportgeräten einschließlich Zubehör und Sportplatzpflegegeräten. (1) Sportgeräte sind Gegenstände, die unmittelbar zur Sportausübung benötigt werden. (2) Zubehör von Sportgeräten sind Gegenstände, ohne die eine sachgemäße Benutzung der Sportgeräte unmöglich ist oder unzumutbar erschwert wird. 2 Voraussetzung für Sportförderung (1) Zuschüsse werden nur für zuschussfähige Aufwendungen gewährt. Zuschussfähig sind Aufwendungen, die nach Art und Umfang für einen geordneten Sportbetrieb erforderlich und von der Sportförderung nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Abs. 2). Weitere Voraussetzung ist, dass 1. die Gesamtfinanzierung sichergestellt und nachgewiesen ist, 2. die Finanzierung nicht auf andere Weise gewährleistet ist, 3. der Antragsteller Landesmittel, Beihilfen und zinslosen Darlehen des Landessportbundes in Anspruch nimmt; über Abweichungen entscheidet im Einzelfall der Kreisausschuss nach Beratung im Sportausschuss, 4. mindestens 15 % der zuschussfähigen Aufwendungen als Eigenleistung erbracht wird. Bis zum Erreichen dieser Prozentsätze können zweckgebundene Zuschüsse Dritter nicht auf den Eigenanteil angerechnet werden, 5. die Sportanlagen bei Modernisierung oder Renovierungsmaßnahmen mindestens 25 Jahre genutzt und ein Kreiszuschuss nicht gewährt wurde, 6. die zuständige Stadt oder Gemeinde einen angemessenen Zuschuss leistet, 7. das Vorhaben in angemessener Frist (etwa ein Jahr) verwirklicht ist, 8. die zweckgebundene und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sowie die weitere Unterhaltung und Pflege der Freisportanlagen, Schießstände und Umkleidegebäude oder der Geräte gewährleistet ist
2 (1) Nicht zuschussfähig sind Aufwendungen für 1. Sportanlagen und Umkleidegebäude, die nicht den geltenden Förderungsrichtlinien entsprechen, 2. Sportanlagen und Großsportgeräte, die nur einem eng begrenzten Benutzer- oder Mitgliederkreis Gelegenheit zur sportlichen Betätigung geben; über Ablehnungen entscheidet der Kreisausschuss nach Beratung im Sportausschuss, 3. Grundstückskosten, Erschließungskosten, Kosten der Freimachung, Kanal- und Erdarbeiten außerhalb des Grundstücks, Zufahrtswege, Privatstraßen und -parkplätze, Kassenhäuschen, gärtnerische Anlagen, Zuschauertribünen, Platzwartwohnung, 4. Sportgeräte, die zur Einrichtung von Turn- und Sporthallen dienen, für die eine Kreisbeihilfe nach diesen Richtlinien nicht gewährt wird, 5. Sportgeräte, deren Erwerb den einzelnen Sporttreibenden wegen des geringen Preises oder im Hinblick auf die Möglichkeit privater oder persönlicher Nutzung zuzumuten ist (Sportbekleidung, Tennisschläger, Bälle und anderes). 6. Gesamtanschaffungen unter 750 DM. (1) Über Abweichungen im Einzelfall entscheidet nach Beratung im Sportausschuss der Kreisausschuss. Antragsberechtigt sind: 3 Antragsberechtigung 1. Alle im Vereinsregister eingetragenen sporttreibenden Vereine mit Sitz im Rhein-Sieg-Kreis, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind ( 52 ff Abgabenordnung 1977), 2. alle nicht rechtsfähigen sporttreibenden Vereine mit Sitz im Rhein-Sieg-Kreis, wenn sie einem Fachverband angeschlossen sind ( 52 ff Abgabenordnung 1977). Das Antragsrecht ist beschränkt auf die Gewährung von Zuschüssen zur Beschaffung von Sportgeräten und deren Zubehör. (1) Der Zuschuss beträgt 4 Höhe des Zuschusses a) für den Neubau, die Modernisierung und Renovierung von Freisportanlagen, Schießständen und Umkleidegebäuden bis zu 15 v. H. der im Finanzierungsplan ausgewiesenen zuschussfähigen Aufwendungen ( 2 Abs. 1), höchstens jedoch für 1. Sportplatz 1.1 ohne Umlaufbahn DM 1.2 mit 400 m-umlaufbahn DM 2. Trainingsbeleuchtungsanlage 2.1 mit sechs Masten DM 3. Kleinspielfeld (Kunststoff) DM 4. Tennisplatz DM ½ Tennisplatz mit Trainingswand DM
3 5. Umkleidegebäude DM 6. Schießstand DM 7. die Modernisierung und Renovierung DM b) Für den Neubau, die Modernisierung und Renovierung von Jugendpflegeräumen sowie deren Ersteinrichtung einschließlich der Ergänzung und Ersatzbeschaffung bis zu 20 v.h. der im Finanzierungsplan ausgewiesenen zuschussfähigen Aufwendungen ( 2 Abs. 1), höchstens jedoch DM für Gebäude und DM für die Einrichtung, c) für Sportgeräte und Sportplatzpflegegeräte einschließlich Zubehör 20 v. H. der im Finanzierungsplan ausgewiesenen zuschussfähigen Aufwendungen, jedoch nicht mehr als DM. (1) Die Beihilfe wird höchstens in dem Betrage gewährt, der zum Zeitpunkt der Bewilligung nach dem ursprünglichen Finanzierungsplan zur Schließung der Finanzierungslücke erforderlich ist. (2) Ein Rechtsanspruch besteht auf die Zuwendungen nicht. 5 Antrag (1) Anträge sind auf amtlichem Vordruck zu stellen. Diese werden vom Kreissportamt, von den Städten und Gemeinden und vom Kreissportbund ausgegeben: (2) Den Anträgen sind beizufügen: a) für die Kreisbeihilfen zum Sportstättenbau: 1. Beschreibung und Begründung des Vorhabens 2. Finanzierungsplan 3. Lageplan, Übersichtskarte und Baupläne ggf. Pläne zur Modernisierung und Renovierung 4. Kostenübersicht nach DIN Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes 6. Nachweis des Eigenkapitals und Berechnung der Eigenleistung 7. Vereinssatzung, sofern sie dem Sportamt nicht vorliegt. b) für Kreisbeihilfen zur Sportgerätebeschaffung: 1. Beschreibung und Begründung des Vorhabens 2. Finanzierungsplan 3. Kostenvoranschläge 4. Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes 5. Nachweis des Eigenkapitals 6. Vereinssatzung, sofern sie dem Sportamt nicht vorliegt. (3) Die Vereine reichen ihre Anträge bei den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises ein. Diese prüfen sie vor und veranlassen ggf., dass sie ergänzt und vervollständigt werden. Bei der Weiterleitung an den Rhein-Sieg-Kreis nehmen sie dazu Stellung,
4 1. ob ein Bedürfnis für die Verwirklichung des Vorhabens besteht, 2. in welcher Höhe sie einen Zuschuss bewilligt haben oder in Aussicht stellen, 3. ob der Verein die Gewähr bietet, dass ein etwaiger Zuschuss zweckentsprechend und wirtschaftlich verwendet wird, 4. ob der Verein die sich aus dem Vorhaben ergebenden Folgekosten voraussichtlich tragen kann, 5. ob erwartet werden kann, dass Sportstätte oder Geräte ordnungsgemäß gepflegt und erhalten werden. (4) Die Stellungnahmen des Kreissportbundes zu den Anträgen werden vom Kreissportamt eingeholt. 6 Bescheid (1) Die Entscheidung über den Antrag wird dem Antragsteller durch den Bewilligungsbescheid mitgeteilt. Der Zuwendungsempfänger hat gegenüber dem Rhein-Sieg-Kreis die Bedingungen anzuerkennen. (2) Der Bescheid ist zeitlich zu befristen; er kann unter Vorbehalt ergehen und Auflagen, Bedingungen und Bestimmungen über die Fälligkeit der Leistung enthalten. (3) Bei Zuschüssen zum Bau von Sportstätten kann von Vereinen verlangt werden, dass im Grundbuch an bereiter Stelle eine unverzinsliche Sicherungshypothek zugunsten des Rhein- Sieg-Kreises zur Sicherung eines möglicherweise entstehenden Rückzahlungsanspruchs eingetragen wird. (4) Die Entscheidungen über die Anträge sind der zuständigen Stadt oder Gemeinde und dem Kreissportbund bekannt zu geben. 7 Auszahlung des Zuschusses (1) Der Zuschuss wird, entsprechend der im Bescheid getroffenen Bestimmung in einer Summe oder ratenweise ausgezahlt, sobald die im Bescheid aufgeführten Bedingungen und Auflagen schriftlich anerkannt sind. Ferner müssen die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenmittel verbraucht, die Fremdmittel entsprechend den Bewilligungsbedingungen in Anspruch genommen und ausgegeben und die Leistung im übrigen fällig sein. (2) Die Verwendung des Zuschusses ist innerhalb der im Bescheid festgelegten Frist nachzuweisen; bei Baumaßnahmen in der Regel spätestens acht Monate nach der Schlussabnahme. Den Verwendungsnachweis für Baumaßnahmen prüft die zuständige Stadtoder Gemeinde. Wird dem Land ein Verwendungsnachweis über die Gesamtaufwendungen vorgelegt, ist eine Durchschrift an den Kreis zu senden. In der Regel kann dann von einer besonderen Prüfung der Verwendung des Kreiszuschusses abgesehen werden.
5 8 Rückzahlungspflicht Der Antragsteller ist auf Verlangen des Rhein-Sieg-Kreises verpflichtet, die Kreisbeihilfe zurückzuzahlen und zwar: 1. den gesamten Betrag, wenn die Finanzierung nicht mehr gesichert ist, insbesondere, wenn die bewilligten Landesmittel zurückgefordert werden, 2. den gesamten Betrag, wenn die Durchführung des Vorhabens aus sonstigen Gründen aufgegeben oder für einen längeren Zeitraum als ein Jahr zurückgestellt wird, 3. den gesamten Betrag, wenn der Antrag oder die dazugehörigen Unterlagen schuldhaft unrichtige Angaben über die für die Beihilfegewährung wesentlichen Tatsachen enthalten, 4. den gesamten Betrag, wenn die an die Beihilfegewährung geknüpften Auflagen vom Antragsteller trotz eines schriftlichen Hinweises nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt werden, 5. einen anteilmäßigen Betrag, wenn eine nach 2 Abs. 2 geförderte Sportstätte nicht mindestens zwanzig Jahre - die Ersteinrichtung mindestens zehn Jahre - zweckentsprechend genutzt wird oder dem Träger der Anlage die Gemeinnützigkeit aberkannt wird; (die Höhe des dann ggf. zurückzuzahlenden Teilbetrages errechnet sich in der Weise, dass für jedes Jahr der zweckentsprechenden Benutzung 1/20 bzw. 1/10 vom Gesamtbetrag der gewährten Beihilfe nachgelassen wird), 6. einen anteilmäßigen Betrag, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als sie im Finanzierungsplan veranschlagt waren. Diese Regelung gilt entsprechend für die anteilige Erstattung von Beihilfen, bei deren Bemessung von der Höhe der im Finanzierungsplan ausgewiesenen Eigenleistung ausgegangen worden ist, wenn die tatsächlich erbrachte Eigenleistung unter dem im Finanzierungsplan angegebenen Betrag liegt. 9 Verzinsung Bei Rückforderung eines zu Unrecht gezahlten Kreiszuschusses oder bei Rückforderung wegen nicht mehr zweckentsprechender Verwendung der geförderten Einrichtung wird der zu erstattende Betrag vom Tage der Zustellung des Rückforderungsbescheides ab verzinst. Waren die Umstände, aus denen sich die Rückzahlungspflicht ergibt, dem Empfänger früher bekannt, so ist der Betrag ab dem Zeitpunkt der Kenntnis zu verzinsen. Der Zinssatz richtet sich nach dem für den jeweiligen Zeitraum geltenden Zinssatz der Kreissparkasse für Kassenkredite an Gemeinden. 10 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am in Kraft. Die Richtlinien vom werden aufgehoben.
RICHTLINIEN. der Stadt Hennef über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports
1 RICHTLINIEN der Stadt Hennef über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports Der Ausschuss für Senioren, Soziales und Sport hat in seiner Sitzung am 07.12.2005 folgende Richtlinien über die
MehrRICHTLINIEN der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Förderung des Sportes in der Fassung vom
1 RICHTLINIEN der Stadt Paderborn über die Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Förderung des Sportes in der Fassung vom 18.12.2008 1. Allgemeine Grundsätze und Bewilligungsbestimmungen 2. Benutzung
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Förderrichtlinien der Stadt Leer für die Bewilligung von Investitionszuschüssen für Sportvereine Stand: 08.06.2011 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...2 2. Förderungsempfänger...2
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013
Sportförderrichtlinie der Stadt Reichenbach im Vogtland vom 5. November 2013 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Zuwendungsgrundsatz Die Stadt Reichenbach gewährt Zuwendungen zur Förderung des Sports und des
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrRichtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau
Gemeinde Fichtenau Landkreis Schwäbisch Hall Richtlinien zur Förderung von Investitionen der Vereine für die Gemeinde Fichtenau Der Gemeinderat der Gemeinde Fichtenau hat am 24.10.2011 folgende Richtlinien
MehrRichtlinien über die Sportförderung in der Stadt Brilon gültig ab dem
Stadt Brilon Der Bürgermeister Richtlinien über die Sportförderung in der Stadt Brilon gültig ab dem 01.12.2017 1 R I C H T L I N I E N über die Sportförderung in der Stadt Brilon 1. Allgemeines 1.1 Zur
MehrDer Antragsteller ist als gemeinnützig i. S. d. 51 ff. AO auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes anerkannt durch Freistellungsbescheid:
Förderantrag für Projekte im Umwelt- und Naturschutzbereich 1 Antragsteller: Stempel der Organisation Name der Organisation / des Vereins Rechtsform Register / Amtsgericht Der Antragsteller ist als gemeinnützig
Mehr38 Satzung zur Förderung des Vereinslebens
der Stadt Herborn im Lahn-Dill-Kreis i. d. F. vom 01.07.2013 Präambel Die Förderung von Spiel, Sport und Kultur zum Wohle der Bürger ist ein Hauptanliegen der Stadt Herborn. Durch eine freiwillige Förderung
MehrRichtlinien der Stadt Heilbronn zur Förderung der Hobby- und Freizeitvereine
Richtlinien der Stadt Heilbronn zur Förderung der Hobby- und Freizeitvereine Der Gemeinderat hat am 12. Mai 2015 folgende Richtlinien beschlossen: 1. Förderung Die Stadt Heilbronn fördert ihre Hobby- und
MehrAllgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen
Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Siegen Ordnungsziffer Zuständigkeit Stand 90.202 Fachbereich 3 01.01.2002 Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
506 Seite 1 Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an öffentliche und private Träger vom 24. Juni 2002 Der Landkreis Südwestpfalz gewährt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
MehrS P O R T F Ö R D E R U N G S R I C H T L I N I E N DER STADT NEUKIRCHEN-VLUYN. vom
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 16.12.2009 S P O R T F Ö R D E R U N G S R I C H T L I N I E N DER STADT NEUKIRCHEN-VLUYN vom 16.12.2009 I. Allgemeines II. Förderungsarten 1.
MehrRichtlinien zur Förderung des Sports im Landkreis Mayen-Koblenz vom in der 2. Änderungsfassung vom
im Landkreis Mayen-Koblenz vom 21.11.2000 in der 2. Änderungsfassung vom 11.07.2016 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung... 2 1. Grundsätzliches... 2 2. Antragsberechtigte... 2 3. Förderungsvoraussetzungen...
MehrSatzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Großdubrau (Vereinsfördersatzung)
Gemeinde Großdubrau Ernst-Thälmann-Straße 9 02694 Großdubrau Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Großdubrau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Großdubrau hat
Mehr... A N T R A G. Auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Oberfrankenstiftung
...... (Antragsteller) (Ort, Datum) Fernsprech-Nr. An die OBERFRANKENSTIFTUNG Ludwigstraße 20 95444 Bayreuth A N T R A G Auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Oberfrankenstiftung Nur Zutreffendes
MehrRichtlinien der Stadt Bornheim zur Förderung von Altentagesstätten und Altenclubs
Richtlinien der Stadt Bornheim zur Förderung von Altentagesstätten und Altenclubs 1. Grundsätze 1.1 Die Stadt Bornheim begrüßt die Bestrebungen der Kirchen, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie
MehrRichtlinien der Stadt Pößneck für die Förderung der Vereinsarbeit
Stadtverwaltung Pößneck Richtlinien der Stadt Pößneck für die Förderung der Vereinsarbeit Präambel Vereine und Vereinigungen sind ein wesentlicher Träger des kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen
MehrRichtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek
Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen
MehrAllgemeine Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (in der Fassung vom
IV/26/ 1 Allgemeine Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung der Jugendarbeit (in der Fassung vom 29.10.2007) Die Stadt Rheinbach unterstützt und fördert im Rahmen
MehrFörderrichtlinie der Wernigeröder Stadtwerkestiftung
Förderrichtlinie der Wernigeröder Stadtwerkestiftung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Stiftungszweck / Gegenstand der Förderung 3 Zuwendungsempfänger / Antragsberechtigte 4 Fördergrundsätze 5 Antragstellung 6
MehrR I C H T L I N I E N. zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom in der Fassung der 5. Änderung vom
Ortsrecht Heidenrod 29 1 R I C H T L I N I E N zur Förderung der Sportvereine der Gemeinde Heidenrod vom 28.06.1991 in der Fassung der 5. Änderung vom 07.02.2005 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Die Gemeinde
MehrSportstättenförderung
Sportstättenförderung Überblick Allgemeine Informationen Wir unterstützen Vereine beim Bau und Erhalt von Sportstätten Vereine haben zahlreiche wichtige gesellschaftliche Aufgaben: Sie unterstützen Bewegung
MehrRichtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom
Richtlinien für die Förderung des Sports in der Stadt Dülmen (Sportförderungs-Richtlinien) vom 14.12.2006 Gliederung 1. Zielsetzung städtischer Sportförderung 2. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 3.
MehrRichtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom
Richtlinien über die Förderung von Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen vom 18.12.2003 (Anlage 1 geändert durch HFA-Beschluss vom 07.03.2017) 1. Förderungsgrundsätze Inhaltsverzeichnis 2. Art und Umfang
MehrRichtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kulturund Brauchtumspflege vom , letzte Änderung vom
Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kulturund vom 07.02.1995, letzte Änderung vom 03.07.2001 Inhalt: 1. Allgemeine Grundsätze 2. Antragsberechtigung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung.
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. 1.Erfassungsdaten Antragsteller : Anschrift : Telefon/Fax : Kreditinstitut : Kontonummer : Bankleitzahl : Ansprechpartner : Zahl der hauptamtlichen : Mitarbeiter Zahl
MehrRichtlinien. des Landkreises Augsburg zur Förderung der Denkmalpflege. für Maßnahmen mit einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von bis zu 1 Mio.
Richtlinien des Landkreises Augsburg zur Förderung der Denkmalpflege für Maßnahmen mit einem denkmalpflegerischen Mehraufwand von bis zu 1 Mio. Euro I. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs 1. Zweck
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen 1 Inhaltsverzeichnis Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für
MehrSportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen
Inhaltsverzeichnis Sportförderrichtlinien der Stadt Leverkusen Präambel 1. Allgemeine Förderungsgrundsätze 1.1 Rechtsgrundlage 1.2 Zweck und Ziel der Sportförderung 1.3 Allgemeine Voraussetzungen für die
MehrRichtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis
Richtlinie zur Förderung des Vereinssports im Burgenlandkreis gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 105-07/2008 KT vom 07.07.2008 1 Zuwendungszweck 1. Der Burgenlandkreis stellt im Rahmen
MehrSportförderrichtlinie der Stadt Laufenburg (Baden) über die Bezuschussung von Investitionen und Baumaßnahmen
Sportförderrichtlinie der Stadt Laufenburg (Baden) über die Bezuschussung von Investitionen und Baumaßnahmen vom 07.05.2018 1. Vorbemerkung Die Stadt Laufenburg (Baden) betrachtet die örtlichen Sportvereine
MehrRichtlinien der Stadt Geldern zur Förderung des Sports (Stand: )
Richtlinien der Stadt Geldern zur Förderung des Sports (Stand: 18.12.2014) Inhalt 1. Allgemeines 2. Allgemeine Bewilligungsbedingungen 3. Antragsverfahren und prüfung 4. Umfang der Förderung 5. Bereitstellung
Mehrzur Förderung des Sports in der Stadt Kreuztal (Sportförderungsrichtlinien) in der Fassung des Ratsbeschlusses vom
R I C H T L I N I E N zur Förderung des Sports in der Stadt Kreuztal (Sportförderungsrichtlinien) in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 26.03.1992 1. Sinn und Zweck der Sportförderung 1.1 Die Stadt Kreuztal
MehrSportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Birkenwerder Der Sport ist ein fester, nicht mehr weg zu denkender Bestandteil des Lebens. Seine sozial- und gesundheitspolitische Bedeutung ist unbestritten. Das will
MehrRichtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine in der Stadt Taucha Präambel Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen
MehrRichtlinien zur Förderung des Sportes im Main - Taunus - Kreis
Richtlinien zur Förderung des Sportes im Main - Taunus - Kreis Inhalt I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Förderzwecke und Ausführungsrichtlinien 1. Förderung des Jugendsportes... 3 2. Aus- und Weiterbildung
MehrRICHTLINIEN zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine -Sportförderrichtlinien-
RICHTLINIEN zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine -Sportförderrichtlinien- Beschluss des Stadtrates vom 13.07.1992 geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 15.05.2000 geändert durch Beschluss
MehrSportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln
Sportförderrichtlinie der Großen Kreisstadt Döbeln I. Allgemeine Grundsätze und Zielstellung 1. Die Stadt Döbeln fördert mit dieser Richtlinie den Erhalt und die Entwicklung des Vereinssportes in der Großen
MehrZuwendungssatzung Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Inhalt 1 Zuwendungsbegriff und Bewilligungsvoraussetzungen... 2 2 Art und Höhe der Zuwendung... 3 3 Antragsverfahren... 3 4 Bewilligung... 3 5 Auszahlung der Zuwendung
MehrRichtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Büren
Richtlinie zur Förderung des Sportes in der Stadt Büren 1. Allgemeine Grundsätze und Bewilligungsbestimmungen 2. Benutzung städtischer Sportstätten 2.1 Sportplätze 2.2 Sport-, Turn- und Gymnastikhallen
MehrRichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen
Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen 1. Ziel der Förderung Die Gemeinde Weiskirchen ist bemüht, Dachbegrünungen in der Gemeinde Weiskirchen in Form von
MehrFörderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.
Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1. Mai 2009, zuletzt geändert am 30.09.2014 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
MehrSatzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald
Satzung über die Förderung des Sports in der Hansestadt Greifswald Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 und 22 Abs. 3 Nr. 6 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13.Juli 2011 (GVOBl. M-V
MehrRichtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich
Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich 1. Zuwendungszweck Die Stadt Bad Lippspringe fördert mit Mitteln
MehrRichtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet des Sports im Ilm-Kreis
Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln auf dem Gebiet des Sports im Ilm-Kreis I. Allgemeine Fördergrundsätze Zuwendungszweck Neben der gebührenfreien Bereitstellung der kreiseigenen Sportanlagen sowie
MehrRichtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf
Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Gemeinwesenarbeit in der Gemeinde Gettorf 1. Zielstellung und Fördergrundsätze Die Gemeinde Gettorf ist grundsätzlich bereit, die vielfältige Arbeit
Mehr(2) Für eine Förderung können nur solche Maßnahmen in Betracht kommen, deren Gegenstand im sachlichen Geltungsbereich des SGB VIII angesiedelt ist.
Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen des SGB VIII (außer Kindertageseinrichtungen)
MehrRichtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)
Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL) Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Torgau hat in seiner Sitzung vom 16.03.2016 die
MehrRichtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten
Richtlinie der Stadt Rudolstadt zur Förderung von kulturellen Projekten I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Die Stadt Rudolstadt fördert kulturelle und künstlerische Projekte, die zur Entwicklung und Gestaltung
MehrR I C H T L I N I E N. der Gemeinde Waldbronn für die Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege
R I C H T L I N I E N der Gemeinde Waldbronn für die Förderung von Maßnahmen der Jugendpflege Richtlinien vom 17.03.1978, zuletzt geändert am 16.02.2000. In Kraft getreten am 01.03.2000. A. Kriterien für
MehrRichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach
Seite -2- Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach 1. Ziel der Förderung Die Stadt
MehrOrtsrecht Nr Sportförderrichtlinien der Stadt Hürth. Stand: 02 / 2017
Ortsrecht Nr. 05.09 Sportförderrichtlinien der Stadt Hürth Stand: 02 / 2017 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines.... 3 2. Empfänger der Förderungen... 3 3. Fördermaßnahmen... 3 4. Bereitstellung
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrInformationsdokument des Marktes Großostheim. Geltendmachung oder Herleitung von Rechtsansprüchen ausgeschlossen! Zuschussrichtlinien
Markt Großostheim Zuschussrichtlinien Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.04.2008 werden folgende Zuschussrichtlinien erlassen: 1. Allgemeines 1.1 Zur Unterstützung der örtlichen Vereine, Organisationen
MehrSportförderrichtlinien 52.10
Richtlinien zur Förderung des Sports in der Gemeinde Ostbevern 1. Präambel 1.1 Die Gemeinde Ostbevern erkennt in der Förderung des Sports einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit
MehrRichtlinien Trinkwassereinsparung durch Regenwassernutzung
Richtlinien Trinkwassereinsparung durch Gemeinde Remshalden Rems-Murr-Kreis Seite 2 von 8 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines... 3 2 Förderungsvoraussetzungen... 3 3 Gegenstand der Förderung... 3 4 Höhe des
MehrAllgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
MehrAnlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
Anlage Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft
MehrRichtlinien der Rhein-Lahn- Sportförderung
Richtlinien der Rhein-Lahn- Sportförderung 1. Zweck der Richtlinien, Grundsätzliches 1.1 Der Rhein-Lahn-Kreis fördert den Sport in Anerkennung seiner gesellschaftlichen, gesundheitlichen und sozialen Bedeutung.
MehrRichtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom
Richtlinie der Gemeinde Rangsdorf über die Kultur-, Umwelt- und Sportförderung vom 07.02.2013 I. Ziele der Förderung Die Gemeinde Rangsdorf gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie finanzielle Zuwendungen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI 1 Begriffe 1.1 Zuwendungen sind Geldmittel, die an Einrichtungen außerhalb
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1)
Richtlinie zur Förderung von Investitionen für barrierefreie Haltestellen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Nordsachsen (Programm 1) Inhalt Grundlagen 1 Zuwendungszweck 2 Gegenstand der Förderung
MehrAnlage 4 b zu den Richtlinien der Stadt Augsburg zur Förderung der Augsburger Sportvereine
1 Anlage 4 b zu den Richtlinien der Stadt Augsburg zur Förderung der Augsburger Sportvereine Absender: Stadt Augsburg Sport- und Bäderamt Leonhardsberg 15 86150 Augsburg A u s z a h l u n g s a n t r a
MehrRichtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Hille
1 Richtlinien zur Förderung der Vereine in der Gemeinde Hille Datum der Satzung bzw. Änderung Änderungen Tag des Inkrafttretens Tag der Bekanntmachung 19.09.1990-01.01.1991-19.08.1999 Ziff. 4, 5 01.01.1999-07.2005
Mehr9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ
9HUJDEHJUXQGVlW]HI UGLH) UGHUXQJGHV(KUHQDPWHV =ZHFNGHU) UGHUXQJ 1.1 Die Thüringer Ehrenamtsstiftung gewährt aus ihren Erträgen, den Zuweisungen Dritter, insbesondere des Thüringer Ministeriums für Soziales,
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Dorferneuerung
Eingangsdatum bei der Kreisverwaltung: An die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Fachbereich 21 Ludwigstraße 3-5 55469 Simmern über die Gemeinde-/Verbandsgemeindeverwaltung: Antrag auf Gewährung einer
MehrRichtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum
Richtlinien der Stadt Freiburg i. Br. über die Förderung von selbst genutztem Wohneigeneigentum 22.1 vom 10. Februar 2009 in der Fassung vom 17. November 2015 1. Gegenstand der Förderung Gefördert wird:
MehrRichtlinie zur Sportförderung des Landkreises Sömmerda
Richtlinie zur Sportförderung des Landkreises Sömmerda 1. Zuwendungszweck Der Sport bietet zahlreiche Möglichkeiten, zur Verfügung stehende Freizeit zur sinnvollen und aktiven Erholung zu nutzen. Sportvereine,
MehrLandkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009
Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße
MehrRichtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen
Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrFörderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG
Förderrichtlinien der Deutschen KinderhospizSTIFTUNG Die Deutsche KinderhospizSTIFTUNG wurde 2006 mit dem Zweck errichtet, Mittel zur Förderung der Kinderhospizarbeit bundesweit durch eine steuerbegünstigte
Mehr1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach
Seite -2- der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in der Stadt Lebach 1. Änderungen der Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen beim Bau von Regenwasseranlagen in
MehrRichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus kirchlichen Mitteln (Zuwendungsrichtlinien - ZuwRL)
Zuwendungsrichtlinien ZuwRL 501.160 Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus kirchlichen Mitteln (Zuwendungsrichtlinien - ZuwRL) Vom 15. November 2011 (GVBl. S. 288) Inhalt 1 Geltungsbereich 2
MehrRichtlinien des Landkreises Waldeck-Frankenberg zur Förderung des Sports
Richtlinien des Landkreises Waldeck-Frankenberg zur Förderung des Sports in der Fassung vom 14. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines zur Sportförderung 2. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
MehrRichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom
Auszug aus den Richtlinien zur Vergabe von Zuwendungen des Bezirks Oberbayern (ZwRichtlBez) zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirkstages vom 24.07.2014 für den Bereich Sport 1. Allgemeines I. Grundsätze
MehrRichtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap
Richtlinie der Stadt Waren (Müritz) zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Sports für Personen mit Handicap Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
MehrOrtsgemeinde Lötzbeuren
Ortsgemeinde Lötzbeuren Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren vom 16.06.2010 Förderprogramm zum Erhalt ortstypischer Bausubstanz in der Ortsgemeinde Lötzbeuren
MehrPräambel. 1 Ziel der Richtlinie
Richtlinie zur Förderung von Vereinen sowie von kulturellen Einrichtungen und Maßnahmen in der Stadt Schneeberg, die Zuwendungen des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen erhalten (Förderrichtlinie Vereine
Mehr5.6.1 R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01.
5.6.1 R I C H T L I N I E N zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01. Oktober 1985*) *) zuletzt geändert durch Beschluß des Rates vom 16.12.1997
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
MehrGrundsätze der Sportförderung
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat - Fachbereich 1 - Jugend, Soziales und Gesundheit Fachdienst 1.1 -Kinder, Jugend, Sport- Grundsätze der Sportförderung Stand: 19.03.2007 - 2 - Inhalt 1. Allgemeines
MehrSatzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung)
Satzung zur Förderung der gemeinnützigen Vereine in der Gemeinde Schmölln-Putzkau (Vereinsfördersatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde Schmölln-Putzkau hat in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2017 auf
Mehrin der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt
Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Zuwendungen nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern
MehrAnlage 1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung. Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten. Bezeichnung der Maßnahme:
Anlage 1 Datum:... (Anschrift der Bewilligungsbehörde) Bezirksregierung Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten Bezeichnung der Maßnahme:
MehrInhalt. I. Grundlagen
Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Elbe-Elster (RL ÖPNV - Invest) vom 11. Dezember 2007 Der Kreistag des Landkreises
MehrR i c h t l i n i e n
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. ist einer der Destinatäre der vom Deutschen Lottoblock durchgeführten Lotterie GlücksSpirale. Für die Verwendung der zur Verfügung stehenden
Mehr2.5 Für die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen gelten folgende Voraussetzungen:
1 Allgemeine Grundsätze 1.1 Die Stadt Korschenbroich erkennt die besondere gesundheitliche und soziale Funktion des Sportes in unserer heutigen Gesellschaft an. Der Sport bietet die Möglichkeit des körperlichen
MehrRICHTLINIEN zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine -Sportförderrichtlinien-
RICHTLINIEN zur Förderung der Ludwigshafener Sportvereine -Sportförderrichtlinien- Beschluss des Stadtrates vom 13.07.1992 geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 15.05.2000 geändert durch Beschluss
MehrRichtlinien zur Förderung kulturell tätiger Vereine und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach
Gemeinde Maisach Az. 134-1 In Einsicht der besonderen Notwendigkeit zur Förderung des Kulturlebens und der Heimat- und Brauchtumspflege in der Gemeinde Maisach und in dem Bemühen, den auf diesen Gebieten
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE FÖRDERUNG SOZIALER UND SONSTIGER VEREINE IN HERRENBERG. (Richtlinie C) Gemeinderatsbeschluss vom
021.553 RICHTLINIEN FÜR DIE FÖRDERUNG SOZIALER UND SONSTIGER VEREINE IN HERRENBERG (Richtlinie C) Gemeinderatsbeschluss vom 01.10.1991 *in der Fassung des Beschlusses des Beschlusses des Gemeinderats vom
MehrRichtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms Zukunft Bildung und Betreuung 2003-2007 Das Land Hessen gewährt in den Jahren 2003 bis 2007 nach den Regelungen dieser Richtlinie
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
Mehr