Bauleitung und Qualitätssicherung im Brandschutz. Brandschutzfachtag 14. April 2016 Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bauleitung und Qualitätssicherung im Brandschutz. Brandschutzfachtag 14. April 2016 Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart"

Transkript

1 Bauleitung und Qualitätssicherung im Brandschutz Brandschutzfachtag 14. April 2016 Carsten Willmann Gruner GmbH, Stuttgart 1 Brandschutzfachtag

2 Agenda > Anlass für Fachbauleitung > Behörde, Auftraggeber > Landesbauordnung > HOAI > AHO > Leistungsphasen > Beispiel > Diskussion 2 Brandschutzfachtag

3 Baubehörde Fachmarktzentrum Supermarkt Flughafen Industriehalle 3 Brandschutzfachtag

4 Landesbauordnung 41Grundsatz Bei der Errichtung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen nach den 43 bis 45 am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. 4 Brandschutzfachtag

5 Landesbauordnung 42 Bauherr (1) Der Bauherr hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungspflichtigen oder kenntnisgabepflichtigen Bauvorhabens einen geeigneten Entwurfsverfasser, geeignete Unternehmer und nach Maßgabe des Absatzes 3 einen geeigneten Bauleiter zu bestellen. Dem Bauherrn obliegen die nach den öffentlichrechtlichen Vorschriften erforderlichen Anzeigen an die Baurechtsbehörde. (2) (3) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen und bei Bauvorhaben, die technisch besonders schwierig oder besonders umfangreich sind, kann die Baurechtsbehörde die Bestellung eines Bauleiters verlangen. (4) Genügt eine vom Bauherrn bestellte Person nicht den Anforderungen der 43 bis 45, so kann die Baurechtsbehörde vor und während der Bauausführung verlangen, dass sie durch eine geeignete Person ersetzt wird oder dass geeignete Sachverständige herangezogen werden. Die Baurechtsbehörde kann die Bauarbeiten einstellen, bis geeignete Personen oder Sachverständige bestellt sind. 5 Brandschutzfachtag

6 Landesbauordnung 43 Entwurfsverfasser (1) Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Zum Entwurf gehören die Bauvorlagen und die Ausführungsplanung; der Bauherr kann mit der Ausführungsplanung einen anderen Entwurfsverfasser beauftragen. (2) Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachplaner zu bestellen. Diese sind für ihre Beiträge verantwortlich. Der Entwurfsverfasser bleibt dafür verantwortlich, dass die Beiträge der Fachplaner entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. 6 Brandschutzfachtag

7 Musterbauordnung 7 Brandschutzfachtag

8 Bauherren > "Das macht der Architekt" > "Kein Budget" > "Auf fachgerechten Brandschutz habe ich ein Anrecht. Das steht im GU-Vertrag" > "Reicht es nicht, wenn Sie am Schluss einmal kommen.?" 8 Brandschutzfachtag

9 Prüfingenieur, Prüfsachverständiger > Ein Prüfingenieur arbeitet eigenständig und frei von Weisungen. Er ist der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde oder einer von ihr bestimmten Behörde unterstellt und nimmt die bauaufsichtliche Prüfaufgabe im hoheitlichen Auftrag der Bauaufsichtsbehörden war. > Aufgrund dieser hoheitlichen Aufgabe ist auch die Haftung besonders geregelt. Trotz der Berufshaftpflicht, über die jeder Prüfingenieur verfügen muss, gilt für ihn als staatlich bestellter und beliehender Unternehmer die Staatshaftung. > Im Unterschied zu den Prüfingenieuren sind die Prüfsachverständigen nicht hoheitlich bestellt. Die Prüfaufgabe wird privatrechtlich wahrgenommen. Er wird dafür direkt vom Bauherrn beauftragt. > Die Sachverständigen prüfen und bescheinigen somit im Auftrag des Bauherrn die Einhaltung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen. > Diese privatrechtliche Tätigkeit wird auch im Bereich der Haftung relevant. Eine Haftpflichtversicherung ist für Prüfsachverständige zwingend. 9 Brandschutzfachtag

10 Prüfingenieur, Prüfsachverständiger Bundesländer Prüfingenieur Prüfsachverständiger Keine Regelung Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 10 Brandschutzfachtag

11 Brandschutzleitfaden Bund Empfehlung 11 Brandschutzfachtag

12 HOAI > Brandschutz als eigenständiges Leistungsbild > Brandschutz ist besondere Leistung > Brandschutz ist nicht Gegenstand der Grundleistung der Objektplanung 12 Brandschutzfachtag

13 AHO Heft Nr. 17 > Leistungen für Brandschutz Stand Juni 2015 > Schließt die Lücke der HOAI > Leistungsphasen wie HOAI 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung 3. Entwurfsplanung 4. Genehmigungsplanung 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereiten der Vergabe 7. Mitwirken bei der Vergabe 8. Objektüberwachung 9. Objektbetreuung 13 Brandschutzfachtag

14 Projektphasen im Vergleich 14 Brandschutzfachtag

15 15 Brandschutzfachtag

16 AHO LP 5 Ausführungsplanung Grundleistung > Prüfen der Baugenehmigung auf einen ggf. gebotenen Widerspruch bezogen auf das Brandschutzkonzept > Beraten bei Anfragen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich der integrierten brandschutztechnischen Fachleistung bis zur ausführungsreifen Lösung auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzeptes einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung > Mitwirken an der Koordination der Fachplanung an brandschutz-relevanten Schnittstellen > Mitwirken bei Feststellung der Eignung vorgelegter Verwendbarkeitsnachweise für die Einbausituation > Prüfen, inwieweit zusätzliche genehmigungspflichtige Sachverhalte entstanden sind Besondere Leistung > Prüfen von Ausführungsplänen und > Montageplänen der Objekt- und Fachplaner hinsichtlich des baulichen Brandschutzes > Mitwirken bei dem Erstellen einer gesonderten Bauvorlage zur Lüftungsanlage ( Lüftungsgesuch ) > Prüfen von Funktions-beschreibungen des anlagen-technischen Brandschutzes > Mitwirken bei der Einholung von Zustimmung im Einzelfall > Mitwirken bei dem Erstellen des Brandmeldeund Alarmierungs-konzeptes > Mitwirken bei dem Erstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatri > Planung der Ausstattung mit Feuerlöschern > Zusammenstellen der Ergebnisse 16 Brandschutzfachtag

17 AHO LP 8 Objektüberwachung Grundleistung Niveau 1 - Grundleistung nach AHO (prinzipielle Übereinstimmung) > Prüfen der Ausführung des Objektes auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept, einschließlich der Auflagen aus der Genehmigung an bis zu drei Begehungseinheiten. > Kontrolle der vorgelegten Verwendbarkeitsnachweise und Bescheinigung zum baulichen Brandschutz (Errichtererklärungen, etc.) > Prüfen der Plausibilität der Sachverständigenbescheinigungen oder Sachkundebestätigungen für die brandschutzrelevanten Anlagen auf Schnittstellen. > Mitwirken bei der Vorbereitung von behördlichen Prüfungen/Begehungen und Teilnahme daran. > Erstellen eines Statusberichts einschließlich Bewerten der Möglichkeiten der Inbetriebnahme. 17 Brandschutzfachtag

18 AHO LP 8 Objektüberwachung Besondere Leistung > Niveau 2 - Besondere Leistungen nach AHO (Fachbauleitung Stufe 2) > Fachbauleitung Brandschutz als systematisch-stichprobenartige und ggf. zerstörende Kontrolle von baulichen Brandschutzmaßnahmen. > Mitwirken bei der fachtechnischen Abnahme von Sonderbauteilen, Anlagen und Einrichtungen zur Feststellung von Mängeln. > Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung für die Baustelle. > Mitwirken bei der Prüfung der Steuermatri Besondere Leistung > Niveau 3 - Besondere Leistungen nach AHO (Fachbauleitung Stufe 3) > Wie Niveau 2, nur baubegleitende Qualitätssicherung. Dies Bedeutet ein dauerhaft auf der Baustelle vorgehaltener Fachbauleiter. Forderung der Behörde Niveau (in der Regel) 18 Brandschutzfachtag

19 Niveau 1 > Passt das Bauobjekt zum Bauvorhaben? > Liegen die Verwendbarkeitsnachweise vor? > Liegen Sachkundigen- und Sachverständigenbescheinigung vor? > Vorbereiten der Behördenabnahme > Teilnahme an der Behördenabnahme > Konformitätserklärung 3 Termine 19 Brandschutzfachtag

20 Niveau 2 > Begehungen nach Bedarf und Kompleität des Bauvorhabens > Stichprobenartige Prüfung > Ggf. zerstörende Prüfung Definition Stichprobe (Wikipedia) Als Stichprobe bezeichnet man eine Teilmenge einer Grundgesamtheit, die unter bestimmten Gesichtspunkten ausgewählt wurde. Bei einer systematischen Stichprobenziehung werden bereits bekannte Informationen über die auszuwählenden Fälle genutzt. (= bewusste Auswahl) 20 Brandschutzfachtag

21 Beispiel Deckendurchbruch SOLL 21 Brandschutzfachtag

22 Beispiel Deckendurchbruch IST 22 Brandschutzfachtag

23 Beispiel Deckendurchbruch Sanierung: > Abschottungselemente ausbauen > Verwendbarkeitsnachweise studieren > Schacht planen > Leitungen sortieren > Abstände beachten > Leibung herstellen > Abschottungen einbauen Geschätzter Aufwand Sanierung: Alternativlösung: nachher: Schachtverfüllung vorher: Fachbauleitung ca netto (geschätzt mit Zeitverzug, ohne Vertragsstrafe und Verzögerung weiterer Gewerke) Aufwand Bauleiterbrandschutz: 1 Tagessatz 23 Brandschutzfachtag

24 Beispiel Schacht > Der Bauleiter als Hellseher. 24 Brandschutzfachtag

25 Kritische Themen > Schächte > Schachttüren > Deckendurchbrüche > Doppel- und Hohlraumböden > Abgehängte Decken (nicht reversibel) > Türen, Feststellanlagen > Verdeckte Bauteile > Rauchableitungsthemen, Zulauftöffnungen 25 Brandschutzfachtag

26 Vorteile Fachbauleitung > Entlastung des Bauleiters LBO > Spart Ärger > Spart Zeit > Spart Geld > Dokumentation des Gebäudes ordentlich > Grundlage für Abnahme Bauamt wird geschaffen > Bauherr erhält die Leistung die er bezahlt 26 Brandschutzfachtag

27 Vielen Dank > Fragen? 27 Brandschutzfachtag

Leistungsbild Brandschutz

Leistungsbild Brandschutz 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung und des Planungsumfanges. Klären, inwieweit besondere Fachplaner einzubeziehen sind, und Festlegen der Aufgabenverteilung Zusammenstellen der Ergebnisse

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Qualitätssicherung Brandschutz Das Gruner Qualitätsmodell Pascal Markward M. Eng. Gebäudetechnik Projektingenieur / Bauleiter Brandschutz Fachplaner Brandschutz 1 www.brandschutzfachtag.de Agenda > Warum

Mehr

73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58

73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58 73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. 1 2 3 4 5 1*2*3 1*4*5 1-(6+7) % % % % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung

Mehr

Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche. Christian Knab,

Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche. Christian Knab, Neue Wege im Brandschutz: Gutachten Simulation Versuche Christian Knab, 09.06.2016 Warum ist Brandschutz wichtig? 2 Quelle: www.tagesspiegel.de, abgerufen am 19.04.2016 Quelle: www.derwesten.de, abgerufen

Mehr

Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden

Folie  Brandschutz der überzeugt muss noch ergänzt werden Folie " Brandschutz der überzeugt" muss noch ergänzt werden 1 Workshop QS Brandschutz / 03.11.2015 Typische Mängel auf der Baustelle Brandschutzfachtag Stuttgart Donnerstag, 14. April 2016 Michael Späth

Mehr

73 Leistungsbild Technische Ausrüstung

73 Leistungsbild Technische Ausrüstung 73 Leistungsbild Technische Ausrüstung HOAI 2000 plus Honorarordnung in geltender Fassung HOAI 2000 plus 1.Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Benehmen mit dem

Mehr

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung

reguläre Ausbildungsdauer verkürzte Ausbildungsdauer Ausbildungsverträge insgesamt Veränderung Zuständigkeitsbereich Veränderung Veränderung Schleswig-Holstein in Schleswig-Holstein Industrie und Handel 9.826 10.269 443 4,5 1.129 1.074-55 -4,9 10.955 11.343 388 3,5 Handwerk 5.675 5.687 12 0,2 1.301 1.301 0 0,0 6.976 6.988 12 0,2 Öffentlicher

Mehr

Errata. zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN )

Errata. zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN ) Errata zum Titel HOAI 2013 Band 2 (ISBN 978-3-410-24037-2) Im Anhang A befinden sich auf den Seiten 287 und 288 Fehler. Sie wurden wie folgt korrigiert (gelb hinterlegter Text): Anhang A Anhang A Vorschlag

Mehr

Technische Ausrüstung von Ingenieurbauwerken

Technische Ausrüstung von Ingenieurbauwerken Die vorliegende Standardleistungsbeschreibung ist urheberrechtlich geschützt. Der DB AG steht an dieser Unterlage das ausschließliche und unbeschränkte Nutzungsrecht zu. Jegliche Formen der Vervielfältigung

Mehr

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Tragwerksplanung zum Vertrag: TU BAF, Neubau Hallenkomplex, 2.

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Tragwerksplanung zum Vertrag: TU BAF, Neubau Hallenkomplex, 2. 27.02015 Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage - Bau / Bauunterlage Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung

Mehr

Grundleistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)

Grundleistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) Leistungsumfang Ingenieurbauwerke zu 3, Leistungen des Auftragnehmers Grundleistungen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) -- d) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung

Mehr

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: 17 D

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Technische Ausrüstung zum Vertrag Nr.: 17 D Spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Fachplanung - Anlagengruppen : 1.1.4 und 1.1.5 Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung gesamt für TBM 2 bis 4 Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5) a) Erarbeiten

Mehr

1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1. Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21

1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1. Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1 Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21 l 17 Anwendungsbereich 1 Zu 17, Rdn. 1 Neuerungen durch die HOAI 2013 1 Zu 17, Rdn. 2

Mehr

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013 Taubenstr. 0, 07 Berlin Tel: 030/548-499, Fax: 030/548-450 0 0/ FERIEN IM SCHULJAHR 0/ in den Ländern Baden-Württemberg (5) 9.0. 0.. 4.. 05.0. - 5.03. 05.04..05. 0.06. 5.07. - 07.09. Bayern () 9.0 03..

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn

Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR BRANTEC FACHTAGUNG. Markus Keppler Verkaufsleiter Brandschutz Nord 04. Mai 2018 Bergisch Gladbach

HERZLICH WILLKOMMEN ZUR BRANTEC FACHTAGUNG. Markus Keppler Verkaufsleiter Brandschutz Nord 04. Mai 2018 Bergisch Gladbach HERZLICH WILLKOMMEN ZUR BRANTEC FACHTAGUNG Markus Keppler Verkaufsleiter Brandschutz Nord 04. Mai 2018 Bergisch Gladbach DOKUMENTATION VON BRANDSCHUTZMAßNAHMEN PFLICHT ODER KÜR Agenda 1. Typische Mängel

Mehr

15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Neubew *2*3 1*4*5 1-(6+7) zu 100 %

15 Leistungsbild Objektplanung für Gebäude Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Neubew *2*3 1*4*5 1-(6+7) zu 100 % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 1,0 0 0 0 0 0,00% 0,00% Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der

Mehr

Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters

Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters Absenderin/Absender Telefon Durchwahl (Nebst.) Telefax Aktenzeichen/Geschäfts-Nr. (Bitte immer angeben!) Nr. im Bauantragsverzeichnis/Bauanzeigeverzeichnis Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters Eingangsvermerke

Mehr

Leistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto)

Leistungsphase Pos. Bezeichnung der Leistung/Tätigkeit Gesamtpreis (netto) 1. Vorplanung (Finalisierung der durch den AG begonnen Vorplanung) Der Leistungsumfang bemisst sich nach Kapitel 3.2 der Leistungs- und Tätigkeitsbeschreibung für die Planung des 2. Entwurfsplanung Der

Mehr

Leistungsbeschreibung Vorbeugender Brandschutz

Leistungsbeschreibung Vorbeugender Brandschutz Bürovorstellung: Abteilung Vorbeugender Brandschutz Die GSE Ingenieur-Gesellschaft mbh Saar, Enseleit und Partner ist ein seit nunmehr 82 Jahren in Berlin ansässiges Büro. In dieser langjährigen Präsenz

Mehr

Projektmanagement: erfolgreiche Realisierung innerstädtischer Baumaßnahmen. Tanja Heine, Geschäftsführerin P3 Projektpartner GmbH. Nur zu Lernzwecken

Projektmanagement: erfolgreiche Realisierung innerstädtischer Baumaßnahmen. Tanja Heine, Geschäftsführerin P3 Projektpartner GmbH. Nur zu Lernzwecken Projektmanagement: erfolgreiche Realisierung innerstädtischer Baumaßnahmen Tanja Heine, Geschäftsführerin P3 Projektpartner GmbH 1 Projekt Vorhaben, das im Wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen

Mehr

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN

BRANDSCHUTZKONZEPT UND SICHERHEITSTECHNISCHE ANLAGEN Dipl.-Ing. Matthias Oeckel Prüfingenieur für Brandschutz ö.b.u.v. Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft mbh, Potsdam Vortrag Prüfsachverständigentag, 7. November

Mehr

Anlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages

Anlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages Anlage 10 zum Entwurf des Objektplanervertrages H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer

Mehr

Sicherheit auf dem Bau

Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau Sicherheit auf dem Bau 1 Unfallstatistik Stand 2004-2008 2 Sicherheit am Bau 3 Sicherheit am Bau 4 Sicherheit am Bau 5 Sicherheit am Bau 6 Sicherheit am Bau 7 Landesbauordnung NRW

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 15/16

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 15/16 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 78 Mecklenburg-Vorpommern 18 Baden-Württemberg 9 Bayern 15 Berlin 13 Brandenburg 12 Hamburg 6 Hessen 18 Niedersachsen 14 Nordrhein-Westfalen

Mehr

Landratsamt Kelheim Bautechnische Nachweise

Landratsamt Kelheim Bautechnische Nachweise Bautechnische Nachweise Erstellung Prüfung Bauüberwachung Baubeginnsanzeige Nachweispflicht Die Einhaltung der Anforderungen an Standsicherheit Brandschutz Wärmeschutz Schallschutz Erschütterungsschutz

Mehr

H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T

H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Anlage 18 zum Entwurf des Objektplanervertrages H O N O R A R A N G E B O T S B L A T T Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß 34 HOAI einschließlich Beratungsleistungen Bauphysik gemäß Anlage 1 Ziffer

Mehr

Novellierungsvorschlag Siegburg. Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI

Novellierungsvorschlag Siegburg. Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI Novellierungsvorschlag Siegburg Leistungsbild Gebäudeplanung zu 33 HOAI Gebäudeplanung % 0. Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung 2 1. Projektvorbereitung / Grundlagenermittlung 9 2. Projektplanung 26 3.

Mehr

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Bauaufsicht/Bauüberwachung bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/ Wahlperiode Bauaufsicht/Bauüberwachung bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/3316 5. Wahlperiode 25.03.2010 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Bauaufsicht/Bauüberwachung bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand

Mehr

Fachbauleitung Projektorganisation. Abnahmemanagement heute und morgen. Umsetzungsprobleme im Zuge der Fachbauleitung

Fachbauleitung Projektorganisation. Abnahmemanagement heute und morgen. Umsetzungsprobleme im Zuge der Fachbauleitung Vortragsgliederung Fachbauleiter - Öffentliches Baurecht Privatrecht Ursprung der Aufgabenübertragung bertragung Die Einrichtung eines Fachbauleiters Brandschutz wird von den Bauaufsichtsbehörden Bauschein

Mehr

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Aktenzeichen Durchwahl Datum 11225-4534

Mehr

Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.

Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln)

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln) EnEV-DVO Bln 1 Arbeits- und Lesefassung Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln) Vom 9. Dezember 2005 (GVBl. S. 797) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

623 Mecklenburg-Vorpommern

623 Mecklenburg-Vorpommern Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studierende 91 Mecklenburg-Vorpommern 24 Baden-Württemberg 20 Bayern 23 Berlin 15 Brandenburg 13 Hamburg 8 Hessen 25 Niedersachsen 24 Nordrhein-Westfalen

Mehr

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 05/06

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik WS 05/06 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studenten Ev. Religionspädagogik 3 Mecklenburg-Vorpommern 71 Mecklenburg-Vorpommern 16 Baden-Württemberg 8 Berlin 5 Brandenburg 5 Hessen 12 Niedersachsen

Mehr

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben

I. Angaben zum Objekt, Bauvorhaben Hinweis: Musterformular, welches individuell vom jeweiligen Sachkundigen als Unternehmer nach Art. 52 BayBO angepasst werden kann Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen durch Sachkundige nach der

Mehr

Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am

Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung. LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am Umfang und Abgrenzung von Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung LLUR-Veranstaltung Altlastensanierung am 24.09.2015 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung? Entwurfsplanung Schleswig-Holstein.

Mehr

HOAI 2009: Grafische Teilleistungstabellen und Kostenanrechnungstabellen

HOAI 2009: Grafische Teilleistungstabellen und Kostenanrechnungstabellen 1. Teilleistungstabellen Der Verordnungsgeber hat in der HOAI als kleinste Abrechnungseinheit die Leistungsphasen mit einer Bewertung versehen. Jedoch kommt in der Praxis immer wieder der Fall vor, dass

Mehr

Vom 22. Januar 2002 (GVBl. Nr. 3 S. 18)

Vom 22. Januar 2002 (GVBl. Nr. 3 S. 18) Inhalt: Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung

Mehr

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen

Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Gemeinsamer Vollzug von EnEV und EEWärmeG in Bremen Dr. Jan Viebrock-Heinken Berliner Energietage, 12. April 2016 Ausganssituation 2009 Prüfung und Überwachung der EnEV sollte nicht mehr im bauaufsichtlichen

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bautechnische Nachweise An den Ersteller des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises werden je nach Bauvorhaben unterschiedliche Anforderungen

Mehr

Honorarermittlung Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gem. 55 HOAI ALG 1 - Abwasser, Wasser, Gas. Kosten.

Honorarermittlung Grundleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung gem. 55 HOAI ALG 1 - Abwasser, Wasser, Gas. Kosten. Preisblatt - Seite 1/6 ALG 1 - Abwasser, Wasser, Gas e gruppe zu 10 410 Bauwerk - Technische Anlagen 655.000,00 655.000,00 nach (5) HOAI in % 655.000,00 118.937,14 124.884,00 LPh 2 Vorplanung 8,7 10.927,35

Mehr

Rauchmelder, Übersicht Landesbauordnungen Stand: Juni 2013 Rauchmelder: Einbau- und Nachrüstpflichten nach den Landesbauordnungen

Rauchmelder, Übersicht Landesbauordnungen Stand: Juni 2013 Rauchmelder: Einbau- und Nachrüstpflichten nach den Landesbauordnungen Stand: Juni 2013 Rauchmelder: Einbau- und Nachrüstpflichten nach den Landesbauordnungen Baden-Württemberg Änderung der LBO in 2013 geplant (Stand 30.03.2013) Novellierung geplant in 2013 (Gesetzesänderung

Mehr

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude

Anlage zu 6 Spezifische Leistungspflichten Objektplanung - Gebäude zum Vertrag Nr.: Sanierung Bestandsgebäude Leistungsstufe 1 Überarbeitung Entwurfsunterlage - Bau Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2) Analysieren der übergebenen Unterlagen nach 3 des Vertrags, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der

Mehr

Planungsbetriebslehre: HOAI und BWL

Planungsbetriebslehre: HOAI und BWL Planungsbetriebslehre: HOAI und BWL Einführung Honorarermittlung Leistungsbild Objektplanung Rahmenbedingungen der Berufsausübung http://www.a.tu-berlin.de/hoai2000plus/schlussbericht.html, Stand: 24.04.2007.

Mehr

Inhalt: Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV- Durchführungsverordnung - EnEV-DVO)

Inhalt: Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV- Durchführungsverordnung - EnEV-DVO) Inhalt: Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV- Durchführungsverordnung - EnEV-DVO) Drucken Erlass vom 1 Zuständigkeit 2 Zu errichtende Gebäude 3 Bestehende Gebäude und Anlagen

Mehr

W. Vom 22. Januar 2002

W. Vom 22. Januar 2002 754 4 1 W Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten und zur Durchführung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Zuständigkeits und Durchführungsverordnung

Mehr

Bermudadreieck Bemusterung Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur

Bermudadreieck Bemusterung Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur Bermudadreieck Bemusterung 01.12.2016 11. Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur STRATEGIE Projektziel Qualität Experten Laien Kommunikation Die Beteiligten VERTRÄGE Leistungsbilder in der HOAI Leistungsbild

Mehr

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und

Mehr

Allgemeine Fachbegriffe

Allgemeine Fachbegriffe Allgemeine Fachbegriffe Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein

Mehr

PROF. MICHAEL LANGE Ingenieurgesellschaft mbh. Gutachten. Fassadenplanung. 1 Grundlagenermittlung. 4 Genehmigungsplanung. 5 Ausführungsplanung

PROF. MICHAEL LANGE Ingenieurgesellschaft mbh. Gutachten. Fassadenplanung. 1 Grundlagenermittlung. 4 Genehmigungsplanung. 5 Ausführungsplanung 1 Grundlagenermittlung 2 Vorplanung 3 Entwurfsplanung 4 Genehmigungsplanung 5 Ausführungsplanung 6 Vorbereitung der Vergabe DG-Bank, Hannover 7 Mitwirken bei der Vergabe 8 Objektüberwachung Gutachten DG-Bank,

Mehr

Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2007

Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2007 Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2007 Abkürzungen der Bundesländer Landesname Baden-Württemberg Freistaat Bayern Berlin Brandenburg Freie Hansestadt Bremen

Mehr

Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75

Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 KM 6, Versicherte nach dem Alter und KV-Bezirken 2009 Bund Mitglieder nach KV-Bezirk 1-25 Familienangehörige nach KV-Bezirk 26-50 Versicherte nach KV-Bezirk 51-75 Bund Mitglieder nach Alter 76-93 Familienangehörige

Mehr

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik SS 11

EMAU Greifswald Studierende Köpfe (Deutsche) entsprechend amtl. Statistik SS 11 Studierende Köpfe (e) entsprechend amtl. Statistik e Studenten 117 Mecklenburg-Vorpommern 58 Baden-Württemberg 65 Bayern 38 Berlin 16 Brandenburg 6 Bremen 15 Hamburg 15 Hessen 6 50 Nordrhein-Westfalen

Mehr

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,

Mehr

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung -BremAnlPrüfV- )

Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung -BremAnlPrüfV- ) Bremische Verordnung über die Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Bremische Anlagenprüfverordnung -BremAnlPrüfV- ) Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Freie Teil 1 Bremische

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.

Mehr

Bautechnische Nachweise

Bautechnische Nachweise Bautechnische Nachweise Baubeginn: - Der Baubeginn ist anzuzeigen mit dem Formblatt BAB 17 (Baubeginnsanzeige): - durch Übergabeeinschreiben, Abgabe bei der Bauaufsicht (Kopie mit Eingangsbestätigung)

Mehr

Bauvorlageberechtigung - gegenseitige Anerkennung Stand:Mai 2012

Bauvorlageberechtigung - gegenseitige Anerkennung Stand:Mai 2012 Musterbauordnung (MBO) (ARGEBAU) 65 Abs. 3 MBO: - berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens - zwei hre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet

Mehr

Brandschutz: Ausschreibung und Ausführungsüberwachung

Brandschutz: Ausschreibung und Ausführungsüberwachung Brandschutz: Ausschreibung und Ausführungsüberwachung 22.03.2018 Dipl.-Ing. Arch. Reinhard Eberl-Pacan Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz Teil 1 Grundlagen der MBO/LBO Grundlage aller baurechtlichen

Mehr

ANZEIGE. 1. Angaben zur Person. 2. Anschriften / Kontaktdaten

ANZEIGE. 1. Angaben zur Person. 2. Anschriften / Kontaktdaten ANZEIGE über die Aufnahme einer Tätigkeit als Nachweisberechtigter für Brandschutz nach Art. 62 Abs. 2 Satz 5 i.v.m. Art. 61 Abs. 6 BayBO Nur für Personen, die bereits als Nachweisberechtigte für Brandschutz

Mehr

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die

Mehr

HOAI-Novelle DSB + IQ-Bau GbR

HOAI-Novelle DSB + IQ-Bau GbR DSB + IQ-Bau GbR Diederichs. Peine Sachverständige Bau + Institut für Baumanagement HOAI-Novelle 2013 Anlass: Inkrafttreten der HOAI am 17.07.2013 A Eigene Gegenüberstellung der Tafelwerte HOAI 2013 /

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung

Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, eine Baugenehmigung ist gemäß 68 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO, in der aktuellen Fassung) nur auf Antrag zu erteilen und

Mehr

Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012

Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012 Impfquoten bei den Schuleingangsuntersuchungen ( 34, Abs. 11 IfSG) Deutschland 2012 in Deutschland 2002/2007/2012 2002 2007 2012 100 90 80 Impfquote in 70 60 50 40 30 20 10 0 Diphtherie Tetanus Pertussis

Mehr

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis

Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis 28.12.2017 Brandschutztechnische Stellungnahme als Brandschutznachweis Projekt : Errichtung einer Saftreinigungsanlage auf dem Gelände der Zuckerfabrik Anklam Objekt : Suiker Unie GmbH & Co. KG Zuckerfabrik

Mehr

Fachbauleitung Brandschutz

Fachbauleitung Brandschutz Fachbauleitung Brandschutz Vortragender: Michael Lischewski Fachbauleitung Brandschutz Seite 1 Brandschutzkonzept Das Brandschutzkonzept stellt die Grundlage aller erforderlichen baulichen und technischen

Mehr

Dipl.- Ing. Jürgen Romig Karlstrasse 110 64285 Darmstadt T. 06151/6091-0 Fax. 06151 / 6091-60 Mobil 0172 / 6902833 jr@buero-romig.

Dipl.- Ing. Jürgen Romig Karlstrasse 110 64285 Darmstadt T. 06151/6091-0 Fax. 06151 / 6091-60 Mobil 0172 / 6902833 jr@buero-romig. Quelle: Heft Nr. 17 Leistungen für Brandschutz Stand Juni 2015 Erarbeitet von der AHO 1 -Fachkommission Brandschutz 1 Vorschlag zu Leistungsbild und Honorierung Die Fachkommission Brandschutz" des AHO

Mehr

für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, 7. für die Leistungsphase 7

für Gebäude und 3 Prozent für Innenräume, 7. für die Leistungsphase 7 a) Synopse HOAI 2009 HOAI 2013 Text HOAI 2009/HOAI 2013 2 (Grundlagenermittlung) mit je 3 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Vorplanung) mit je 7 Prozent bei Gebäuden und raumbildenden (Entwurfsplanung)

Mehr

Was heißt hier eigentlich HOAI?

Was heißt hier eigentlich HOAI? Was heißt hier eigentlich HOAI? Die HOAI ist bindendes Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie umfasst verschiedene Leistungsbilder, wie zum Beispiel (Gebäude und Innenräume, Freianlagen, Technische

Mehr

Autoren porträt Vorwort... 7

Autoren porträt Vorwort... 7 Inhalt Autoren porträt... 1 Vorwort... 7 1 Grundsätze des Ingenieurvertrags Technische Ausrüstung... 8 1.1 Zustandekommen des Ingenieurvertrags... 8 1.1.1 Vertragsschluss - Akquisition... 8 1.1.2 Stufenweise

Mehr

Prüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark

Prüfsachverständigen für Brandschutz. Dipl.-Ing. (FH) Bernd Stark Einbettung des Prüfsachverständigen für Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren Dipl.-Ing. Stefan Heitmann Prüfsachverständiger für Brandschutz Sitz: Dorfstraße 23701 Eutin-Fissau Tel.: 045 21 / 761 39

Mehr

vorläufige Honorarberechnung HLSE [VORSCHAU]

vorläufige Honorarberechnung HLSE [VORSCHAU] GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbh, Heimeranstr.31, 80339 München vorläufige Honorarberechnung HLSE [VORSCHAU] Datum: 30.03.2017 Vorhaben: MK 6 Honorarberechnung nach HOAI (2013) Leistungsbild:

Mehr

Anlage zu 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume

Anlage zu 6 spezifische Leistungspflichten zum Vertrag Objektplanung - Gebäude und Innenräume Leistungsstufe 1 Entwurfsunterlage-Bau / Haushaltsunterlage-Bau 1 / Bauunterlage der Vorplanung (LPH 2) a) Analysieren der Grundlagen nach 3 des Vertrages, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an

Mehr

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung Abwicklung von Bauvorhaben Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung 7., überarbeitete Auflage mit 86 Abbildungen und 7 Tabellen ~ mit digitalen Arbeitshilfen

Mehr

Formblätter für Bauleistungen (211 VS) Aufforderung zur

Formblätter für Bauleistungen (211 VS) Aufforderung zur es im Update Natürlich erweitern wir auch weiterhin den Umfang der Baurechtssammlung. Vermissen Sie ein wichtiges Gesetz oder eine maßgebliche Richtlinie? Wenden Sie sich an unsere Redaktion fachmedien.architektur@rudolf-mueller.de.

Mehr

BKK STATIKER VORSTELLUNG DER BKK-STATIKER

BKK STATIKER VORSTELLUNG DER BKK-STATIKER BKK STATIKER VORSTELLUNG DER BKK-STATIKER BKK STATIKER Bednarowicz Kaya Kirst GmbH Planungsbüro für Statik und Baukonstruktion Vorstellung der BKK-STATIKER Aus Erfahrung besser Seit seiner Gründung im

Mehr

VDI 3814 Blatt 2.2 Planungsinhalte + Sytemintegration

VDI 3814 Blatt 2.2 Planungsinhalte + Sytemintegration light+building ZVEI Technologieforum 2018 VDI 3814 Blatt 2.2 Planungsinhalte + Sytemintegration Referent: Dipl.-Ing. Marius Hartel, GA Ingenieurgesellschaft mbh VDI / GA Ingenieurgesellschaft mbh Referent:

Mehr

Prüfung bautechnischer Nachweise - gegenseitige Anerkennung Stand: Januar 2010

Prüfung bautechnischer Nachweise - gegenseitige Anerkennung Stand: Januar 2010 ARGEBAU (MBO) 66, 85 Abs. 2 MBO i.v.m. 9 Abs. 1 M-PPVO 9 Abs. 1 M-PPVO anderer Länder gelten auch im Land.; eine weitere 9 Abs. 1 M-PPVO anderer Land ; eine weitere Eintragung in die von der geführte Liste

Mehr

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228) Verordnung der Landesregierung und des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung der Energieeinsparverordnung und zur Änderung der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung Vom 6. Mai 2003 (GBl. S. 228)

Mehr

Die Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung

Die Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung Bundeskoordinatorentag 2012 Die Baustellenverordnung aus Sicht des Deutschen Baugewerbes Dipl.-Ing. Michael Heide ZDB-Geschäftsführer Geschäftsbereich Unternehmensentwicklung Zentralverband Deutsches Baugewerbe

Mehr

Brandschutz Sorgen Sie vor!

Brandschutz Sorgen Sie vor! FICHTNER Sorgen Sie vor! Bei uns brennt es nie! Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang

Mehr

Größere Sorgen im Osten Sachsen-Anhalt an der Spitze. Vergleich nach Bundesländern. in Prozent. Ost. West

Größere Sorgen im Osten Sachsen-Anhalt an der Spitze. Vergleich nach Bundesländern. in Prozent. Ost. West Größere Sorgen im Osten Sachsen-Anhalt an der Spitze Vergleich nach Bundesländern 55 49 45 42 42 42 41 39 37 34 33 32 28 West Ost Bundesländervergleich: Stärkster Rückgang im Norden Ost und West haben

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8 IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen

Mehr

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht

Elektrische Anlagen und Bauordnungsrecht VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch

Mehr

Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber

Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber Abnahme der Architektenleistung durch den Bauherrn / Auftraggeber 1 Projektübergabe Lph. 8 Grundleistungen der HOAI Lph 8: 8.10 Kostenfeststellung nach DIN 276 8.11 Antrag auf behördliche Abnahme und Teilabnahme

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme

Gutachterliche Stellungnahme Brüssel, 09.09.2016 Unser Zeichen: 295/2016horo Gutachterliche Stellungnahme zur Bauproduktenverantwortung Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M. Dr. Edwin Schulz Dr. Christian Wagner für Deutscher Beton-

Mehr

Bayerische Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer Bayerische Architektenkammer ERWEITER TER GRUNDLEISTUNGSKATALOG Merkblatt 3 HOAI 2013 Einführung Mit der Novellierung der HOAI 2013 wurden neue Grundleistungen aufgenommen, die sich in erster Linie auf

Mehr

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO)

Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 5 BayBO) An (untere Bauaufsichts- / Abgrabungsbehörde) Nr. im Bau- / Abgrabungsantragsverzeichnis der unteren Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der unteren Bauaufsichtsbehörde Anlage 7 Zutreffendes bitte ankreuzen

Mehr

Nikolausseminar 2016 Tankturm Heidelberg

Nikolausseminar 2016 Tankturm Heidelberg Nikolausseminar 2016 Tankturm Heidelberg 02.12.2016 Nikolausseminar 2016 - RA Dr. Daniel Schneidenbach 1 Bau-und Immobilienrecht 2016 -Teil 1 Privates Baurecht 02.12.2016 Nikolausseminar 2016 - RA Dr.

Mehr

TGM. Wann funktioniert ein Gebäude richtig? Brauchen wir dazu ein "Smart Building"?

TGM. Wann funktioniert ein Gebäude richtig? Brauchen wir dazu ein Smart Building? Wann funktioniert ein Gebäude richtig? Brauchen wir dazu ein "Smart Building"? Prof. Dipl. Ing. (FH) Thomas Giel Hochschule Mainz Technisches Gebäudemanagement Technische Gebäudeausrüstung Mail:thomas.giel@HS-mainz.de

Mehr

Anlagengruppe/n: / / / / / / / 1.1.8

Anlagengruppe/n: / / / / / / / 1.1.8 Leistungsumfang Fachplanung Technische Ausrüstung Zu 6, Spezifische Leistungspflichten Anlagengruppe/n: 1.1.1 / 1.1.2 / 1.1.3 / 1.1.4 / 1.1.5 / 1.1.6 / 1.1.7 / 1.1.8 Leistungsstufe 1 Grundleistungen der

Mehr

Rechtliche Stellung des Koordinators

Rechtliche Stellung des Koordinators Rechtliche Stellung des Koordinators Personen auf der Baustelle Arbeitgeber Unbeteiligte Dritte Beauftragte Dritte Bauleiter Bauherr Baustelle Architekt/ Fachplaner Beschäftigte Sonstige SiGeKo Rechtliche

Mehr