Vorläufiges Preisblatt STROM. Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017

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1 Vorläufiges Preisblatt STROM Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2017 Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für 2017 ermittelt wurden. Es können sich insbesondere noch Änderungen durch die Änderung der Kosten des vorgelagerten Netzes als auch durch Anpassung der Umlagen aus KWK-G, der 19 StromNEV-Umlage oder auch ggf. weiterer Umlagen ergeben, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für 2017 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem bekanntgegeben. Preisbestandteile sind im Einzelnen: Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Leitungen, Transformatoren etc.), Erbringung von Systemdienstleistungen (z. B. Frequenz- und Spannungshaltung), sowie Deckung von Verlusten ggf. Messstellenbetrieb Konzessionsabgabe entsprechend der Konzessionsabgabenverordnung ggf. Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, 19 StromNEV, Offshore- Haftungsumlage Blindstromverbrauch ggf. Entgelte für die Vorhaltung von Netzreserveleistungen Preisblatt 1: Preisblatt 2: Preisblatt 3: Preisblatt 4: Preisblatt 5: 5 Preisblatt 6: Preisblatt 7: 7 Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (inkl. Systemdienstleistungen und Verluste) Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung (inkl. Systemdienstleistungen und Verluste) Preise für Messung und den Messstellenbetrieb Preise für Ersatzbelieferungen Umlage für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Koppelung (KWK-G) 19 StromNEV Umlage Offshore-Haftungsumlage Alle Preise, soweit nicht anders angegeben, sind Nettopreise, zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe (derzeit 19 %).

2 Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe beträgt derzeit für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Oberkirch GmbH für Kunden ohne Leistungsmessung 1,32 für Nachtstrom 0,61 Kunden mit einer bezogenen Jahresarbeit größer als kwh/jahr und einer Maximalleistung (1/4 h) größer als 30 kw Preise zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %). 0,11 Sonderentgelt nach 19 Abs. 3 StromNEV Ausspeisepunkt Sondernutzungsentgelt ( /Jahr) ( DE SKFA ,83 Für die vorstehende Entnahmestelle wurde ein individuelles Netzentgelt nach 19 Abs. 3 StromNEV kalkuliert. Die Veröffentlichung erfolgt nach 27 Abs. 1 Satz 2 StromNEV. Preis zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Seite 2 von 9

3 Preisblatt 1 Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Wirkleistung und Wirkarbeit: Jahresleistungspreise: Jahresbenutzungsdauer < h/a >= h/a Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis Leistungspreis /kw/a Arbeitspreis Spannungsebene MS 5,29 2,96 75,89 0,14 Umspannebene MS/NS 7,04 2,94 72,44 0,32 Spannungsebene NS 8,22 3,19 76,31 0,47 Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene Leistung einer ¼ Stunde maßgeblich. Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb (Preisblatt 3), Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 5), 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 6), Offshore Haftungsumlage (Preisblatt 7) und Konzessionsabgabe. Alle Preise jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Monatsleistungspreise: Leistungspreis /kw/monat Arbeitspreis Spannungsebene MS 12,65 0,14 Umspannebene MS/NS 12,07 0,32 Spannungsebene NS 12,72 0,47 Für die Berechnung des Leistungspreises ist die höchste im Abrechnungszeitraum gemessene Leistung einer ¼ Stunde maßgeblich. Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb (Preisblatt 3), Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 5), 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 6), Offshore Haftungsumlage (Preisblatt 7) und Konzessionsabgabe. Alle Preise jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahme und Messung: Erfolgt die Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum Ausgleich der Transformatorenverluste um 2,0 %. Blindarbeit: Monatlich wird nur derjenige Teil der Blindarbeit berechnet, der während der HT-/NT-Zeit jeweils 50 % der Wirkarbeit übersteigt. Für die entnommene Blindarbeit ist ein Preis von 0,92 ct/kvarh zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %) zu bezahlen. Seite 3 von 9

4 Preisblatt 2 Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur für Kunden ohne registrierende Leistungsmessung Preise für die Netznutzung: Netzkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als kwh/jahr oder einer Maximalleistung (¼ h) von weniger als 30 kw/jahr können nach einem Lastprofilverfahren abgerechnet werden. In Abhängigkeit vom Entnahmeverhalten des Netzkunden erfolgt die Zuordnung zu einer Lastprofilgruppe durch die Stadtwerke Oberkirch. Für Kunden aus dieser Gruppe mit einer Jahresarbeit zwischen kwh/jahr und kwh/jahr kann die Erfassung der Energieabnahme mittels Leistungsmessung vereinbart werden. Arbeitspreis Entnahme ohne Leistungsmessung Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen ohne Leistungsmessung Entnahme durch sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Elektro-Wärmepumpen) ohne Leistungsmessung 4,83 1,93 1,93 Preise zuzüglich Entgelte für Messstellenbetrieb (Preisblatt 3), Mehrkosten gemäß KWK-G (Preisblatt 5), 19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 6), Offshore Haftungsumlage (Preisblatt 7) und Konzessionsabgabe. Alle Preise jeweils zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Die Mehr-/Mindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der prognostizierten Energie und der vom Kunden tatsächlich bezogenen Energie. Die Skalierung der Standardlastprofile wird von den Stadtwerken Oberkirch anhand der Vorjahresverbräuche vorgegeben. Näheres hierzu regelt der Lieferantenrahmenvertrag. Vergütung für Mehrlieferungen des Lieferanten und Entgelt für Minderlieferungen des Lieferanten: aktuelle Börsenpreise zum Zeitpunkt der Abrechnung. Der Betrag ist für Mehr- und Minderlieferungen gleich. Diese Preise beinhalten lediglich die mehr oder minder gelieferten Energiemengen, die Netznutzung für diese Mengen wird separat gemäß oben genannter Netznutzungspreise abgerechnet. Preise zuzüglich Umsatzsteuer von derzeit 19 %. Seite 4 von 9

5 Preise für den Messstellenbetrieb Preisblatt 3 Die Preise für den Messstellenbetrieb beziehen sich nicht auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz. Entnahme und Einspeisung mit registrierender Leistungsmessung Messstellen- betrieb /a Spannungsebene MS 283,34 Spannungsebene NS 213,34 (einschließlich Umspannung MS/NS) Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. Entnahme und Einspeisung ohne registrierende Leistungsmessung Messstellen- betrieb /a Eintarifzähler 4,47 Zweitarifzähler 4,47 2-Richtungszähler 4,47 Smart Meter 4,47 Pauschalanlage 4,47 Alle Preise gelten für den Standardfall (eine Übergabestelle, eine Zählstelle). Preise für von diesem Standardfall abweichende Verhältnisse auf Anfrage. Seite 5 von 9

6 Preise für Ersatzbelieferungen Preisblatt 4 Entnimmt ein Kunde elektrische Energie aus dem Netz, ohne dass alle Voraussetzungen für die Belieferung durch einen Lieferanten vorliegen, so erfolgt eine entgeltliche Belieferung durch den Netzbetreiber. Gleiches gilt im Falle der Insolvenz des Lieferanten des Kunden. Die Preise richten sich nach den jeweils aktuellen Marktkonditionen und den realisierbaren Einkaufskonditionen für kurzfristige ungeplante Beschaffung. Diese können je nach Marktlage bedeutend höher sein als die Preise von langfristigen Bezugsverträgen. Zusätzlich werden die jeweils gültigen Netznutzungsentgelte gemäß den Preisblättern 1 bis 3 und 5 bis 7 sowie die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % berechnet. Seite 6 von 9

7 Preisblatt 5 Umlage für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) Letztverbrauchergruppen/ Endverbrauchskategorien alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher (Netzkunden) Letztverbrauchergruppe A` A Letztverbrauchergruppe B` B (sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) (Endverbrauchskategorie B`) Letztverbrauchergruppe C` C (stromintensives produzierendes Gewerbe) (Endverbrauchskategorie C`) Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C` ist durch ein Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat nahzuweisen. Die zu entrichtenden KWK-Aufschläge sind zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung (Stand ) noch nicht bekannt. Die verbindlichen Mehrkosten gemäß dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung vom 21. Dezember 2015 werden unverzüglich nach Vorliegen vor dem bekanntgegeben. Seite 7 von 9

8 19 StromNEV Umlage Preisblatt 6 Letztverbrauchergruppen/ Endverbrauchskategorien alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher (Netzkunden) Letztverbrauchergruppe A` A Letztverbrauchergruppe B` B (sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) (Endverbrauchskategorie B`) Letztverbrauchergruppe C` C (stromintensives produzierendes Gewerbe) (Endverbrauchskategorie C`) Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C` ist durch ein Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat nahzuweisen. Die zu entrichtenden Umlagebeträge sind zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung (Stand ) noch nicht bekannt. Die verbindlichen Umlagen werden unverzüglich nach Vorliegen vor dem bekanntgegeben. Seite 8 von 9

9 Offshore-Haftungsumlage Preisblatt 7 Letztverbrauchergruppen/ Endverbrauchskategorien alle am Netz des Netzbetreibers angeschlossenen Letztverbraucher (Netzkunden) Letztverbrauchergruppe A A (Endverbrauchskategorie A ) Letztverbrauchergruppe B B (sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) (Endverbrauchskategorie A ) (Endverbrauchskategorie B ) Letztverbrauchergruppe C C (stromintensives produzierendes Gewerbe) (Endverbrauchskategorie A ) (Endverbrauchskategorie C ) Die Zugehörigkeit zur Letztverbrauchergruppe C` ist durch ein Buch- oder Wirtschaftsprüfertestat nahzuweisen. Die zu entrichtenden Umlagebeträge sind zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung (Stand ) noch nicht bekannt. Die verbindlichen Umlagen werden unverzüglich nach Vorliegen vor dem bekanntgegeben. Seite 9 von 9

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