Regeln für Fußballspiele in der Halle für den NFV-Kreis Braunschweig Frauen und Juniorinnen Saison 2014 / 2015
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- Friedrich Baumhauer
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1 Regeln für Fußballspiele in der Halle für den NFV-Kreis Braunschweig Frauen und Juniorinnen Saison 2014 / 2015 Bei Hallenspielen gelten die aktuellen Fußballregeln des DFB /NfV /KreisBraunschweig mit Ausnahme folgender Abweichungen und Ergänzungen. Regel 1 Das Spielfeld 1. Die Größe des Spielfeldes richtet sich nach den Hallenmaßen. 2. Bei Verwendung der Handballtore dient die durchgezogene Linie als Begrenzung des Straf- und Torraums und die 7-m Linie fungiert als Strafstoßmarke. Wird auf Jugendfußballtore gespielt, so wird der Straf- und Torraum durch die gestrichelte Linie begrenzt, welche dann gleichzeitig als 9-m Marke zur Strafstoßausführung dient. Regel 2 Der Ball 1. Es obliegt dem Veranstalter, ob mit einem speziell für die Halle vorgesehenen Filzball gespielt wird. Regel 3 Zahl der Spieler 1. Eine Mannschaft besteht aus höchstens 9 Spielern, von denen sich maximal vier Feldspieler und ein Torwart auf dem Spielfeld befinden dürfen. 2. Bei Spielbeginn müssen von jeder Mannschaft mindestens drei Spieler, davon ein Torwart kenntlich auf dem Spielfeld sein. Tritt eine Mannschaft nicht an, verliert sie das Spiel mit 0:5 Toren und das Spiel wird mit 3 Punkten für den Gegner gewertet. Der Torwart darf den Strafraum nicht verlassen, es sei denn zur Abwehr eines Balles. Nimmt der Torwart den Ball aus dem Spiel in die Hand auf, so darf er den Ball mit der Hand oder dem Fuß nur bis zur Mittellinie spielen. Überquert der Ball dabei die Mittellinie, ohne dass vorher ein Spieler den Ball oder der Ball den Hallenboden berührt hat, so ist auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Mittellinie zu entscheiden 3. Hat eine Mannschaft mehr als die zulässige Anzahl von Spielern auf dem Spielfeld, so ist das Spiel vom Schiedsrichter (SR) zu unterbrechen. Der durch Spieleintritt überzählige Spieler ist für zwei Minuten des Feldes zu verweisen, sofern der SR diesen erkennt. Andernfalls bestimmt der Mannschaftsführer einen Spieler, der den fälligen Feldverweis auf Zeit zu verbüßen hat, so dass sich die Mannschaft um einen Spieler reduzieren muss. Das Spiel ist mit einem indirekten Freistoß an der Stelle fortzusetzen, an der sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand. 1
2 4. Ein auf dem Spielfeld überzähliger Spieler einer Mannschaft gilt als Spieler und nicht als Auswechselspieler. Er kann daher neben den persönlichen Strafen (Feldverweis auf Dauer, Feldverweis auf Zeit, Verwarnung) auch Spielstrafen (Freistoß, Strafstoß) bewirken. 5. Wird durch Feldverweis auf Dauer die Zahl der Spieler einer Mannschaft auf weniger als zwei Feldspieler verringert, so muss das Spiel abgebrochen werden. Es gelten die Bestimmungen für Spielwertung bei verschuldetem Spielabbruch 6. Fliegender Wechsel und Wiedereinwechseln von Feldspielern ist gestattet. Je nach den Gegebenheiten der Sporthalle sollte der Spielerwechsel entweder in Höhe der Mittellinie oder hinter der eigenen Torauslinie erfolgen. Der Auswechselspieler darf das Spielfeld nur an der Stelle betreten, an der der Spieler, den er ersetzen soll, es verlassen hat. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung während des laufenden Spiels ist unter Beachtung der Vorteilsbestimmung das Spiel zu unterbrechen und ein indirekter Freistoß an der Stelle zu verhängen, an der sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand. 7. Das Wechseln oder Wiedereinwechseln des Torwarts ist nur in einer Spielunterbrechung erlaubt. Wird der Torwart während des laufenden Spiels ausgewechselt, so ist das Spiel zu unterbrechen und ein indirekter Freistoß an der Stelle zu verhängen, an der sich der Ball bei der Spielunterbrechung befand. Regel 4 Ausrüstung der Spieler 1. Bei gleicher oder nur schwer voneinander zu unterscheidender Spielkleidung hat die im Spielplan zuerst genannte Mannschaft zwecks deutlicher Unterscheidung die Kleidung zu wechseln. 2. Es darf nur in Turnschuhen mit garantiert nicht färbender Sohle gespielt werden, Noppen oder Stollen sind nicht zulässig. Die Turnschuhe sind erst in der Halle anzuziehen. Schienbeinschützer zu tragen ist Pflicht! Ansonsten gelten für die Ausrüstung der Spieler mit Ausnahme der Schuhe die gleichen Bestimmungen wie bei anderen Fußballspielen. Regel 5 Der Schiedsrichter 1. Die Turnierleitung ist für die Zeitnahme verantwortlich. 2. Zur Unterstützung des SR können zwei weitere SR eingesetzt werden, die die Aufgabe eines Torrichters ausüben. Sie helfen dabei dem SR u. a. beim Kontrollieren der Auswechselvorgänge und bei der Entscheidung über die Torerzielung. 2
3 Regel 6 Dauer des Spiels 3 1. Die Spielzeiten werden vom Veranstalter festgelegt. 2. Die Gesamtspielzeit einer Mannschaft an einem Turniertag darf bei den Frauen, Herren, A- und B-Juniorinnen 120 Min., bei C- und D-Juniorinnen 100 Min.. insgesamt nicht überschreiten. Regel 7 Spielbeginn 1. Die erstgenannte Mannschaft spielt, von der Turnierleitung aus gesehen, von links nach rechts und hat Anstoß. Beim Anstoß müssen sich die gegnerischen Spieler mindestens 5 m vom Ball entfernt in ihrer eigenen Spielhälfte befinden. Regel 8 Ball in und aus dem Spiel 1. Geht der Ball gegen die Decke oder sonstige herabhängende Geräte, so ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß, an der direkt darunter liegenden Stelle gegen die Mannschaft des Spielers, der den Ball zuletzt berührt hat, fortzusetzen. Regel 9 Wie ein Tor erzielt wird 1. Aus der eigenen Spielhälfte kann ein Tor direkt erzielt werden. Dies gilt nicht für den Torwart, wenn dieser den Ball nach einem Toraus wieder ins Spiel bringt. Regel 10 Abseits 1. Die Abseitsregel ist aufgehoben. Regel 11 Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen 1. Alle Freistöße sind indirekt auszuführen 2. Wird ein Spieler auf Dauer des Feldes verwiesen, so scheidet dieser aus dem Turnier aus. Der Spielerpass wird von der Turnierleitung dem Schiedsrichter ausgehändigt, der ihn unverzüglich mit einem entsprechenden Zusatzbericht an die zuständige Stelle des Spielausschusses sendet. 3. Der Feldverweis in Folge einer zweiten Verwarnung (gelb/rot) entfällt. 4. Der SR kann einen Spieler einmal während eines Spiels für die Dauer von zwei Minuten des Feldes verweisen. Des Weiteren gelten die Durchführungsbestimmungen zum Feldverweis auf Zeit für den Juniorenspielbetrieb. 5. Grätschen ist nicht erlaubt und wird mit einem indirekten Freistoß geahndet.
4 Regel 12 Freistoß 1. Aus einem Freistoß kann ein Tor nicht direkt erzielt werden. 2. Für die Ausführung gelten die Bestimmungen der DFB-Fußballregeln, wobei der Abstand von 9,15 m durch 3 m zu ersetzen ist. 3. Der Strafraum gilt gleichzeitig als Torraum. Dies bedeutet, dass alle Freistöße, die eine Mannschaft innerhalb des gegnerischen Strafraums zugesprochen bekommt, von der Strafraumlinie ausgeführt werden müssen. Jeder einer Mannschaft im eigenen Strafraum zugesprochene Freistoß kann von irgendeinem Punkt innerhalb des Strafraums ausgeführt werden. Regel 13 Strafstoß 1. Der Anlauf des Schützen ist auf zwei Meter begrenzt (außer bei G- bis D-Junioren). 2. Für die Ausführung gelten des Weiteren die Bestimmungen der DFB-Fußballregeln, wobei der Abstand von 9,15 m durch 5 m zu ersetzen ist. Regel 14 Einwurf (Einrollen) 1. Der Einwurf wird durch Einrollen ersetzt. 2. Bei der Ausführung müssen die gegnerischen Spieler mindestens 3 m von dem Ausführenden entfernt sein. Regel 15 Abstoß 1. Hat der Ball die Torauslinie überschritten, nachdem er zuletzt von einem Angreifer berührt worden war, muss ihn der Torwart durch Werfen, Rollen oder durch Abstoß wieder ins Spiel bringen. Der Ball ist erst nach Verlassen des Strafraums im Spiel. 2. Überschreitet der Ball beim Abspiel durch den Torwart nach Toraus die Mittellinie ohne von einem weiteren Spieler berührt worden zu sein, so ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft in Höhe der Mittellinie fortzusetzen (außer bei G- Junioren). Gleiches gilt, wenn der Torwart den Ball im laufenden Spiel vor dem Abspiel mit seinen Händen kontrolliert hat. 4
5 Regel 16 Eckstoß 1. Für die Ausführung gelten des Weiteren die Bestimmungen der DFB-Fußballregeln, wobei der Abstand von 9,15 m durch 3 m zu ersetzen ist. Regel 17 Entscheidung bei Punktgleichheit 1. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Gruppenspiele gilt für die Platzierung folgende Regelung: a. das bessere Torverhältnis b. die Anzahl der mehr erzielten Tore c. der direkter Vergleich d. falls Mannschaften dann immer noch gleich sind, erfolgt ein 7- bzw. 9-m- Schießen Bestimmungen für die Spielentscheidung durch 7- bzw. 9-m-Schießen 1. Das Wechseln des Torwarts ist während des Entscheidungsschießens erlaubt. 2. Für die Durchführung des Entscheidungsschießens nominieren die Mannschaften aus ihren Spielern (einschl. der Auswechselspieler) drei Schützen. 3. Im Wechsel schießen die drei Schützen je Mannschaft bis zur Entscheidung. Ist nach der Ausführung von je drei Schüssen noch keine Entscheidung gefallen, so tritt ein weiterer Spieler je Mannschaft an. Ein Schütze darf jedoch erst dann wieder antreten, wenn alle Spieler der gleichen Mannschaft bereits geschossen haben. Dies geschieht solange, bis eine Mannschaft bei gleicher Anzahl von Torschüssen ein Tor mehr als die andere erzielt hat. 4. Wenn eine Mannschaft das Spiel mit mehr Spielern als die gegnerische Mannschaft beendet, ist deren Zahl auf die Zahl der gegnerischen Mannschaft zu reduzieren. Der Mannschaftsführer muss dem SR den Namen und die Nummer der ausgeschlossenen Spieler mitteilen. Es muss sichergestellt werden, dass von beiden Mannschaften gleich viele Spieler am 7- bzw. 9-m-Schießen teilnehmen. 5
6 5. Findet das Entscheidungsschießen direkt im Anschluss an ein Spiel statt, um den Sieger dieser Begegnung zu ermitteln, so dürfen Spieler, deren Zeitstrafen bei Spielende noch nicht abgelaufen war, und solche, die bereits während des Turniers auf Dauer des Feldes verwiesen würden, nicht eingesetzt werden. Ergänzungen Der jeweilige Ausschuss kann ergänzende Bestimmungen aufnehmen, soweit es nötig ist. gez. Elke Schley Vors. Kreisfrauenausschuss 6
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