Ökostrom Gesetzesnovelle 2006 Finanzierungsvolumen und Aufbringungsmechanismus
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- Elsa Kolbe
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1 Ökostrom Gesetzesnovelle 2006 Finanzierungsvolumen und Aufbringungsmechanismus Forst-Platte-Papier, 22. Juni 2006 Ökostrom Novelle FPP
2 Eckpunkte der Ökostromgesetzes-Novelle Anhebung des Sonstigen Ökostromzieles (unterstützter Ökostrom exkl. Wasserkraft) auf 10 % Unterstützung neuer mittlerer Wasserkraftanlagen (50 Mio EUR) und neuer fossiler KWK (60 Mio EUR) mit Investitionszuschüssen, wenn für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen erforderlich Freigabe weiterer Subventionsbudgets für neue, zusätzliche Ökostromanlagen im Ausmaß von EUR 17 Mio mal 11,25 Jahre (Garantiedauer) mal 5,5 Jahre (2006 bis inkl. 2011) Segmentierung dieses Budgets in 30 % für Windkraft, 30 % für feste Biomasse, 30 % für Biogas, 10 % für anderen Ökostrom (exkl. KWKW) Verpflichtende Wärmenutzung bei Biomasse- und Biogasanlagen durch Festlegung eines Brennstoffnutzungsgrades von mindestens 60 % Ökostrom Novelle FPP
3 Status der Gesetzesnovelle Im Nationalrat und Bundesrat beschlossen Kundmachung Ende Juni 2006 In Kraft Treten (neue Anträge Ökostrom, Tarifverordnung in Vorbereitung) (neue Anträge Investzuschüsse KWK und mittlere Wasserkraft) (Umstellung des Finanzierunssystems) Konsolidierte (inoffizielle) Fassung ist auf E-Control Homepage abrufbar Ökostrom Novelle FPP
4 Förderungsvolumina Durchschnittsbetrachtung im Einzeljahr signifikante Abweichungen möglich Sonstiger Ökostrom etwa EUR 265 Mio pro Jahr (EUR 250 bis 280 Mio) inklusive EUR 17 Mio jedes Jahr zusätzlich Kleinwasserkraft etwa EUR Mio pro Jahr Fossile Kraft-Wärme-Kopplung etwa EUR 35 Mio pro Jahr (ab 2011 keine KWK-Unterstützung für alte KWK) davon EUR 10 Mio für neue KWK Neue Mittlere Wasserkraft EUR 10 Mio pro Jahr SUMME: etwa EUR 330 Mio pro Jahr (EUR 300 bis 360 Mio) Ökostrom Novelle FPP
5 Unterstützungsvolumina für Sonstigen Ökostrom von Annahmen: 5,2 Cent/kWh Marktpreis 2006 plus 5 % pro Jahr, Inflationsbereinigung 2 % pro Jahr 400 Mio Euro 350..% Unterstützungsvolumen lt Gesetzesnovelle (Regierungsvorlage +17 Mio/Jahr) Ökostromanteil in % Anerkennungsboom Ende 2004 (VO 2002) ,1% ,5% [Quelle: Energie-Control 7,5% Unterstützungsbedarf zufolge EinspeisetarifVO Dez Bis Jahresende 2004 genehmigte Ökostromanlagen Ökostrom Novelle FPP
6 Signifikante Senkung der Förderungsvolumina durch gestiegenen Marktpreis Der Marktpreis zum Zeitpunkt des Wirtschaftsausschusses im November 2005 war etwa 4,5 Cent/kWh; mittlerweile (Februar 2006) ist er auf etwa 5,2 Cent/kWh gestiegen. Dadurch sinkt der Unterstützungsbedarf sowohl bei Sonstigem Ökostrom (etwa 4 TWh in nächsten Jahren prognostiziert) als auch bei Kleinwasserkraft (etwa 4 TWh) um jeweils etwa EUR 30 Mio. pro Jahr (Effekte bei fossiler Kraft-Wärme-Kopplung nicht quantifiziert) SUMME: um etwa EUR 60 Mio pro Jahr weniger Unterstützungsbedarf für Ökostrom durch Marktpreissteigerung von 4,5 Cent/kWh auf 5,2 Cent/kWh Ökostrom Novelle FPP
7 Aufbringungsmechanismus ALT Stand Wirtschaftsausschuss Finanzierung durch Verrechnungspreis (hat Stromhändler für zugewiesenen Ökostrom zu bezahlen) und Förderbeitrag (bzw. KWK-Zuschlag) pro kwh Endverbrauch (zahlt Endverbraucher direkt) Signifikante Anhebung des Verrechnungspreises von derzeit 4,5 Cent/kWh zu erwarten (neue Höhe nicht fixiert, Anhebung in Berechnungen nicht berücksichtigt) Netzebenenspreizung von Sozialpartnern ausverhandelt Anteile Stromabgabe- Prognosemengen je Netzebene Menge 2006 % GWh NE ,62% NE 4 8,31% NE 5 19,82% NE 6 11,61% NE 7 47,64% Summe 100,00% Staffelung Förderbeitrag lt Novelle Sozpartn-Einigung NE % NE 4 70% NE 5 89% NE 6 94% NE 7 123% Dadurch Verschiebungen je Netzebene etwa EUR 2 bis 30 Mio von insgesamt etwa EUR 330 Mio pro Jahr Ökostrom Novelle FPP
8 Aufbringungsmechanismus NEU Durchschnittsbetrachtung!!! DG-Comp: Kein Bezug zu kwh Endverbrauch möglich, sonst müsste importierter Strom von Förderbeitrag befreit werden Anhebung des Verrechnungspreises (hat Stromhändler für zugewiesenen Ökostrom zu bezahlen) a) Kleinwasserkraft knapp über Marktpreis (Vollfinanzierung durch Verrechnungspreis, praktisch keine Änderung zu Status Quo) b) Sonstiger Ökostrom auf etwa 10 Cent/kWh (per Verordnung durch ECK jährlich neu zu bestimmen) Zählpunktpauschale je Entnahmezählpunkt in EUR/Zählpunkt per anno, um Netzebenenspreizung in etwa auszugleichen; Anteile der 15 EUR ZP-Pauschale NE 7 in einem fiktiven Durchschnittsjahr (werden nicht separat ausgewiesen): a) Kraft-Wärme-Kopplung in Durchschnittsjahr etwa 8 EUR/Zählpunkt auf NE 7 b) Sonstiger Ökostrom in Durchschnittsjahr etwa 5 EUR/Zählpunkt auf NE 7, plus ab 2011 wegfallende KWK-P. c) Neue Mittlere Wasserkraft etwa 2 EUR/Zählpunkt Ökostrom Novelle FPP
9 Zählpunktpauschale NEU deckt etwa 38 % der Förderungen exklusive Kleinwasserkraft ab gesetzlich numerisch festgelegt für , danach VO durch ECK NE 7 NE 6 NE 5 NE EUR/ZP 300 EUR/ZP EUR/ZP EUR/ZP Monatliche Aliquotierung, wenn ein Zählpunkt nicht ganzjährig verwendet wird Ökostrom Novelle FPP
10 Ökostrom-Förderungssystem ab bzw. ab Kleinwasserkraft- Anlagenbetreiber 10 MW-Begrenzung und 1 MW-Begrenzung Einspeisetarif Einspeisetarif Verrechnungspreis Kleinwasserkraft (5,5-6 Cent/kWh) Ökostrom- Verrechnungspreis Sonstiger Ökostrom (9,5-10 Cent/kWh) Bilanz- Gruppen Sonstige Ökostrom- Abwicklungsstelle (Konzession) Stromhändler Weiterverrechnung Verrechnungspreis Anlagenbetreiber Windkraft, BioMasse, Biogas, et al Zählpunktpauschale Endverbraucher Mengenfluss Sonstiger Ökostrom Mengenfluss Kleinwasserkraft Geldfluss Geldfluss Stromhändler-Endverbraucher Ökostrom Novelle FPP
Aufgrund des 22b Abs 1 bis 3 Ökostromgesetz BGBl. I Nr. 149/2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 105/2006, wird verordnet:
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