Kraftfahrt-Bundesamt D Flensburg
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1 Kraftfahrt-Bundesamt D Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach 22 in Verbindung mit 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom (BGBl I S.1793) Nummer der ABE: Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 5,5 J x 13 H2 Typ: Inhaber der ABE und Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH D Weiden/i.d.Opf. Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden.
2 Kraftfahrt-Bundesamt D Flensburg Nummer der ABE: Die ABE Nr erstreckt sich auf die Sonderräder 5,5 J x 13 H2, Typ , in den Ausführungen: Ausführungsbezeichnung Nr. der Anlage Mittenloch-Ø in mm Zulässige Radlast in kg max. Abrollumfang in mm Lochkreis-Ø in mm / Lochzahl Einpreßtiefe in mm Kennzeichnung auf dem Rad Kennzeichnung auf dem Zentrierring 1 G C ohne Ring 58, /4 25 2; 3; 4; 5; 6; 7 Z D ZB Ø70.4 / Ø , /4 37 8; 9; 10; 11 Z D ZD Ø70.4 / Ø , / ; 13 Z D ZE Ø70.4 / Ø , / ; 15; 16; 17 Z D ZF Ø70.4 / Ø , / Z D ZJ Ø70.4 / Ø , / Z D ZL Ø70.4 / Ø , / ; 21 M F ohne Ring 63, / ; 23 P F ohne Ring 65, / Z G ZL Ø70.4 / , ,3/ Z G ZR Ø70.4 / Ø , ,3/ Z G ZT Ø70.4 / Ø , ,3/4 37 Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens Nr MURD genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Abweichend von den Bestimmungen des 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen. An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, die Ausführungsbezeichnung des Sonderrades, das Herstelldatum (Monat, Jahr), das Typzeichen und die Einpreßtiefe anzubringen.
3 Kraftfahrt-Bundesamt D Flensburg Nummer der ABE: Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Engineering Center München, vom festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, Im Auftrag (Hunkele) Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Gutachten Nr MURD
4 Gutachten MURD zur Erteilung der ABE ANLAGE: 1 FIAT Radtyp: Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 13 H2 Einpreßtiefe (mm) : 25 Lochkreis (mm)/lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum G C G C ohne Ring 58, /05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : RS6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 170; 176; 176 C; Nm für Typ : 169 Verkaufsbezeichnung: FIAT CINQUECENTO 170 e3*96/27*0023*.., /65R A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; G /55R A; 22B 12A; 51A; 71K; 721; 165/65R A; 22B; 22F; 54A 73C; 74A; 74H; FF0 175/50R A; 22B; 22F; 24M 175/60R A; 22B; 22F; 24M /65R13 11A; 22B; 51G /55R13 11A; 22B; 51G Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA 169 e3*2001/116*0151* /80R13 11A; 24M; 51G; 56G Frontantrieb; 165/70R A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R A; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 175/70R A; 24D; 24J 73C; 74A; 74H; 76L; 185/65R A; 24D; 24J 825 Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO 176 e3*96/27*0022*.., /70R13 11A; 22B; 51G Pkw geschlossen; G /65R A; 22B Cabrio; 176 C G /60R A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R A; 22B 12A; 51A; 71K; 721; 73C; 74A; 74H; 76L; 825 Verkaufsbezeichnung: FIAT SEICENTO 187 e3*96/79*0036* /65R13 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 165/55R13 51G 12K; 51A; 71K; 721; 165/65R A; 22B; 22F; 54A 73C; 74A; 74H 175/50R A; 22B; 22F; 24M 175/60R A; 22B; 22F TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRAßE MÜNCHEN
5 Gutachten MURD zur Erteilung der ABE ANLAGE: 1 FIAT Radtyp: Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Seite: 2 von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen.diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRAßE MÜNCHEN
6 Gutachten MURD zur Erteilung der ABE ANLAGE: 1 FIAT Radtyp: Hersteller: R.O.D. Leichtmetallräder GmbH Stand: Seite: 3 von 3 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S- Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses verhindern, müssen entfernt werden. 76L) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 14-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 825) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRAßE MÜNCHEN
Gutachten MURD zur Erteilung der ABE 46231
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