Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

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1 LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt Auftraggeber: Kreisstadt Steinfurt Emsdettener Straße Steinfurt Aufgestellt: Münster, 2. November 2010

2 1 Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens 1.1 Größe des Vorhabens Geschätzte Flächeninanspruchnahme Geschätzter Umfang der Neuversiegelung Besondere Bauwerke 10,20 ha 0,70 ha Gebäude im Sondergebeit SO 4 für Sanitär-, Fitness- und Wellnesseinrichtungen 1.2 Wirkfaktoren oder Merkmale des Vorhabens, die erhebliche nachhaltige Umweltauswirkungen hervorrufen können Wirkfaktoren / Merkmale nein ja geschätzter Umfang Visuelle Veränderung des Landschaftsbildes Zusätzliche Zerschneidungswirkung Veränderung des Grundwassers Änderung an Gewässern oder Verlegung von Gewässern 3 Gewässerquerungen Klimatische Veränderungen Erhöhung der Lärmemissionen betriebsbedingt Erhöhung der Schadstoffemissionen Erhöhung des Verkehrsaufkommens An- und Abfahrt Zusätzliche Abfallerzeugung Erhöhung des Unfallrisikos aufgrund verwendeter Stoffe und Technologien Sonstige Wirkungen oder Merkmale Erholungs- und Freizeitdruck in die Umgebung 1.3 Frühere Änderungen des Vorhabens Gibt es frühere Änderungen des Vorhabens, die noch keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden sind (vgl. 3e Abs. 2 UVPG) nein ja geschätzter Umfang UVP-Einzelfallprüfung - B-Plan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Seite 1

3 2 Standort des Vorhabens 2.1 Nutzungskriterien Betroffenheit von Nutzungen, die im Zusammenhang mit den Merkmalen und Wirkfaktoren des Vorhabens zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen können Nutzungen nein ja geschätzter Umfang Aussagen in dem für das Gebiet geltenden Regionalplan oder FNP: 10,3 ha Fläche für Flächennutzungsplan zu Nutzungen, die mit dem Vorhaben Landwirtschaft unvereinbar sind Wohngebiete oder Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte Empfindliche Nutzungen wie Krankenhäuser, Seniorenwohnanlagen, Kirchen, Schulen usw. Bereiche mit besonderer Bedeutung für die Erholungsnutzung / den Fremdenverkehr Altlasten, Altablagerungen, Deponien Flächen mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft, Forstwirtschaft oder Fischerei Kultur- und sonstige Sachgüter andere Vorhaben, die mit dem geplanten Vorhaben einen gemeinsamen Einwirkungsbereich haben und kumulierend wirken sonstige Nutzungsformen 2.2 Schutzkriterien Betroffenheit von Schutzgebieten durch das geplante Vorhaben. Grundsätzlich sind auch Beeinträchtigungen zu betrachten, die von außen in ein Schutzgebiet hineinwirken können. Schutzgebietskategorie nein ja Natura-2000-Gebiete nach Richtlinie 92/43/EWG soweit bestimmt oder FFH-Gebiete nach Richtlinie 92/43/EWG und Europäische Vogelschutzgebiete nach Richtlinie 79/409/EWG Naturschutzgebiete nach 23 des BNatSchG Nationalparke nach 24 des BNatSchG Biosphärenreservate nach 25 des BNatSchG Landschaftsschutzgebiete nach 26 des BNatSchG Naturparke nach 27 des BNatSchG Naturdenkmale nach 28 des BNatSchG Geschützte Landschaftsbestandteile nach 29 des BNatSchG Gesetzlich geschützte Biotope nach 30 BNatSchG Schutzwürdige Biotope in NRW (Biotopkatasterflächen) Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten gemäß 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG Wasserschutzgebiete nach 51 WHG Heilquellenschutzgebiete nach 53 WHG Überschwemmungsgebiete nach 76 WHG Denkmale, Denkmalensemble, Bodendenkmale, archäologische Interessengebiete Schutzwald, Erholungswald nach 12 und 13 Bundeswaldgesetz, Naturwaldzellen nach 49 Landeswaldgesetz UVP-Einzelfallprüfung - B-Plan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Seite 2 Erholungs- und Freizeitdruck siehe 1)

4 1) Das Vorkommen von Biotope für wildlebende Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten gemäß 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG und damit eine Betroffenheit kann nach heutigem Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden. 2.3 Qualitätskriterien Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale und Wirkfaktoren des Vorhabens aufgrund der Qualität der betroffenen Schutzgüter Schutzgüter nein ja Lebensräume mit besonderer Bedeutung für Pflanzen oder Tiere siehe 2) Böden mit besonderen Funktionen für den Naturhaushalt Oberflächengewässer mit besonderer Bedeutung natürliche Überschwemmungsgebiete bedeutsame Grundwasservorkommen bedeutende Landschaften oder Landschaftsteile Flächen mit besonderer klimatischer Bedeutung Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz 2) Aufgrund der Lebensraumausstattung im Untersuchungsraum kann das Vorkommen besonders geschützter Arten nicht ausgeschlossen werden. 2.4 Umweltqualitätsnormen Gebieten, in denen nationale oder europäisch festgelegte Umweltqualitätsnormen bereits erreicht oder überschritten sind nein ja UVP-Einzelfallprüfung - B-Plan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Seite 3

5 3 Merkmale der möglichen Auswirkungen Die möglichen erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens sind anhand der unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Kriterien zu beurteilen. Schutzgüter Mensch / Bevölkerung / Wohnen Tiere Pflanzen Boden Wasser Klima / Luft Landschaft Kultur- / Sachgüter Auswirkungen keine erheblichen Auswirkungen Vorkommen besonders geschützter Arten können nicht ausgeschlossen werden, folglich können Störeffekte durch die Campingplatznutzung nicht ausgeschlossen werden keine erheblichen Auswirkungen, die Überplanung erfolgt auf geringwertigen Biotopflächen keine erheblichen Auswirkungen, da keine Vorkommen schutzwürdiger Böden keine erheblichen Auswirkungen, da keine Vorkommen von Oberflächengewässern oder Grundwasser mit besonderer Bedeutung keine erheblichen Auswirkungen, da keine besonderen Vorkommen keine erheblichen Auswirkungen, da prägende Gehölzstrukturen erhalten bleiben und zusätzliche Eingrünung geplant ist keine erheblichen Auswirkungen, Baudenkmal wird in Bebauungsplan integriert 4 Gesamteinschätzung der Auswirkungen des Vorhabens Die Anlage des Campingplatzes soll schonend in die vorhandene Landschaftsstruktur eingefügt werden, der Erhalt der vorkommenden Gehölzstrukturen ist Grundlage des Planungskonzeptes. Zusätzliche Anpflanzungen von Hecken sollen der Einbindung in die Landschaft dienen. Geplante Überbauungen und Nutzungen für Standplätze sollen auf geringwertigen Biotopflächen erfolgen. Aus diesem Grund sind durch die Anlage des Vorhabens keine zusätzlichen erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Durch den Betrieb auf dem Campingplatz können überwiegend zur Hauptsaison in den Sommermonaten Lärmemissionen entstehen sowie eine Nutzerdruck auf angrenzende wertvolle Lebensräume insbesondere durch Spaziergänger und spielende Kinder. Vorbelastungen bestehen durch die Nutzung der Angler am Veltruper See, durch Freizeitnutzung am nördlichen Ufer des Sees (Unterstand), durch Naherholungsnutzung und durch die Hofanlagen mit Reithalle. Die Hauptsaison der Camper (Juli - August) verläuft zeitversetzt zu den empfindlichen Brutphasen potentiell vorkommender besonders geschützter Arten. So werden insgesamt keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen erwartet. Eine Untersuchung zu möglichen Beeinträchtigungen besonders geschützter Tierarten ist im weiteren Verfahren unablässig. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan werden mit der 56.Änderung angepasst. UVP-Einzelfallprüfung - B-Plan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Seite 4

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