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1 Technische Universität Berlin Servicezentrum Lehrerbildung - Sekr. FR 3-14 Franklinstr. 28/29 D Berlin Tel: Fax: Lehrerbildung@tu-berlin.de Stand: September 2006 Das Servicezentrum für Lehrerbildung an der Technischen Universität Berlin 1 SERVICEZENTRUM LEHRERBILDUNG I nhal t sübersi cht 1. Aufgaben 1 2. Interuniversitäre Abstimmung 2 3. Organisation des Servicezentrums Leitung des Zentrums Funktionen des Zentrums Geschäftsstelle der GKmE Servicezentrum Lehrerbildung Studienfachberatung 4 4. Gremien Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis (GKmE) Ausbildungskommission Prüfungsausschuss 5 5. Rechenschaftsbericht 5 1. Aufgaben Das Servicezentrum für Lehrerbildung hat im Auftrag der an ihr beteiligten Fakultäten die Aufgabe, alle an der Lehrerausbildung beteiligten wissenschaftlichen und administrativen Bereiche der TU Berlin so zu integrieren, dass Lehre, Forschung und Weiterbildung in den Bachelor- und Masterstudiengängen im Lehramtsbereich sichergestellt, gefördert und weiterentwickelt werden können. Die an der TU zu studierenden Fächer sind Arbeitslehre Ernährung/Lebensmittelwissenschaft Elektrotechnik Bautechnik Land- und Gartenbauwissenschaften/Landschaftsgestaltung Metalltechnik Das Servicezentrum für Lehrerbildung wird durch eine Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis (GKmE) gesteuert, in die aus allen an der Lehrerausbildung beteiligten Fakultäten Mitglieder entsandt werden. Die administrativen Aufgaben der GKmE werden von einer Geschäftsstelle erbracht, alle die Praktika betreffenden Tätigkeiten leistet das Praktikumsbüro. Das Servicezentrum für Lehrerbildung an der TU Berlin ist die zentrale Instanz für die Kommunikation mit Studierenden und Lehrenden in der Lehramtsausbildung, mit den anderen an der Lehrerausbildung beteiligten Universitäten des Landes Berlin (s. u. Punkt 2), mit den dafür zuständigen Senatsverwaltungen (Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur; Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport) und anderen beteiligten Behörden (s. u. Punkt 2) sowie mit den an der Ausbildung beteiligten Schulen. Ihm obliegen im Einzelnen: 1 Eingerichtet durch Beschluss des Akademischen Senats vom (AS 13/632) 1

2 die Entwicklung, Überarbeitung und Verabschiedung von Studien- und Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge im Lehramtsbereich, die Koordination der Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen im Lehramtsbereich, die Koordination und Abstimmung des Lehrangebots mit den Lehrplänen der Lehramtsstudiengänge an Freier Universität, Humboldt Universität und Universität der Künste (s. u. Punkt 2), der Erlass von Übergangsbestimmungen von den alten zu den neuen Studien- und Prüfungsordnungen sowie Anträge zur Änderung von Studien- und Prüfungsordnungen, die Entwicklung von Vorschlägen zu Studierendenzahlen und Aufnahmekapazitäten (in Abstimmung mit den anderen Berliner Universitäten) die fachliche und organisatorische Beratung der Studierenden, die Organisation der im Rahmen der Bachelor- und Masterstudiengänge im Lehramtsbereich zu absolvierenden Praktika, die Planung, Organisation und Durchführung der Bachelor- und Masterprüfungen, die Konzeption, Organisation und Begleitung der Evaluation der Bachelor- und Masterstudiengänge. Bis zur endgültigen Einstellung der bisherigen Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen übernimmt das Servicezentrum die dort anfallenden Aufgaben analog zu denjenigen in den Bachelor- und Masterstudiengängen. 2. Interuniversitäre Abstimmung Die Abstimmung mit Freier Universität, Humboldt Universität und Universität der Künste erfolgt über die AG der für Lehrerbildung zuständigen Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen der Berliner Universitäten (im Folgenden VP-AG), die von der Konferenz Berliner Universitäten (KBU) zur Abstimmung von Fragen der Lehrerausbildung eingesetzt wurde. An der VP- AG können neben den Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen der beteiligten Universitäten nach Bedarf weitere Personen teilnehmen. Die VP-AG tritt je nach Abstimmungsbedarf zusammen, mindestens aber zwei Mal pro Jahr. Zur Bearbeitung spezieller Themen (z. B. Evaluation, Koordination des Lehrangebots, Kapazitäten) können von der VP-AG universitätsübergreifende Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Es ist sicherzustellen, dass der Vizepräsident/die Vizepräsidentin für Lehrerbildung an der TU Berlin jederzeit über den aktuellen Informationsstand des Servicezentrums für Lehrerbildung verfügt. Insoweit ist das Servicezentrum zugleich Geschäftsstelle des Vizepräsidenten/ der Vizepräsidentin für Lehrerbildung in allen Angelegenheiten die Lehrerbildung betreffend. Das Servicezentrum für Lehrerbildung der Technischen Universität arbeitet eng mit den korrespondierenden Servicezentren der anderen Universitäten zusammen, um die Koordination des an zwei Universitäten parallel zu studierende Kern- und Zweitfachstudiums in studienorganisatorischer und prüfungstechnischer Hinsicht zu gewährleisten. Zur phasenübergreifende Zusammenarbeit in der Lehrerbildung wird ein Beirat für das Servicezentrum für Lehrerbildung eingerichtet, in dem neben Servicezentrumsvertretern die beiden zuständigen Senatsverwaltungen, Vertreter der 2. Ausbildungsphase sowie der Lehrerverbände vertreten sind 2. 2 Durch Beschluss AS 4/ wurde der Beirat erweitert um 1 Vertreter/in der Industrie- und Handelskammer, 1 Vertreter/in Handwerkskammer, 1 Vertreter/in der Arbeitgeberverbände. 2

3 3. Organisation des Servicezentrums 3.1 Leitung des Zentrums Der Leiter/die Leiterin des Servicezentrums für Lehrerbildung vertritt das Zentrum innerhalb der TU und nimmt an den Sitzungen der VP-AG teil. Die Leitung des Zentrums hat zugleich den Vorsitz in der GKmE inne, leitet und moderiert die Treffen der GKmE und verantwortet die Tagesordnung. Operativ und organisatorisch wird er/sie in seiner Tätigkeit von der Geschäftsstelle unterstützt. Der/Die GK-Vorsitzende sowie ein/e Stellvertreter/in wird gem. 24 Abs. 2 GrundO der TU gewählt. 3.2 Funktionen des Zentrums Geschäftsstelle der GKmE Sie unterstützt die GKmE in allen operativen und organisatorischen Tätigkeiten wie z.b. Sitzungseinladungen und Tagesordnung Beschlussvorbereitung und Beschlussausführung Wiederbesetzung der GKmE-Sitze Die Geschäftsstelle ist zugleich Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses der GKmE (Aufgaben s. Kap. 4.3) Servicezentrum Lehrerbildung Das Servicezentrum übernimmt von verschiedenen Einrichtungen bisher getrennt wahrgenommene Aufgaben in der Lehrerbildung der Technischen Universität. Dazu werden die Zentralstelle für Lehrerbildung und das Praktikumsbüro organisatorisch zusammengefasst. Zur Personalausstattung des Zentrums gehören zwei Stellen akademische Mitarbeiter/innen - eine für die Geschäftsführung und eine zweite für das Praktikumsbüro und den Prüfungsausschuss (s. 4.3) - sowie die Sachbearbeiter/inne/n der zusammengeführten Einheiten. Das Budget für die Geschäftsstelle wird aus zentralen Mitteln finanziert. Die Serviceeinrichtung hat neben der Ausführung der sich aus Kap 1 ergebenden Tätigkeiten u.a. folgende Aufgaben: Durchführung des Anerkennungsverfahrens für Vorleistungen auf das Bachelor- und Masterstudium im Lehramtsbereich inkl. Ergänzungsstudium für FH-Absolvent/inn/ en, Mitarbeit bei der Anerkennung anderweitig erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen einschl. Fachsemestereinstufung für die an der TU Berlin vertretenen Lehramtsabschlüsse (Bestätigung der Fachsemestereinstufung zur Vorlage beim Immatrikulationsbüro), Ausgabe von Studien- und Prüfungsordnungen für die an der TU Berlin vertretenen Lehramtsfächer, Konzeption, inhaltliche (Mit-) Gestaltung und (Mit-) Herausgabe von Kurzinformationen zum Studium (Broschüren, Internetangebote), Ausgabe von Lehrveranstaltungsübersichten zum Studium im Lehramtsbereich (insbesondere zu Beginn der Vorlesungszeit), Persönliche Beratung und Beantwortung schriftlicher Anfragen zu Fragestellungen in Zusammenhang mit den Ersten Staatsprüfungen sowie zu Ergänzungs- und Erweiterungsprüfungen (hier auch Beteiligung an der Fachsemestereinstufung) sowie zu allen Fragen der Bachelor- und Masterstudiengänge im Lehramtsbereich, Zusammenarbeit und Abstimmung in Prüfungsangelegenheiten mit dem Prüfungsamt (Abt. I B) 3

4 Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Bachelor- und Masterstudium und Prüfungen, Absprachen mit den Servicezentren der anderen Universitäten zur Koordination von Erst- und Zweitfachstudium Mitwirkung bei der Herstellung und Pflege von Schulkontakten und Mitwirkung bei Herstellung und Pflege von Kontakten zur betrieblichen Praxis. Als bisherige Funktionen des Praktikumsbüros übernimmt die Serviceeinrichtung die Organisation aller in den Bachelor/ Masterstudiengängen im Lehramtsbereich vorgesehenen Praktika. Zu diesen Aufgaben gehören im Einzelnen: Kontakte zu den beteiligten Schulen und Bildungseinrichtungen, die Organisation der Praktika, die zugehörige Beratung der Studierenden, die Ausstellung von Bescheinigungen für die Praktika usw. 3.3 Studienfachberatung Für die Beratung der Studierenden steht neben den fachlich verantwortlichen Lehrenden gem. BerlHG eine studentische Studienfachberatung für den Studiengang Arbeitslehre und für die beruflichen Fachrichtungen sowie für die berufswissenschaftlichen Anteile zur Verfügung. Diese studentischen Hilfskraftstellen werden dem Servicezentrum für Lehrerbildung zugeordnet. 4. Gremien 4.1 GKmE (Gemeinsame Kommission mit Entscheidungsbefugnis) Die GKmE ist das fachliche Entscheidungsgremium für alle die Bachelor- und Masterstudiengänge im Lehramtsbereich betreffenden Aufgabenstellungen. Sie gibt den inhaltlichen Rahmen für die Gestaltung der Studiengänge vor, entscheidet über Studien- und Prüfungsordnungen, über Kriterien der Evaluation und über Vorschläge zu Aufnahmekapazitäten in den Lehramtsstudiengängen. Das Anhörungsrecht für die Fachgebietsvertreter gem. 74 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit 70 Absatz 6 BerlHG ist zu beachten. Sie wird in allen operativen und organisatorischen Tätigkeiten von den Einrichtungen des Servicezentrums, wie in Kap. 3.2 beschrieben, unterstützt. Um eine angemessene Beteiligung aller im Wesentlichen die Ausbildung tragenden Fakultäten und gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen, gilt für die GKmE für zunächst zwei Jahre folgender Beteiligungsschlüssel: 10 Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer 3 Vertreter der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 3 Vertreter der Studierenden 3 Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Einzelnen sind in der GKmE mit Sitz und Stimme vertreten: Hochschullehrer Fakultät Anzahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter (s. Erläuterungen*) 5 ( 2 Vertreter/innen des Instituts für Erziehungswissenschaft (Erziehungswissenschaft und Erziehungswissenschaft / Berufspädagogik), Fak. I 1 Vertreter/in der Fachwissenschaft Arbeitslehre, 1 Vertreter/in der Fachdidaktik Arbeitslehre, 1 Vertreter/in der Fachdidaktik der Beruflichen Fachrichtungen) Fak. III 1 ( Vertreter/in für den Studiengang Bachelor/Master Ernährung/Lebensmittelwissenschaft) Fak. IV 1 (Vertreter/in für den Studiengang Bachelor/Master Elektrotechnik) Fak. V 1 (Vertreter/in für den Studiengang Bachelor/Master Metalltechnik) 4

5 Fak. VI 2 (Vertreter/innen für die Studiengänge Bachelor/Master Bautechnik und Landschaftsgestaltung) Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen Fak. I 2 (je 1 Vertreter/in für den Bereich Erziehungswissenschaft und für Berufliche Bildung und Arbeitslehre) Fak III, 1 (wechselt nach jeder Amtszeit zwischen den Vertreter/innen der Fakultäten III, IV, V und IV,V,VI VI für die vertretenen Bachelor- und Masterstudiengänge) Studierende Fak I 3 (die Studierenden der vertretenen Bachelor- und Masterstudiengänge müssen ihre Wahloption auf die Fak I festlegen, um gewählt werden zu können) Sonstige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Fak I 1 Fak III/ IV 1 (Die Position der/des sonstigen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters wird für je eine Amtszeit von den beteiligten Fakultäten III und IV nacheinander wahrgenommen.) Fak V/ VI 1 (Die Position der/des sonstigen Mitarbeiterin/ Mitarbeiters wird turnusmäßig von den beteiligten Fakultäten V und VI nacheinander wahrgenommen.) * Die in Klammern stehenden Angaben haben den Charakter von Empfehlungen, die an die beteiligten Fakultäten gerichtet sind gem. AS-Beschluss 13/ Die o. a. Mitglieder der GKmE werden von den jeweiligen Fakultätsräten gewählt. Wählbar sind alle Mitglieder der betreffenden Gruppen der betreffenden Fakultäten. Die Wählbarkeit ist nicht an die Mitgliedschaft im Fakultätsrat geknüpft. Die Amtszeit der Mitglieder richtet sich nach der Amtszeit der Fakultätsräte gem. 23 Abs. 3 GrundO. Die GKmE versammelt sich in der Vorlesungszeit in der Regel einmal monatlich. 4.2 Ausbildungskommission Der GKmE richtet entsprechend 73 Abs. 1 Satz 3 BerlHG eine Ausbildungskommission ein, die sie in Fragen von Lehre und Studium berät. Die Mitglieder werden gem. 73 Abs. 2 BerlHG auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedergruppe von der GKmE gewählt. Nach ihrer Konstituierung wählt die Ausbildungskommission ihre/ihren Vorsitzende/Vorsitzenden. 4.3 Prüfungsausschuss Die GKmE richtet einen oder mehrere Prüfungsausschüsse für die zu betreuenden Bachelorund Masterstudiengänge ein. Das Nähere regeln die Prüfungsordnungen. Der Prüfungsausschuss kann Aufgaben an den Vorsitzenden delegieren insbes. wenn Eilentscheidungen z.b. in der vorlesungsfreien Zeit erforderlich sind. Der Prüfungsausschuss tagt regelmäßig. Des Weiteren führt der Prüfungsausschuss über die Geschäftsführung die Kommunikation mit den zuständigen Senatsverwaltungen bzgl. Anerkennung/Gleichsetzung von Universitäts- und Staatsexamen (Notariatsfunktion des Landesamts für Lehramtsprüfungen). 5. Rechenschaftsbericht Das Servicezentrum für Lehrerbildung legt dem Akademischen Senat der TU Berlin zunächst jährlich einen Rechenschaftsbericht vor. Dabei sind Stellungnahmen der fachlich beteiligten Fakultäten bzw. Institute einzubeziehen. Im dritten Jahr wird das Servicezentrum einer Evaluation unterzogen. 5

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