Wie viel Sicherheit muss sein? Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für Arbeiten eigener und fremder Mitarbeiter
|
|
- Til Winkler
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach Tel.: 06021/ Fax: 06021/ Handy: 0178/ Edmund P. A. Brück 1
2 0. Inhaltsverzeichnis 1. Welche Sicherheit muss sein? 2. Warum Rechtssicherheit? 3. Was ist Rechtssicherheit? 4. Was sind einschlägige Bestimmungen? 5. Was sind einschlägige Bestimmungen für Tankstellen? 6. Was steht in der BetrSichV über die Verantwortlichkeit des Tankstellenbetreibers? 7. Wer muss für Arbeiten an Tankstellen die BetrSichV beachten? 8. Weshalb müssen alle für den Betrieb der Tankstelle Verantwortlichen die TRBS einhalten? 9. Welche wichtigste Verantwortlichkeit haben Arbeitgeber oder Betreiber einer Tankstelle? 10. Wie werden Gefahren ermittelt und sicheres Arbeiten festgelegt? 11. Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung oder sicherheitstechnische Bewertung für die Tankstelle erstellen? 12. Was sind Erprobung, Ingangsetzung, Stillsetzung, Instandhaltung/-setzung, lt. BetrSichV? 13. Wer muss Gefährdungsbeurteilungen für Instandsetzung oder Wartung der Tankstelle erstellen? 14. Was muss der TS-Betreiber tun, um kein haftungsrechtli. Risiko bei Arbeiten an der Tanktechnik einzugehen? 15. Kann der Tankstellenbetreiber andere Unternehmen beauftragen? 16. Muss der Tankstellenbetreiber die Qualifikation des Auftragnehmers überprüfen? 17. Welches Personal muss der Tankstellenbetreiber fordern? 18. Welche Mindestanforderung muss der TS-Betreiber vor Beginn von Arbeiten an der Tanktechnik beachten? 19. Genügt eine Arbeitsfreigabe durch den Auftragnehmer? 20. Welches Risiko besteht bei Nichtbeachtung (Unfallfolge)? 21. Gibt es eine Rund-um-Sicherheitsgarantie für Tankstellenbetreiber? 22. Was sind die 5 wichtigsten Punkte? Edmund P. A. Brück 2
3 1. Welche Sicherheit muss sein? Rechtssicherheit! Edmund P. A. Brück 3
4 2. Warum Rechtssicherheit? Weil der Gesetzgeber Mindestanforderungen vorschreibt (Rechtgebung/-sprechung) Edmund P. A. Brück 4
5 3. Was ist Rechtssicherheit? Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen Edmund P. A. Brück 5
6 4. Was sind einschlägige Bestimmungen? Gesetze, Verordnungen, Technische Regeln, BG-RL Edmund P. A. Brück 6
7 5. Was sind einschlägige Bestimmungen für Tankstellen? Zusammenführung aller Regelwerke DampfkV AufzV ElexV VbF EG-RL DruckbehV Betriebssicherheitsverordnung Arbeitsschutzvorschriften Technisches Regelwerk Berufsgenossenschaftliche Regelungen TRB EN TRR TRGS TRD TRA TRbF Edmund P. A. Brück 7
8 6. Was steht in der BetrSichV über die Verantwortlichkeit des Tankstellenbetreibers? Alles Wichtige! und zuviel für die Redezeit deshalb nur das Allerwichtigste Edmund P. A. Brück 8
9 7. Wer muss für Arbeiten an Tankstellen die BetrSichV beachten? Der 1 Anwendungsbereich der BetrSichV, gilt für Tankstellen-Betreiber und Pächter, die Arbeitnehmern Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und deren Benutzung regeln müssen, also auch für reine Diesel-Tankstellen (Absatz 1). gilt für Tankstellen-Betreiber und Instandsetzer (Fachbetriebe), wenn brennbare Flüssigkeiten gelagert oder abgefüllt werden (Absatz 2, Satz 1, Nr. 3 und Nr. 4 b). Edmund P. A. Brück 9
10 8. Weshalb müssen alle für den Betrieb der Tankstelle Verantwortlichen die TRBS einhalten? Mindest-Voraussetzungen zur Unfallverhütung werden in den TRBS beschrieben. TRBS 1001 Struktur und Anwendung der TRBS. Ein vorschriftengerechtes Handeln ist nachzuweisen (insbesondere nach einem Unfall = Haftungsfall). Edmund P. A. Brück 10
11 9. Welche wichtigste Verantwortlichkeit haben Arbeitgeber oder Betreiber einer Tankstelle? Gefährdungen ausschließen Sicheres Arbeiten gewährleisten Edmund P. A. Brück 11
12 10. Wie werden Gefahren ermittelt und sicheres Arbeiten festgelegt? Durch die Gefährdungsbeurteilung oder sicherheitstechnische Bewertung! Edmund P. A. Brück 12
13 11. Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung oder sicherheitstechnische Bewertung für die Tankstelle erstellen? Die Gefährdungsbeurteilung ist zu erstellen durch den Arbeitgeber, (i. d. R. Tankstellen-Pächter) für den normalen Betrieb - Erstellung kann z. B. durch Fachbetrieb erfolgen 3 Gefährdungsbeurteilung BetrSichV den Tankstellen-Betreiber (siehe in der Betriebserlaubnis) für die Tankanlage. Gefährdungsbeurteilung für die überwachungsbedürftige Tanktechnik = sicherheitstechnische Bewertung. Muss zur wiederkehrenden Prüfung vorliegen - Erstellung kann z. B. durch Fachbetrieb erfolgen 15, Absatz 1 Wiederkehrende Prüfungen BetrSichV Edmund P. A. Brück 13
14 12. Was sind Erprobung, Ingangsetzung, Stillsetzung, Instandhaltung/ -setzung, Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Um-/Abbau lt. BetrSichV? Diese Arbeiten fallen unter den Sammelbegriff Benutzung 2, Absatz 3, BetrSichV. Edmund P. A. Brück 14
15 13. Wer muss Gefährdungsbeurteilungen für Instandsetzung oder Wartung der Tankstelle erstellen? Benutzung laut BetrSichV sind alle Arbeiten, d. h. auch Arbeiten außerhalb des normalen Tankstellenbetriebes. Der Tankstellen-Betreiber muss auch die Gefährdungsbeurteilung für Instandsetzung oder andere Arbeiten an der Tankstelle erstellen. -> Fachbetrieb beauftragen 2, Absatz 3, BetrSichV Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an der Tanktechnik muss auch der Instandhalter (Arbeitgeber von Fachbetrieb und/oder befähigter Person) haben. 8 Sonstige Schutzmaßnahmen BetrSichV und 9, Absatz 2, Nr. 2, Unterrichtung und Unterweisung BetrSichV Edmund P. A. Brück 15
16 14. Was muss der Tankstellenbetreiber tun, um kein haftungsrechtliches Risiko bei Arbeiten an der Tanktechnik einzugehen? Der Betreiber muss über Personal verfügen, das die Arbeiten durchführen, beurteilen und die Relevanz für den Brand- und Explosionsschutz erkennen kann. Tankstellen-TRBS, Nr.3* Geeignete Schutzmaßnahmen legen Personen fest, die ausreichende Berufserfahrung haben und über Kenntnisse im Explosionsschutz verfügen = TRBS 1203 "Befähigte Personen : Edmund P. A. Brück 16
17 15. Kann der Tankstellenbetreiber andere Unternehmen beauftragen? Ja Der Betreiber hat sich bei der Beauftragung dieser Unternehmen von den Befähigungen, Befugnissen und Kenntnissen zu überzeugen. Tankstellen-TRBS, Nr.4.3.1, Abs.2* Edmund P. A. Brück 17
18 16. Muss der Tankstellenbetreiber die Qualifikation des Auftragnehmers überprüfen? Ja Er muss dokumentieren, dass er die grundsätzlichen Verpflichtungen gemäß BetrSichV und TRBS erfüllt - insbesondere nach einem Unfall Edmund P. A. Brück 18
19 17. Welches Personal muss der Tankstellenbetreiber fordern? Der Betreiber sollte sich folgendes schriftlich bestätigen lassen: TRBS 1201, Teil 3, Nr. 5, Abs. 1 Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer Spezialkenntnisse und entsprechenden Fähigkeiten sowie Erfahrungen mit Instandsetzungen von Ex- Geräten die übertragenen Arbeiten beurteilen, durchführen, und dabei die mögliche Relevanz für den Explosionsschutz im Rahmen ihrer Tätigkeiten erkennen können. Dies sind i. d. R. befähigte Personen laut -> TRBS 1203 mit einer ausreichenden Ausbildung im Ex-Schutz und mehrjähriger Erfahrung im Service an Tankstellen oder befähigte Personen mit einer Ausbildung und Prüfung als befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen gemäß -> TRBS 1203, Teil 3. Edmund P. A. Brück 19
20 18. Welche Mindestanforderung muss der Tankstellenbetreiber vor Beginn der Arbeiten an der Tanktechnik beachten? Gefährdungsbeurteilung Arbeitsfreigabe/-Koordinierung Edmund P. A. Brück 20
21 19. Genügt eine Arbeitsfreigabe durch den Auftragnehmer? Nein Der Tankstellenbetreiber (bzw. sein Vertreter) muss ebenfalls unterzeichnen. Edmund P. A. Brück 21
22 20. Welches Risiko besteht bei Nichtbeachtung (Unfallfolge)? Ordnungswidrigkeit ( 26 BetrSichV) Straftat ( 26 BetrSichV) Persönliche Haftung (BGB) Edmund P. A. Brück 22
23 21. Gibt es Rund-um-Sicherheitsgarantie für Tankstellenbetreiber? Ja z. B. Sorglos-Pakete bzw. Verträge mit Fachbetrieben (Tokheim-Optimax-Vertrag) Literaturhinweis: *Tankstellen-TRBS: Die TRBS XXX Vermeidung von Brand-, Explosions- und Druckgefährdungen an Anlagen zum Betanken von Fahrzeugen ist auf der 17. Sitzung des ABS am 05./ verabschiedet worden. Aus formalrechtlichen Gründen ist kurzfristig eine Veröffentlichung durch den BMAS nicht zu erwarten. Die einstimmige Verabschiedung im ABS macht deutlich, dass der Inhalt dieser TRBS die herrschende Meinung von repräsentativen Fachleuten darstellt. Damit ist sie per Definition eine anerkannte Regel der Technik und damit formaljuristisch Grundlage für den sicheren Betrieb von Tankstellen gemäß BetrSichV. Edmund P. A. Brück 23
24 22. Was sind die 5 wichtigsten Punkte? Verantwortlich für die Arbeits- und Betriebssicherheit ist der Tankstellenbetreiber und Arbeitgeber Tankstellenbetreiber: Geschäftsführer der Eigentümerfirma (siehe Betriebserlaubnis) oder sein Beauftragter Arbeitgeber: Tankstellenbetreiber-Geschäftsführer oder Beauftragter oder Pächter Fachbetriebe gemäß RAL-RG 977 mit befähigten Personen gemäß TRBS 1203 erforderlich Mindest-(Rechts-)Sicherheit durch Arbeitsfreigabe, Gefährdungsbeurteilung oder Bauanlaufbesprechung durch befähigte Personen (von Fachbetrieb), Tankstellenbetreiber und -Arbeitgeber Edmund P. A. Brück 24
25 23. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Edmund P. A. Brück 25
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg Hösbach
Edmund P.A. Brück Obmann in der Gütegemeinschaft Tankschutz e.v., Freiburg Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach Tel.: 06021/505-163 Fax: 06021/505-102 Handy: 0178/5805020 E-Mail: edmund.brueck@tokheim-service.de
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 2015 Das Arbeitsbuch mit Erläuterungen für die Praxis Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 16572 8 Gedrucktes
MehrBetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln
BetrSichV und GefStoffV: Welche Auswirkungen gibt es bei den Technischen Regeln Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig 1 Novelle von GefStoffV und BetrSichV
MehrTRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS
MehrSicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?
Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Memmingen 13.10.2017 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS)
Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS) Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig!!!! 3. Oktober 2002: Neue Rechtssituation
MehrBetriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen
Betriebssicherheitsverordnung! Neuerungen Allgemeine Anforderungen Umgang mit Altmaschinen Christoph Preuße, FASI-Vortragsveranstaltung Augsburg 17.11.2016 Inhalt Neuerungen Allgemeine Anforderungen an
MehrNovellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber
Novellierung der BetrSichV was hat sich zum Explosionsschutz für Gasanlagenbetreiber geändert? Dr. Albert Seemann Rheinsberg, 29. bis 30. September 2015 Gliederung des Vortrages Rechtliche Grundlagen Anforderungen
MehrVorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17. A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte 21 2 Die Neuregelungen
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA
1. Sächsisches Arbeitsschutz-Forum am in Dresden Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA Betriebssicherheitsverordnung Verordnung
MehrPraktische Tipps zur BetrSichV-Umsetzung
Praktische Tipps zur kostenorientierten Umsetzung der BetrSichV: Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung mit Ermittlung und Verlängerung von Prüffristen Marketing-/Vertriebsleiter Göhler
MehrV orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 17
Inhaltsverzeichnis V orw ort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17 A Überblick über die neue Betriebssicherheitsverordnung... 19 Autoren: Dr. Helmut Klein / Hans-Peter Raths 1 Vorgeschichte...
MehrExplosionsschutz. Kommentar zur ExVo und BetrSichV
Explosionsschutz Kommentar zur ExVo und BetrSichV Begründet von Wolfram Jeiter Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin a. D. Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praxisleitfaden zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln Rechtsstand: Februar 2015 Von Dr. Klaus Scheuermann, Dr. Scheuermann GmbH, Management Consulting für Systemsicherheit,
MehrBetriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz. Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz
Betriebssicherheitsverordnung Explosionsschutz Claudia Preußer Abteilung Prävention Unfallkasse Rheinland- Pfalz Betriebssicherheitsverordnung Aus acht mach eins Technische Arbeitseinrichtungen - alte/neue
MehrSIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand
SIFA-WORKSHOP 2012 Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung- Eckpunkte und aktueller Stand Dipl.-Ing. Marlies Kittelmann, BAuA - Ziele und Grundlagen Ziele Rechts- und Strukturreform und Fortentwicklung
MehrÜbersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: 05. April 2017 Seite - 1 -
Seite - 1 - Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln Geltende Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln)
MehrDie Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS)
Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - Beschaffung von Maschinen (Bekanntmachung des ABS), Erlangen Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung Warum wurde novelliert? Welche Änderungen
MehrExplosionsschutz-Regeln (EX-RL) DGUV Regel
113-001 DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln (EX-RL) Sammlung technischer Regeln für das Vermeiden der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit Beispielsammlung zur Einteilung explosionsgefährdeter
MehrInformationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH
Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen
MehrZiele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung:
Ziele des Gesetzgebers bei der Formulierung der Betriebssicherheitsverordnung: 1. Anpassung des Arbeitsschutzes an das EU-Recht 2. Einheitliches betriebliches Anlagensicherheitsrecht Trennung von Beschaffenheit
MehrGefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument
Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung, Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff, Mönchengladbach. Zusammenfassung Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 996 das zentrale Element im Arbeitsschutzrecht.
MehrInhaltsverzeichnis 1/3
Inhaltsverzeichnis 1/3 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1/3 1 Verzeichnisse 1/1 Vorschriftenportal 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles in Kürze 2/1 Neue DIN
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Anlagen- und Betriebssicherheit Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Hartmut Karsten Ministerium für Gesundheit und Soziales Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
MehrBetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften
24 Übergangsvorschriften (4) Die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 1 ist erstmals 6 Jahre nach der Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme durchzuführen. Bei Anlagen, die vor dem 1.
MehrGefährdungsbeurteilung und Maßnahmen gemäß VdTÜV-Merkblatt 965
Gefährdungsbeurteilung über Aufstellbedingungen und Anfahrschutz für oberirdische Füllanlagen an öffentlichen Tankstellen Edmund P.A. Brück Marketingleiter Tokheim Service-Gruppe Brühlweg 63768 Hösbach
MehrInhaltsverzeichnis 1/3
Inhaltsverzeichnis 1/3 Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1/3 1 Verzeichnisse 1/1 Vorschriftenportal 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Stichwortverzeichnis 2 Aktuelles in Kürze 2/1 Neue DIN
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Einführung in das Thema 2 Artikelverordnung Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes... vom 27. September 2002
MehrÜbersicht von neuen, neu gefassten, geänderten und ergänzten Technischen Regeln Stand: Seite - 1 -
Seite - 1 - Übersicht über die Bekanntmachung zu Technischen Regeln Geltende Technische Regeln der Reihe 1000 (Allgemeines und Grundlagen) Technische Regeln der Reihe 2000 (Gefährdungsbezogene Regeln)
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Vom 5. September 2006 (BAnz. Nr. 232a, Seite 7) BetrSich 5.1111 Vorbemerkung Diese Technische
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Die Novellierung 1 Rückblick Überarbeitung der Rechtssetzung für Technische Arbeitsmittel mit dem Ziel: Trennung von Beschaffenheitsanforderungen und Betriebsvorschriften
Mehr2.6 Lastenhandhabungsverordnung
2.6 Lastenhandhabungsverordnung Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (Lastenhandhabungsverordnung LasthandhabV) vom 4. Dezember 1996 (BGBl.
MehrExplosionsschutz ohne Aktualisierungsservice
Explosionsschutz ohne Aktualisierungsservice Kommentar zur ExVO und BetrSichV Bearbeitet von Wolfram Jeiter, Dipl.-Ing. Ralph Fähnrich, Matthias Nöthlichs Loseblattwerk mit 45. Aktualisierung 2017. Loseblatt.
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung
Die neue Betriebssicherheitsverordnung Praktische Erläuterungen, Beispiele und Checklisten zur Umsetzung der geänderten Vorschriften Bearbeitet von Jürgen Dabel, Matthias Born-Dahmen, Peter Guterl, Thorsten
MehrExplosionsschutz. Kommentar zur ExVo und BetrSichV
Explosionsschutz Kommentar zur ExVo und BetrSichV Begründet von Wolfram Jeiter Präsident und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin a. D. Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent
Mehr4. Unterfränkische Fachtagung Arbeitsschutz: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen
: Sicherheitstechnische Bewertung Festlegung von Prüffristen von Judith Ortenburger TÜV SÜD AG Abteilung: IS-DD-MUC/Or 13.10.2010 1 I N H A L T 1. BetrSichV Ein kurzer Überblick 2. Begriffszuordnung: Arbeitsmittel
Mehrzur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005
Aufzüge und Fahrtreppen Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) September 2005 Merkblatt zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde
MehrPrüfen von Anlagen in. explosionsgefährdeten Bereichen
Prüfen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Dipl.-Ing. Gerd Siering TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Saalfelder Str. 33 06110 Halle (Saale) Tel: 0345-5686-764 Fax: 0345-5686-725 GSM: 0160-8884957
MehrGefährdungsmatrix als Grundlage für die Auswahl einer Befähigten Person
Gefährdungsmatrix als Grundlage für die Auswahl einer Befähigten Person Dipl.-Ing. Friedrich- W. LAUBE VBI Verband Beratender Ingenieur Stand: Für en gibt es kein Berufsbild Die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln
MehrBefähigte Personen. Technische Regeln. für Betriebssicherheit 1203. Februar 2012
Befähigte Personen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. Februar 2012; Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 21 vom 26. April 2012 Technische Regeln 1203 für Betriebssicherheit
MehrBetriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen
Betriebssicherheitsverordnung 2015 und Technische Regeln für Betriebssicherheit in der Elektrotechnik richtig umsetzen Vorstellung der neuen Betriebssicherheitsverordnung und Gegenüberstellung mit der
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrUnterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online
Unterweisungsdatenbank Arbeitsschutz - Online Professionelle Unterweisungen mit minimalem Aufwand 1. Auflage 2011. Onlineprodukt. ISBN 978 3 8111 8466 4 Gewicht: 10 g Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft
MehrAuswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen
Auswirkungen der novellierten Betriebssicherheitsverordnung auf Energieversorgungsunternehmen 8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 29. - 30. September 2015, Rheinsberg
MehrBetrSichV (2015) Allgemein. Neue Begriffe
Seite 1 von 6 08.2015 BetrSichV (2015) Allgemein Die neue BetrSichV aus 2015 besteht aus fünf Abschnitten: 1. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 2. Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen 3.
MehrNeufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand
39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrTRBS Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) Vom 5. September 2006 (BAnz. 232a vom 9.12.2006) Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) gibt dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrDIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG
DIE NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG Ausgangslage und Forderungen Modernisierung von 2002 wird beibehalten Zentrales Anliegen: Verbesserung des Arbeitsschutzes (Instandhaltung, besondere Betriebszustände,
MehrExplosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
MehrExplosionsschutz. Grundlagen des Explosionsschutzes. Befähigte Personen im Explosionsschutz. Das Explosionsschutzdokument.
Explosionsschutz Seminar Grundlagen des Explosionsschutzes Termin/Ort 20. März 2018 in Berlin 05. Juni 2018 in Essen Leitung Dipl.-Ing. Jens-Christian Voss, Ingenieurbüro Voss - Partner für Arbeitssicherheit,
Mehr1.5 Downloadverzeichnis
Seite 1 1.5 1.5 Zu den Dokumenten aus dem gelangen Sie über Ihren Downloadbereich des Werks. Die Zugangsdaten zum Downloadbereich entnehmen Sie bitte dem Kapitel 1.4 Onlinezugang. Vorlagen, Arbeitshilfen
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
Verband der Technischen Überwachungs-Vereine e.v. Kesselbetriebstechnik 2004 TÜV Süd Gruppe, München, 25./26.11.2004 Jochem Graßmuck Die Betriebssicherheitsverordnung und ihre Bedeutung für den Dampfkesselbetrieb
Mehr1 Ermittlung von Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
TRBS 1001 - Seite 1 von 5 Ausgabe: März 2018 GMBl 2018 S. 398 [Nr. 22] Technische Regeln für Betriebssicherheit Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1001 Die Technischen
MehrVerordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln BetrSichV 4.September 2015 Aufzug- und Fördertechnik Niggemeier & Leurs GmbH Rechtsanwalt HARTMUT HARDT, info@ra-hardt.de,
MehrArbeitsschutztag 2003
Arbeitsschutztag 2003 Betriebssicherheitsverordnung Erste Erfahrungen aus der Sicht der zuständigen Behörde nützliche URL: http://ped.eurodyn.com/de/index.html http://lasi.osha.de/news/leitlinien_betrsichv.pdf
MehrEx- gefährdeter Bereich: Jeder Unternehmer muss eine "Gefährdungsbeurteilung" in seinem Betrieb vornehmen. Dies gilt dür die Bereitstellung und Benutz
Betriebsicherheitsverordnung (BetrsichV) Zuständig ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Vergessen Sie z. B. die ElexV! Sie ist seit 1. Januar 2003 außer Kraft. Die neue BetrSichV regelt
MehrBETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK
BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK NEUE BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG IN KRAFT GETRETEN Seit dem 1. Juni 2015 ist die neue Betriebssicherheitsverordnung in Kraft. Diese
MehrDetailinformation zur Gefährdungsbeurteilung
o 6. Werden den Beschäftigten nur Arbeitsmittel (Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) bereitgestellt, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen und für die vorgesehene
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit
Anlagen- und Betriebssicherheit Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln und Textsammlung von Ralph Fähnrich Zuständig für die Geschäftsführung des Ausschusses für Produktsicherheit
MehrRegierungspräsidium Darmstadt. Betriebssicherheitsverordnung. Fassung, gültig ab 1. Juni 2015
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Fassung, gültig ab 1. Juni 2015 Frankfurt/M., 24. März 2015 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrODGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Spitzenverban d. Juni 2018
. 113-001 Spitzenverban d Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ODGUV Juni 2018 Vorbemerkungen Inhaltsverzeichnis nach 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BetrSichV ten Beurteilung Ermittlung X.Rl. juni2018 1/2 TRBS
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrAusgabe der Tagungsunterlagen Begrüßungskaffee und Snacks
Dienstag, 12. Juni 2018 10.00-10.30 Eintreffen der Teilnehmer/innen Check-In am UNITI-Infostand Ausgabe der Tagungsunterlagen Begrüßungskaffee und Snacks 1. Begrüßung und Einführung Moderator: Edmund P.
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Regierungspräsidium Darmstadt Betriebssicherheitsverordnung Aktuelle Entwicklung Frankfurt/M., 25. Februar 2014 Franz Gutjahr MPA franz.gutjahr@rpda.hessen.de Entstehung einer Verordnung Einwirkungsmöglichkeiten
MehrBeschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik
Beschaffung von Arbeitsmitteln und Anpassung an den Stand der Technik Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe "Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit" Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
MehrBetriebssicherheitsverordnung - BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 1. Inhalt, Ziele und Auswirkung der BetrSichV 2. Betriebs- und Anlagensicherheit 3. Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln 4. Überwachungsbedürftige Anlagen
MehrDie sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik. Auswirkungen auf den Betrieb und die Änderungen von Aufzugsanlagen
Die sichere Verwendung von Aufzugsanlagen nach dem Stand der Technik Auswirkungen auf den Betrieb und die Änderungen von Aufzugsanlagen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Änderungen bezogen
MehrPrüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung
Prüfungen von LKW-Ladekranen was ist neu? "Arbeitssicherheit in der Energieversorgung" 9. Rheinsberger Fachtagung 14.09.2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 14 Prüfung von Arbeitsmitteln
MehrDie neue Betriebssicherheitsverordnung - mal kritisch betrachtet
Die neue Betriebssicherheitsverordnung - mal kritisch betrachtet Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 16. Juni 2015 Inhalt des Vortrags Meinungsbildung und Lobbyarbeit oder Angst essen Seele auf
MehrAktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht
Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht Eine Übersicht TRGS/TRBS, BetrSichV, GefStoffV, GGVSEB 1 TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Ausgabe Januar 2013 zuletzt geändert
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Jahresfachtagung
Betriebssicherheitsverordnung - Auswirkung auf den Brand- und Explosionsschutz - Brände und Explosionen sind oft die unmittelbaren Auslöser von Unfällen. Unfälle sind oft die unmittelbaren Auslöser von
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrWiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Erstellt von Klaus Heinl 1
Wiederholungsprüfungen Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 28.01.2013 Erstellt von Klaus Heinl 1 Prüfung und Instandhaltung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Allgemeine Anforderungen 1. Dokumentation
MehrUmsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten
Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung bei bestehenden Lageranlagen mit entzündlichen, leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten Werner Klipfel BASF AG WLE/AB - L 443 67056 Ludwigshafen Tel. +49
MehrODGUV. Deutsche GesetzLiche Unfallversicherung Spitzenverband. ApriL 2017
113 001 ODGUV Deutsche GesetzLiche Unfallversicherung Spitzenverband ApriL 2017 0 0 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen Explosionsschuft-Regeln TRBS 1001 TRBS 1111 TRBS 1112 TRBS 1112
MehrBetriebsvorschriften für Aufzüge
Betriebsvorschriften für Aufzüge Betreibertag 2011 - Niggemeier & Leurs GmbH Mitgliedschaften VMA Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen VFA Verband für Aufzugstechnik VDI Verein Deutscher Ingenieure
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrLandesamt für Arbeitsschutz
Landesamt für Arbeitsschutz Liane Rabe Landesamt für Arbeitsschutz URL: http://bb.osha.de E-Mail: liane.rabe@las.brandenburg.de Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der
MehrErmittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV*
Ermittlung des Standes der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV* Dipl. Ing. U. Aich, RP Darmstadt Abt. IV/WI Ursula.Aich@rpda.hessen.de *BR-DS 400/14 mit amtlicher Begründung der
MehrA+A Forum. Qualitätsoffensive Befähigte Personen. Thema: Befähigte Person in der Metallindustrie. Vortrag , A+A Düsseldorf, Messegelände
A+A Forum Qualitätsoffensive en Thema: in der Metallindustrie Vortrag 06.11.2009, A+A Düsseldorf, Messegelände Dr. Ing. Klaus Büdicker Schaeffler KG, Schweinfurt Schutzkonzept im Arbeitsschutz Auf der
MehrNovellierung der Betriebssicherheitsverordnung
Betreuungsgesellschaft für Umweltfragen Dr. Poppe AG Teichstr. 14-16, 34130 Kassel 0561/96 996-0 0561/96 996-60 info@bfu-ag.de http://www.bfu-ag.de Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung 2015 Allgemeines
MehrThema: Betriebssicherheitsverordnung
Vortrag: BTE Dialog Thema: Betriebssicherheitsverordnung Referent: Dipl. Ing., Dipl. Kfm. Uwe Borg Beratender Ingenieur KBI Sperberweg 8 66129 Saarbrücken-Bübingen www.uweborg.de Email buero@uweborg.de,
MehrSicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Sicheres Arbeiten in kontaminierten Bereichen Anforderungen an Auftraggeber und Auftragnehmer Seite 1 Rechtsgrundlagen für die Praxis BGR 128 Kontaminierte Bereiche + (???) TRGS 524 Seite 2 Gefährdungspotential
MehrVDMA Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378
VDMA-Einheitsblatt April 2013 VDMA 24020-3 ICS 27.200 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378 Operational Requirements
Mehr95/63/EG (Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit),
DAS IB GmbH DeponieAnlagenbauStachowitz Biogas-, Klärgas- und Deponiegastechnologie: Beratung, Planung, Projektierung Schulung von Betreiberpersonal Sachverständigentätigkeit (u.a. 29a nach BImSchG und
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Rechtliche Grundlagen Arbeitsschutzgesetz 4 Allgemeine Grundsätze Eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermeiden und die verbleibende Gefährdung
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen
Neufassung Ausgabe: März 2010 GMBl. Nr. 29 vom 12. Mai 2010 S. 627 Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 Befähigte Personen Vorbemerkung Diese Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS)
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrBetriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz
MehrBetriebssicherheitsverordnung: Inhalte. Gliederung:
Gliederung: Betriebssicherheitsverordnung: Inhalte Anwendungsbereich Pflichten der Arbeitgeber Pflichten der Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen Betriebssicherheitsausschuss 1 Anwendungsbereich Verordnung
MehrExplosionsschutzdokument
nach 6 GefStoffV Allgemeine Angaben Formblatt 1 Name und Adresse des Unternehmens Zuständige BG Mitgliedsnummer Betriebsstätte Ersteller des Explosionsschutzdokumentes 1 Explosionsgefährdete Bereiche Explosionsgefahr
MehrWartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift
Wartung, Prüfung, Gefährdung, Vorschrift Moderne Technik im Aufzug Schwelmer Symposium 24. Juni 2014 Inhalt des Vortrags Praxis der Aufzugprüfung Mängelstatistik Mängelhäufigkeit/-einstufung Änderung Betriebsvorschriften
Mehr