Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN Betrieb und Wartung
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- Arthur Koenig
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1 Hinweise aus der Praxis zur Inbetriebnahme und Übergabe nach DIN EN Betrieb und Wartung Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Mecklenburg-Vorpommern Technik Thorsten Rabe 22. Und 24. September
2 Themenschwerpunkte was wird vom Handwerk erwartet Abnahme und Übergabe Dokumentation 2
3 rechtliche Einflüsse 3
4 ZVSHK SCHULUNGSKONZEPT Schulungskonzept Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Modul 7 DIN EN 1717 und DIN Schutz des Trinkwassers DIN EN Allgemeines DIN EN und DIN Planung DIN EN Installation DIN EN und DIN Bemessung DIN EN Betrieb und Wartung DIN Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen Modul 8 Modul 9 DIN Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen DIN Löschwassereinrichtungen Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen Modul 10 Trinkwasserverordnung
5 DIN EN 806 Teil 5 5
6 ABSCHNITT 1: Betreiberpflichten Pflichten aus der Trinkwasserverordnung TrinkwV 9 Abs. 7 verlangt eine regelmäßige Instandhaltung VOB DIN verlangt die Einweisung des Betreibers. Dazu gehören auch die notwendigen Inspektions- und Wartungsverpflichtungen. Weitere Forderungen: BGB 536 Verkehrssicherungspflichten AVBWasserV Instandhaltungspflicht des Anschlussnehmers 6
7 Betriebsanleitung ist Bedienungsanleitung Quelle:thinkstockphotos.de 7
8 VOB Teil C DIN Einweisung Das Bedienungs- und Wartungspersonal für die Anlagen ist durch den Auftragnehmer einzuweisen. 3.5 Mitzuliefernde Unterlagen Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen aufzustellen und dem Auftrag- geber spätestens bei der Abnahme zu übergeben: Anlagenschemata Zusammenstellungen der wichtigsten technischen Daten 8
9 Was ist zu übergeben Kopien der vorgeschriebenen Prüf- und Herstellerbescheinigungen, alle für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Protokolle über die Dichtheitsprüfung, Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals 9
10 Die vier Säulen Druckprobe Spülen Übergabe und Einweisen Wartungsvertrag übergeben 10
11 Bedienungsanleitung ZVSHK-Betriebsanleitung Trinkwasser- Installation enthält die Anforderungen der DIN EN zu Angaben für einen bestimmungsgemäßen Betrieb Inspektions- und Wartungsintervallen mit durchzuführenden Tätigkeiten Inbetriebnahmeprotokoll Dichtheitsprüfprotokoll Spülprotokoll 11
12 ZVPlan Quelle:thinkstockphotos.de 12
13 Druckprobe Quelle:thinkstockphotos.de 13
14 Spülen Quelle:thinkstockphotos.de 14
15 Übergabe Quelle:thinkstockphotos.de 15
16 Wie mache ich das... 16
17 ABSCHNITT 8: WIEDERINBETRIEBNAHME 17
18 VERÄNDERUNGEN DER WASSERQUALITÄT Rolle der Gesundheitsbeörde Bei Überschreitung der Grenzwerte oder des technischen Maßnahmewertes (Legionella spec.) und den Grenzwerten für metallische Inhaltsstoffe der Trinkwasserverordnung ist das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. 16 TrinkwV Besondere Anzeige- und Handlungspflichten Das Gesundheitsamt entscheidet dann, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. 9 TrinkwV Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmewerten 18
19 ABSCHNITT 10: ÄNDERUNGEN, ERWEITERUNGEN UND SANIERUNGEN Wesentliche Veränderungen dürfen nur Wasserversorgungsunternehmen oder Installationsunternehmen durchführen. 12 AVBWasserV Kundenanlage Wesentliche Veränderungen sind grundsätzlich alle Arbeiten an einer Kundenanlage von der HAE bis zu den Entnahmestellen. Wartungstätigkeiten gehören auch dazu. keine wesentlichen Tätigkeiten sind z. B.: Austausch von typengleichen Luftsprudlern oder Strahlreglern, Anschluss von Geräten mit integrierten Sicherungseinrichtungen, wie z. B. Wasch- und Geschirrspülmaschine, Füllen einer Heizungsanlage mit entsprechender Sicherungseinrichtung, Austausch von Entnahmearmaturen, die eine gleiche Ausstattung Inspektionsarbeiten. 19
20 ABSCHNITT 12: WARTUNG Maßnahmen zur Instandhaltung, d.h. der Inspektion von Trinkwasserinstallationen dienen der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer Betrachtungseinheit einschließlich Bestimmung der Ursachen der Abnutzung und Ableiten der notwendigen Konsequenzen für eine künftige Nutzung; Inspektionen dürfen vom Betreiber selbst vorgenommen werden; Wartung von Trinkwasserinstallationen dienen der Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats (Wartungen und Instandsetzungen sind von einem Vertragsinstallationsunternehmen durchzuführen); Instandsetzung als Folge der Prüfergebnisse aus Wartung und Inspektion dienen der Rückführung einer Betrachtungseinheit in einen funktionsfähigen Zustand, mit Ausnahme von Verbesserungen. 20
21 Verschleißteile In den Betriebs- und Wartungsanleitungen ist der Betreiber auf Verschleißteile, die regelmäßig erneuert werden müssen, damit eine ständige Funktionssicherheit gewährleistet ist, hinzuweisen. Als Verschleißteile nennt die Norm z. B. Dichtungen, Ventilsitze, Federn und Membranen. Hinzu kommen weitere Teile, wie z. B. - Gleitringdichtungen bei Pumpen - Filtereinsätze - nicht kontrollierbare Rückflussverhinderer Typ EB und ED - flexible Rohrverbindungen, wie z. B. Armaturenanschlussschläuche - Kompensatoren elektrische Bauteile, wie z. B. Schütze, Relais, Signal-/ Kontrolllampen - Brauseschläuche, Luftsprudler und Dichtungen bei Armaturenschwenkausläufen - Opferanoden in Trinkwassererwärmern - Einbauteile in Spülkästen, wie z. B. Schwimmer und Glocke. Weil es keine komplette Aufstellung gibt, kann festgehalten werden, dass alle beweglichen Teile in Bauprodukten je nach Belastung mehr oder weniger einer Abnutzung unterliegen und deshalb als Verschleißteile, die ggf. vorbeugend ausgetauscht werden müssen, zu bewerten sind. 21
22 Häufigkeit für die Inspektion und Wartung 22
23 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Heizungsfachtagung
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