Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen

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1 Kundendatenblatt für Photovoltaikanlagen 1. Anlagenanschrift 2. Anlagenbetreiber Name, Vorname bzw. Firmenname Telefon Fax... Mobil 3. Zustellanschrift (sofern von oben abweichend von 2) 4. Anlagenverantwortlicher / Ansprechpartner vor (falls abweichend von 2). Name, Vorname bzw. Firmenname Telefon Fax... Mobil 1/5

2 5. Anlagenart Neuerrichtung Rückbau Erweiterung (alle weiteren Angaben beziehen sich nur auf die Erweiterung) Datum der ersten Inbetriebnahme der zu erweiternden Anlage Art der Einspeisung physikalische Vollstromeinspeisung --> es entfällt die Erklärung unter Punkt 10 physikalische Überschussstromeinspeisung selbstverbrauchter Strom (gem. EGG) kaufmännisch-bilanzielle Weitergabe (gem. EGG) Speicher installiert (Datenblatt beifügen) 7. Art der Messung bei einer installierten Leistung von 30 bis 100 kw: Erzeugungsmessung mit registrierender Lastgangmessung und monatlicher Auslesung gewünscht (es entstehen zusätzliche Kosten für die Datenbereitstellung) Erzeugungsmessung ohne registrierende Lastgangmessung 8. Art der Vergütung der eingespeisten Energiemengen EEG-geförderte Einspeisevergütung Vergütung gem. 18 StromNEV 9. Ermittlung von Förderfähigkeit und Förderhöhe der Anlage Die Förderbestimmungen für Photovoltaikanlagen sind im 51 EEG2014 geregelt. Folgende Angaben benötigen wir für die korrekte Zuordnung der Fördersätze (bitte ankreuzen): Es handelt sich um eine Gebäudeanlage gemäß 51(1) Nr.1 Es handelt sich um eine Freiflächenanlage gemäß 51(1) Nr.2 Es handelt sich um eine Anlage im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans gemäß 51(1) Nr.3: wenn zutreffend, bitte Nachweis vorlegen Es handelt sich um eine Anlage gemäß 51(3) (kein Wohngebäude bzw. Gebäude im Außenbereich wenn zutreffend, bitte Nachweis vorlegen Die Anlage(n) ersetzen gemäß 51(4)defekte, beschädigte oder entwendete Anlage(n) am selben die am... in Betrieb gegangen waren Die Verringerung der Förderung bei Pflichtverstößen regelt 25 EEG2014. Folgende Angaben benötigen wir für die korrekte Anwendung der Sanktionsgründe (bitte ankreuzen): Die Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur gemäß 25 (1) Nr.1+2) ist erfolgt. (Nachweis) Die Technischen Vorgaben gem. 9 wurden erfüllt Ferngesteuerte Leistungsreduzierung Abruf der Ist-Einspeisung Begrenzung der maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung Errichtung und Betrieb der Anlage dient der Erfüllung einer Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude gem. 25 (2) Nr.5 2/5

3 10. Bankverbindung für die Überweisung der Einspeisevergütung Kontoinhaber:... Kreditinstitut:... IBAN: BIC: DE I I I I I I I _ Wurde zwischen dem Einspeiser und der finanzierenden Bank eine Abtretung vertraglich vereinbart? Ja (bitte ein Exemplar der Vereinbarung beilegen) Nein 11. Angaben zu der vom Anlagenbetreiber zu zahlenden Umsatzsteuer Die Besteuerung der Umsätze erfolgt nach folgenden Bestimmungen: Regelbesteuerung gemäß 12 UStG (19% - Stand ) Besteuerung als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gemäß Sondervorschrift 24 UStG (i. d. R. nur bei Biomasseanlagen) Steuersatz in %:... ermäßigte Besteuerung gem. 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG als Zweckbetrieb. Ein Nachweis ist erforderlich. Ich/Wir unterliegen nicht dem Umsatzsteuergesetz bzw. sind Kleinunternehmer im Sinne des 19 UStG. Die Umsatzsteuer wird in diesem Fall nicht abgerechnet. Ein Nachweis ist erforderlich. Zuständiges Finanzamt:... Name des Finanzamtes Steuer Nr.: Erklärung des Betreibers der Strom-Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht bei Eigenverbrauch a. Art der Energielieferung/ Eigenversorgung Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich ausschließlich selbst mit Strom (Eigenversorgung gem. 5 Nr. 12 EEG 2014). / Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eigespeist (Überschusseinspeisung). Hierzu Erläuterung unter I. Eigenversorgung Verbrauch/Jahr voraussichtlich ca.:... kwh 3/5

4 oder o Meine Eigenversorgungsanlage versorgt eine/mehrere Abnahmestelle/n, an der/denen die EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung nach oder 103 EEG 2014 begrenzt ist (stromkostenintensive Unternehmen oder Schienenbahnen: JAHierzu Erläuterung unter II, NEINHierzu Erläuterung unter I. Aus der betreffenden Anlage beliefere ich ausschließlich andere Letztverbraucher mit Strom.Hierzu Erläuterung unter II. oder Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich selbst und beliefere andere Letztverbraucher mit Strom.Hierzu Erläuterung unter II. Eigenversorgung Verbrauch/Jahr voraussichtlich ca.:... kwh oder Ich verbrauche Strom auf sonstige Art gem. 61 Abs.1 Satz 3 EEG 2014,z.B.:direkter Strombörsenbezug.Hierzu Erläuterung unter II. b. Angaben zu Eigenversorgungsanlagen mit Befreiung von der EEG-Umlage: Ausnahmefälle nach 61 Abs. 2 EEG 2014 Sofern zutreffend, bitte ankreuzen: Meine Eigenerzeugungsanlage hat eine installierte Leistung von höchstens10 kw, und ich werde voraussichtlich höchstens 10 MWh/Jahr zur Eigenversorgung nutzen. Die Eigenversorgungsanlage ist weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen (sog. Inselnetz). Der eigenverbrauchte Strom aus dieser Anlage wird in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungsanlage zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht (Kraftwerkseigenverbrauch), und zwar: o ausschließlich (100%) oder o anteilig. Mein Unternehmen versorgt sich am Standort dieser Anlage vollständig (in jeder Viertelstunde eines Jahres) selbst mit Strom aus erneuerbaren Energien. Für den nicht selbstverbrauchten Strom der Anlage wird keine finanzielle Förderung nach Teil 3 EEG in Anspruch genommen. I. Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG 2014 Eigenversorgung wird nach 5 Nr. 12 EEG 2014 wie folgt definiert: Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. 4/5

5 Hiervon sind Fälle erfasst, in denen der Eigenversorger Strom selbst in einer Eigenerzeugungsanlage erzeugt und zudem selbst verbraucht. Hierbei wird nur der Strom berücksichtigt, der mittels viertelstündlicher Leistungsmessung erfasst wird, wenn nicht schon technisch sichergestellt ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms zeitgleich erfolgen. Zudem darf der selbst erzeugte Strom vor dem Verbrauch nicht durch das Netz durchgeleitet werden, und der Stromverbrauch muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage erfolgen. Folgende Punkte sind gegeben und werden kumulativ eingehalten: 1) Eine natürliche oder juristische Person betreibt eine Stromerzeugungsanlage selbst ( 5 Nr. 12 EEG 2014), 2) der in dieser Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom wird durch dieselbe natürliche oder juristische Person selbst verbraucht ( 5 Nr. 12 EEG 2014), 3) der Stromverbrauch erfolgt im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage und 4) der Strom wird nicht durch ein Netz durchgeleitet ( 5 Nr. 12 EEG 2014). II. Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber In diesen Fällen läuft die Abwicklung der EEG-Umlage über den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Bitte melden Sie Ihre Anlage unter: bezüglich der EEG-Umlage an. Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben und insbesondere, für den Fall der Eigenversorgung, dass die Voraussetzungen für die Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG 2014 vorliegen. Über Änderungen werde ich den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich oder per /Fax informieren. Ich stimme zu, dass sich Anschlussnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber über meine für die Erhebung der EEG-Umlage notwendigen Informationen gegenseitig informieren dürfen , Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers 5/5

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