Zwischen Euphorie und Enttäuschung: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König) ISL e.v.

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1 Zwischen Euphorie und Enttäuschung: Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Foto: Rosemarie König)

2 Impuls bei der Veranstaltung Die UN-Konvention - Das Versprechen Evangelische Hochschule Ludwigsburg, 4. Dezember 2014 von Dr. Sigrid Arnade

3 Überblick 1. Vorstellung 2. Einführung zum Thema Menschenrechte 3. Generelle Bedeutung der BRK 4. Resümee nach über 5 Jahren BRK 5. Perspektiven

4 1. Vorstellung - zur ISL e.v. ISL e.v. = Dachorganisation der ca. 20 ZSLs in D. ISL e.v. = dt. Zweig von DPI ISL e.v. vertritt seit ihrer Gründung 1990 einen menschenrechtsorientierten Ansatz Mitglieder der ISL e.v. nahmen an den Verhandlungen zur BRK in New York teil

5 Vorstellung - zu mir Geschäftsführerin der ISL e.v. Teilnahme für den DBR an den Verhandlungen zur BRK in New York (05/06) Sprecherin der BRK-Allianz

6 2. Einführung zum Thema Menschenrechte

7 Menschenrechte sind angeboren... unveräußerlich... egalitär... unteilbar... universell

8 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) Reaktion auf Naziterror verhandelt von 18 Experten unter Leitung von Eleanor Roosevelt verabschiedet am in Paris Deklaration, rechtlich nicht bindend

9 AEMR von 1948 (30 Artikel) Artikel 1, Satz 1: Alle Menschen sind frei und an Würde und Rechten gleich geboren Artikel 2: Diskriminierungsverbot, Merkmale: Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen

10 3. Generelle Bedeutung der BRK

11 Fakten zur Konvention : Verhandlungen in acht Runden Motto: Nichts über uns ohne uns! 12/2006: UN-Vollversammlung verabschiedet Konvention Deutschland ratifiziert ohne Vorbehalte 26. März 2009: BRK gilt in Deutschland BRK hat den Rang eines Bundesgesetzes weltweit 151 Ratifikationen (Stand: )

12 Abschied vom medizinischen Modell von Behinderung individuelles Defizit körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigung (Foto: Heribert Joester)

13 ... über die Anerkennung des sozialen Modells von Behinderung gesellschaftliche Bedingungen behindert ist man nicht, behindert wird man

14 ... zur Etablierung von Behinderung als Menschenrechtsthema 2010

15 ... gleichberechtigt mit anderen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen... Verweigerung von gleichberechtiger Teilhabe = Menschenrechtsverletzung

16 zentrale Begriffe und Konzepte Würde Inklusion Selbstbestimmung Partizipation Chancengleichheit Empowerment Barrierefreiheit Disability Mainstreaming

17 Würde als zentraler Begriff Schutz der Würde als zentrales Motiv (Foto: Milan Salje)

18 Inklusion derzeitige Diskussion: behinderte Kinder - Schule Inklusion betrifft alle Bereiche Inklusion betrifft alle Menschen

19 Menschenrechte es sind keine neuen Rechte geschaffen worden geltende Menschenrechte sind auf die Lebenswirklichkeit behinderter Menschen zugeschnitten worden

20 Durch die BRK gibt es zwei radikal neue Ansätze Behinderung wird als Menschenrechtsthema anerkannt Nichts über uns ohne uns! muss bei Umsetzung realisiert werden

21 4. Resümee nach über 5 Jahren Gültigkeit der BRK zwischen Euphorie und Enttäuschung große Erwartungen, wenig Veränderungen

22 Verpflichtungen der Vertragsstaaten Achtung: Menschenrechte sicherstellen Schutz: Benachteiligungen (auch durch Dritte) verhindern Gewährleistung: eigene Gesetzgebung anpassen und Maßnahmen ergreifen, damit die Konventionsregeln realisiert werden = Trias des Menschenrechtsschutzes (BRK, Art. 4 Abs.1)

23 Was ist/musste staatlicherseits geschehen? Nationaler Aktionsplan des Bundes seit 6/2011 (NAP) Aktionspläne gibt es in 11 Bundesländern 5 Länder planen/bereiten vor, u.a. Baden-Württemberg 1. Staatenbericht seit 8/2011 Prüfung in Genf März 2015 weitere Berichte alle 4 Jahre

24 Zivilgesellschaft hat Parallelbericht verfasst BRK-Allianz mit fast 80 Verbänden dabei waren u.a. DBR, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Elternverbände gemeinsame Analysen, Positionen, Forderungen

25 seit März 2013 öffentlich in verschiedenen Formaten verfügbar s.a.

26 Positive Aspekte aus Sicht der Zivilgesellschaft strukturelle Umsetzung - mit Focal Point(s) - mit Monitoring-Stelle - mit Koordinierungsmechanismus Fakt, dass Aktionspläne für nötig erachtet wurden Einbeziehung in Konferenzen und Gremien

27 Übergeordnete Kritikpunkte im NAP und in der deutschen Behindertenpolitik fehlt die Menschenrechtsperspektive Menschenrechte unter Kostenvorbehalt im NAP fehlen verpflichtende Zielvorgaben benannte Querschnittsthemen des NAP werden nicht wieder aufgegriffen das Konzept der angemessenen Vorkehrungen wurde bislang nicht umgesetzt (Definition; Verweigerung = Diskriminierung)

28 Weitere übergeordnete Kritikpunkte keine echte Partizipation (auf Augenhöhe), sondern einseitige Festlegungen keine Beteiligung bei der Übersetzung - falsche amtliche Übersetzung Konsequenz: Schattenübersetzung keine gemeinsamen Beteiligungsstandards

29 Neuere positive Entwicklungen Beteiligung bei der Fortentwicklung des Teilhabeberichts Beteiligung bei der Erarbeitung eines neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als Reform der Eingliederungshilfe hierbei Einbeziehung in verschiedenen Gremien Evaluation und Fortschreibung des NAP

30 Thematische Kritikpunkte z.b. Thema Frauen Frauen mit Behinderungen sind oft von Gewalt betroffen. Trotzdem gibt es kein Recht auf Pflegekräfte des eigenen Geschlechts Eltern mit Behinderungen haben bislang keinen Rechtsanspruch auf Elternassistenz oder begleitete Elternschaft

31 Psychiatrie und Betreuungsrecht Zwangseinweisungen und -behandlungen in der Psychiatrie: Unterbringungsgesetze auf Bundes- und Länderebene sind zu überarbeiten das Betreuungsrecht muss entsprechend der unterstützten Entscheidungsfindung weiterentwickelt werden

32 Selbstbestimmung und Lebensstandard aus Kostengründen müssen behinderte Menschen gegen ihren Willen in Heimen leben: Entsprechende Gesetze sind zu ändern Leben mit Behinderung bedeutet oft Armut für die Betroffenen und ihre Angehörigen: Mit einem Bundesteilhabegesetz müssen behinderungsbedingte Leistungen ohne Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht werden

33 Bildung und Arbeit Kinder mit Behinderungen müssen Förderschulen besuchen: Auf allen Ebenen muss mehr für inklusive Bildung geschehen, z.b. mit einem Masterplan die Arbeitslosigkeit behinderter Menschen ist doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosigkeit; es gibt kaum Alternativen zur Arbeit in Werkstätten (WfbM): Hier ist entschiedener gegenzusteuern

34 Barrierefreiheit und Wahlrecht private Rechtsträger werden nicht gesetzlich zur Barrierefreiheit verpflichtet (wie von der UN empfohlen) Gruppen behinderter Menschen werden pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen, auch in Baden-Württemberg beides ist zu ändern

35 5. Perspektiven

36 Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung Rechtsweg in Deutschland beschreiten Beschwerde an den Ausschuss richten, dann folgt Moderationsverfahren campaign of shame Parallelberichte verfassen konkrete Forderungen formulieren

37 UN-Verfahren 25 Fragen an Deutschland z.b. zur Partizipation z.b. zum Betreuungssystem z.b. zum Mehrkostenvorbehalt z.b. zur inklusiven Bildung z.b. zu WfbM z.b. zum Wahlrechtsausschluss

38 Wie geht es weiter? Zivilgesellschaft wird sich zu Antworten der Bundesregierung positionieren konstruktiver Dialog in Genf im März 2015 Ausschuss wird concluding observations (Abschließende Bemerkungen) verabschieden Regierung muss, Zivilgesellschaft kann damit weiterarbeiten

39 Interesse an der Arbeit des UN- Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Newsletter von Theresia Degener abonnieren mail an Betreff: Subskription Newsletter bitte Namen und Position/Institution angeben

40 Weitere Informationen (alles zur BRK) (alles zum Parallelbericht)

41 Noch mehr Infos (alles zur BRK aus Regierungssicht) RPDIndex.aspx (Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen)

42 Danke für die Aufmerksamkeit und viel Erfolg bei der Umsetzung der BRK!

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