Einladung. Tagesordnung Öffentlich
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- Liese Schuler
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1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Dienstag, um 09:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung Öffentlich 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung 3. Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, Stadtumbau West; Bedarfsmitteilung für das Jahr Errichtung von Kinderkrippen anschließend Etatberatungen für das Haushaltsjahr 2013
2 Tagesordnungspunkt 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücksund Sanierungsausschusses vom Mit dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses vom besteht Einverständnis.
3 Tagesordnungspunkt 2: Bekanntmachung der in nichtöffentlicher Sitzung des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung Bei folgenden Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen: Beschluss Nr. 113 Der Zuschlag erfolgt gemäß Prüfung und Wertung der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotspreis von ,98 an die Firma Salzbrenner Stagetec AVM GmbH in Buttenheim.
4 Tagesordnungspunkt 3: Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm, Stadtumbau West; Bedarfsmitteilung für das Jahr 2013 Der Regierung der Oberpfalz musste am die Bedarfsmitteilung für das Jahr 2013 übersandt werden, damit die geplanten Maßnahmen ins Programm Stadtumbau West aufgenommen werden können. Da die Sitzungen des Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschusses am und nicht stattfanden, wurden folgende Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von ,00 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien bei der Regierung der Oberpfalz angemeldet: - Städtebauliche Rahmenplanung Bahnhof/Bahnstadt - Realisierungswettbewerb Bahnhofsvorplatz Bahnhof Stadtteilwegeverbindung - Grunderwerb - Wittgartendurchstich - Masterplan Innenstadt (x) beratend ( ) beschließend
5 Tagesordnungspunkt 4: Errichtung von Kinderkrippen Ab dem besteht für Kinder unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Die Stadt Weiden i.d.opf. hat sich nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an den Kosten der freigemeinnützigen Träger zu beteiligen. Von der Diözese Regensburg wird für die Kirchenstiftungen derzeit eine 90%ige Übernahme der Investitionskosten durch die Stadt Weiden i.d.opf. gefordert. Die Errichtungen von Kinderkrippen wird bisher aus dem Sonderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung gefördert. Der Zuwendungsempfänger ist die Stadt Weiden i.d.opf. Zu der vertraglich vereinbarten Kostenübernahme in Höhe von 90 % der tatsächlichen Gesamtkosten erhält die Stadt Weiden i.d.opf. derzeit 70,6 % staatliche Förderung von den zuwendungsfähigen Kosten. Diese Förderung endet mit dem Jahr Wenn das Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung ausläuft, kann die Stadt Weiden i.d.opf. ab vermutlich Zuschüsse für Kinderkrippen nur noch über Art. 10 FAG erhalten. Die Förderung beträgt derzeit ca. 38 % aus 2/3 der zuwendungsfähigen Kosten. Lt. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom haben viele Gemeinden und Träger Schwierigkeiten, die für den Ausbau und Betrieb einer bedarfsgerechten örtlichen Kinderbetreuung notwendigen Ausgaben zu stemmen. Das Bundesministerium und die KfW Bankengruppe starten daher zum zwei neue Förderprogramme für den Ausbau von Kitas für unter 3 jährige Kinder. Hierfür stehen in den Jahren KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung. Das Ministerium unterstützt das Vorhaben mit einer Zinsverbilligung. Diese zinsverbilligten Kredite sind bei einem Förderantrag im Finanzierungsplan wegen eines eventuellen Subventionsvorteils auszuweisen. In welcher Höhe die Diözese nach Beendung des Programms Kinderbetreuungsfinanzierung eine städtische Beteiligung an den Investitionskosten für Kinderkrippen fordert, bleibt abzuwarten.
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