Ladungssicherung Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen bis 7,5 t zgm

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1 Ladungssicherung Zurrpunkte an Nutzfahrzeugen bis 7,5 t zgm

2 Zurrpunkte sind Befestigungseinrichtungen am Fahrzeug, an denen Zurrmittel (Gurte oder Ketten) angeschlagen werden können. Anforderungen Zurrpunkte müssen so beschaffen sein, dass die auftretenden Kräfte in die tragenden Teile des Fahrzeuges eingeleitet werden können. DIN Nutzfahrzeuge mit einer zgm bis 3,5 t DIN EN Nutzfahrzeuge mit einer zgm über 3,5 t

3 Anforderungen - Belastung Pritschenwagen mit einer zgm von bis zu 3,5 t zul. Zugkraft 400 dan Pritschenwagen mit einer zgm über 3,5 t bis zu 7,5 t zul. Zugkraft 800 dan Auf Anhängern ist die Ladung vom Grundsatz her so zu sichern wie in Kraftfahrzeugen mit einem entsprechenden Aufbau. Zurrpunkte, die den Anforderungen der Normung entsprechen, müssen gekennzeichnet sein.

4 Anforderungen - Anzahl und Anordnung zgm bis zu 3,5 t 1200 mm alle Zurrpunkte zul. Zugkraft 400 dan 500 mm vorne/hinten Ladefläche 2200 mm Ladefläche 2200 mm < 250 mm mind. 4 Zurrpunkte (2 an jeder Längsseite) mind. 6 Zurrpunkte (3 an jeder Längsseite) Beispiel: Ladelänge 4,40 m 2 x 0,50 m = 3,20 m / 1,20 m = 2,83 ~ 3 Felder = 4 Paar = 8 Zurrpunkte 400 mm 1200 mm 1200 mm 1200 mm 400 mm

5 Anforderungen - Anzahl und Anordnung (1) zgm über 3,5 t bis 7,5 t 1000 ± 200 mm 1200 mm 1200 mm Ladeflächen-Zurrpunkte zul. Zugkraft 800 dan Stirnwand-Zurrpunkte zul. Zugkraft 1000 dan 500 mm vorne/hinten < 250 mm Ladefläche 2200 mm Ladefläche 2200 mm mind. 4 Zurrpunkte (2 an jeder Längsseite) mind. 6 Zurrpunkte (3 an jeder Längsseite) oder nach der zulässigen Nutzlast/resultierende Gewichtskraft

6 Anforderungen - Anzahl und Anordnung (2) Anzahl der Zurrpunkte = 1,5 X Gewichtskraft / 8 X = Anzahl der Zurrpunkte P = aus der zulässigen Nutzlast resultierende Gewichtskraft in KN Beispiel 1: Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t und einer Nutzlast von 4,0 t Nutzlast 4,0 t = 40 kn Gewichtskraft Anzahl ZP = 1,5 x 40 / 8 = 7,5 ~ 8 Zurrpunkte = 4 Zurrpunkte auf jeder Seite Beispiel 2: Anzahl ZP Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 3,8 t und einer Nutzlast von 1,5 t Nutzlast 1,5 t = 15 kn Gewichtskraft = 1,5 x 15 / 8 = 2,8 ~ 3 Zurrpunkte = 2 Zurrpunkte auf jeder Seite Das Fahrzeug muss bei entsprechender Ladeflächenlänge nur die Mindestanforderungen (2 bzw. 3 Zurrpunkte auf jeder Seite) erfüllen.

7 Anforderungen - Nachweis und Prüfung In Eigenregie montierter Zurrpunkt. Rechnerischer Nachweis oder praktische Prüfung nach DIN EN erforderlich. Ein beliebiger Zurrpunkt der Ladefläche und der Stirnwand werden mit dem 1,25-fachen der zulässigen Zugkraft 3 Minuten beaufschlagt. Nach der Prüfung dürfen keine bleibenden Verformungen auftreten, die die Funktion des Zurrpunktes beeinträchtigen. Wer kann das durchführen und wer übernimmt dafür die Verantwortung?

8 Vorgehensweise Überprüfung des Fahrzeugparks (1) Ladungssicherungseignung der Fahrzeuge feststellen Betriebsanleitungen einsehen - Hersteller ansprechen Kennzeichnung anbringen - Hilfsmittel einsetzen regelmäßige Prüfung durch den Fahrer und durch eine befähigte Person Festlegen, für welche Transporte ein Fahrzeug eingesetzt werden kann.

9 Vorgehensweise Überprüfung des Fahrzeugparks (2) Bestimmungsgemäße Verwendung Aufbaukanten sind keine Zurrpunkte. Umlenkung von Zurrgurten über Kanten oder Ladebordwänden führt zum Verlust von Zugkräften. Bei zu flachen Zurrwinkeln werden nur die Bordwände eingedrückt. Für die eigentliche Ladungssicherung stehen die erforderlichen Zugkräfte nicht zur Verfügung.

10 Vorgehensweise - Fahrzeuganschaffung Festlegen: wie viel Zurrpunkte benötigt werden; Reserven einplanen Selbst bei optimalen Voraussetzungen (u.a. Verwendung von RHM) werden beim Niederzurren eines Steinpaketes (1000 kg) für die erforderlichen 2 Zurrgurte 2 Paar Zurrpunkte in kurzem Abstand nebeneinander benötigt. Mehr Zurrpunkte sind besser Mindestanforderungen reichen meist nicht aus!

11 Vorgehensweise - Nachrüstung durch Fachwerkstatt; darauf hinweisen, dass die Zurrpunkte DIN EN entsprechen müssen; Nachweis einfordern Durch eine Fachwerkstatt nachgerüsteter Zurrpunkt. Kipper/Schüttguttransporter müssen nicht mit Zurrpunkten ausgestattet sein. Dann eignen sie sich aber auch nur zum Transport von Schüttgütern.

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