Änderungen bei den Programmkrediten 2013

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1 12. Dezember 2012 Programminformation Nr. 1 / 2013 Änderungen bei den Programmkrediten 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, zum Jahreswechsel gibt es folgende Änderungen bei unseren Programmkrediten: 1. Einführung neuer Kredittypen und Änderungen im Darlehensrechner Ergänzung des Refinanzierungsangebots um Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von 4, 5, 6, 7 und 8 Jahren sowie 7-jährige Ratendarlehen Im Darlehensrechner können jetzt wieder Darlehen ohne Freijahr berechnet werden 2. Neues Formular Beihilfeerklärung und Merkblatt Beihilfen In der Beihilfeerklärung werden ab dem 1. Januar 2013 die DAWI-De-minimis Beihilfen abgefragt. Hierbei handelt es sich um De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen. Nähere Informationen dazu finden Sie im aktualisierten Merkblatt Beihilfen. Das Formular und das Merkblatt senden wir Ihnen mit diesem Schreiben mit. Sie finden diese in Kürze auch im Internet unter 3. Umstellung der Zinsanpassung auf das Risikogerechte Zinssystem (RGZS) Für alle Darlehen, die ab dem zur Zinsanpassung anstehen, wird das Risikogerechte Zinssystem angewendet. Analog zum Neugeschäft können die Zinssätze auf Basis der aktuellen Bonitäts- und Besicherungsklassen mit den Kunden vereinbart werden. Die Angebote werden wie bisher etwa sechs Wochen vor dem Zinsanpassungstermin versendet. 4. Der Risikomanager für die Landwirtschaft ist online Unter kann ab sofort im Bereich Förderangebote ein Risikomanager kostenfrei genutzt werden. Das neue Onlineprogramm unterstützt Landwirte und Berater bei der Identifizierung, Bewertung und Reduzierung von betrieblichen Risiken. Zudem lassen sich die erarbeiteten Ergebnisse speichern und immer wieder vom Nutzer aufrufen. Auf diese Weise kann kontinuierlich am betrieblichen Risikomanagement weitergearbeitet werden.

2 Darüber hinaus gibt es zum Jahreswechsel keine inhaltlichen Änderungen bei den Programmkrediten. Die jeweiligen Programmbedingungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes neues Jahr und hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer Mit freundlichen Grüßen Landwirtschaftliche Rentenbank Andreas Euler Dr. Klaus Hollenberg Anlagen Merkblatt Beihilfen Formular Beihilfeerklärung

3 Merkblatt Beihilfen (Stand: 02. Januar 2013) Die Darlehen aus den Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank ( Rentenbank ) können Beihilfen im Sinne der EU-Kommission enthalten. Deshalb werden im Folgenden die wichtigsten Begriffe und Voraussetzungen rund um das Thema Beihilfen erklärt, die für die Antragstellung relevant sind. 1. Begriff Beihilfe Beihilfen können in Form von Zuschüssen, Bürgschaften oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden. Sie stellen für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzunternehmen dar, welches eine solche Zuwendung nicht erhält, und bergen daher die Gefahr, den Wettbewerb innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verzerren. Deshalb ist die Gewährung von Beihilfen innerhalb der EU grundsätzlich verboten. Das EU-Recht lässt jedoch Ausnahmen von diesem allgemeinen Verbot zu. Das gilt insbesondere für Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen 1 (KMU-Beihilfen) sowie für Förderungen, deren Höhe so gering ist, dass eine Verzerrung des Wettbewerbs ausgeschlossen werden kann (De-minimis-Beihilfen). In verschiedenen Verordnungen hat die EU-Kommission detailliert geregelt, zu welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe Beihilfen gewährt werden dürfen. Auch die Rentenbank hat bei ihrer Kreditvergabe die Bestimmungen einiger EU-Verordnungen zu beachten. Die beiden folgenden Verordnungen regeln KMU- bzw. De-minimis-Beihilfen an die Landwirtschaft im engeren Sinne (Primärerzeugung). Auf diesen Verordnungen basieren die Förderprogramme für die Landwirtschaft. a) Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 (KMU-Agrar) der EU-Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L 358/3 vom b) Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 (De-minimis-Agrar) der EU-Kommission vom 20. Dezember 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Agrarerzeugnissektor, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L 337/35 vom Die folgende Verordnung regelt De-minimis-Beihilfen an den Fischereisektor. Auf dieser Verordnung basieren die Förderprogramme für die Aquakultur und Fischwirtschaft. Verordnung (EG) Nr. 875/2007 (De-minimis-Fischwirtschaft) der EU- Kommission vom 24. Juli 2007 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- 1 Die genaue Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finden Sie in unserem Merkblatt KMU im Internet. 1

4 Vertrag auf De-minimis-Beihilfen im Fischereisektor, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 193/6 vom Die beiden folgenden Verordnungen regeln dagegen KMU- bzw. De-minimis-Beihilfen an Unternehmen in sonstigen Wirtschaftsbereichen. Sie sind Grundlage für die Förderprogramme für die Agrar- und Ernährungswirtschaft bzw. für die Bereiche Ländliche Entwicklung und Erneuerbare Energien. a) Verordnung (EG) Nr. 800/2008 (KMU-Allgemein) der EU-Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L 214/3 vom b) Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 (De-minimis-Allgemein) der EU-Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L 379/5 vom Neben den genannten Verordnungen, die Grundlage der Rentenbank-Förderprogramme sind, gibt es die Verordnung (EG) Nr. 360/2012 (DAWI-De-minimis) der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen, veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nr. L 114/8 vom Eine DAWI-De-minimis Beihilfe wird als Ausgleich gewährt, um die defizitäre Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse durch ein Unternehmen zu kompensieren, das mit dieser Dienstleistung vom Staat betraut wurde. So kann beispielsweise eine Kommune ein Unternehmen mit einer öffentlichen Dienstleistung beauftragen (sogenannter Betrauungsakt). Handelt es sich um eine DAWI-Deminimis-Beihilfe, so erhält das Unternehmen eine entsprechende Beihilfebescheinigung von der Kommune. Unter den Rentenbank-Programmen werden keine DAWI-De-minimis-Beihilfen zugesagt. Sofern ein Unternehmen jedoch neben De-minimis-Beihilfen auch DAWI-De-minimis- Beihilfen von anderen Fördermittelgebern erhalten hat, sind diese in der Beihilfeerklärung anzugeben. 2. Berechnung des Beihilfewertes Für jede Beihilfeart (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) wird berechnet, mit welchem Euro-Betrag die durch sie gewährte Vergünstigung gleich gesetzt werden kann. Die Höhe dieser Vergünstigung wird als Beihilfewert der Förderung bezeichnet. Die Bewilligungsstelle (z.b. die Rentenbank) ist verpflichtet, dem Unternehmen den Beihilfewert mitzuteilen und auf die entsprechende EU-Verordnung hinzuweisen. Im Fall von Zuschüssen ist der Beihilfewert natürlich gleich dem gesamten Zuschuss in Euro. Wird dieser Wert ins Verhältnis zu den förderfähigen Investitionskosten gesetzt, so erhält man die Beihilfeintensität. Im Falle zinsverbilligter Darlehen wie bei den Programmen der Rentenbank - ist nicht der gesamte Darlehensbetrag als Beihilfewert zu betrachten. Hier wird nur der Zinsvorteil berücksichtigt, den das Unternehmen erhält. Der Kreditbetrag als solcher ist schließlich wieder zurückzuzahlen. Dieser Zinsvorteil errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Zinssatz für den Kreditnehmer und dem bei Kreditzusage gültigen Referenzzinssatz der EU-Kommission. Der Referenzzinssatz spiegelt dabei näherungsweise den Marktzinssatz 2

5 ohne Vergünstigung wider. Außerdem ist bei der Berechnung zu berücksichtigen, dass der Zinsvorteil über die gesamte Darlehenslaufzeit gewährt wird. Um am Tage der Kreditzusage einen exakten Beihilfewert in Euro zu erhalten, werden deshalb alle zukünftigen Zinsvorteile auf den Zeitpunkt der Darlehensgewährung abgezinst. Das Ergebnis ist dann der Beihilfewert des zinsvergünstigten Darlehens. Sofern ein Rentenbankdarlehen eine Beihilfe enthält, weist die Rentenbank den Beihilfewert dieses Darlehens in der Kreditzusage an die Hausbank sowie in der Beihilfebescheinigung für den Kreditnehmer aus. Die Beihilfebescheinigung ist vom Kreditnehmer aufzubewahren. 3. Beihilfeobergrenzen In den für die Förderprogramme der Rentenbank relevanten und zuvor genannten EU- Verordnungen werden unterschiedliche Beihilfeobergrenzen festgelegt. Hintergrund für diese Grenzwerte ist beispielsweise, dass die EU-Kommission davon ausgeht, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommt, wenn sich die Vergünstigung innerhalb dieser Grenzen bewegt. Es gibt zwei Arten von Höchstgrenzen: a) Die so genannte maximale Beihilfeintensität in Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Relative Höchstgrenze). Diese Grenze bezieht sich ausschließlich auf das spezielle Vorhaben, welches gefördert werden soll. Eventuell bereits erhaltene Förderungen bei anderen abgeschlossenen Maßnahmen sind hier nicht zu berücksichtigen. Die Rentenbank stellt durch die Zinskonditionengestaltung sicher, dass die für die Förderprogramme gültige maximale Beihilfeintensität eingehalten wird. b) Maximale Beihilfewerte in Euro legen fest, wie viel Beihilfe ein Unternehmen in einem definierten Zeitraum insgesamt erhalten darf (Absolute Höchstgrenze). Die Rentenbank stellt bei der Kreditzusage sicher, dass der für die Förderprogramme gültige maximale zeitraumbezogene Beihilfewert je Unternehmen nicht überschritten wird. Hierzu benötigt die Rentenbank vom Kreditnehmer Angaben über bereits erhaltene Beihilfen. Dafür ist das Formular Beihilfeerklärung unter zu verwenden. Anhand der Angaben in der Beihilfeerklärung prüft die Rentenbank, ob - unter Berücksichtigung der durch das Rentenbankdarlehen gewährten Beihilfe - die jeweiligen zeitraumbezogenen Obergrenzen eingehalten werden. Folgende Angaben des Kreditnehmers sind je nach Förderprogramm in der Beihilfeerklärung erforderlich: a) Alle Beihilfen in Bezug auf dasselbe Vorhaben (z.b. AFP Zuschüsse). Der Beihilfewert aller einem Unternehmen gewährten Beihilfen für dasselbe Investitionsvorhaben darf nicht übersteigen (nur bei Primärerzeugern). b) Alle Investitionsbeihilfen, die dem Unternehmen im laufenden und den vorangegangenen beiden Wirtschaftsjahren auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt wurden. Der Beihilfewert aller einem Unternehmen auf Basis dieser Verordnung gewährten Investitionsbeihilfen darf innerhalb des genannten Zeitraums nicht übersteigen. c) Alle De-minimis-Beihilfen, die dem Unternehmen im laufenden und den vorangegangenen beiden Kalenderjahren auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 gewährt wurden. Der Beihilfewert aller einem Unternehmen auf Basis dieser Verordnung gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb des genannten Zeitraums nicht übersteigen. 3

6 d) Alle De-minimis-Beihilfen, die dem Unternehmen im laufenden und den vorangegangenen beiden Kalenderjahren auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 875/2007 gewährt wurden. Der Beihilfewert aller einem Unternehmen auf Basis dieser Verordnung gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb des genannten Zeitraums nicht übersteigen. e) Alle De-minimis-Beihilfen, die dem Unternehmen im laufenden und den vorangegangenen beiden Kalenderjahren auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 gewährt wurden. Der Beihilfewert aller einem Unternehmen auf Basis dieser Verordnung gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb des genannten Zeitraums nicht übersteigen. f) Alle DAWI-De-minimis-Beihilfen, die dem Unternehmen im laufenden und den vorangegangenen beiden Kalenderjahren auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 gewährt wurden. Der Beihilfewert aller einem Unternehmen gewährten DAWI-De-minimis-Beihilfen darf zusammen mit auf Basis der Verordnungen unter c), d) und e) gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb des genannten Zeitraums nicht übersteigen. Hat der Kreditnehmer in den letzten drei Jahren Fördermittel erhalten, empfehlen wir, die entsprechenden Zuwendungsbescheide auf De-minimis-, DAWI-De-minimis bzw. 1857/2006-Beihilfewerte zu überprüfen. De-minimis- und DAWI-De-minimis-Beihilfen werden im Zuwendungsbescheid und einer besonderen Bescheinigung ausdrücklich als solche bezeichnet. Die EU-Direktzahlungen (entkoppelte Betriebsprämien, Flächenzahlungen) sowie Ausgleichszulagen sind in der Beihilfeerklärung nicht anzugeben. 4. Kumulierung von Beihilfen Erhält ein Unternehmen für dasselbe Vorhaben mehrere Beihilfen, muss sichergestellt werden, dass bei Addition aller gewährten Beihilfen und De-minimis-Beihilfen ( Kumulierung ) die zulässige Beihilfeobergrenze gemäß Tabelle I nicht überschritten wird. In Einzelfällen können auch höhere Obergrenzen zulässig sein. Die Berater der Rentenbank sind bei Fragen gern behilflich. Tabelle I: Maximale Beihilfeobergrenzen bei Kumulierung Verordnung (EG) Rentenbank Programm maximale Beihilfeobergrenze bei Kumulierung in % der förderfähigen Kosten bzw. in Euro Nr. 1857/ 2006 KMU Agrar Wachstum Nachhaltigkeit Innovationen (Praxiseinführung) Bei Erwerb von Flächen 4 %, ansonsten bis zu 40 %, maximal bis zu Nr. 1535/2007 De-minims Agrar Produktionssicherung Liquiditätssicherung Es gilt die maximal zulässige Beihilfeintensität aus dem zusätzlich gewährenden Förderprogramm (unter Anrechnung der von der Rentenbank gewährten De-minimis-Beihilfe) Hier dürften nur in Einzelfällen Beihilfen anderer Fördermittelgeber vorliegen 4

7 Verordnung (EG) Rentenbank Programm maximale Beihilfeobergrenze bei Kumulierung in % der förderfähigen Kosten bzw. in Euro Nr. 875/2007 De-minimis Fischwirtschaft Wachstum Nachhaltigkeit Betriebsmittel Es gilt die maximal zulässige Beihilfeintensität aus dem zusätzlich gewährenden Förderprogramm (unter Anrechnung der von der Rentenbank gewährten De-minimis-Beihilfe). Nr. 800/2008 KMU Allgemein Wachstum und Wettbewerb Umwelt- und Verbraucherschutz Energie vom Land Innovationen (Praxiseinführung) 10 % bei mittleren Betrieben im Sinne der KMU Kriterien, 20 % bei kleinen Betrieben im Sinne der KMU- Kriterien, 40 % bei kleinen und mittleren Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang I des EG Vertrages, maximal bis zu 7,5 Mio Nr. 1998/ 2006 De-minimis Allgemein Betriebsmittel Räumliche Strukturmaßnahmen Innovationen (Praxiseinführung) Es gilt die maximal zulässige Beihilfeintensität aus dem zusätzlich gewährenden Förderprogramm (unter Anrechnung der von der Rentenbank gewährten De-minimis-Beihilfe).. 5. Wie ist die Einhaltung der Beihilfeobergrenzen zu prüfen? Die Kumulierungsprüfung ist nur dann durchzuführen, wenn für das beantragte Vorhaben weitere Beihilfen gewährt werden. Dies ist in den De-minimis-Programmen der Rentenbank nur in Ausnahmefällen zu erwarten. Hat der Kreditnehmer keine weiteren Beihilfen beantragt, genügt eine entsprechende Bestätigung gegenüber der Hausbank mit Hilfe des Formulars Kumulierungserklärung. Wir empfehlen folgendes Vorgehen: a) Mit Hilfe des Darlehensrechners unter überprüft der Kreditnehmer vor Antragstellung überschlägig die Beihilfeintensität des gewünschten Darlehens. Stellt er bereits hier fest, dass er aufgrund mehrerer gewährter Beihilfen bei verschiedenen Fördermittelgebern die maximal zulässige Beihilfeintensität gemäß Tabelle I überschreitet oder sehr nahe an diese herankommt, empfiehlt es sich, Kontakt mit der Rentenbank aufzunehmen. Gemeinsam können in diesem frühen Stadium die verschiedenen Möglichkeiten (z.b. eine Kürzung der Darlehenssumme oder eines Antrags zu beihilfefreien Zinskonditionen) besprochen werden. b) Nach der Kreditzusage der Rentenbank an die Hausbank erhält der Kreditnehmer eine Beihilfebescheinigung in der Beihilfeintensität und Beihilfewert des Rentenbankdarlehens genannt sind. Jetzt führt der Kreditnehmer die unter Punkt a 5

8 dargestellte Prüfung erneut durch und addiert alle erhaltenen Beihilfen in Bezug auf die zu finanzierende Maßnahme. Diese Werte vergleicht der Kreditnehmer mit den jeweils gültigen Grenzwerten. Hier können wieder die Beihilfeintensitäten aus Tabelle I herangezogen werden. Reicht die Beihilfeintensität nicht aus, kann anhand des entsprechenden EU-Verordnungstextes überprüft werden, ob nicht auch eine höhere Intensität möglich ist. Dabei ist die Rentenbank gern behilflich. c) Vor Abruf des Rentenbankdarlehens reicht der Kreditnehmer bei seiner Hausbank das Formular Kumulierungserklärung ein. Hier bestätigt er, dass entweder keine weiteren Beihilfen gewährt wurden oder dass bei einer Gewährung bzw. Beantragung mehrerer Beihilfen für dasselbe Vorhaben die maximale Beihilfeintensität eingehalten wird. Diese Erklärung nimmt die Hausbank zu ihren Akten. Die Hausbank kann nun das Darlehen bei der Rentenbank abrufen. Beispiel: Ein Landwirt erhält für den Bau eines Boxenlaufstalls einen Zuschuss nach dem Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und möchte zusätzlich ein Darlehen aus dem Programm Wachstum in Anspruch nehmen. Es ergibt sich folgender Finanzierungsplan: Förderfähiges Investitionsvolumen Zuschuss 30 % nach AFP Rentenbankdarlehen Die Beihilfeintensität der AFP-Förderung beträgt in diesem Beispiel 30 %. Die Beihilfeintensität des Rentenbankdarlehens in Bezug auf die förderfähigen Kosten betrage 4,5 %. Dann ergibt sich eine gesamte Beihilfeintensität bei Addition von 34,5 %, die unterhalb des Grenzwertes von 40 % liegt (vgl. Tabelle I). Wird die Kumulierungserklärung nicht abgegeben oder die maximale Beihilfeintensität überschritten, so kann das Darlehen zunächst nicht abgerufen werden. Der Kreditnehmer sollte sich in diesen Fällen mit der Rentenbank in Verbindung setzen. Es besteht dann die Möglichkeit, den Förderkredit entweder auf beihilfefreie Konditionen umzustellen oder den Darlehensbetrag zu kürzen. Alternativ kann auch auf Fördermittel anderer Fördermittelgeber verzichtet werden, um die maximale Beihilfeintensität einhalten zu können. Bei Kürzung oder Nichtabnahme des Rentenbankdarlehens kann jedoch ein - der Rentenbank zu ersetzender - Nichtabnahmeschaden fällig werden. Aus diesem Grund sollte der Kreditnehmer möglichst schon bei der überschlägigen Berechnung der Beihilfeintensität mit Hilfe des Darlehensrechners vor Antragstellung prüfen, ob er in die Nähe der Grenzwerte oder darüber kommt. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer 069/

9 Beihilfeerklärung Erklärung über erhaltene / beantragte Beihilfen 1 im Sinne der EU-Beihilfenverordnungen Einzureichen mit dem Darlehensantrag der Hausbank Antragsteller Name des Unternehmens Anschrift Telefon (für Rückfragen) Adresse Investitionsanschrift (falls abweichend) Hausbank Weitere Beihilfen für dasselbe Vorhaben Das Unternehmen hat für das hier zu finanzierende Vorhaben Beihilfen (z.b. AFP-Zuschüsse) aus anderen öffentlichen Förderprogrammen beantragt / erhalten. Nein Ja, folgende, bisher beantragte / erhaltene Beihilfen: Datum Bewilligung Beihilfegeber Form der Beihilfe Beihilfewert in EUR Summe 1 Hinweis: Die Beihilfen sind im Bewilligungsbescheid, in der Kreditzusage oder in der De-minimis- bzw. Beihilfebescheinigung des jeweiligen Fördermittelgebers als solche bezeichnet. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt Beihilfen unter / Seite 1 von 3

10 I. Nur für Unternehmen der Landwirtschaft 1. KMU-Beihilfen Agrarerzeugnisse (auszufüllen für die Kreditprogramme Wachstum und Nachhaltigkeit ) Das Unternehmen hat im laufenden Wirtschaftsjahr sowie in den vorangegangenen zwei Wirtschaftsjahren Investitionsbeihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 für KMU Agrarerzeugnisse erhalten und / oder beantragt. Nein Ja, folgende, bisher erhaltene / beantragte Beihilfen: Datum Bewilligung Beihilfegeber Form der Beihilfe Beihilfewert in EUR Summe 2. De-minimis-Beihilfen Agrarerzeugnisse (auszufüllen für die Kreditprogramme Produktionssicherung und Liquiditätssicherung ) Das Unternehmen hat im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1535/2007 oder DAWI-De-minimis- Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 erhalten und / oder beantragt. Nein Ja, folgende, bisher erhaltene / beantragte De-minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-minimis- Beihilfen (bitte die DAWI-De-minimis- Beihilfen besonders kennzeichnen): Datum Bewilligung Beihilfegeber Form der Beihilfe Beihilfewert in EUR Summe 086 / Seite 2 von 3

11 II. Nur für Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft De-minimis-Beihilfen Allgemein (auszufüllen für das Kreditprogramm Betriebsmittel ) Das Unternehmen hat im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 oder DAWI-Deminimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 erhalten und / oder beantragt. Nein Ja, folgende, bisher erhaltene / beantragte De-minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-minimis- Beihilfen (bitte die DAWI-De-minimis- Beihilfen besonders kennzeichnen): Datum Bewilligung Beihilfegeber Form der Beihilfe Beihilfewert in EUR Summe III. Nur für Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft De-minimis-Beihilfen Fischereierzeugnisse (auszufüllen für alle Kreditprogramme der Aquakultur und Fischwirtschaft) Das Unternehmen hat im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren De-minimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 875/2007 oder DAWI-Deminimis-Beihilfen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 360/2012 erhalten und / oder beantragt. Nein Ja, folgende, bisher erhaltene / beantragte De-minimis-Beihilfen bzw. DAWI-De-minimis- Beihilfen (bitte die DAWI-De-minimis- Beihilfen besonders kennzeichnen): Datum Bewilligung Beihilfegeber Form der Beihilfe Beihilfewert in EUR Summe Mir ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben subventionserheblich im Sinne des 264 StGB in Verbindung mit 3 Subventionsgesetz sind. Ich verpflichte mich, Ihnen Änderungen der vorstehenden Angaben unverzüglich zu übermitteln, sofern sie mir vor der Zusage der hier beantragten Darlehen / Mittel bekannt werden. (Ort, Datum) (rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers) Bestätigungen der Hausbank: Wir bestätigen die rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers. Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift/en der Hausbank 086 / Seite 3 von 3

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