Geld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft

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1 Geld ist Zeit! Die Bildung von Langzeitkonten auf Basis der Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft Rechtsanwältin Betina Kirsch Mögliche Freistellungszwecke i.r.v. Langzeitkonten Pflege von Angehörigen Freistellung vor Rentenbezug Bezahlte Elternzeit Sabbatical Fortbildung 2 1

2 Grundlagen Abgrenzung Langzeitkonto / Gleitzeitkonto 7b SGB IV Langzeitkonto Einbringung von Arbeitsentgelt für Zwecke der Freistellung von der Arbeitsleistung bzw. der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Gleitzeitkonto Ansparung von Arbeitszeit zum Zweck der flexiblen Gestaltung der werktäglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit bzw. dem Ausgleich betrieblicher Produktions- und Arbeitszeitzyklen vereinbarter Zweck der Freistellung ist allein ausschlaggebendes Abgrenzungskriterium (P) Mischzwecke! 3 Grundlagen Abgrenzung Langzeitkonto / Gleitzeitkonto Langzeitkonto Wertguthabenvereinbarung nach 7b SGB IV erforderlich ermöglicht zeitlich dauerhafte Freistellung aus Wertguthaben bei Fortbestehen des sv-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses Werterhaltungsgarantie bei Inanspruchnahme Wertguthaben sicherzustellen seit zwingend in Geld zu führen (Übergangsregelung für Altfälle) Insolvenzsicherungspflicht nach 7e SGB IV Gleitzeitkonto Betriebsvereinbarung ausreichend ununterbrochene Freistellung aus Gleitzeitkonto bei gleichzeitigem Fortbestehen des sv-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses begrenzt auf drei Monate grds. Führung in Zeit keine Insolvenzsicherung erforderlich 4 2

3 Grundlagen Definition Wertguthaben eingespeiste, nicht ausgezahlte Bruttogehaltsforderung des AN zzgl. AG-Anteil am Gesamt-SV-Beitrag ( 7d SGB IV) Auffassung SV-Spitzenorganisationen: AG-Anteil nicht durch BBG begrenzt maßgeblich ist der bei Einstellung in das Wertguthaben gültige Beitragssatz (statisch) (P) Beitragssatz sinkt bzw. steigt in Freistellungsphase 5 Grundlagen Voraussetzungen eines Langzeitkontos Wertguthabenvereinbarung i.s.d. 7b SGB IV, d.h. Aufbau des Wertguthabens bedarf schriftlicher Vereinbarung Ziel der Vereinbarung: Freistellung von der Arbeitsleistung Freistellungszwecke abschließend regeln, sonst gelten die in 7c Abs. 1 SGB IV geregelten Freistellungszwecke! fälliges Entgelt aus Wertguthaben wird mit einer vor oder nach Freistellung erbrachten Arbeitsleistung erzielt Angemessenheit des Arbeitsentgelts in Freistellungsphase: mind. 70 % und max. 130 % des Arbeitsentgelts der Arbeitsphase fälliges Arbeitsentgelt übersteigt 400 monatlich 6 3

4 Grundlagen Insolvenzsicherung nach 7e SGB IV Wertguthaben samt Gesamt-SV-Beitrag abzusichern, wenn es Betrag in Höhe monatliche Bezugsgröße übersteigt (West 2012: ) Organhaftung bei Verlust des Wertguthabens Wertguthaben unter Ausschluss der Rückführung durch Dritten zu führen AN kann Vereinbarung fristlos kündigen, wenn AG auf schriftliche Aufforderung des AN Insolvenzsicherung nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist 7 Grundlagen Insolvenzsicherung nach 7e SGB IV stellt DRV i.r.d. Betriebsprüfung fehlende/unzureichende/ungeeignete Insolvenzsicherung fest es droht sofortige Fälligkeit des auf das Gesamtwertguthaben entfallenden Gesamt-SV-Beitrags Heilung durch Arbeitgeber innerhalb von zwei Monaten möglich bei Nachweis der erforderlichen Insolvenzsicherung erfolgt keine Heilung, ist Wertguthabenvereinbarung als von Anfang an nichtig anzusehen 8 4

5 Langzeitkonten nach dem PVT 9 Langzeitkonten nach dem PVT Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft (PVT) enthalten keine expliziten Regelungen zu der Bildung von Langzeitkonten Reden ist Silber Schweigen ist Gold Implementierung dennoch möglich, sofern schriftliche Regelung in Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung vorhanden 10 5

6 Welche Entgeltbestandteile können nach PVT in das Wertguthaben eingespeist werden Vergütung für Mehrarbeit übergesetzlicher Urlaub tarifliche Sonderzahlungen tarifliche Entgeltansprüche betriebliche Entgeltbestandteile Gleitzeit 11 Welche Entgeltbestandteile können nach PVT in das Wertguthaben eingespeist werden tarifliche Sonderzahlungen Vergütung für Mehrarbeit tarifliche Entgeltansprüche übergesetzlicher Urlaub betriebliche Entgeltbestandteile Gleitzeit gem. 3 Ziff. 3 Abs. 6 bzw. 13 Ziff. 9 Abs. 6 MTV Umwandlung in Freizeit möglich gem. 11 Ziff. 2 Abs. 1 S. 4 MTV Mehrarbeit und Zuschläge auch in Form von Freizeit abgeltbar s. 3 Ziff. 6 MTV anstelle Verfall zum des Folgejahres, Einspeisung in das Wertguthaben arbeitsvertragliche Abrede maßgebend 12 6

7 Einbringung von Gleitzeit in das Wertguthaben nach PVT 11 Ziff. 1 Abs. 4 S. 3 MTV In Vereinbarungen über gleitende Arbeitszeit ist die Möglichkeit, Arbeitszeitunter- oder -überschreitungen auf den folgenden Bezugszeitraum zu übertragen, auf eine bestimmte angemessene Stundenzahl zu begrenzen. Bezugszeitraum bei entsprechender freiwilliger Betriebsvereinbarung max. 12 Monate angemessene Stundenzahl 10% Jahresarbeitszeit (ca. 194,4 Std.) Gleitzeit nach PVT nur eingeschränkt einspeisbar 13 ABER, falls dennoch hohe Gleitzeitkontingente langfristig eingespeist werden sollen Wo kein Kläger, da kein Richter : uneingeschränkte Einspeisung von Gleitzeit erfolgt im Einvernehmen mit BR und ist im Interesse der Arbeitnehmer Risiken in sv-rechtlicher Hinsicht lediglich bei gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmern, da hier PVT höherrangiges Recht ggü. vertraglichen Regelungen darstellt tarifwidrige Einspeisung von Gleitzeit in das Wertguthaben führt nicht zum Aufschub der Fälligkeit der SV-Beiträge nach 23 b SGB IV 14 7

8 FAZIT Pro und Kontra Langzeitkonten Vorteile Erhöhung der Mitarbeiterbindung effiziente Employer-Branding Maßnahme Freistellung eigenfinanziert, im Gegensatz zu Altersteilzeit und Vorruhestand Übertragbarkeit von Wertguthaben auf anderen Arbeitgeber bzw. DRV Nachteile Implementierung hoher Verwaltungsaufwand Insolvenzsicherung nach 7e ff. SGB IV AN sitzt Gleitzeit ab Arbeitgeberanteil am Gesamt- SV-Beitrag ist ohne Begrenzung auf die BBG-RV in das Wertguthaben einzustellen 15 8

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