Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung
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- Jutta Stieber
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung in Tanks 6 Beförderung in Containern in loser Schüttung * ankreuzen Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung ja nein 1. Sind Material, Stoff, Gegenstand zur Beförderung nach ADR/GGVSEB zugelassen? 2. Liegt vollständige und richtige Klassifizierung vor? 3. Wurde der Fahrzeugführer auf das gefährliche Gut mit den notwendigen Angaben für das Beförderungspapier hingewiesen? Gb von 6
2 Checkliste 2: Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen ja nein 1. Verpackung bauartgeprüft und für das zu verpackende Gefahrgut zugelassen? 2. Kunststoffgefäße: Zulässige Verwendungsdauer eingehalten? (max. 5 Jahre) 3. Deckt der UN-Verpackungscode die Verpackungsgruppe des Gefahrguts ab? 4. Ist die Zulassungscodierung vollständig lesbar? 5. Verschlüsse dicht? Keine Anhaftungen des Gutes außen? 6. Sind die Verpackungen unbeschädigt, sauber und frei von Korrosion? 7. Zusammengesetzte Verpackungen: Mit den vorgeschriebenen Füll- bzw. Polstermaterialien versehen? Zusammenpackverbote beachtet? Wie vorgeschrieben verschlossen? 8. Wurden die Versandstücke in Umverpackungen gesichert? 9. Sind Umverpackungen mit dem Hinweis auf innenliegende Packstücke vollständig beschriftet? (<UMVERPACKUNG>; <UN-Nr>; <Gefahrzettel>; <Ausrichtungspfeile> 10. Ist für Fässer, Kanister und IBC aus Kunststoff die zulässige max. Verwendungsdauer von fünf Jahren ab Herstellungsdatum eingehalten? 11. Bruttohöchstgewicht je Versandstück entsprechend der Verpackungscodierung eingehalten? 12. Alle erforderlichen Aufschriften und Gefahrzettel auf Versandstücken und IBC vollständig angebracht? (<UN-Nr>; <Gefahrzettel>; (IBC 2 Gefahrzettel auf gegenüberliegenden Seiten) 13. Bei Anwendung der begrenzten Mengen (LQ) nach Tabelle A, Spalte 7a bzw. Kap. 3.4 ADR beachten: Zulässige Menge je Innenverpackung eingehalten? Zulässige Menge je Versandstück eingehalten? Sind Aufkleber mit des Füllgutes und vorangestellten Buchstaben «UN» oder «LQ» angebracht? Enthält das Begleitpapier die Stoffbezeichnung, laut Stoffaufzählung der jeweiligen Klasse? 14. Bei Anwendung von in freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter nach Tabelle A, Spalte 7b, bzw. Kap. 3.5 ADR alle Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften eingehalten? Kontrolle Gb : Gb von 6
3 Checkliste 3: Begleitpapiere ja nein 1. UN-Nr des Stoffes oder Gegenstandes, der die Buchstaben << UN >> vorangestellt werden. einschließlich der Kennzeichnungsnummer des Stoffes 2. Ausdruck "Abfall" der UN-Nummer vorangestellt, wenn Abfälle befördert werden? 3. Offizielle Benennung, zusätzlich die technische Benennung in Klammern bei Gattungs- und N.A.G.-Eintragungen 4. Nr. des Gefahrzettelmusters, (zweite Nr. in Klammern) 5. Verpackungsgruppe 6. Tunnelbeschränkungscode nur erforderlich, wenn Tunnel durchfahren wird 7. Gesamtmenge jedes gefährlichen Gutes mit unterschiedlicher UN-Nummer, unterschiedlicher Benennung (als Volumen bzw. als Bruttomasse oder Nettomasse) 8. Namen und Anschrift des Absenders 9. Namen und Anschrift(en) des(r) Empfänger(s) 10. Anzahl und Beschreibung der Versandstücke oder der Großpackmittel 11. eine Erklärung entsprechend den Vorschriften einer Sondervereinbarung (soweit in Anspruch genommen) 12. Schriftliche Weisungen über das Verhalten bei Unfällen, gemäß Unterabschnitt Nur bei Beförderung von Gasflaschen: 13. Die Erklärung gem Unterabschnitt , Beförderung von Gasflaschen auch nach Ablauf der für die wiederkehrende Prüfung festgelegten Frist, um sie der Prüfung oder Entsorgung zuzuführen: <<BEFÖRDERUNG GEMÄSS UNTERABSCHNITT >> Gb von 6
4 Checkliste 4: Beförderungsmittel, Ausrüstung ja nein 1. Ist das Fahrzeug mit Warntafeln ausgerüstet und sind sie aufgedeckt? 2. Kennzeichnungsnummern auf Warntafel vollständig und richtig? (falls erforderlich) 3. Abfalltransport: Ist die A Tafel angebracht? (nicht erforderlich wenn Entsorgungsfachbetrieb) 4. Ist die Ladefläche gründlich gereinigt und trocken? 5. Ist folgende Ausrüstung an Bord der Beförderungseinrichtung vorhanden? Unterlegkeil je Fahrzeug 2 Feuerlöscher für die Beförderungseinheit (Fassungsvermögen gemäß höchstzulässiger Masse der Beförderungseinheit, ) 2 selbststehende Warnleuchten Augenspülflüssigkeit 6. für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung vorhanden? Warnweste tragbares Beleuchtungsgerät Schutzhandschuhe Augenschutz (Schutzbrille) 7. zusätzliche Ausstattung bei Gefahrgut Klasse 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 vorhanden? Notfallfluchtmaske mit Gas/Staub-Kombinationsfilter für jedes Mitglied (bei Klassen mit Gefahrzettel-Nr. 2.3 u. 6.1) Schaufel Kanalabdeckung Auffangbehälter aus Kunststoff 8. Tanks: Verschlüsse dicht, keine Anhaftungen des Gutes außen? 9. Führt der Fahrzeugführer gültige ADR Bescheinigung mit? 10.Sind sonstige sicherheitsrelevante Mängel ausgeschlossen? (Reifenprofile, elektrische Leitungen usw.) Hinweise: Feuerlöscher sind auch zwingend erforderlich, wenn die Freigrenzen nach Tabelle ADR-Unterabschnitt unterschritten werden (Beförderung freigestellter Mengen) Die o.g Punkte sind Aufgaben und Pflichten des Beförderers, Fahrzeughalters und -führers ( 19, 28, 29 GGVSEB und ADR). Aufgrund der allgemeinen Sicherheitspflicht nach 4 GGVSEB sollen auch Absender bzw. Verlader diese Punkte beachten. Fahrzeuge mit offensichtlichen Mängeln sind nicht zu beladen und abzulehnen! Mit der Beförderung beauftragte Spedition/Firma: beteiligte Fahrzeuge, amtliches Kennzeichen:.. Zugmaschine: Anhänger:.. Fahrer Fremdfirma: Gb von 6
5 Checkliste 5 Beförderung in Tanks ja nein 1. Tank zur Beförderung des gefährlichen Gutes zugelassen? 2. Tankkodierung, Gültigkeitsdatum und Prüffrist eingehalten? 3. Zulassungsbescheinigung bezüglich 1) und 2) geprüft? 4. Ist das zu befördernde Gut darin aufgeführt? 5. Ist der Fahrer in die Handhabung der Füll-/Umschlagseinrichtung eingewiesen? 6. Höchstzulässiger Füllungsgrad nicht überschritten? 7. Dichtheit der Verschlusseinrichtungen nach dem Befüllen geprüft? 8. Sind Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten und am Ende des ortsbeweglichen Tanks angebracht? Gb von 6
6 Checkliste 6: Beförderung in Containern in loser Schüttung ja nein 1. Ist das Gut zur Beförderung in loser Schüttung zugelassen: Achtung, wenn in ADR-Tabelle A / Spalte 17 kein Eintrag «V V xx» vorhanden ist, dann ist das Gefahrgut nicht zur Beförderung in loser Schüttung zugelassen 2. Entspricht der Container den technischen Anforderungen entsprechend ADR? 3. Container weist keine größeren Beschädigungen auf? 4. Sind Dichtungen und Verschlüsse einwandfrei und funktionsfähig? 5. Boden, Seitenwände nicht durchgerostet? 6. Container frei von Rückständen früherer Ladung? 7. Boden und Wände frei von vorstehenden Teilen? 8. Orangefarbene Warntafeln Sind vorn und hinten an der Beförderungseinheit orangefarbene Warntafeln angebracht, Unterabschnitt 5.3.2? Sind zusätzlich an beiden Längsseiten jeder Beförderungseinheit oder jedes Containers orange farbene Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern angebracht, ADR? 9. Bezettelung Sind Großzettel (Placards) an beiden Längsseiten und hinten am Container angebracht, ADR Größe: Seitenlänge mind. 250X250 mm (Unterabschnitt ) Ist der Container mit Deckel oder Plane bedeckt? Ist er vollwandig und dicht? Abfallbegleitschein Vollständig mit GGVSEB-Angaben ausgefüllt? 12. Schriftliche Weisungen für den Straßentransport mitgeliefert? Beispiel Beispiel: Gb von 6
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