Vorbeugender Brandschutz Feuerwehr Allersberg

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1 Allgemeine Maßnahmen der Brandverhütung Offenes Feuer und Kerzen (z. B. Adventszeit) sind verboten Rauchen ist nur in dafür zugelassenen Bereichen erlaubt Aschenbecher benutzen und Inhalte nur in nicht brennbare, dichtschließende Behältnisse entleeren Heiz- und Kochgeräte wie z.b. Heizlüfter, Tauchsieder und Kochplatten sind generell untersagt Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur mit Zustimmung des Vorgesetzten betrieben werden, sind regelmäßig zu prüfen und müssen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprechen Kaffeemaschinen dürfen nur an bestimmten Stellen (z.b. Teeküchen), auf nicht brennbaren Untersätzen und unter Aufsicht betreiben werden; sie müssen außerhalb der Betriebszeit sicher vom Netz getrennt werden. Im Umkreis von 0,5 m dürfen sich keine leicht entzündlichen Materialien (z.b. Papier-/Küchenhandtücher) befinden. Der Abstand zu Wärmestrahlungsquellen muss mindestens 1 m betragen Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten sind nur mit täglich neu auszustellendem Erlaubnisschein und unter Einhaltung der darin vorgegebenen Schutzmaßnahmen zulässig. Brandschutz muss auch während Bau- und Instandhaltungsarbeiten gewährleistet sein Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in dafür bestimmten Räumen und geeigneten Behältnissen gelagert werden Entzündliche Stoffe in Arbeitsbereichen dürfen nur in Mengen, die für den Fortgang der Arbeit erforderlich sind (Tagesbedarf), bereitgestellt werden. Seite 1 von 5

2 Brennbare Abfälle (auch ölgetränkte Putzlappen) in geschlossenen Behältern sammeln und unverzüglich entsorgen Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen müssen gut sichtbar (gekennzeichnet) sein, sie dürfen nicht zugestellt oder außer Funktion gesetzt werden Flucht- und Rettungswege sind immer und vollständig freizuhalten, sie dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen bzw. Materialien benutzt werden Notausgänge dürfen nicht verstellt und oder verschlossen sein, sie müssen jederzeit ohne techn. Hilfsmittel von innen zu öffnen sein Notausgänge müssen jederzeit in voller Breite begehbar sein Jeder Mitarbeiter muss die Notrufnummer, den Standort der Feuermelder und Feuerlöscher sowie die Rettungswege und die Sammelstelle kennen Mitarbeiter sind mit der Handhabung von Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen vertraut zu machen (Brandschutzunterweisung) Brandschutztüren dürfen nicht durch Festhängen, Verkeilen oder andere Maßnahmen am selbsttätigen Schließen gehindert werden Mängel an Brandschutzeinrichtungen sind sofort zu melden Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind immer freizuhalten Seite 2 von 5

3 Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren Arbeiten und Telefongespräche sofort beenden Feuermelder betätigen oder Brand sofort mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers über Telefon 112 melden WER meldet? WAS ist passiert? WIE VIELE sind betroffen / verletzt? WO ist etwas passiert? WARTEN auf Rückfragen! Mitarbeiter warnen Schließen der Tür zum Brandraum / nicht abschließen Ggf. Lüftungs-, Transport- und Heizungsanlagen abschalten, Rohrleitungen absperren, Gashaupthahn schließen, elektrische Anlagen spannungsfrei machen In nicht unmittelbar gefährdeten Räumen Fenster und Türen schließen Gefährdeten Personen helfen (Kinder, Behinderte, usw.) Räumungsalarm: (Signal: Heulton, Hupe, Glocke.) Auswahl! Keine Wertsachen bzw. Gegenstände mitnehmen Gefahrenbereiche sofort über gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen Seite 3 von 5

4 Aufzüge nicht mehr benutzen Zum Schutz vor Rauch und Hitze ggf. gebückt gehen oder kriechen Auf Vollzähligkeit achten Brennende Personen nicht fortlaufen lassen. Sie sind in Mäntel, Decken oder ähnliches zu hüllen und auf dem Fußboden zu wälzen. Achtung: Keine Materialien aus synthetischen Stoffen verwenden! Brennende Personen können auch mit Pulver-, Wasserlöschern abgelöscht werden. Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung Vor der Einleitung von Löschversuchen ist unbedingt die Feuerwehr zu alarmieren Löschversuche nur unternehmen, wenn die eigene Person oder andere dadurch nicht gefährdet werden Bei Löschversuchen muss der Rückzugsweg freigehalten werden Gegebenenfalls Erste Hilfe leisten Sollte der Flucht- und Rettungsweg durch Feuer und oder Rauch nicht begehbar sein, Türen schließen und sich am Fenster bemerkbar machen Unterlassen Sie Überholmanöver auf Fluren und Treppen, um Stürze zu vermeiden Betätigen Sie die Rauchabzugs-Druckknöpfe in den Treppenhäusern Begeben Sie sich zur Sammelstelle: Sammelort eintragen! Seite 4 von 5

5 An der Sammelstelle Sammelort eintragen! Vollzähligkeit kontrollieren Wenn möglich, Kontrolle der Nebenräume (Toiletten) veranlassen Sperrpfosten entfernen Lotsen aufstellen Vermisste Personen sofort der Feuerwehr melden Anweisungen der Feuerwehr sind zu befolgen Für die Feuerwehr verfügbar bleiben Inkrafttreten Alle eingestellten Mitarbeiter erhalten jeweils eine Ausführung und quittieren den Erhalt. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich mit der Brandschutzordnung vertraut zu machen. Diese Brandschutzordnung ist eine verbindliche Anweisung, die von allen Mitarbeiter einzuhalten ist. Datum: Unterschrift: Seite 5 von 5

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