Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg
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1 Brandschutzordnung der Fachhochschule Augsburg Teil B Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch größte Vorsicht und Aufmerksamkeit zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Um ein effektives und rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen, haben sich alle mit dieser Brandschutzordnung vertraut zu machen. Wichtige Voraussetzungen des betrieblichen Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkeit Brände verhüten Rauchverbote müssen unbedingt befolgt werden. Streichhölzer oder Tabakreste dürfen nur in nicht brennbaren Aschenbechern abgelegt, diese dürfen nicht in Papierkörbe entleert werden. Räume in denen mit Holz, Papier, brennbaren Flüssigkeiten, Gase oder anderen leicht entflammbaren Stoffen gearbeitet wird, dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden. Brennbare Abfälle wie Restholz, Späne, Kartonagen, Papier sind täglich zu entsorgen. Leicht brennbare oder explosive Stoffe dürfen nur in dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Räumen gelagert werden. In Werkstätten oder Labors dürfen sie nur in der zum Fortgang der Arbeit unbedingt erforderlichen Menge aufbewahrt werden. Brennende Kerzen z. B. Adventsdekoration bedürfen der ständigen Aufsicht. Elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen, Kocher etc. dürfen nur auf nicht brennbaren Unterlagen betrieben werden. Alle elektrischen Geräte müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen und sind im Turnus von 12 Monaten einer Überprüfung zuzuführen. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten.
2 Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Hantieren mit Flammen, dürfen außerhalb der dafür eingerichteten Werkstätten nur mit schriftlicher Genehmigung ( Schweißerlaubnis ) vorgenommen werden. Die Schweißerlaubnis wird bereits bei Auftragsvergabe vom staatlichen Hochbauamt ausgestellt. Dauerversuche in Laboratorien, sind durch ständige Kontrollgänge oder durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen. Brand- und Rauchausbreitung Brandschutztüren und Rauchschutztüren bleiben grundsätzlich geschlossen. In stark frequentierten Bereichen werden sie durch bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen offen gehalten. Diese dürfen keinesfalls verkeilt oder anderweitig festgehalten werden. Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen finden sich in verschiedenen Treppenhäusern. Sie ermöglichen es, daß im Brandfall der Rauch abziehen kann. Eine Zweckentfremdung dieser Einrichtung ( z.b. zu Lüftungszwecken ) ist unzulässig. Jeder ist verpflichtet z.b. Keile aus Brandschutz- und Rauchschutztüren oder Gegenstände aus deren Schließweg zu entfernen. Fluchtwege Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen ständig in voller Breite freigehalten werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgängen dürfen nicht verschlossen werden. Hinweis- und Verbotsschilder dürfen nicht verdeckt oder verstellt sein. Jeder hat die Pflicht, sich die Flucht- und Rettungswege seines Bereiches einzuprägen. Fahrzeuge die in Anfahrtszonen für die Feuerwehr parken, werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
3 Meldeeinrichtungen Die Brandmeldeanlage besteht aus Druckknopfmeldern und automatischen Meldern und ist direkt an das Meldenetz der Berufsfeuerwehr angeschlossen. Druckknopfmelder befinden sich in den Treppenhäusern und auf den Fluren. Automatische Brandmelder sind nur in brandgefährdeten Räumen vorhanden. Über Telefon kann die Alarmierung erfolgen unter Feuerwehr 112. Löscheinrichtung Handfeuerlöscher in den Fluren und Treppenhäusern sind Pulver- Wasser- oder Schaumlöscher, welche außer für Metallbrände für alle zu löschenden Stoffe geeignet sind. Für Metallbrände sind spezielle Handfeuerlöscher bereitgestellt. In Labors, bei elektrischen Anlagen und in Bereichen mit elektronischen Geräten sind CO2 Löscher vorhanden. Löschdecken befinden sich in Räumen in denen mit brennbaren Flüssigkeiten gearbeitet wird. Eine Notdusche befindet sich im Chemielabor. Überflurhydranten und Unterflurhydranten im Freigelände sind für die Löschwasserversorgung der Feuerwehr vorgesehen. Jeder ist verpflichtet, sich mit Lage und Funktion der in seinem Bereich befindlichen Druckknopfmelder und Löscheinrichtungen vertraut zu machen. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren und überlegt Handeln. Die Hauptgefahr geht im Brandfall vom Brandrauch durch seine giftige, ätzende und erstickende Wirkung aus. Deshalb sind beim Verlassen von Gefahrenbereichen unbedingt die Türen zu schließen, um weitere Verrauchung zu vermeiden
4 Brand melden Die Brandmeldung ist durch Einschlagen des Abdeckglases und Betätigen des Druckknopfmelders vorzunehmen. Die Feuerwehr erhält den Alarm direkt und wird über ein Leitsystem direkt zum Meldeort geführt. Die Feuerwehr kann auch über Telefon Rufnummer 112 verständigt werden. Nach Alarmierung der Feuerwehr sind folgende Stellen unverzüglich zu benachrichtigen: Hochschulleitung Frau Dörfler Tel Betriebsleiter Herr Lulei Tel Brandschutzbeauftragter Herr Lulei Tel Alarmsignal Bei Auslösung der Brandmeldeanlage ertönt im gesamten Gebäude ein Dauerton über die Lautsprecheranlage. Anweisungen Die Hochschulleitung und der Betriebsleiter übernehmen bis zum Eintreffen der Feuerwehr die Einsatzleitung. Nach dem Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen. In Sicherheit bringen Bei unmittelbarer Gefährdung von Personen geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Gefahrenbereich über markierte Fluchtwege unverzüglich verlassen und dabei kontrollieren, daß keine Personen ( Verletzte, Besucher ) zurückbleiben. Von Feuer und Rauch eingeschlossene Personen sollen Türen schließen und sich am Fenster bemerkbar machen. Beim Verlassen von gefährdeten Räumen Türen und Fenster schließen und gegebenenfalls Elektro-Notschalter und Gasabsperrventile betätigen. Aufzüge nicht benützen, da im Brandfall mit Stromausfall zu rechnen ist! Es sind die ausgewiesenen Sammelplätze aufzusuchen.
5 Löschversuche unternehmen Der Brand sollte möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft werden. Handfeuerlöscher erst am Brandherd in Betrieb setzen. Nach Möglichkeit mit mehreren Löschern gleichzeitig vorgehen. Personen mit brennender Kleidung nicht fortlaufen lassen. Zum Löschen von Kleiderbränden kann der Feuerlöscher benutzt werden. Löschdecken sind nur bedingt geeignet. Eingesetzte Feuerlöscher nicht wieder an ihren Standort zurückbringen, sondern durch den Brandschutzbeauftragten Tel austauschen lassen. Sofern möglich, sollte wichtiges Aktenmaterial und Besondere Sachwerte geborgen werden. Schlußbemerkungen Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die an der Fachhochschule in irgendeiner Form tätig sind. Stand Lulei
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