Die barrierefreie Arztpraxis

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1 Vortrag: Barrierefreies Planen und Bauen Die barrierefreie Arztpraxis Bedarfe und gesetzliche Grundlagen, KVN- Nordrhein, 02 September 2015, Düsseldorf

2 Der Referent Frank Opper Freischaffender in Deutschland/ Bürositz bei Düsseldorf 1992 unverschuldeter Verkehrsunfall, Folge Querschnittslähmung, seitdem Rollstuhlfahrer Berater und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige bezüglich des barrierefreien Planens und Bauens Trainer im Bereich des barrierefreien Bauens und Wohnens Botschafter und Fachexperte der Stiftung MyHandicap gemeinnützige GmbH Verwirklichung von diversen Projekten bezüglich barrierefreien Bauens durch das urbüro Opper 1

3 Statistische Daten und Fakten Demografische Entwicklung der Gesellschaft: (Quelle: Statistisches Bundesamt:) 2

4 Statistische Daten und Fakten Behördlich anerkannte Anzahl Schwerbehinderter in Deutschland: 7,3 Mio. = 8,9% der Bevölkerung (Grad der Behinderung mind. 50%) (Stand 2011) 1994: Änderung der Gleichstellungsdefinition in Deutschland im Grundgesetz, Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden 2001: Neufassung des IX SGB in Kraft getreten Keine Randgruppe der Gesellschaft sondern z.b. potentielle Bauherren oder Konsumenten 2002: Beschluss des Gleichstellungsgesetzes behinderter Menschen in Deutschland, 7 Herstellung von Barrierefreiheit in Bereichen Bau und Verkehr 2002: Musterbauordnung 50 barrierefreies Bauen (z.b. BauO NRW 49 und 55) 2006: UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Inklusion als Ziel) 3

5 Grundlagen des barrierefreien Planens und Bauens Der Umfang eines Begriffes - was bedeutet barrierefreies Planen und Bauen? Der Begriff barrierefrei hat sich als Bestandteil in der Gesellschaft und für Planungsempfehlungen durchgesetzt. Barrierefrei bedeutet die Vereinfachung der Lebensführung bei körperlichen oder geistigen Einschränkungen durch Unfall, Erkrankung oder Folgen des Alters in: der eigenen Wohnung - am Arbeitsplatz - im öffentlichen Bereich Eine barrierefreies Gestaltung: umfasst zahlreiche funktionale und soziale Bedürfnisse. bedeutet, dass alle Einrichtungen für alle Menschen, unabhängig vom Alter oder Behinderung, ohne Abgrenzung nutzbar und insbesondere zugänglich sind. ( Design für Alle ) sollte den Lebenszyklus des Menschen berücksichtigen, so dass man in seinem Wohnumfeld alt werden kann. bedeutet Lebensqualität, Integration und Komfort 4

6 Grundlagen des barrierefreien Bauens Die neuen DIN-Normen: DIN Teil 1 für öffentlich zugängliche Gebäude (seit Okt. 2010) Teil 2 Planungsgrundlagen für Wohnungen (seit August 2011) DIN Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen für den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum (in Planung) 5

7 Gesetze, Normen und Quellen. Quellen: Internet-Dienst des Deutschen Bundestages Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW enkammer Nordrhein-Westfalen (Gesetze / Verordnungen) Statistisches Bundesamt, Deutschland Broschüren des Bundesministerium für Arbeit und Soziales Veröffentlichungen des ur- und Ingenieurbüros Opper 6

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