5. Arbeitslosenversicherung. OECD Länder: I.d.R. staatliche Arbeitslosenversicherung. Kaum private Versicherung. Warum?

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1 5. Arbeitslosenversicherung Lit. Breyer/Buchholz (2007), Kap. 7 OECD Länder: I.d.R. staatliche Arbeitslosenversicherung. Kaum private Versicherung. Warum? 1. Private Versicherung überüssig, weil staatliche Absicherung umfassend 2. Risiko nicht versicherbar, weil Risiken sehr hoch korreliert sind (konjunkturelle Arbeitslosigkeit). Aber: auch in Rezession haben die meisten einen Job und ex ante ist nicht klar, wer arbeitslos wird. Rainald Borck 1

2 3. Asymmetrische Information über Risiko der Arbeitslosigkeit. Scheint nicht problematisch, weil Risiko anhand beobachtbarer Merkmale gut abschätzbar. 4. Moral hazard: Individuen können Risiko beeinussen und Versicherer können diese Maÿnahmen nicht nachweisen. Zu zeigen, dass staatliche Zwangsversicherung besser ist (s.u.). Rainald Borck 2

3 5.1. Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung in Deutschland Arbeitslosenversicherung (ALG I): Versicherungsleistung aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung. Anspruchsberechtigung: (i) arbeitslos gemeldet und verfügbar, (ii) bei BA gemeldet, (iii) mind. 12 Monate innerhalb von 2 Jahren beschäftigt. Bezugsdauer: gestaelt nach Beschäftigungszeit und Alter von 6 bis 18 Monate. Ersatzrate: 67% (bzw. 60% für Kinderlose) des Nettoentgelts im Bemessungszeitraum. Rainald Borck 3

4 Grundsicherung (ALG II): Grundsicherung für Hilfsbedürftige, die keinen Anspruch auf ALG I haben. Leistungen: Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Geldleistungen zum Lebensunterhalt (ALG II). Regelsatz 345 Euro (Für zusätzliche Personen 60% 90% dieses Betrags) plus Kosten für Unterkunft und Heizung. Hinzuverdienstregeln: ALG nur, wenn eigenes Vermögen nicht ausreicht. Freibeträge bis EUR. Anrechnung von Einkommen: 100 EUR pro Monat anrechnungsfrei EUR: 20% anrechnungsfrei, EUR 10%, über 1200 EUR volle Anrechnung auf ALG II. Rainald Borck 4

5 5.2. Sozialhilfe und Arbeitslosigkeit Ind. hat Nutzenfunktion u(c, F ) mit c: Konsum, F : Freizeit. Zeitausstattung ist F. Wenn Ind. zum Lohnsatz w arbeiten kann: Budgetgerade AB (s. Abb.). Sozialhilfe: Ind. bekommt Unterstützung in Höhe von ŷ, wenn es kein eigenes Einkommen hat. Anreiz zu freiwilliger Arbeitslosigkeit, wenn Indierenzkurve durch S oberhalb von AB liegt. Rainald Borck 5

6 c Steigung -w B y^ S F A F Abbildung: Sozialhilfe und Arbeitsanreize Rainald Borck 6

7 Sozialhilfe deniert Anspruchslohn, unter dem keiner bereit ist zu arbeiten. S. Abb: Anspruchslohn w, so dass Aufnahme einer Arbeit zu diesem Lohn Ind. genau so gut stellt wie nicht arbeiten und Inanspruchnahme der Sozialhilfe. Budgetgerade ist SDC. Wenn individueller Lohn kleiner als w ist Ind. freiwillig arbeitslos. Rainald Borck 7

8 B c Steigung -w Steigung -w - C y^ D S F A F Abbildung: Anspruchslohn und Sozialhilfe Rainald Borck 8

9 Eekt der Sozialhilfe auf den Arbeitsmarkt: niemand wird für w < w arbeiten eektiver Mindestlohn. Wenn w über dem marktraümenden Lohn w liegt, entsteht Arbeitslosigkeit. Abb: Arbeitsangebot mit Sozialhilfe ist L A (w) und die Arbeitsmenge im Gleichgewicht L < L. Problem der traditionellen Sozialhilfe: Wenn Ind. arbeitet und weniger als das Existenzminimum verdient, wird zusätzlicher Verdienst zu 100% besteuert! (s. Budgetgerade SDC) Rainald Borck 9

10 w w - w* L A (w) - L A (w) L N (w) L - L* L Abbildung: Anspruchslohn und Arbeitslosigkeit Rainald Borck 10

11 Lässt sich diese Inezienz (Arbeitslosigkeit) beseitigen, wenn man gleichzeitig Grundsicherung beibehält? Negative Einkommensteuer: Ind. erhält Transfer ŷ und bei Zuverdienst von Y wird Transfer um ty gesenkt mit 0 < t < 1, s. Abb. Für Y > ŷ: indirekt progressive Einkommensteuer. Im Diagramm wird Ind. mehr arbeiten (L E ) als mit klassischer Sozialhilfe. Die Transferzahlung ŷ twl E ist in jedem Fall geringer als mit klassischer Sozialhilfe. Rainald Borck 11

12 c y^ Steigung -w D E S Steigung -(1-t)w F A F Abbildung: Negative Einkommensteuer Rainald Borck 12

13 Fazit: Ind. besser gestellt und Staat hat geringere Ausgaben für Leistungsempfänger. S. Earned Income Tax Credit (USA), diverse Vorschläge zu Bürgergeld, Kombilöhnen etc. Ausgaben für vorherige Sozialhilfe-Empfänger sinken, aber es könnte sich für Ind. die vorher gearbeitet haben lohnen, Unterstützung in Anspruch zu nehmen; s. Abb. Ergebnis Verglichen mit klassischer Sozialhilfe führt negative Einkommensteuer für Ind. mit geringer Produktivität zu höherem Arbeitsangebot und niedrigeren skalischen Kosten. Für Ind. mit etwas höherer Produktivität kann Arbeitsangebot sinken und Kosten können steigen. Rainald Borck 13

14 c E y^ D S F A F Abbildung: Negative Einkommensteuer Rainald Borck 14

15 Berechnung des Anspruchslohns Sei Nutzenfunktion u(y, h) mit y = (1 t)wh, Einkommen, h Arbeitszeit, mit u y > 0 > u h ; u yy < 0; u hh, u yh 0. Optimales Arbeitsangebot erfüllt B.e.O. (1 t)wu y + u h 0 (mit < wenn h = 0) (1) Sozialhilfe ŷ: Ind. gerade indierent zwischen arbeiten und nicht arbeiten, wenn (1) bei h = 0 mit Gleichheit erfüllt: Daraus folgt der Anspruchslohn: (1 t)wu y (ŷ, 0) + u h (ŷ, 0) = 0 (2) w 0 = u h(ŷ, 0) u y (ŷ, 0) 1 (1 t) (3) Rainald Borck 15

16 Bsp. mit Nutzenfunktion u = y 1 2 ah. Einsetzen in (4) gibt w 0 = aŷ 1 2 (1 t) (4) Für a = 4, ŷ = 400, t = 0.5 folgt w 0 = 320 oder (bei 160 Stunden pro Woche) ein Stundenlohn w = 2.5. w 0 steigt mit ŷ und t und a (Arbeitsleid). Wenn Arbeitsleid der ersten Stunde negativ, ist w 0 auch negativ (Ind. möchte lieber arbeiten als nicht). Rainald Borck 16

17 5.3. Private versus staatliche Arbeitslosenversicherung Konsumglättung: Ind. wollen Konsum zwischen Zuständen mit und ohne Arbeit glätten Nachfrage nach ALV. Geht das auch privat, wenn asymmetrische Information nicht gravierend ist? Ein Argument (Boadway/Marceau 1994, Breyer/Buchholz 2007, Kap. 7.3): staatlicher oder gewerkschaftlicher Mindestlohn. Mit Wahrscheinlichkeit π: negativer Schock beeinusst Produktivität der Arbeiter. Rainald Borck 17

18 Erwartungsnutzen: (1 π)u(θ H ) + πu(θ L ) (5) mit θ i : Produktivität im Zustand θ. Im guten Zustand (1) ist θ H = 1 und Produktion F (L), im schlechten Zustand (2) θf (L), θ < 1 mit L: beschäftigte Arbeitnehmer in einer Firma. Bei vollständigem Wettbewerb: Lohnsatz w = { w1 = F (N) in Zustand 1 w 2 = θf (N) in Zustand 2 (6) N: Arbeitsanbieter pro Firma. Märkte geräumt, keine AL. Rainald Borck 18

19 Mindestlohn im Zustand 2: w = θf (L) (7) mit L: Zahl der Beschäftigten. Es gilt L ( w) < 0: Mindestlohn führt zu AL. Erwartungsnutzen mit Mindestlohn und AL: [ L( w) (1 π)u(w 1 ) + π N N L( w) u( w) + N ] u(β) mit u(β): Nutzen der Arbeitslosen; L/N: Wahrscheinlichkeit, beschäftigt zu sein. Optimaler Mindestlohn: Lohn im Beschäftigungsfall steigt, Arbeitslosigkeit steigt ebenfalls: Trade-o. Unter bestimmten Bedingungen ist optimaler Mindestlohn positiv. (8) Rainald Borck 19

20 ALV: Arbeiter zahlen Prämie P zur Finanzierung von Versicherungssumme q im Fall der AL. Mit Risikoaversion wird AL-Risiko voll versichert, d.h. Einkommen der AL gleich Nutzen der Beschäftigten. 2 Regime: (1) Staatliche ALV und Mindestlohn; (2) Mindestlohn und private ALV. Regime 1: Mindestlohn und ALV optimal gesetzt, wenn Staat (oder Gewerkschaft) Erwartungsnutzen der Arbeitnehmer maximiert. Regime 2: Private ALV mit kompetitiven Prämien, dann setzt Staat Mindestlohn (kann sich ex ante nicht binden). Rainald Borck 20

21 Zeitkonsistenz-Problem: Wenn Prämien feststehen, hat Staat Anreiz, Mindestlohn auf Kosten der Privaten ALV über das optimale Niveau anzuheben. Damit sind Prämien der ALV nicht kostendeckend, und man kann zeigen, dass keine private ALV existiert. Rainald Borck 21

22 5.4. Zentrale versus sektorale ALV Sollte ALV zentral organisiert sein (wie in Deutschland) oder sektoral? Vorteil der Zentralisierung: evtl. geringere Verwaltungskosten. Nachteil: Zentrale Finanzierung führt zu externen Eekten. Ann: Sektorale Gewerkschaften maximieren Nutzen ihrer Mitglieder durch Wahl von Lohnsatz. Rainald Borck 22

23 Sektorale ALV: Mitglieder der Gewerkschaft zahlen Beiträge für eigene Versicherung. Zentrale Finanzierung: nur der Teil α wird von den eigenen Mitgliedern getragen. Damit steigt aus Sicht einer einzelnen Gewerkschaft der optimale Lohn, da sie nur einen geringeren Teil der Kosten zur Finanzierung der AL tragen muss. Gefangenendilemma: Dies gilt für alle Sektoren; im Gleichgewicht wird AL über das optimale Niveau ausgedehnt. Rainald Borck 23

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