Referent Michael Schmidt ATA für Lebensmittelhygiene VLÜA Weimarer Land

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Referent Michael Schmidt ATA für Lebensmittelhygiene VLÜA Weimarer Land"

Transkript

1 Referent Michael Schmidt ATA für Lebensmittelhygiene VLÜA Weimarer Land

2 Allgemein gültige Rechtsvorschriften VO (EG) 178/2002: Lebensmittelunternehmer/Rückverfolgbarkeit VO (EG) 852/2004: Lebensmittelhygiene VO (EG) 853/2004: spez. Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs VO (EG) 854/2004: amtliche Überwachung zum menschlichen Verzehr bestimmter Erzeugnisse tierischen Ursprungs Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) Tierische-Lebensmittel-Überwachungs-VO (Tier-LMÜV) Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Rückstands-Höchstmengen-VO,VO über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung, Schadstoffhöchstmengen-VO seuchenrechtliche Bestimmungen (Infektionsschutzgesetz, Tierseuchengesetz) Tierschutz

3 Definition Farmwild VO (EG) 853/2004: Zuchtlaufvögel und alle Huftiere die nicht Rind, Schwein, Schaf, Ziege oder Pferd sind VO (EG) 178/2002 Ziel ist Lebensmittelsicherheit bedeutet erlegtes Wild ist LM und der Jäger selber ist LM- Unternehmer Verantwortung für die Sicherheit des LM verantwortlich für Einhaltung aller geltenden LM und FM rechtlichen Vorschriften gilt schon beim Erlegen bzw. Ausweiden des Tieres bei Abgabe von erlegtem Wild an Großhandel oder an Wildverarbeitungsbetriebe muss gewährleistet werden: Anforderungen an LM-Sicherheit nach Art. 14 Rückverfolgbarkeit nach Art. 18 Jäger/Erlegungsort Wildh Wildhändler Verbraucher Bei Abgabe an Endverbraucher bzw. Verwendung im privaten Bereich

4 über LM-Hygiene: siehe Anh.2 Kap.1-12 (außer Kap.3 ) = allg. Vorschriften für Betriebsstätten in denen mit LM umgegangen wird ( R+D, sanitäre Einrichtungen, Schädlingsbekämpfung, Beförderung von LM, Ausrüstung zur Bearbeitung von LM, Umgang mit Abfällen, Verpackung ) wird Wild aus der Decke geschlagen, zerwirkt oder zerlegt Registrierung des Jägers mit Angabe der Wildkammer als Betriebsstätte bei zuständiger Behörde (VLÜA-WL)

5 Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung

6 Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung

7 Ausnahmen für die Erzeugnisse aus der Jagd sind verbunden mit der Direktabgabe (Art.1, 5 ) für Wild in der Decke (Primärerzeugnisse ) oder Fleisch von erlegtem Wild für den privaten häuslichen Gebrauch für kleine Mengen an Endverbraucher oder für lokale Einzelhandelsgeschäfte mit unmittelbarer Abgabe an Endverbraucher

8 Begriffsbestimmungen: Kleine Mengen: Menge/Strecke eines Jagdtages Lokaler Einzelhandel: Umkreis von 100 km um Wohnort des Jägers oder Erlegeort des Wildes Direktabgabe kleiner Mengen gekoppelt an, keine gesundheitlich bedenklichen Merkmale des Produktes bei Vorhandensein von gesundheitlich bedenklichen Mängeln amtliche Fleisch-US

9 Regelt die spezifischen Hygienevorschriften für LM tierischen Ursprungs Geltungsbereich: unverarbeitete Erzeugnisse und Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs Sie gilt nicht für, a) Primärproduktion für den häuslichen Gebrauch b) häusliche Verarbeitung, Lagerung zum privaten Verbrauch c) die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen d) direkte Abgabe kleiner Mengen, die in landwirtschaftlichen Betrieben geschlachtet worden sind. Jäger, die kleiner Mengen direkt abgeben Die VO greift jedoch sofort, wenn Wild an zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird

10 Begriffsbestimmungen nach Anhang frei lebendes Wild: frei lebende Huf- und Hasentiere, andere Landsäugetiere, einschließlich Säugetieren in geschlossenen Gehegen und freilebende Vogelarten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden 1.6 Farmwild in Gehegen: Zuchtlaufvögel und alle Huftiere, die nicht Rind, Schwein, Schaf, Ziege oder Pferd sind.

11 1.7 Kleinwild frei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere 1.6 Großwild frei lebende Landsäugetiere, die nicht Kleinwild sind 1.18 Wildbearbeitungsbetrieb Ein Betrieb, in dem erlegtes Wild und Wildbret für das Inverkehrbringen zugerichtet wird. Relevante Punkte aus der VO: Schlachthygiene ( Anhang 3, Kapitel 4) Vermeidung von Kreuzkontaminationen zwischen den verschiedenen Tierarten durch räumlich und zeitlich getrennte Bearbeitung Wild in der Decke ist getrennt (zeitlich bzw. räumlich) zu lagern, von Wild aus der Decke bzw. Fleisch oder Verarbeitungsprodukten

12 Farmwildfleisch (Anh.3, Abs.3) Schlachtung in Wildfarmen gehaltene Laufvögel und Huftiere mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch am Herkunftsort möglich, wenn Transport riskant oder aus Tierschutzgründen nicht möglich ist Herde regelmäßig tierärztlich untersucht wird im Betrieb die Möglichkeit besteht, die Tiere in Gruppe der Schlachttier-US zu unterziehen für die Schlachtung, Entblutung, ggf. Rupfen geeigneten Einrichtungen vorhanden sind Anforderungen nach Tierschutzrecht erfüllt werden Beförderung < 2h, sonst Kühlung Begleitbescheinigung beim Transport vorliegt

13 Relevante Aspekte aus der VO: Anh.1/Abs.4/Kap.7 Farmwild Schlachttier-US, Fleisch-US Anh.1/Abs.4/Kap.8 frei lebendes Wild Fleisch-US

14 Fleisch-US Farmwild: Verfahren der Fleisch-US für Rinder und Schafen, Hausschweinen und Geflügel sind auf die Farmwildarten anzuwenden Fleisch-US frei lebendes Wild: Adspektion (Ansehen) von Muskulatur, Fett/Bindegewebe, Gelenke, Brust/Bauchfell, Nieren, Kopf, Zunge, Speiseröhre, Luftröhre mit Kehlkopf, Lunge, Herzbeutel, Herz, Leber, Milz, Magen und Darm, Geschlechtsorgane, Harnblase Palpation (Durchtasten) und Inzision (Anschneiden) bei begründetem Verdacht: Niere, Lunge, Leber, Milz

15 Relevante Aspekte: Def. ( Kap.1/Art.1): Trichinellen sind alle Nematoden, die zu den Arten der Gattung Trichinella gehören Pflichten der Betreiber von LM-Unternehmen: Schlachttierkörper von Wildschweinen, Zuchtwild und frei lebendem Wild, die Träger von Trichinellen sein können, sind systematisch im Rahmen der Fleisch-US zu beproben (Artikel 2 Abschnitt 3) Untersuchung von anderen Tieren als Hausschweinen ( Anhang 3) dem Antebrachium (Unterarmmuskulatur), der Zunge oder dem Zwerchfell von Wildschweinen sind Proben von >10 g zu entnehmen bei positivem Befund anschließender unabhängiger US (Referenzlabor in Thüringen TLLV Bad Langensalza) mittels 50 g schwerer Probe zu entnehmen

16 Wildkammern, ausschließlich zum Sammeln: geeignete Kühleinrichtung Raumgröße der durchzuführenden Tätigkeit entsprechend Raum kann auch für andere Tätigkeit genutzt werden; dann aber Reinigung u. Desinfektion u. zeitliche Trennung der Abläufe Wildkammern zum Sammeln, Enthäuten & Zerlegen es muss geeignete Kühleinrichtung vorhanden sein vorgeschriebenen Temperaturen müssen erreicht werden (Dokumentation erforderlich) keine zeitgleiche Lagerung von Wild in der Decke & nicht umhüllten Fleisch in gleicher Kühleinrichtung

17 Bedingungen für Anerkennung für in Gehege gehaltenem Farmwild wie frei lebendes Wild 1. grundsätzlich keine Fütterung (Gehegegröße und Besatzdichte beachten) 2. ausreichend, möglichst natürliche Deckungsmöglichkeiten 3. regelmäßige oder vorsorgliche arzneiliche Behandlung im Bestand ist nicht notwendig

18 1. Beim Gewinnen des Fleisches ist Folgendes zu beachten: 1.1 Großwild ist so schnell wie möglich, Kleinwild spätestens bei der Abgabe aufzubrechen u. auszuweiden. Das Enthäuten u. die Zerlegung von Großwild am Erlegeort ist nur zulässig, wenn der Transport sonst nicht möglich ist. 1.2 Großwild ist unmittelbar nach dem Aufbrechen und Ausweiden so aufzubewahren, dass es gründlich auskühlen (auf eine Innentemperatur von höchstens 7 C) u. in den Körperhöhlen abtrocknen kann. Kleinwild ist unmittelbar nach dem Erlegen so aufzubewahren, dass es gründlich auskühlen (auf eine Innentemperatur von höchstens 4 C) kann. Erforderlichenfalls ist das erlegte Wild in eine geeignete Kühleinrichtung zu verbringen. 1.3 Beim Erlegen, Aufbrechen, Zerwirken u. weiteren Behandeln ist auf Merkmale zu achten, die das Fleisch als gesundheitlich bedenklich erscheinen lassen (siehe nächste Folie). 1.4 Eingeweide, die Veränderungen aufweisen, sind so zu kennzeichnen, dass die Zugehörigkeit zu dem betreffenden Wildkörper festgestellt werden kann; sie müssen bis zum Abschluss der amtlichen Untersuchungen beim Wildkörper verbleiben. 2. Es ist durch geeignete Maßnahmen o. Vorrichtungen sicherzustellen, dass beim Zerlegen u. Umhüllen Fleisch von Großwild auf einer Temperatur von nicht mehr als 7 C u. Fleisch von Kleinwild auf einer Temperatur von nicht mehr als 4 C gehalten wird.

19 3. Räume zum Sammeln von Groß- und Kleinwild nach dem Erlegen (Wildkammern) müssen über 3.1 eine geeignete Kühleinrichtung verfügen, wenn auf andere Weise eine gründliche Auskühlung des erlegten Wildes nicht erreicht werden kann; 3.2 einen geeigneten Platz zum Enthäuten u. Zerlegen verfügen, wenn diese Arbeiten darin ausgeführt werden sollen 4. In den Räumen u. gegebenenfalls in den Wildkammern gilt für die Bearbeitung des Erlegten Wildes Folgendes: 4.1 Untersuchungspflichtiges erlegtes Wild ist so rechtzeitig der Untersuchung zuzuführen, dass Veränderungen bei der amtlichen Untersuchung erkannt u. beurteilt werden können. 4.2 Erlegtes Großwild ist auf Ersuchen des amtlichen Untersuchers zur Untersuchung zu enthäuten; der Brustkorb ist zu öffnen. Die Wirbelsäule u. der Kopf sind längs zu spalten, wenn die erforderlich erscheint. Erlegtes Großwild in der Decke darf nicht eingefroren werden. 4.3 Erlegtes Federwild ist auf Verlangen des Untersuchers zur Untersuchung so herzurichten, dass die nach der fachlichen Beurteilung erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden können. Ungerupftes und nicht ausgenommenes Federwild darf nicht eingefroren werden. 4.4Großwild in der Decke o. Kleinwild in der Decke o. im Federkleid darf Fleisch von erlegtem Wild nicht berühren.

20 1. abnorme Verhaltensweisen, Störungen des Allgemeinbefindens (Verlust der Scheu z.b. Tollwut, Verlust der Koordinationsfähigkeit und des Fluchtreflex) 2. Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache (Fallwild) 3. zahlreiche Geschwülste o. Abszesse verteilt in inneren Organen o. der Muskulatur 4. Schwellung der Gelenke o. Hoden, Hodenvereiterung, Leber- oder Milzschwellung (Zoonosen wie Brucellose o. Tularämie), Darm- o. Nabelentzündung (nach bakterieller Infektion) 5. fremder Inhalt in den Körperhöhlen (Magen-Darminhalt, Harn) mit Verfärbung von Brust- u. Bauchfell (bei Unfall o. Wundweidschuss -<1h ok) 6. erhebliche Gasbildung im Magen- u. Darmkanal mit Verfärbung der inneren Organe 7. erhebliche Abweichungen der Muskulatur o. der Organe in Farbe, Konsistenz o. Geruch (stickige Reifung- zu spät eröffnet- gehetztes Wild) 8. offene Knochenbrüche, soweit sie nicht unmittelbar mit dem Erlegen in Zusammenhang stehen 9. erhebliche Abmagerung (bei massivem Parasitenbefall, chronischen Erkrankungen) 10. Frische Verklebungen o. Verwachsungen von Organen mit Brust- o. Bauchfell (generalisierte Erkrankung) 11. Geschwülste o. Wucherungen im Kopfbereich o. den Ständern bei Federwild (z.b. Mykobakteriose) 12. Verklebte Augenlider, Anzeichen von Durchfall, insbesondere im Bereich der Kloake, sowie Verklebungen u. sonstige Veränderungen der Befiederung, Haut- und Kopfanhänge sowie Ständer bei Federwild (z.b. Salmonellosen) 13. Sonstige erhebliche sinnfällige Veränderungen außer Schussverletzungen (z.b. Missbildungen)

21 Regelmäßige tierärztliche Überwachung der anerkannten Gehege (1-2x/Jahr) durch praktizierenden Tierarzt Dabei sind Aufzeichnungen nach Anhang I Teil A Abschnitt III Nr.8 der VO (EG) Nr.852/2004 u. der Zustand des Wildes hinsichtlich Verhalten der Herde sowie Verhalten u. Allgemeinzustand einzelner Tiere zu prüfen. Erforderlichenfalls sind weitergehende Untersuchungen vorzunehmen (z.b. Kotuntersuchung auf Parasiten). Kontrolle der Futtergrundlage insbesondere in kleineren Gehegen (<10ha) mindestens 2x im Zeitraum Mai bis September durch den Amtstierarzt

22 Lebensmittelunternehmer, die Tiere halten oder Primärerzeugnisse tierischen Ursprungs gewinnen, müssen insbesondere Buch führen über a) Art und Herkunft der an die Tiere verfütterten Futtermittel; b) die den Tieren verabreichten Tierarzneimittel und die sonstigen Behandlungen, denen die Tiere unterzogen wurden, die Daten der Verabreichung und die Wartefristen; c) aufgetretene Krankheiten, die die Sicherheit von Erzeugnissen tierischen Ursprungs beeinträchtigen können; d) die Ergebnisse von Analysen von Tiermaterialproben o. sonstiger für Diagnosezwecke genommener Proben, die für die menschliche Gesundheit von Belang sind, und e) einschlägige Berichte über Untersuchungen, die an den Tieren o. Erzeugnissen tierischen Ursprungs vorgenommen wurden

23 Feststellungen der kundigen Person: Lfd.Nr. Wildart/Wildkategorie Kennz.-Nr. Erlegungsdatum Gehege Feststellungen (zutreffendes ankreuzen) Für die Tiere mit Nr.. wurde vor dem Erlegen vom Erleger keine Verhaltensstörungen des Tieres beobachtet wurden bei der Untersuchung des Wildkörpers und aller Eingeweide von mir keine auffälligen Merkmale beobachtet, die darauf schließen lassen, dass das Fleisch gesundheitlich bedenklich sein könnte besteht kein Verdacht auf Umweltkontamination Folgende auffälligen Merkmale/ Verhaltensstörungen/ Verdacht auf Umweltkontamination wurden von mir festgestellt (jeweils Nr. des Tieres und genaue Beschreibung):... Ort, Datum Unterschrift kundige Person

Bundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis

Bundesjägertag Wildbrethygiene in der Praxis Standbild Bundesjägertag 2006 am 19. Mai 2006 Wildbrethygiene in der Praxis MR Gliederung 1. Welche Lebensmittelhygienevorschriften müssen für die verschiedenen Wege zur Nutzung oder Abgabe erlegten Wildes

Mehr

Vermarktung von Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch Jäger

Vermarktung von Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch Jäger Vermarktung von Wildfleisch und Wildfleischerzeugnissen durch Jäger Primärproduktion Falls erlegtes Wild in der Decke oder im Federkleid direkt an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmen

Mehr

Waffensachkundelehrgang Fleischhygiene. Amtstierarzt Michael Schmidt Mechelroda, den

Waffensachkundelehrgang Fleischhygiene. Amtstierarzt Michael Schmidt Mechelroda, den Waffensachkundelehrgang Fleischhygiene Amtstierarzt Michael Schmidt Mechelroda, den 22.09.2011 Gliederung 1. Amtliche Fleischhygiene in Thüringen 2. Rechtliche Grundlagen 2.1. EU-Recht 2.2. Nationales

Mehr

Vermarktung von erlegtem Haarwild

Vermarktung von erlegtem Haarwild Vermarktung von erlegtem Haarwild Dr. Barbara Frings Okt. 2006 Dr. Barbara Frings Okt. 2006 Rechtliche Grundlagen (1) Unmittelbar gültiges EU-Recht VO (EG) Nr. 178/2002 Basisvorschriften des Lebensmittelrechts

Mehr

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT

EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG INHALT Dr. med. vet. F L E I S C H H Y G I E N E EINFÜHRUNGSVERANSTALTUNG Anmerkung: Die Downloads stellen einen INHALT Begriffsbestimmungen komprimierten i Themenauszug dar Lebensmittelüberwachung und dienen

Mehr

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Fachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung am 18. Oktober 2008 in Sömmerda Grundsätzliche Verpflichtungen 1. Lebensmittel müssen

Mehr

Gesetzliche Vorgaben zur «Fachkundigen Person»

Gesetzliche Vorgaben zur «Fachkundigen Person» DEPARTEMENT GESUNDHEIT UND SOZIALES Gesetzliche Vorgaben zur «Fachkundigen Person» 5. Juni 2018 Barbara Thür Erneuerung in der Lebensmittelgesetzgebung 1.5.2017 Für Jagd wichtig: Verordnung über das Schlachten

Mehr

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs

Schlachtung Farmwild. - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Jahrestagung der amtlichen Tierärzte 2011 Regierung von Oberfranken Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch Gemäß

Mehr

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild

Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Lebensmittelrechtliche Besonderheiten bei der Vermarktung von Gehegewild Bundesfachtagung Landwirtschaftliche Wildhaltung vom 24. bis 26. April 2009 in Bad Blankenburg Aufbau des Lebensmittelhygienerechts

Mehr

Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung, Fassung vom

Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung, Fassung vom Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung http://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=20004 645&ShowPrintPreview=True Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung,

Mehr

Die wichtigsten Fragen für Jäger Stand: April 2011

Die wichtigsten Fragen für Jäger Stand: April 2011 Die wichtigsten Fragen für Jäger Stand: April 2011 Trichinenuntersuchung und Fleischuntersuchung 1. Was ist eine Trichinenuntersuchung? Es handelt sich um die Untersuchung einer Fleischprobe auf Trichinen

Mehr

Grundsätze und Regeln zum Inverkehrbringen von Wildbret

Grundsätze und Regeln zum Inverkehrbringen von Wildbret Grundsätze und Regeln zum Inverkehrbringen von Wildbret Mit dem neuen EU-Hygienerecht (insbesondere die EG-Verordnungen Nr. 178/2002, 852/2004,853/2004), welches zum 1.1.2006 in Kraft getreten ist und

Mehr

Grundsätze und Regeln zum Inverkehrbringen von Wildbret

Grundsätze und Regeln zum Inverkehrbringen von Wildbret Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Grundsätze und Regeln zum Inverkehrbringen von Wildbret Mit dem neuen EU-Hygienerecht (insbesondere die EG-Verordnungen

Mehr

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme! Verordnung (EG) Nr. 1441/2007 der Kommission vom 5. Dezember 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel - legt die mikrobiologischen Kriterien

Mehr

Wildbret und EU - Hygienerecht

Wildbret und EU - Hygienerecht Wildbret und EU - Hygienerecht Dr. Michael Gürtler Amtstierarzt, VLÜA Ilm-Kreis Stand Mai 2010 Themenübersicht Jagd und Lebensmittelhygienerecht Vermarktungswege inkl. rechtliche Anforderungen Amtliche

Mehr

Vermarktungsformen für Farmwild/ -fleisch. Dr. Kerstin Kornhuber 1

Vermarktungsformen für Farmwild/ -fleisch. Dr. Kerstin Kornhuber 1 Vermarktungsformen für Farmwild/ -fleisch Dr. Kerstin Kornhuber 1 Vermarktungsformen für Farmwild/ - fleisch 1. Hausschlachtung 2. Gehegebetrieb mit geringem Produktionsvolumen wird als Kleiner Farmwildschlachtbetrieb

Mehr

Schlachtung Farmwild

Schlachtung Farmwild Schlachtung Farmwild - Die Qual der Wahl - Regierung von Oberfranken; Dr. Iris Fuchs Fall 1: Schlachtung von Farmwild für den eigenen häuslichen Gebrauch l Gemäß 2 a der Tierische Lebensmittelhygiene-VO

Mehr

1.Tularämie (Erreger: Francisella tularensis)

1.Tularämie (Erreger: Francisella tularensis) Wildfleisch ist beim Verbraucher sehr beliebt, weil es extensiv erzeugt und über kurze Wege frisch auf den Tisch gelangt. Noch liegt der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch an Wildfleisch in Deutschland unter

Mehr

Postfach Stuttgart FAX: 0711/ oder 2379 (Presse)

Postfach Stuttgart   FAX: 0711/ oder 2379 (Presse) MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LÄNDLICHEN RAUM BADEN-WÜRTTEMBERG Postfach 10 34 44 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de FAX: 0711/126-2255 oder 2379 (Presse) Regierungspräsidium Stuttgart Karlsruhe

Mehr

Wildbret-Hygiene. Dr. Edgar Lehner

Wildbret-Hygiene. Dr. Edgar Lehner Wildbret-Hygiene Gesundheitliche Aspekte Tierseuchenrechtliche Aspekte Vermarktung von Wildfleisch Anbieter von Lebensmitteln haben volle Verantwortung für gesundheitliche Unbedenklichkeit der von ihnen

Mehr

Angaben zur Abgabe von Wild und Wildfleisch Rückmeldebogen für Jäger

Angaben zur Abgabe von Wild und Wildfleisch Rückmeldebogen für Jäger Angaben zur Abgabe von Wild und Wildfleisch Rückmeldebogen für Jäger Bereitgestellt von anschuetz-hunting.com Bitte senden Sie diese Seite an Ihr zuständiges Landratsamt/Veterinäramt Name Anschrift Vorname

Mehr

Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen

Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs Tier-LMÜV (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)

Mehr

Eine Anleitung für Jagdausübungsberechtigte

Eine Anleitung für Jagdausübungsberechtigte Entnahme von Proben beim Wildschwein zur Untersuchung auf Trichinen und zur Untersuchung auf Schweinepest Eine Anleitung für Jagdausübungsberechtigte 1 Gesetzliche Untersuchungspflicht Der Untersuchungspflicht

Mehr

Herr Jens NYMAND-CHRISTENSEN, Direktor, im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 20.

Herr Jens NYMAND-CHRISTENSEN, Direktor, im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 20. RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 22. November 2013 (OR. en) 16701/13 VETER 112 AGRILEG 159 DENLEG 135 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Herr Jens NYMAND-CHRISTENSEN, Direktor, im Auftrag der Generalsekretärin

Mehr

Von Auge sichtbare Organveränderungen beim Schalenwild

Von Auge sichtbare Organveränderungen beim Schalenwild Von Auge sichtbare Organveränderungen beim Schalenwild In einem Forschungsprojekt des Institut s für Lebensmittelsicherheit und hygiene der Universität Zürich über krankhaft veränderte Organe beim Schalenwild

Mehr

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung

Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung Verbraucherschutz im DRK unter dem Gesichtspunkt der Hygieneund der Nationalen Durchführungsverordnung (DVO) Unsere Verantwortung gegenüber unserer Kundschaft wird bestimmt durch Verordnungen und Gesetze

Mehr

Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt

Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt Rechtsverordnung des Landratsamtes Freudenstadt über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Mehr

Zeichen PCCB/S3/KVT/ Datum Aktuelle 1.2. Anwendbar ab Veröffentlichungsdatum

Zeichen PCCB/S3/KVT/ Datum Aktuelle 1.2. Anwendbar ab Veröffentlichungsdatum Föderale Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Rundschreiben bezüglich der verordnungsrechtlichen Pflichten kundiger Personen bei der Erstuntersuchung von erlegtem Wild - Aufruf zur Wachsamkeit

Mehr

Wildbrethygienetag 3. November 2018 Gesetzliche Grundlagen

Wildbrethygienetag 3. November 2018 Gesetzliche Grundlagen Wildbrethygienetag 3. November 2018 Gesetzliche Grundlagen Landwirtschaftliches Zentrum Rheinhof, Salez Dr. Ruedi Thoma Gesundheitsdepartement Einleitung Tierärztliche Aufgabenverteilung heutiger Kurstag:

Mehr

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die verpflichtenden Regelungen zum Umgang mit erlegtem Wild in Ihrem Betrieb.

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die verpflichtenden Regelungen zum Umgang mit erlegtem Wild in Ihrem Betrieb. ALB-DONAU-KREIS Landratsamt Alb-Donau-Kreis Postfach 28 20» 89070 Ulm An alle zugelassenen Wildbearbeitungsbetriebe und Jägervereinigungen und FD Forst Nachrichtlich: amtl. Tierärzte und amtliche Fachassistenten

Mehr

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen

FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen FAQ zur Registrierung und zu Pflichten von Lebensmittelunternehmern sowie den wichtigsten Gesetzesregelungen Was sind Lebensmittel? Per definitionem sind Lebensmittel alle Stoffe oder Erzeugnisse, die

Mehr

(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hygieneanforderungen 4 Schulung

(Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) 1 Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Allgemeine Hygieneanforderungen 4 Schulung (Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV) Ausfertigungsdatum: 08.08.2007 "Lebensmittelhygiene-Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1817)" Sie ist gem. Art. 23 dieser V am 15.8.2007 in Kraft getreten.

Mehr

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist:

Betriebe, die einer Zulassung bedürfen, müssen bei der zuständigen Behörde einen Zulassungsantrag stellen, dem Folgendes beizufügen ist: Anforderungen in Deutschland an die Lebensmittelhygiene in Primärerzeugung, Produktion, Verarbeitung und Vertrieb in Bezug auf die landwirtschaftliche Direktvermarktung Die grundlegenden allgemeinen und

Mehr

Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009

Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009 Informationsbrief Nummer 2 vom Januar 2009 In eigener Sache Unser zweiter Informationsbrief befasst sich mit den Hygieneanforderungen und Dokumentationspflichten, die an Betriebe gestellt werden, welche

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger

Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger Wer ist als Jäger zur Trichinenprobenentnahme berechtigt? Nur derjenige Jäger dem die für seinen Hauptwohnsitz zuständige Behörde (Veterinäramt)

Mehr

Anforderungen an die Hygiene bei der Wildbretgewinnung

Anforderungen an die Hygiene bei der Wildbretgewinnung Seite 1 von 7 Anforderungen an die Hygiene bei der Wildbretgewinnung Dieses Informationsblatt dient der Orientierung über die Hygieneanforderungen, die ein Jäger, der Wildbret gewinnen und ausschließlich

Mehr

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015) SATZUNG des Landkreises Groß-Gerau über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 12.10.2015 (Südhessen-Woche SüWo

Mehr

Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28.

Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin der Europäischen Kommission Eingangsdatum: 28. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 3. März 2014 (OR. en) 7193/14 AGRILEG 54 NLEG 55 VETER 27 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Frau Marianne KLINGBEIL, Direktorin a.i., im Auftrag der Generalsekretärin

Mehr

Merkblatt Vermarktung von Wild und Wildfleisch Information für Jäger

Merkblatt Vermarktung von Wild und Wildfleisch Information für Jäger Stadt Flensburg Der Oberbürgermeister Fachbereich Bürgerservice, Schutz, Ordnung Abt. Veterinär-/Lebensmittelüberwachung 24931 Flensburg Merkblatt Vermarktung von Wild und Wildfleisch Information für Jäger

Mehr

betriebseigene Hilfskräfte

betriebseigene Hilfskräfte Theoretische Ausbildung betriebseigene Hilfskräfte Recht Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen VO (EG) 882/2004 (KontrollVO) VO (EG) 852/2004 (allgm. Lebensmittelhygienevorschriften) VO (EG) 854/2004 (bes.

Mehr

Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom

Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts. Vom Entwurf Begründung Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Vom 16.03.2007 Zu Artikel 1 Verordnung über Anforderungen an die Hygiene bei der Produktion,

Mehr

Hauptverantwortliche Person: (lebensmittelrechtlich Verantwortlicher i.s. des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002)

Hauptverantwortliche Person: (lebensmittelrechtlich Verantwortlicher i.s. des Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002) Antrag auf Zulassung eines Schlacht-, Zerlege oder Fleischverarbeitungsbetriebes nach Artikel 4 der VO (EG) Nr. 853/2004 und Artikel 3 der VO (EG) Nr. 854/2004 Betriebsbezeichnung: Straße, Haus-Nr.: PLZ,

Mehr

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Fleischhygienegebührensatzung

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Fleischhygienegebührensatzung Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für die amtlichen Veterinärkontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleischhygiene - Gebührensatzung)

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX

VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX SANCO/10667/2012 (POOL/G4/2012/10667/10667-EN.doc) D023049/06 [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhängen der

Mehr

Merkblatt. Trichinenprobenentnahme

Merkblatt. Trichinenprobenentnahme Merkblatt Trichinenprobenentnahme Wer ist berechtigt Trichinenproben zu entnehmen? Der Jäger für ein oder mehrere konkret zu benennende Jagdbezirk/e, der eine Trichinenschulung erhalten hat. Die Schulung

Mehr

EU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002

EU-Basis-Verordnung Nr. 178/2002 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Die Anwendung der VO(EG) Nr.852/2004 in Würzburg am 27.07.2010 Thomas Krampf, Spezialeinheit Übersicht über lebensmittelrechtliche Bestimmungen (in Auszügen)! EU-Basis-Verordnung

Mehr

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung - Fleisch von als Haustieren gehaltenen Huftieren (Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Esel) frisch Abschnitt I, Kapitel VII, Nr. 1a (Ausnahme siehe Abschnitt I, Kapitel VII Nr.3) +2 oder bei der Temp. die

Mehr

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen. SATZUNG des Odenwaldkreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 01.01.2018 Aufgrund des 5 der Hessischen

Mehr

Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten

Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten Verordnung des EVD über die Hygiene beim Schlachten (VHyS) Änderung vom 29. Oktober 2008 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement verordnet: I Die Verordnung des EVD vom 23. November 2005 1 über

Mehr

Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung

Mehr

Leitfaden. 1. Ziel. 2. Begriffsbestimmungen

Leitfaden. 1. Ziel. 2. Begriffsbestimmungen Leitfaden zur Schnittführung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 22. Oktober 2007 zur Bestimmung des gemeinschaftlichen Handelsklassenschemas für Schweineschlachtkörper unter Berücksichtigung fleischhygienerechtlicher

Mehr

"Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828)"

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1828) Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH -

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen. Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung - Vorgaben für Lebensmittel allgemein (spezifische Regelungen nachfolgend) gefroren 6-12 8 (außer Speiseeis und Butter) -12 9 (außer Speiseeis) tiefgefroren 6-18 8 (außer Speiseeis) (außer Speiseeis) Stand:

Mehr

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft.

Die zehnte Änderungsverordnung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 2018 in Kraft. Zehnte Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung des Landratsamtes Schwäbisch Hall über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen

Mehr

Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg

Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Frischfleisch-Kostensatzung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg Aufgrund des 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch

Mehr

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement Referat Veterinärdirektion

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement Referat Veterinärdirektion Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement Referat Veterinärdirektion Wildbrethygiene umfasst jene Vorkehrungen und Maßnahmen, die in erster Linie vom Jäger

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Verordnung des Landratsamtes Karlsruhe über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde im Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (Gebührenverordnung

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2013R1337 DE 17.12.2013 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B DURCHFÜHRUNGSVERORDN UNG (EU) Nr. 1337/2013

Mehr

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung -

Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung - Temperaturanforderungen an die Beförderung und Lagerung von kühlpflichtigen Lebensmitteln tierischen Ursprungs - Langfassung - Zusammengestellt durch die hessische Task Force Lebensmittelsicherheit Lebensmittel

Mehr

Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW

Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW Merkblatt für Jagdgäste in den Verwaltungsjagden des Landesbetriebes Wald und Holz NRW 1. Allgemeines Dieses Merkblatt ist gültig ab 01.04.2005 Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW bewirtschaftet nur rd.

Mehr

W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S

W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S W E R R A - M E I S S N E R - K R E I S SATZUNG des Werra-Meißner-Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch vom 2. März 2015 (Frischfleisch-Kostensatzung)

Mehr

Rundschreiben an alle Wildhalter

Rundschreiben an alle Wildhalter Landesverband Bayerischer landwirtschaftlicher Wildhalter e. V Max-Joseph-Straße 9, 80333 München, Tel. 089/55873-108 Fax: 089/55873-383 E-Mail: Wildhalter@BayerischerBauernVerband.de Landesverband Bayer.

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamts Böblingen über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung Satzung des Hochsauerlandkreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht (Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung) vom 11.12.2006

Mehr

Entwurf Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen. Vom 2008

Entwurf Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen. Vom 2008 Stand: 04.07.2008 Entwurf Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts ) Vom 2008 Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft

Mehr

Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren. Hinweise zur Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren

Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren. Hinweise zur Entsorgung der Reste von erlegtem Wild und von Wildtieren Seite 1 von 5 Hinweise zur Mit diesem Leitfaden sollen für Rheinland-Pfalz Hinweise zu einer ordnungsgemäßen, gemeinwohlverträglichen Entsorgung der Reste von erlegtem Wild sowie von Wildtierkörpern gegeben

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

1 Gegenstand der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner

1 Gegenstand der Gebührenpflicht, Gebührenschuldner Gebührenverzeichnis des Kreises Stormarn für Untersuchungen, Kontrollen und sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleisch- und Geflügelfleischhygiene Auf der Grundlage des Gesetzes über die Übertragung

Mehr

S A T Z U N G. des Landkreises Alzey- Worms. über die. Erhebung von Gebühren. für amtliche Kontrollen. vom

S A T Z U N G. des Landkreises Alzey- Worms. über die. Erhebung von Gebühren. für amtliche Kontrollen. vom S A T Z U N G des Landkreises Alzey- Worms über die Erhebung von Gebühren für amtliche Kontrollen im Bereich der Lebensmittel tierischen Ursprungs vom 24. März 2009 - 2 - Der Kreistag des Landkreises Alzey-Worms

Mehr

Merkblatt Geflügelschlachtstätte Direktvermarktung

Merkblatt Geflügelschlachtstätte Direktvermarktung Landratsamt Ostalbkreis, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen, Tel.: 07361 503-1830 Merkblatt Geflügelschlachtstätte Direktvermarktung Stand 01/2018 Informationen

Mehr

Fortbildung von Jägerinnen und Jägern zur Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung

Fortbildung von Jägerinnen und Jägern zur Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung Fortbildung von Jägerinnen und Jägern zur Gewinnung von Lebensmitteln im Rahmen der Jagdausübung (Schulung zur kundigen/geschulten Person) 1 Gliederung der Fortbildung: Teil 1.a Teil 1.b Teil 2 Teil 3.a

Mehr

g) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung;

g) Untersuchungen auf BSE und Maßnahmen nach der EG-TSE- Ausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung; Rechtsverordnung des Landratsamts Heilbronn über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Mehr

Kurzinformation Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung aus rechtlicher und jagdpraktischer Sicht (Stand: )

Kurzinformation Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung aus rechtlicher und jagdpraktischer Sicht (Stand: ) Kurzinformation Wildbrethygiene und Wildbretvermarktung aus rechtlicher und jagdpraktischer Sicht (Stand: 01.03.2006) Lebensmittel Wild Der Eigenvertrieb von Wildbret durch den Jäger einschließlich der

Mehr

Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen

Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Der Imker als Lebensmittelunternehmer Teil 1- rechtliche Grundlagen Veranstaltung des Kreisimkerverbandes Krefeld- Viersen, Albert- Mooren-Halle 29-04-2017 Allgemeines

Mehr

2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 2 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage.

2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren für die in 1 Abs. 2 genannten Tatbestände ergibt sich aus der Anlage. Vierte Rechtsverordnung des Landratsamtes Biberach über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

Betriebsspiegel (allgemeine Angaben)

Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) Betriebsspiegel (allgemeine Angaben) Name des Betriebs.............................................................. Zulassungs-Nr................................................................... (soweit

Mehr

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,

Mehr

1 Kostenpflichtige Tatbestände

1 Kostenpflichtige Tatbestände Rechtsverordnung des Landratsamtes Ostalbkreis über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (Gebührenverordnung

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS

Mehr

Handbuch Zulassung. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Stand 02/2014

Handbuch Zulassung. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Stand 02/2014 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Handbuch Zulassung Das Handbuch Zulassung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Informationen zur Zulassung von Betrieben nach der Verordnung

Mehr

Leitlinie für gute Verfahrenspraxis gem. Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Leitlinie für gute Verfahrenspraxis gem. Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. (BVL) Deutscher Bauernverband e. V. (DBV) Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.

Mehr

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes.

Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. MERKBLATT Innovation und Lebensmittel DAS LEBENSMITTELHYGIENERECHT Seit dem 1. Januar 2006 gelten die EU-Verordnungen des sogenannten Lebensmittelhygienepaketes. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar

Mehr

Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Landkreis Lüneburg D E R L A N D R A T Landkreis Lüneburg Fachdienst Veterinär, Lebensmittel- und Gewerbeüberwachung Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG)

Mehr

Verordnung (EG) Nr. 178 / Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002

Verordnung (EG) Nr. 178 / Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 Verordnung (EG) Nr. 178 / 2002 Des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 Zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Einrichtung der Europäischen

Mehr

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Wildfleisch

Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe. Wildfleisch Qualitätsrichtlinien für die Produktgruppe Wildfleisch Stand 1. Juni 2011 Unternehmen Straße, Nr. PLZ, Ort Ansprechpartner Telefon E-Mail Jagrevier/Jagdbezirk Hiermit erkläre ich, dass ich die folgenden

Mehr

Biologie der Trichine und Pathogenese der Trichinellose

Biologie der Trichine und Pathogenese der Trichinellose Biologie der Trichine und Pathogenese der Trichinellose Dr. Bärbel Schröder Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen -LMTVET- Merkmale Erreger: Trichinella spiralis,

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen. Tier-LMÜV. Ausfertigungsdatum: 08.08.2007. Vollzitat:

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen. Tier-LMÜV. Ausfertigungsdatum: 08.08.2007. Vollzitat: Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung

Mehr

Merk- und Schulungsblatt zur Entnahme von Proben beim Wildschwein zur Untersuchung auf Trichinen

Merk- und Schulungsblatt zur Entnahme von Proben beim Wildschwein zur Untersuchung auf Trichinen Merk- und Schulungsblatt zur Entnahme von Proben beim Wildschwein zur Untersuchung auf Trichinen Es besteht gemäß der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Mehr

«Fleischuntersuchung beim Schalenwild»

«Fleischuntersuchung beim Schalenwild» Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Uffizi per la segirezza da victualias e per la sanadad d'animals Ufficio per la sicurezza delle derrate alimentari e la salute degli animali «Fleischuntersuchung

Mehr

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand

INHALT. 1 Kostenpflichtige Tatbestände. 2 Gebührensätze. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Gebühren nach Zeitaufwand SATZUNG des Lahn-Dill-Kreises über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 23. März 2015 Aufgrund des 5 der Hessischen

Mehr

2 Gebührensätze. INHALT 1 Satzungsgegenstand. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen.

2 Gebührensätze. INHALT 1 Satzungsgegenstand. 3 Gebührenerhebung bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. 4 Auslagen. SATZUNG des Landkreises Limburg-Weilburg über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) Der Kreistag Limburg-Weilburg

Mehr