Informationen zur Riesterrente

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1 Informationen zur Riesterrente

2 Allgemeines Die derzeitige demographische Entwicklung in Deutschland, die sich negativ auf die gesetzliche Rentenversicherung auswirkt, hat die Bundesregierung im Jahr 2001 dazu veranlasst, eine neue Rentenreform auf den Weg zu bringen. So wurde beschlossen, dass die gesetzliche Rente für einen Rentner mit einer durchschnittlichen Erwerbsdauer von 45 Jahren im Jahre 2030 von derzeit 70% auf nur noch 67% abgesenkt wird. Im Gegenzug dazu hat man sich darauf geeinigt, dass der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht über 22% des Bruttoarbeitslohns steigen wird. Diese neu entstandene Versorgungslücke soll seit dem im Rahmen des Altersvermögensgesetzes (AVmG) mit einer staatlich geförderten Altersvorsorge, der Riester-Rente, geschlossen werden. Ein zertifiziertes Riester-Produkt wird demnach vom Staat sowohl mit Zulagen als auch mit voller steuerlicher Absetzbarkeit gefördert. Begünstigter Personenkreis Welches Kalenderjahr ist für die Feststellung der Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis maßgeblich? Das Kalenderjahr, in dem die Eigenbeiträge gezahlt werden. Was passiert, wenn die Fördervoraussetzungen nicht im gesamten Kalenderjahr vorliegen? Der Anspruch auf Förderung besteht auch dann, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht im gesamten Kalenderjahr vorliegen. Es würde also theoretisch ausreichen, wenn der Förderberechtigte lediglich einen Tag im Kalenderjahr zum geförderten Personenkreis gehört. Können Beamte und Arbeiter/Angestellte im öffentlichen Dienst die Förderung in Anspruch nehmen? Ja. Seit haben auch Beamte und Arbeiter/Angestellte im öffentlichen Dienst das Recht auf Riester-Förderung. Bei Beamten werden die Dienstbezüge des Vorjahres zur Berechnung des Beitrages verwendet. Bestehen für Beamte und Angestellte, die dem öffentlichen Dienst angehören, besondere Pflichten? Ja. Die Förderberechtigten müssen ihrer Besoldungsstelle schriftlich das Einverständnis zum Datenaustausch, der für die Förderung relevanten Daten (begünstigter Personenkreis, Bezüge, Kinder), erteilen. Diese Erklärung muss der zuständigen Stelle spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf

3 das Beitragsjahr folgt, vorliegen. Die Besoldungsstellen sind verpflichtet, die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Ohne diese Einverständniserklärung, die nur einmal erteilt werden muss und dann bis auf Widerruf gilt, liegt keine unmittelbare Förderberechtigung vor. Bei Wechsel der Besoldungsstelle ist gegenüber der neuen zuständigen Stelle die Einverständniserklärung abzugeben. Kann während der Kindererziehungszeit auch die staatliche Förderung in Anspruch genommen werden? Ja. Während der Kindererziehungszeit (KEZ) entstehen für den Erziehenden eigene Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Personen sind somit unmittelbar förderberechtigt. Es ist daher der erforderliche Mindest- Eigenbeitrag, mindestens jedoch der gesetzliche Sockelbeitrag von 60 EUR jährlich zu entrichten. Die KEZ beginnt nach Ablauf des Geburtsmonats und endet 36 Monate später. Bei Erziehung von mehreren Kindern innerhalb des 36-Monats- Zeitraums verlängert sich die KEZ für das zweite und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten, in denen mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden. Bei Zwillingen z. B. beträgt die KEZ somit 6 Jahre. Erhalten auch Bezieher einer Altersrente die staatliche Förderung? Normalerweise werden keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Diese Personen sind somit mittelbar zulageberechtigt, da kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen vorliegt. Hinweis: Ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht nur über den unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten. Erhalten auch Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsunfähigkeits-Rente bzw. Beamte, die eine Pension wegen Dienstunfähigkeit erhalten, die staatlichen Förderung? Auch Bezieher einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit sowie einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit gehören ab dem Beitragsjahr 2008 zu dem unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis. Diese Rentner können nun unabhängig von ihrem Partner von der Riester-Förderung profitieren, vorausgesetzt sie haben bereits zu Erwerbszeiten zu den Förderberechtigten gezählt. Beamte müssen auch gegenüber der die Versorgung wegen DU anordnenden Stelle eine Einwilligungserklärung (s. Punkt 4) vorlegen. Gehört auch ein Erwerbsminderungsrentner bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentner, dessen Rente zeitlich befristet ist, zum förderberechtigten Personenkreis? Ja. Wie ist der Begriff in 10 a Absatz 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz unmittelbar vor dem Bezug der entsprechenden Leistungen der Leistungsbezieher zu definieren? Zum begünstigten Personenkreis gehören die Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit, die unmittelbar vor dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung waren. Der Tatbestand des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Pflichtversicherung und dem Bezug der

4 Leistung auf Grund einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn im Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum steuerrechtlich) vor dem Leistungsbezug (Rente) eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bestand. Bezieht sich der Leistungsbezug auf Leistungen aus Deutschland oder ist bei Pflichtversicherten einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung auch bei Bezug einer ausländischen Rente wegen Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit eine Gleichstellung vorzunehmen? Ja, eine Gleichstellung ist auch für ausländische Erwerbsminderungs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrentenbezieher vorzunehmen, wenn die ausländische gesetzliche Rentenversicherung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist. Gilt die Riester-Förderung auch für Personen mit Arbeitslosengeld I / Arbeitslosengeld II? Ja. Arbeitslose mit Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV sind unmittelbar zulageberechtigt und haben einen Anspruch auf Förderung, sofern sie die Leistung nicht als Darlehen erhalten haben. Auch Arbeitslose, die bei einer inländischen Arbeitsagentur als Arbeitssuchende gemeldet sind und wegen des zu berücksichtigenden Vermögens oder Einkommens keine Entgeltersatzleistung oder Arbeitslosengeld II erhalten, gehören zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis. Es ist daher der erforderliche Mindest-Eigenbeitrag, mindestens jedoch der gesetzliche Sockelbeitrag von 60 EUR jährlich zu entrichten. Für die Berechnung des Mindesteigenbeitrags ist das tatsächlich erzielte Entgelt des Vorjahres zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen sind Arbeitslosengeld II Bezieher nicht förderberechtigt, z. B. wenn sie die Leistung nur als Darlehen erhalten. Bei Anspruch auf Arbeitslosengeld II sollte zusätzlich bei dem zuständigen Arbeitsamt nachgefragt werden. Gehören geringfügig Beschäftigte zum förderberechtigten Personenkreis? Für Personen mit einem Arbeitsentgelt von weniger als 400,00 EUR (gültig bis ) gilt: Nein. Ausnahme: Sofern sie schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten. Somit ist zusätzlich zu der vom Arbeitgeber immer abzuführenden Pauschale von 15 % ein Arbeitnehmeranteil von 4,9 % des Gehaltes in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Für Personen mit einem Arbeitsentgelt von bis zu 450,00 EUR (gültig für Beschäftigte, die seit dem eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen haben) gilt: Ja. Diese Personengruppe ist ist automatisch pflichtversichert und somit unmittelbar zulagenberechtigt. Ausnahme: Sofern sie schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung beantragt haben. Können auch Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke die Förderung erhalten? Diese Personen gehören zum mittelbar zulageberechtigten Personenkreis.

5 Ausnahme: Pflichtversicherte in der Künstlerversorgungskasse. Freiwillig Versicherte bekommen keine Förderung. Hinweis: Ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht nur über den unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten. Können auch Selbstständige die Förderung in Anspruch nehmen? Selbstständige, die nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, gehören zum mittelbar zulageberechtigten Personenkreis. Hinweis: Ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht nur über den unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten. Gehören Sozialhilfeempfänger zum förderberechtigten Personenkreis? Diese Personen gehören zum mittelbar zulageberechtigten Personenkreis. Hinweis: Ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht nur über den unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten. Gehören auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland in die Sozialversicherung einzahlen, zum begünstigten Personenkreis? Ja. Voraussetzung ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland sowie die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis. Staatliche Förderung Wie können die staatlichen Zulagen beantragt werden? Bei der Beantragung der Riester-Rente besteht die Möglichkeit, mit dem Neuantrag einen Dauerzulagenantrag zu stellen. Die Anträge werden von den Versicherern an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermittelt. Die Zulagen werden in den Folgejahren bis auf Widerruf des Kunden automatisch bei der ZfA beantragt. Gibt es eine Frist zur Beantragung der Zulagen? Ja. Der Antrag auf Altersvorsorgezulage sowie Kinderzulage muss spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt, gestellt werden. Wie hoch ist die staatliche Förderung? Mindestbeitrag = Eigenanteil + Zulage zur Erlangung der vollen Zulagen (max. förderfähiger Höchstbeitrag) Einmaliger Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 EUR Einmalig 200 EUR Bonus gibt es für unmittelbar Zulageberechtigte unter 25 Jahren, wenn sie einen Riester-Vertrag abschließen. Voraussetzung ist, dass sie ein

6 sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben oder als Beamte tätig sind. Der Bonus wird auch für bereits bestehende Verträge gewährt, wenn der Zulagenberechtigte einen Antrag auf Altersvorsorgezulage stellt und zu Beginn des Beitragsjahres, für das die Zulage beantragt wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zahlt der Sparer den Mindesteigenbeitrag nicht, wird auch der Berufseinsteigerbonus anteilig gekürzt. Wer erhält den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 EUR? Den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus erhalten einmalig alle Personen, die nach 79 Satz 1 Einkommensteuergesetz zulageberechtigt sind und die zu Beginn des Beitragsjahres, für das die erhöhte Zulage Berufseinsteiger-Bonus gezahlt werden soll, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wird der Berufseinsteiger-Bonus für Verträge ab dem gezahlt oder auch für Altverträge, wenn der Anleger am das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat? Den Berufseinsteiger-Bonus erhalten Zulageberechtigte, die für ein Beitragsjahr ab dem Jahr 2008 einen Zulageantrag stellen und die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Berufseinsteiger-Bonus stellt auf die Zulageberechtigung und das Lebensalter ab. Wie wird der Begriff Berufseinsteiger definiert? Zählen hierzu Studenten nach abgeschlossenem Studium oder nur Auszubildende oder aber auch Schulabsolventen nach erfolgtem Schulabschluss? Der Berufseinsteiger-Bonus stellt auf die Zulageberechtigung und das Lebensalter ab. Muss der Berufseinsteiger-Bonus gesondert beantragt werden? Nein. Der Berufseinsteiger-Bonus wird nach 84 Einkommensteuergesetz ohne gesonderten Antrag für das erste nach dem beginnende Beitragsjahr gewährt, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird. Weshalb hat der Gesetzgeber die Altersgrenze auf unter 25 Jahre festgelegt? Das Gesetz knüpft an die für den Bezug von Kindergeld bzw. die Gewährung von Freibeträgen nach 32 Absatz 4 Einkommensteuergesetz maßgebliche Altersgrenze an. Kann der Berufseinsteiger-Bonus auch in einem späteren Beitragsjahr geltend gemacht werden, wenn in dem Vorjahr eine Kürzung der Grundzulage, einschließlich Berufseinsteiger- Bonus erfolgte, weil der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht erreicht wurde? Nein, weil der Berufseinsteiger-Bonus nur für das erste nach dem beginnende Beitragsjahr gewährt wird, für das eine Altersvorsorgezulage beantragt wird. Ist der Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200,00 EUR abhängig vom

7 geleisteten Mindesteigenbeitrag? Ja, die Grundzulage, einschließlich Berufseinsteiger-Bonus, wird gekürzt, wenn der erforderliche Mindesteigenbeitrag nicht geleistet wurde. Sofern für 2 Altersvorsorgeverträge die Zulage beantragt wird, erfolgt eine Verteilung der gesamten Zulage. Wie berechnet sich der Eigenanteil bzw. Mindesteigenbeitrag eines unmittelbar Zulageberechtigten? a) bei Ledigen bzw. Verheirateten, bei welchen beide Personen zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehören * vom maßgeblichen Brutto-Vorjahreseinkommen b) bei Verheirateten, bei welchen ein Partner zum mittelbar zulageberechtigten Personenkreis gehört und beide Partner einen eigenen Riestervertrag abschließen. * vom maßgeblichen Brutto-Vorjahreseinkommen Bis wann muss der Eigenanteil bzw. Mindesteigenbeitrag gezahlt sein, damit der Anspruch auf Förderung entsteht? Es werden bis zur geförderten Höchstgrenze alle Beiträge berücksichtigt, die bis zum des Jahres gezahlt und beim Versicherer eingegangen sind, in dem der Anspruch auf Förderung besteht. Für die Förderung spielt es keine Rolle, ob der Beitrag im Januar oder Dezember oder über das Jahr verteilt gezahlt wird. Auf die Entwicklung des Wertverlaufes der Anlage hat der Einzahlungszeitpunkt natürlich Einfluss. Zu beachten ist jedoch, dass die Fälligkeit immer der 01. eines Monats ist.

8 Was passiert, wenn weniger als der Eigenanteil bzw. Mindesteigenbeitrag vom Förderberechtigten eingezahlt wird? Wird der Eigenanteil bzw. Mindesteigenbeitrag nicht vollständig erbracht, so wird auch die Förderung (Zulagen) anteilig gekürzt. Das bedeutet: Wird nur die Hälfte des erforderlichen Mindesteigenbeitrages geleistet, so wird auch nur die Hälfte der Grund- und Kinderzulagen gezahlt werden. Die anteilige Kürzung der Zulagen erfolgt auch beim Vertrag des mittelbar zulageberechtigten Ehegatten, wenn auf den Vertrag des unmittelbar zulageberechtigten nicht der erforderliche Eigenanteil bzw. Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird! Welches Kalenderjahr ist für die Berechnung des Einkommens bzw. der Einnahmen des Zulagenberechtigten maßgeblich? Das Kalenderjahr, vor dem Jahr in dem die Eigenbeiträge gezahlt werden. Ausnahme: Bei Pflichtversicherten nach dem Gesetz über die Altersversicherung der Landwirte ist das Vorvorjahreseinkommen maßgeblich. Das bedeutet, dass unter Umständen bei Arbeitslosigkeit oder Kindererziehungszeit noch in dem laufenden Kalenderjahr der entsprechend höhere Eigenbeitrag geleistet werden muss. Erst im darauf folgenden Jahr kann dann die geringere Lohnersatzleistung bzw. das geringere Einkommen berücksichtigt werden. Wie hoch ist der erforderliche Eigenanteil bzw. Mindesteigenbeitrag eines unmittelbar Zulageberechtigten, wenn im vergangenen Kalenderjahr keine anrechenbaren Einkünfte erzielt wurden? Nachdem kein Vorjahreseinkommen vorhanden ist, ist mindestens der gesetzliche Sockelbeitrag von jährlich 60 EUR zu entrichten. Was ist bei dauernder Trennung oder bei Scheidung zu beachten? Sind beide Ehegatten unmittelbar zulageberechtigt, so ist keine Änderung erforderlich. Gegebenenfalls sind Kinderzulagen neu zu zuordnen (siehe hierzu auch Punkt 39). Ist nur ein Ehegatte unmittelbar zulageberechtigt, so entfällt der Zulagenanspruch für den mittelbar zulageberechtigten Ehegatten. Wurden bisher auch Kinderzulagen berücksichtigt, so können diese weiterhin nur berücksichtigt werden, wenn der unmittelbar Zulageberechtigte auch der Kindergeldberechtigte ist. Der Eigenbeitrag des Vertrages des unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten ist ab dem Folgejahr der dauernden Trennung entsprechend anzupassen, da die Grundzulage des Ehegatten und ggf. die Kinderzulage(n) nicht mehr berücksichtigt werden können. Wird beim Versorgungsausgleich das Altersvorsorgevermögen aus den Altersvorsorgeverträgen der Ehepartner berücksichtigt? Ja. Was ist beim Wegfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. beim Wechsel in die Selbstständigkeit) zu beachten? Die Zulagen für das Jahr des Ausscheidens aus dem förderberechtigten Personenkreis werden noch gezahlt und auch der Sonderausgabenabzug kann noch in Anspruch genommen werden. Ab dem Folgejahr entfällt die staatliche und steuerliche Förderung. Ist der Ehegatte aber förderberechtigt und besteht auch ein

9 eigener Riestervertrag, so bleibt der nunmehr selbstständige Ehegatte weiterhin über seinen Ehegatten zulagenberechtigt (sog. mittelbar zulageberechtigt). Wer hat Anspruch auf die Kinderzulage? Anspruch auf Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das der Grundzulagenberechtigte im entsprechenden Kalenderjahr auch Anspruch auf Kindergeld hat. Bei Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, wird die Zulage der Mutter bzw. auf gemeinsamen Antrag hin dem Vater zugeordnet. Die getroffene Regelung gilt mindestens für ein volles Kalenderjahr. Können bei mehreren Kindern, Kinderzulagen sowohl der Mutter als auch dem Vater zugeordnet werden? Eltern, die nicht dauernd getrennt lebend sind, können gemeinsam beantragen, dass die Kinderzulage dem Vertrag des Vaters zugeordnet werden soll. Dies ist für jedes Kind einzeln zu beantragen. Das bedeutet, dass z.b. bei zwei Kindern eine Kinderzulage dem Vertrag der Mutter und auf Antrag beider Elternteile die Kinderzulage des zweiten Kindes auf den Vertrag des Vaters zugeordnet werden kann. Wie lange werden Kinderzulagen gezahlt? Solange die Kindergeldberechtigung für das jeweilige Kind besteht, besteht auch Anspruch auf die Kinderzulage. Bei behinderten Kindern kann der Anspruch auf Kinderzulage auch über das 25. Lebensjahr des Kindes hinaus gehen, eben solange wie für das behinderte Kind die Kindergeldberechtigung besteht. Steuerliche Förderung Können die Beiträge eines geförderten Altersvorsorgevertrages steuerlich geltend gemacht werden? Ja, im Rahmen der steuerlichen Höchstbeiträge gemäß 10a EStG. Die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge (Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen) betragen maximal 2100 EUR. Wird auch der einmalige "Berufseinsteiger-Bonus" mit dem ermittelten Steuervorteil verrechnet? Die Grundzulage wird um den einmaligen Bonus von 200 Euro erhöht und entsprechend bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt. Steht bei Ehepartnern jedem unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten der Sonderausgabenabzug zu? Ja, beiden Ehegatten steht für sich selbst der Sonderausgabenabzug zu, sofern ein Altersvorsorgevertrag besteht. Das bedeutet jedoch auch, dass ein nicht ausgeschöpfter Sonderausgabenabzug nicht auf den anderen Ehegatten übertragen werden kann! Was ist, wenn nur ein Ehegatte unmittelbar zulageberechtigt ist und der andere Ehegatte mittelbar zulageberechtigt ist? In diesem Fall besteht für das Ehepaar gemeinsam nur Anspruch auf den einfachen

10 Betrag des Sonderausgabenabzuges und darüber hinaus 60,00 EUR jährlichen Sockelbeitrag (=Pflichtbeitrag seit ) für den Vertrag der mittelbar zulagenberechtigten Person. Was versteht man unter der Günstigerprüfung? Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Steuererstattung durch den Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeitrag + Zulagen) für den Zulagenberechtigten höher ist als der Zulagenanspruch. Was ist zu tun, damit das Finanzamt die Günstigerprüfung vornimmt? Der Zulagenberechtigte erhält jährlich vom Anbieter eine Bescheinigung über die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten Eigenbeiträge. Diese Bescheinigung ist zusammen mit der Anlage AV und der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug zu einer zusätzlichen Steuererstattung führt. Eine über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuererstattung wird dann direkt an den Zulagenberechtigten ausgezahlt. Hinweis: Um die staatliche Förderung im vollen Umfang auszuschöpfen, ist zusätzlich der Antrag auf Altersversorgungszulage zu stellen Lohnt sich die Altersvorsorge im Rahmen des AVmG auch für Besserverdiener? Ja, in der Regel schon. Insbesondere durch den Sonderausgabenabzug kann sich gerade bei höheren Einkommen eine attraktive Steuerersparnis errechnen. Wird die Riester-Rente als sonstige Einkünfte im Rentenbezug nachgelagert besteuert? Ja, aber nur die Rente aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen. Der Steuersatz im Alter ist in der Regel niedriger als im Arbeitsleben. Die Sparbeiträge sowie auch die Zinsen und Erträge sind in der Ansparphase steuerlich freigestellt. Die Rente aus nicht gefördertem Altersvorsorgevermögen ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Können die Beiträge eines geförderten Altersvorsorgevertrages steuerlich geltend gemacht werden? Ja, im Rahmen der steuerlichen Höchstbeiträge gemäß 10a EStG. Die steuerlich absetzbaren Höchstbeträge (Eigenbeitrag zuzüglich Zulagen) betragen maximal 2100 EUR. Wird auch der einmalige "Berufseinsteiger-Bonus" mit dem ermittelten Steuervorteil verrechnet? Die Grundzulage wird um den einmaligen Bonus von 200 Euro erhöht und entsprechend bei der Günstigerprüfung im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigt. Steht bei Ehepartnern jedem unmittelbar zulageberechtigten Ehegatten der Sonderausgabenabzug zu? Ja, beiden Ehegatten steht für sich selbst der Sonderausgabenabzug zu, sofern ein Altersvorsorgevertrag besteht. Das bedeutet jedoch auch, dass ein nicht ausgeschöpfter Sonderausgabenabzug nicht auf den anderen Ehegatten übertragen

11 werden kann! Was ist wenn nur ein Ehegatte unmittelbar zulageberechtigt ist und der andere Ehegatte mittelbar zulageberechtigt ist? In diesem Fall besteht für das Ehepaar gemeinsam nur Anspruch auf den einfachen Betrag des Sonderausgabenabzuges. Dabei können aber die Altersvorsorgeaufwendungen beider Eheleute berücksichtigt werden. Darüber hinaus können jedoch noch zusätzlich 60,00 EUR jährlichen Sockelbeitrag für den Vertrag der mittelbar zulagenberechtigten Person geltend gemacht werden. Was versteht man unter der Günstigerprüfung? Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Steuererstattung durch den Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgeaufwendungen (Eigenbeitrag + Zulagen) für den Zulagenberechtigten höher ist als der Zulagenanspruch. Was ist zu tun, damit das Finanzamt die Günstigerprüfung vornimmt? Der Zulagenberechtigte erhält jährlich vom Anbieter eine Bescheinigung über die im jeweiligen Kalenderjahr gezahlten Eigenbeiträge. Diese Bescheinigung ist zusammen mit der Anlage AV und der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug zu einer zusätzlichen Steuererstattung führt. Eine über den Zulagenanspruch hinausgehende Steuererstattung wird dann direkt an den Zulagenberechtigten ausgezahlt. Hinweis: Um die staatliche Förderung im vollen Umfang auszuschöpfen, ist zusätzlich der Antrag auf Altersversorgungszulage zu stellen Lohnt sich die Altersvorsorge im Rahmen des AVmG auch für Besserverdiener? Ja, in der Regel schon. Insbesondere durch den Sonderausgabenabzug kann sich gerade bei höheren Einkommen eine attraktive Steuerersparnis errechnen. Wird die Riester-Rente als sonstige Einkünfte im Rentenbezug nachgelagert besteuert? Ja, aber nur die Rente aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen. Der Steuersatz im Alter ist in der Regel niedriger als im Arbeitsleben. Die Sparbeiträge sowie auch die Zinsen und Erträge sind in der Ansparphase steuerlich freigestellt. Die Rente aus nicht gefördertem Altersvorsorgevermögen ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Vererbbarkeit, Pfändung, Übertragung Vererbbarkeit Was bekommen die Hinterbliebenen als Todesfallleistung? Bei Tod vor Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Deckungskapital. Wird das Kapital an die Hinterbliebenen direkt ausgezahlt, so handelt es sich um eine schädliche Verwendung. Der Anbieter muss den festgesetzten Rückzahlungsbetrag (staatliche Zulagen sowie gewährte Steuerermäßigung) von dem vorhandenen Deckungskapital einbehalten und an die ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) zurückzahlen. Bei Tod nach Rentenbeginn

12 erfolgt eine Einmalzahlung, die sich aus dem vorhandenen Deckungskapital zu Rentenbeginn minus bereits geleisteter Renten ergibt (Rückzahlgarantie). Die Rentenzahlung wird eingestellt und der Vertrag endet. Wird das Kapital an die Hinterbliebenen direkt ausgezahlt, so handelt es sich um eine schädliche Verwendung. Der Anbieter muss den festgesetzten Rückzahlungsbetrag (anteilige staatliche Zulagen sowie gewährte Steuerermäßigung) einbehalten und an die ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) zurückzahlen. Der Restbetrag wird ausgezahlt. Wie kann das Altersvorsorgevermögen förderunschädlich vererbt werden Das Kapital muss 1. auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden, 2. als Hinterbliebenenrente an den überlebenden Ehepartner und/oder die kindergeldberechtigten Kinder des verstorbenen Zulagenberechtigten gezahlt werden. Was passiert, wenn ein Riester-Vertrag gekündigt wird? Eine Kündigung des Altersvorsorgevertrages stellt eine schädliche Verwendung dar, sofern das Kapital nicht auf einen anderen Altersvorsorgevertrag des Versicherungsnehmers übertragen wird. Schädliche Verwendung bedeutet, dass eine erhaltene staatliche Förderung (Zulagen und Steuerermäßigung) wieder an den Staat zurückzuzahlen sind. Liegt eine Kündigung vor, so teilt der Versicherer dies der ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) mit. Die ZfA gibt den erforderlichen Rückzahlungsbetrag bekannt; der Versicherer zahlt erst nach Abzug des festgesetzten Rückzahlungsbetrages das verbleibende Kapital an den Versicherungsnehmer aus. Besteht die Möglichkeit, Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag in einen Anderen zu übertragen (Anbieterwechsel)? Ja. Der Versicherungsnehmer muss lediglich seinen Altanbieter schriftlich auffordern, das Kapital zu übertragen. Eine Kapitalübertragung ist vierteljährlich zum Quartalsende möglich (erfolgt die Beantragung z. B. zwischen dem und eines Jahres, so ist der Kapitalübertragungstermin der 01.07). Übertragung und Pfändung Ist das Altersvorsorgevermögen übertragbar oder pfändbar? Was ist im Falle einer Insolvenz? Das geförderte Altersvorsorgevermögen, seine Erträge und Wertzuwächse sind nach 97 Satz Einkommensteuergesetz nicht übertragbar und damit gemäß 851 Abs. 1 Zivilprozessordnung auch nicht pfändbar. Im Falle einer Insolvenz gehört es daher auch nicht zur Insolvenzmasse ( 36 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordung). Sind die Rentenzahlungen in der Rentenphase vor Pfändung geschützt? Was ist im Falle einer Insolvenz? Die Rentenzahlungen aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind im Rahmen der für Arbeitseinkommen geltenden Beschränkungen (sog. Pfändungsfreigrenzen) vor Pfändung geschützt ( 851d Zivilprozessordnung). Soweit die Rentenzahlungen vor Pfändung geschützt sind, gehören sie auch nicht zur Insolvenzmasse ( 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 Insolvenzordung).

13 Wohn-Riester Bei der Entnahme für die geförderte wohnungswirtschaftliche Verwendung sind drei Fälle zu unterscheiden. Kapitalentnahme: Aus dem Altersvorsorgevertrag kann das geförderte Kapital gemäß 92a Abs. 1 EStG bis zu 75 Prozent oder zu 100 Prozent wie folgt als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwendet werden: bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung (in einem eigenen Haus oder eine eigene Eigentumswohnung); Hinweis: Die Entnahmemöglichkeit während der Ansparphase für selbst genutzte Objekte, deren Anschaffung oder Herstellung bereits vor dem abgeschlossen wurde, besteht daher nach dem Eigenheimrentengesetz nicht. zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung einer Wohnung (in einem eigenen Haus oder eine eigene Eigentumswohung); Hinweis: Im Gegensatz zur Entnahme während der Ansparphase ist die Entnahme zu Beginn der Auszahlungsphase zwecks Entschuldung auch für selbst genutzte Objekte anwendbar, deren Anschaffung oder Herstellung bereits vor dem stattgefunden hat. für den Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung. Die Wohnung muss den Lebensmittelpunkt des Zulagenberechtigten bilden, im Inland liegen und vom Zulagenberechtigten zu eigenen Wohnzwecken als Hauptwohnsitz genutzt werden. Der Zulagenberechtigte muss wirtschaftlicher Eigentümer ( 30 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Abgabenordnung), zumindest jedoch Miteigentümer, der begünstigten Wohnung sein. Der Altersvorsorge- Eigenheimbetrag darf die Herstellungs- und Anschaffungskosten der Wohnung inklusive der Anschaffungsnebenkosten (z.b. Notargebühren, Grunderwerbsteuer) zuzüglich der Anschaffungskosten für den dazugehörenden Grund und Boden nicht überschreiten. Der Erwerb eines eigentumsähnlichen (unbefristeten und vererbbaren) oder lebenslangen (befristeten und nicht vererbbaren) Dauerwohnrechts nach 33 Wohneigentumsgesetz wird bei der Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags dem Wohneigentum gleichgestellt, sofern eine Vereinbarung im Sinne des 39 Wohneigentumsgesetz (Fortbestand des Dauerwohnrechts auch im Falle einer Zwangsversteigerung) getroffen wird. Der zweite Förderansatz ist der der Darlehenstilgung. Nach den Regelungen des Eigenheimrentengesetzes gehören auch Tilgungsleistungen für ein Darlehen, das für eine nach dem vorgenommene wohnungswirtschaftliche Verwendung eingesetzt wird, zu den Altersvorsorgebeiträgen im Sinne des 82 Einkommensteuergesetz. Kann für eine Immobilie, die vor 2008 gebaut oder gekauft wurde, die neue Eigenheimförderung in Anspruch genommen werden? Gemäß 92a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz kann der Zulageberechtigte das geförderte Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase unmittelbar für die Anschaffung oder Herstellung einer Immobilie verwenden. Daraus folgt, dass für eine Immobilie, die bereits vor dem angeschafft oder

14 hergestellt worden ist, während der Ansparphase kein Kapital entnommen werden darf. Kann man die Entnahmemöglichkeit aus einem Altersvorsorgevertrag nur einmal in Anspruch nehmen? Nein, eine Entnahme von Kapital ist unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach möglich. Ist ein Antrag für die Entnahme von Kapital aus dem Altersvorsorgevertrag erforderlich? Ja Kann man das Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnimmobilie entnehmen? Ja, die verbesserten Entnahmeregelungen gelten auch für bereits bestehende Altersvorsorgeverträge. Da jeder Vertrag bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit der Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages vorsehen muss, finden die Neuregelungen auch für diese Verträge Anwendung. Kann man Kapital aus dem Altersvorsorgevertrag entnehmen, um ein bereits laufendes Baudarlehen vorzeitig zu tilgen oder eine Anschlussfinanzierung günstiger zu gestalten? Ja, es ist ab dem in Ansparphase möglich, Kapital zu entnehmen, um bestehende Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie ganz oder teilweise abzulösen (bisher durfte Riester-Kapital nur für Anschaffung oder Bau oder zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden) Ist mit der Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase die komplette Schuldenfreiheit der Immobilie gemeint? Die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen zu Beginn der Auszahlungsphase ist unabhängig von der Frage, ob eine teilweise oder vollständige Entschuldung der Wohnimmobilie erfolgt, grundsätzlich möglich. Das entnommene Kapital darf die noch bestehende Restschuld, maximal Anschaffungs- oder Herstellungskosten, nicht überschreiten. Was ist ein Wohnförderkonto und wer verwaltet es? Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung. In diesem Konto werden die in der Wohnimmobilie gebundenen steuerlich geförderten Beträge erfasst. Hierzu gehören nach 92a Absatz 2 Einkommensteuergesetz der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen im Sinne des 82 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Einkommensteuergesetz und die hierfür gewährten Zulagen. Der Gesamtbetrag des Wohnförderkontos ist in der Ansparphase jährlich um 2 Prozent zu erhöhen. Das Wohnförderkonto wird grundsätzlich vom Anbieter geführt. In besonderen im Gesetz geregelten Fällen ist das Wohnförderkonto von der ZfA zu führen. Wie erfolgt die nachgelagerte Besteuerung, wenn das gesamte Kapital entnommen oder das Darlehen vollständig getilgt wurde? Das im Wohneigentum gebundene steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital wird nach 22 Nr. 5 EStG nachgelagert besteuert und zu diesem Zweck in einem

15 Wohnförderkonto erfasst. Der in das Wohnförderkonto eingestellte Altersvorsorge- Eigenheimbetrag ist bis zur Auszahlungsphase (Ablauf der Versicherung) jährlich um 2 Prozent zu erhöhen. Bei Erreichen der Auszahlungsphase setzt die nachgelagerte Besteuerung des im Wohnförderkonto enthaltenen Gesamtbetrages ein. Hierfür gibt es 2 Möglichkeiten: 1. sukzessive Besteuerung bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres in gleichbleibenden Teilbeträgen (Verminderungsbetrag). Das Wohnförderkonto wird jährlich um den Verminderungsbetrag entlastet; 2. einmalige Besteuerung. In diesem Fall wird der im Wohnförderkonto enthaltene Gesamtbetrag zu 70 Prozent der Besteuerung unterworfen. Müssen die Zulagen und die Steuerermäßigung zurückgezahlt werden, wenn der Zulageberechtigte in der Auszahlungsphase verstirbt und die Wohnimmobilie vererbt wird? Mit dem Tod des Zulageberechtigten wird die Selbstnutzung der Wohnimmobilie aufgegeben. Bei Aufgabe der Selbstnutzung einer Wohnimmobilie erfolgt keine Rückforderung von Zulagen und/oder Steuerermäßigung. Sofern zu diesem Zeitpunkt noch ein Wohnförderkonto geführt wird, ist dieses aufzulösen. Der Auflösungsbetrag ist noch dem Verstorbenen zuzurechnen ( 92a Absatz 3 Satz 6 Einkommensteuergesetz) und wird mit dem individuellen Steuersatz nachgelagert besteuert. Wann beginnt die nachgelagerte Besteuerung? Die nachgelagerte Besteuerung beginnt immer zu Beginn der Auszahlungsphase. Das gilt auch, wenn die Tilgung eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages vor Beginn der Auszahlungsphase abgeschlossen wurde. Was ist bei der Aufgabe der Selbstnutzung oder Verkauf der geförderten Wohnung? Die Auflösung des Wohnförderkontos und Besteuerung des Auflösungsbetrages erfolgt, wenn der Zulagenberechtigte die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend oder das Eigentum an der geförderten Wohnung vollständig aufgibt. Die Auflösung des Wohnförderkontos entfällt, wenn 1. ein Betrag in Höhe des Standes des Wohnförderkontos innerhalb von einem Jahr vor und vier Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufgegeben wurde, vom Zulagenberechtigten für eine weitere förderbare Wohnung verwendet wird; 2. der Zulagenberechtigte innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem die Nutzung von eigenen Wohnzwecken aufgegeben wurde, einen Betrag in Höhe des Standes des Wohnförderkontos auf einen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag zahlt; 3. wenn der Ehegatte des verstorbenen Zulageberechtigten innerhalb eines Jahres Eigentümer der geförderten Wohnung wird und diese zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Das Wohnförderkonto wird für den überlebenen Ehegatten weitergeführt; 4. auf Antrag des Zulagenberechtigten, wenn er die eigene Wohnung aufgrund eines beruflich bedingten Umzuges für die Dauer der Abwesenheit nicht mehr selbst nutzt und beabsichtigt, die Selbstnutzung nach Beendigung der beruflich bedingten Abwesenheit, spätestens jedoch mit Vollendung des 67.

16 Lebensjahres wieder aufzunehmen. Personenbezogene Informationen und Berechnungen erhalten Sie unter: Ihr Maklerhaus Andreas Schöringhumer Rathsbergstrasse Nürnberg Telefon: Handy: Mail:

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